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GLB für Flexibilisierungs- und Prekarisierungsstopp

  • Dienstag, 15. November 2016 @ 18:09
OÖ Die aktuelle Standortdebatte stand im Mittelpunkt der 6. Vollversammlung der oö Arbeiterkammer am 15. November 2016 in Linz. Dazu stellte der Ökonom Markus Marterbauer (AK-Wien) unter dem Thema „EU-Spitze oder abgesandelt?“ der Stimmungsmache der Unternehmerseite Fakten gegenüber, welche dieses Jammern keineswegs rechtfertigen und kritisierte „selbsterfüllende Prognosen“. Auch zeigte Marterbauer auf, dass Deutschland mit seinem zu hohen Exportüberschuss das eigentliche Problem der EU und Ursache der Defizite anderer Länder ist.

In der Debatte bezeichnete AK-Rat Thomas Erlach (GLB) die Standortdebatte als neoliberalen Kampfbegriff, hinter dem der Kampf des Kapitals um Märkte und Konkurrenzfähigkeit und das Ziel erkämpfte Standards zu senken steht: „Jammern über zu hohe Löhne, zu hohe Lohnnebenkosten, zu hohe Sozialleistungen, zu hohe Pensionen, zu hohe Steuern, zu hohe Umweltauflagen, zu hohe Arbeitsschutzauflagen und zuwenig Flexibilisierung“. Die Propaganda von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung verdeutliche die Fragwürdigkeit der Sozialpartnerschaft, so Erlach.

Marterbauers Argumente und seine Feststellung, dass in Hinblick auf Produktivität und Lohnentwicklung „auch Österreich unter den Verhältnissen lebt“ bezeichnete Erlach als wichtigen Hinweis für die KV-Runden. Es gelte die eine Senkung der Lohnnebenkosten abzulehnen, wichtig seien konkrete Schritte für eine Wertschöpfungsabgabe. Bestätigt wurde von Marterbauer die Forderung des GLB nach Erhaltung und Ausbau der sozialen Dienste.

In seinem Bericht führte AK-Präsident Johann Kalliauer (FSG) an, dass laut Arbeitsklimaindex die Jammerei der Unternehmer Früchte trägt und die Stimmung der Beschäftigten zunehmend pessimistisch werde. In der Debatte dazu forderte Erlach eine Reaktion der AK ein, weil die Leistungen der Beschäftigten nicht selbstverständlich seien und bedauerte, dass Kampfmaßnahmen in Österreich nur in Millisekunden gemessen werden.

Weiters forderte Erlach einen Flexibilisierungs- und Prekarisierungsstopp. 37 Millionen Überstunden in Oberösterreich seien ein Potenzial für eine Arbeitszeitverkürzung. Wenn der Großteil der Rechtsfälle der AK in Unternehmen ohne Betriebsrat anfallen sei eine stärkere Kontrolle solcher Betriebe notwendig. Als „unanständig“ bezeichnete Erlach die Verweigerung eines Kollektivvertrages durch die Rechtsanwälte.

Erlach stellte die Grundfrage: „Soll die Wirtschaft den Menschen dienen oder müssen umgekehrt die Beschäftigten immer Opfer bringen damit der Profit stimmt“. Auch kritisierte er die bereits bisher erfolgte massive Entlastung von Kapital und Euromillionäre, durch Abschaffung der Vermögenssteuer, Senkung Körperschaftssteuer plus Einführung der Gruppenbesteuerung sowie Abschaffung der Erbschaftssteuer.

Der Vollversammlung lagen drei gemeinsame sowie 29 Fraktionsanträge und -resolutionen (FSG 11, ÖAAB 5, FA 4, AUGE 3, GLB 2, LP 1). Davon wurde lediglich eine FA-Resolution für die Zusammenlegung der Sozialversicherungen von allen anderen Fraktionen abgelehnt, alle anderen Anträge wurden beschlossen oder den Ausschüssen zugewiesen, darunter auch die beiden GLB-Resolutionen zu den Themen Arbeitszeitgesetz und Energiearmut.

