GLB fordert zentrales Register für Privatstiftungen
- Mittwoch, 8. Juni 2016 @ 11:10
Die verpflichtende Meldung und jährliche Aktualisierung des Vermögens der Privatstiftungen bei einem öffentlich einsehbaren zentralen Register, etwa bei der Nationalbank, fordert Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) mit Verweis auf stark differierende Zahlen dazu um Licht in die Grauzone der Stiftungen zu bringen. So ist laut Nationalbank (OeNB) von 3.200 Stiftungen mit einem Vermögen von 55 Mrd. Euro, davon 20 Mrd. Euro als Immobilien (Stand 2014) die Rede. Laut „Format“ (15/2014) halten hingegen 3.300 Privatstiftungen ein Vermögen zwischen 80 und 100 Mrd. Euro. Der Verband Österreichischer Privatstiftungen (VÖP) beziffert das Vermögen in Privatstiftungen wiederum mit 70 Mrd. Euro (Stand 2011), davon 64 Prozent Unternehmensbeteiligungen, 24 Prozent Immobilien und 12 Prozent Privatvermögen zurückzuführen sind, während die OeNB das Vermögen im Jahre 2011 auf „nur“ 47 Mrd. Euro geschätzt hat.
Obwohl die ursprüngliche Steuerbegünstigung mittlerweile spürbar entschärft wurde, bleiben die Privatstiftungen weiter attraktiv und werden von der Lobby der Superreichen mit Zähnen und Klauen verteidigt. Die Behauptung der früheren Finanzministerin Maria Fekter „Die Stiftungen haben wir umgebracht“ hat sich als Ablenkungsmanöver erwiesen. Und so konnte der VÖP-Generalsekretär Christoph Kraus genüsslich konstatieren, dass die verschärften Gesetze „keine wesentliche Verschlechterung für die meisten Stiftungen brachten“.
Nach wie vor dienen Privatstiftungen als Umgehungskonstruktionen, etwa um über Strohmänner Grundstücke zu erwerben oder Firmenbeteiligungen steuerfrei veräußern zu können. Und wie die Causa Hypo Alpe Adria bestätigte, dienen solche Privatstiftungen auch für jene Spekulationen, mit welchen die Krise am Finanzmarkt mit gravierenden Auswirkungen auf die gesamte Realwirtschaft ausgelöst wurde. Mit der Verschiebung des in Privatstiftungen geparkten Vermögens in Richtung Immobilien als Reaktion auf die Unsicherheit von Veranlagungen am Finanzmarkt droht allerdings das Risiko von Immobilienblasen, die nicht nur die Wohnkosten immer mehr hochtreiben, sondern letztlich wie das 2007 in den USA der Fall war wieder eine Finanzkrise.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte das 1993 vom damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina geschaffene Privatstiftungsrecht als „absolute Erfolgsstory der letzten Jahre“ bezeichnet. Nicht nur der mittlerweile verstorbene deutsche Steuerflüchtling Flick – dessen Privatstiftung beim Hypo-Deal profitiert hat – sondern auch alle namhaften österreichischen Milliardäre wie Androsch (SPÖ), Prinzhorn (FPÖ), Bartenstein (ÖVP), Haselsteiner (NEOS), Stronach, Meinl, Lugner, Swarovski, Esterhazy, Piech usw. haben ihr Vermögen steuerschonend in Privatstiftungen angelegt und sind damit vor der Steuerleistung „stiften“ gegangen.
80 der hundert größten Unternehmen des Landes sind zumindest teilweise im Eigentum von Privatstiftungen. Gesetzlich ist die Einrichtung einer Privatstiftung ab 70.000 Euro möglich, laut Experten macht sie unter zwei Millionen aber keinen Sinn. Im Unterschied zu Deutschland und der Schweiz weisen nur wenige österreichische Stiftungen einen gemeinnützigen Zweck aus. So waren 2008 von 3.141 Privatstiftungen nur 210 gemeinnützig, weitere 34 Sparkassenstiftungen hatten „vorrangig gemeinnützige“ Zielsetzungen, mehr als 91 Prozent waren dezidiert eigennützig. Von Privatstiftungen wurden 2008 nur zehn bis 40 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet – in der Schweiz 850 Millionen und in Deutschland 15 Milliarden Euro.
