GLB für Ende staatlich geförderter privater Pensionsvorsorge
- Donnerstag, 25. April 2013 @ 12:52
Die von Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser 2003 eingeführte mit Steuergeldern geförderte private Pensionsvorsorge hat sich als eine einzige Pleite erwiesen bei der nur Banken und Versicherungen profitieren und die Versicherten draufzahlen, daher soll sie eingestellt werden, fordert Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Für die mittlerweile 1,6 Millionen Menschen die eine solche „Grasser-Rente“ abgeschlossen haben wurde dieses Konzept spätestens mit der Finanzkrise 2008 zum Desaster. Aber wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) feststellt ist für die Banken und Versicherungen diese „Zukunftsvorsorge“ allein schon durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten profitabel.
Laut Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes können nunmehr solche Verträge nach zehn Jahren erstmals gekündigt werden. Den Banken droht eine Kündigungswelle, auch weil die staatliche Prämie 2012 halbiert wurde.
Ein Mühlstein bei der „Grasser-Rente“ ist die Mindestquote von 40 Prozent heimischer Aktien. Damit wird deutlich, dass der Zweck dieser „Zukunftsvorsorge“ eigentlich nicht die Finanzierung der Pensionen, sondern Geldzufluss für die ATX-Unternehmen ist, was sich in deren satten Profiten niederschlägt. Am Grundübel der Vorsorge hat auch die Senkung der Aktienquote zunächst auf 30 Prozent und zuletzt auf einen Rahmen zwischen 15 und 60 Prozent bei Personen unter 50 Jahren bzw. zwischen fünf und 50 Prozent bei Personen über 50 Jahre sowie die Kapitalgarantie und Offenlegung aller Kosten nichts grundsätzlich geändert.
„Die Bilanz der Zukunftsvorsorge zeigt, dass die Pensionsfinanzierung über den Kapitalmarkt nicht funktioniert weil sie de facto eine Zwangsveranlagung der Gelder der Versicherten für die Bedürfnisse der Börse ist“ kritisiert Stingl. Daher bekräftigt der GLB einmal mehr seine Forderung jede staatliche Förderung privater Vorsorge umgehend einzustellen. Anstelle so riskanter Modelle wie der „Grasser-Rente“ soll die Zusatzversicherung im ASVG-System forciert werden und den derzeit über die Vorsorgemodelle Versicherten ein Umstieg in dieses System ermöglicht werden.
Der GLB lehnt die dem neoliberalen Credo der Liberalisierung und Privatisierung aller staatlichen Sozialleistungen entsprungene Politik grundsätzlich ab: „Wenn angesichts der enormen Produktivität Banken, Konzerne und Superreiche die ihnen zustehende Steuerleistung erbringen, hat der Staat genügend Mittel zur Finanzierung des sozialen Netzes für alle auch in Zukunft zur Verfügung“, so Stingl.
Pensionen, die einen durchschnittlichen Lebensstandard ermöglichen, sind auch künftig zu finanzieren, wenn die Unternehmerbeiträge als Wertschöpfungsabgabe bemessen werden und der Staat seine 1956 beim ASVG gegebene Zusage einer Drittelfinanzierung einhält. Wichtig ist allerdings auch, dass die Beschäftigung erhöht und die Prekarisierung zurückgedrängt wird um ein möglichst hohes Beitragsvolumen zur Pensionsfinanzierung zu erreichen.
Laut Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes können nunmehr solche Verträge nach zehn Jahren erstmals gekündigt werden. Den Banken droht eine Kündigungswelle, auch weil die staatliche Prämie 2012 halbiert wurde.
Ein Mühlstein bei der „Grasser-Rente“ ist die Mindestquote von 40 Prozent heimischer Aktien. Damit wird deutlich, dass der Zweck dieser „Zukunftsvorsorge“ eigentlich nicht die Finanzierung der Pensionen, sondern Geldzufluss für die ATX-Unternehmen ist, was sich in deren satten Profiten niederschlägt. Am Grundübel der Vorsorge hat auch die Senkung der Aktienquote zunächst auf 30 Prozent und zuletzt auf einen Rahmen zwischen 15 und 60 Prozent bei Personen unter 50 Jahren bzw. zwischen fünf und 50 Prozent bei Personen über 50 Jahre sowie die Kapitalgarantie und Offenlegung aller Kosten nichts grundsätzlich geändert.
„Die Bilanz der Zukunftsvorsorge zeigt, dass die Pensionsfinanzierung über den Kapitalmarkt nicht funktioniert weil sie de facto eine Zwangsveranlagung der Gelder der Versicherten für die Bedürfnisse der Börse ist“ kritisiert Stingl. Daher bekräftigt der GLB einmal mehr seine Forderung jede staatliche Förderung privater Vorsorge umgehend einzustellen. Anstelle so riskanter Modelle wie der „Grasser-Rente“ soll die Zusatzversicherung im ASVG-System forciert werden und den derzeit über die Vorsorgemodelle Versicherten ein Umstieg in dieses System ermöglicht werden.
Der GLB lehnt die dem neoliberalen Credo der Liberalisierung und Privatisierung aller staatlichen Sozialleistungen entsprungene Politik grundsätzlich ab: „Wenn angesichts der enormen Produktivität Banken, Konzerne und Superreiche die ihnen zustehende Steuerleistung erbringen, hat der Staat genügend Mittel zur Finanzierung des sozialen Netzes für alle auch in Zukunft zur Verfügung“, so Stingl.
Pensionen, die einen durchschnittlichen Lebensstandard ermöglichen, sind auch künftig zu finanzieren, wenn die Unternehmerbeiträge als Wertschöpfungsabgabe bemessen werden und der Staat seine 1956 beim ASVG gegebene Zusage einer Drittelfinanzierung einhält. Wichtig ist allerdings auch, dass die Beschäftigung erhöht und die Prekarisierung zurückgedrängt wird um ein möglichst hohes Beitragsvolumen zur Pensionsfinanzierung zu erreichen.