In der Debatte dazu unterstützte Erlach die gemeinsame Resolution für die Erhaltung der Kollektivverträge. Er verwies dabei aber auf die konkrete Infragestellung durch Ex-Staatssekretärin und spätere Siemens-Chefin Ederer mit der Aussage „Ich glaube, dass Kollektivverträge und fixe Arbeitszeiten der Vergangenheit angehören“ (Tiroler Tageszeitung 13.10.2016) sowie durch den früheren FPÖ-Wirtschaftssprecher Bernhard Themessl „Man muss Umfang und Bedeutung von Kollektivverträgen überdenken, es wäre sinnvoller künftig auf Betriebsvereinbarungen zu setzen“ (Vorarlberger Nachrichten, 26.8.2016).

Zu einer entsprechenden ÖAAB-Resolution meinte Erlach, die Wohnbauförderung müsse auf die Errichtung von leistbaren Mietwohnungen durch Genossenschaften und Gemeinden konzentriert werden. Ebenfalls forderte er zu einer ÖAAB-Resolution gegen Steuerschonkonstruktionen die Abschaffung der Gruppenbesteuerung bei der Körperschaftssteuer und die Eintreibung der ausständigen Steuerschulden.

Ähnlich wie Sprecher von FSG und AUGE lehnte Erlach auch die FA-Resolution für eine stärkere Steuerbegünstigung von Überstunden als falschen Weg ab, vielmehr müssten Überstunden für die Unternehmen verteuert werden und es sei ein Abbau durch eine Arbeitszeitverkürzung notwendig. Die FA-Resolution für eine Zusammenlegung der Sozialversicherungen kritisierte Erlach als Tendenz zu einer Vereinheitlichung auf niedrigem Niveau und Forcierung privater Vorsorge.

Einstimmig beschlossen wurde schließlich der AK-Voranschlag 2017 mit Einnahmen – davon 80 Mio. Euro aus Kammerumlagen – und Ausgaben – davon 41,9 Mio. für Personal – von jeweils 85,6 Mio. Euro.

Die GLB-Resolutionen im Wortlaut:

Resolution 1: Arbeitszeitgesetz verbessern, Beschäftigte besser schützen

Das Arbeitszeitgesetz soll die Beschäftigten schützen. Die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen, ausreichend Freizeit zu passenden Zeiten zu verbringen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können wie auch Arbeitsmarktsteuerung und Beschäftigungssicherung sind als gesetzliche Aufgaben definiert.

Ungeachtet dessen fordern Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung weitere Flexibilisierungen der Arbeitszeit. Die Gewinne der AktionärInnen und EigentümerInnen sollen zu Lasten der Beschäftigten weiter erhöht werden. Angesichts hoher Arbeitslosigkeit ist es paradox, in bestehenden Arbeitsverhältnissen mehr Stunden zu arbeiten, anstelle die Arbeit auf mehr Menschen zu verteilen.

Dabei sind die Möglichkeiten zur Flexibilisierung jetzt schon zu groß. Obwohl eine tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden definiert wird, kann diese auf zwölf Stunden ausgedehnt werden. Das ist nicht im Sinne der Gesundheit der Beschäftigten. Zwölf-Stunden-Dienste sind zu viel. Mit steigenden Berufsjahren wächst die Belastung. Zu lange Arbeitszeiten machen krank.

Das Arbeitszeitgesetz gibt derzeit die Möglichkeit, dass in Kollektivverträgen schlechtere Arbeitszeitregelungen wie im Gesetz getroffen werden. Das ist zurzeit legale Praxis. Die Möglichkeit in Kollektivverträgen das Arbeitszeitgesetz zu unterbieten widerspricht dem Schutzcharakter des Gesetzes und es würde auch die Kollektivverträge stärken, wenn sie Mindeststandards nicht unter den bestehenden gesetzlichen Grenzen festlegen.

Das Arbeitszeitgesetz ist ein Bundesgesetz mit dem Anspruch allgemeiner Gültigkeit, jedoch mit vielen Ausnahmen. So sind etwa LandarbeiterInnen, HausgehilfInnen und Hausangestellte, BäckereiarbeiterInnen, HausbesorgerInnen, aber auch Lehr- und Erziehungskräfte ausgenommen. Für Krankenanstalten gilt überhaupt ein eigenes Arbeitszeitgesetz. Diese Ausnahmen sind nicht im Sinne der Beschäftigten, da sie getroffen wurden um über das Arbeitszeitgesetz hinausgehende Flexibilisierungen zu zulassen. Das widerspricht dem Schutzcharakter des Arbeitszeitgesetzes. Auch Beschäftigte in den ausgenommenen Bereichen haben einen Anspruch auf den maximalen Schutz des Arbeitszeitgesetzes, und ebenso wie alle anderen Beschäftigten das Recht auf Gesundheit, Freizeit und Teilhabe an der Gesellschaft.

Die Einhaltung der gesetzlichen Reglungen obliegt den Arbeitsinspektoraten. Diese verfügen aber über zu wenig personelle Ressourcen, um wirklich flächendeckend eine Einhaltung der Gesetze überwachen zu können. Es wird nur punktuell geprüft, und das ist zu wenig. Gerade in Betrieben ohne Betriebsrat wäre eine regelmäßige Prüfung durch das Arbeitsinspektorat wünschenswert.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, auf,
- das Arbeitszeitgesetz dahingehend zu verbessern, dass keine Zwölf-Stunden-Arbeitstage mehr möglich sind,
- dass die Möglichkeit für schlechtere Regelungen in Kollektivverträgen gestrichen wird,
- dass das Arbeitszeitgesetz auch für die derzeit ausgenommen Bereiche Gültigkeit erlangt
- und dass das Personal der Arbeitsinspektorate aufgestockt wird.

Resolution 2: Maßnahmen gegen Energiearmut

Laut einer EU-SILC-Erhebung waren 2013 in Österreich 230.000 Personen bzw. 102.000 Haushalte von Energiearmut betroffen. Von der Arbeiterkammer werden allein für Oberösterreich rund 30.000 Menschen als von Energiearmut betroffen eingeschätzt. Die Linz AG beziffert ein bis zwei Prozent ihrer Kund_innen als von Energieabschaltungen betroffenes Potenzial. Bei einer offiziellen Armutsgefährdungsgrenze von aktuell 1.161 Euro monatlich für Ein-Personen-Haushalt und durchschnittlich zwei Personen in den von Energiearmut betroffenen Haushalten klafft somit eine deutliche Lücke von 1.400 Euro im durchschnittlichen jährlichen Haushaltseinkommen in den betroffenen Haushalten.

Die Abschaltung von Strom, Gas oder Fernwärme bedeutet für die Betroffenen einen massiven Existenzdruck bis hin zum Wohnungsverlust, widerspricht aber auch dem Selbstverständnis von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Hier zeigt sich in aller Deutlichkeit, dass die Schere zwischen stagnierenden realen Einkommen und Pensionen einerseits und steigenden Preise für Energie und Wohnkosten immer mehr Menschen in die Armut treibt.

Angesichts einer zunehmenden Energiearmut gibt es mittlerweile verschiedene Projekte dem entgegenzuwirken. So sieht ein 2014 gestartetes Pilotprojekt Energieberatung für betroffene Haushalte, Verzicht auf temporäre Abschaltungen, ein „Rotes Telefon“, Erweiterungen im Mahnwesen und einen Solidaritätsfonds vor. Problematisch sind allerdings Interpretationen wie etwa von E-Control-Chef Walter Boltz, der „Armutsprobleme nicht in den Energiebereich schleppen“ will, ist doch Energiearmut als Teil der zunehmenden allgemeinen Armut zu sehen.

Beratungen über effizienten Energieverbrauch oder Vermeidung von Abschaltungen stoßen gerade bei einkommensschwachen Haushalten rasch an die Grenzen. Wenn Sozialberatungsstellen laufend mit Menschen konfrontiert werden, die sich täglich entscheiden müssen, ob sie ihr Geld für Miete, Heizen oder Essen ausgeben, braucht es weitergehender Maßnahmen.

Die Vollversammlung der oö Arbeiterkammer fordert daher:
- Als Sofortmaßnahme ein Abschalteverbot von Strom und Gas für Haushalte, insbesondere in den Wintermonaten.
- Die Fortsetzung bereits begonnener Projekte zur Beratung und Unterstützung von Haushalten die von Energiearmut bzw. Abschaltungen betroffen sind.
- Abschaffung der Grundgebühren bei Strom und Gas welche kleine Verbraucher_innen benachteiligen und große begünstigen.
- Eine amtliche Preisregelung für Strom und Gas.
- Längerfristig die Entwicklung einer Energiegrundsicherung die allen Haushalten ein Grundkontingent an Energie kostenlos zur Verfügung stellt, dafür aber den Mehrverbrauch progressiv gestaltet um zum Energiesparen anzuregen.