All das spricht eindeutig dafür, das Instrument der Privatstiftung in ihrer jetzigen Form abzuschaffen. Stiftungen dürften nach Meinung des GLB ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken, nicht aber zur Steuerschonung für den Klüngel der „oberen zehntausend“ existieren: „Für die Lohnabhängigen ist es unerträglich, wie sie mit Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer usw. gnadenlos abgezockt werden und die Pensions- und Gesundheitsfinanzierung in Frage gestellt wird, während gleichzeitig zig Milliarden Euro in den Privatstiftungen einer effektiv möglichen Steuerleistung entzogen oder für windige Transaktionen verwendet werden“, so Stingl.
Obwohl die ursprüngliche Steuerbegünstigung mittlerweile spürbar entschärft wurde, bleiben die Privatstiftungen weiter attraktiv und werden von der Lobby der Superreichen mit Zähnen und Klauen verteidigt. Die Behauptung der früheren Finanzministerin Maria Fekter „Die Stiftungen haben wir umgebracht“ hat sich als Ablenkungsmanöver erwiesen. Und so konnte der VÖP-Generalsekretär Christoph Kraus genüsslich konstatieren, dass die verschärften Gesetze „keine wesentliche Verschlechterung für die meisten Stiftungen brachten“.
Nach wie vor dienen Privatstiftungen als Umgehungskonstruktionen, etwa um über Strohmänner Grundstücke zu erwerben oder Firmenbeteiligungen steuerfrei veräußern zu können. Und wie die Causa Hypo Alpe Adria bestätigte, dienen solche Privatstiftungen auch für jene Spekulationen, mit welchen die Krise am Finanzmarkt mit gravierenden Auswirkungen auf die gesamte Realwirtschaft ausgelöst wurde. Mit der Verschiebung des in Privatstiftungen geparkten Vermögens in Richtung Immobilien als Reaktion auf die Unsicherheit von Veranlagungen am Finanzmarkt droht allerdings das Risiko von Immobilienblasen, die nicht nur die Wohnkosten immer mehr hochtreiben, sondern letztlich wie das 2007 in den USA der Fall war wieder eine Finanzkrise.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte das 1993 vom damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina geschaffene Privatstiftungsrecht als „absolute Erfolgsstory der letzten Jahre“ bezeichnet. Nicht nur der mittlerweile verstorbene deutsche Steuerflüchtling Flick – dessen Privatstiftung beim Hypo-Deal profitiert hat – sondern auch alle namhaften österreichischen Milliardäre wie Androsch (SPÖ), Prinzhorn (FPÖ), Bartenstein (ÖVP), Haselsteiner (NEOS), Stronach, Meinl, Lugner, Swarovski, Esterhazy, Piech usw. haben ihr Vermögen steuerschonend in Privatstiftungen angelegt und sind damit vor der Steuerleistung „stiften“ gegangen.
80 der hundert größten Unternehmen des Landes sind zumindest teilweise im Eigentum von Privatstiftungen. Gesetzlich ist die Einrichtung einer Privatstiftung ab 70.000 Euro möglich, laut Experten macht sie unter zwei Millionen aber keinen Sinn. Im Unterschied zu Deutschland und der Schweiz weisen nur wenige österreichische Stiftungen einen gemeinnützigen Zweck aus. So waren 2008 von 3.141 Privatstiftungen nur 210 gemeinnützig, weitere 34 Sparkassenstiftungen hatten „vorrangig gemeinnützige“ Zielsetzungen, mehr als 91 Prozent waren dezidiert eigennützig. Von Privatstiftungen wurden 2008 nur zehn bis 40 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet – in der Schweiz 850 Millionen und in Deutschland 15 Milliarden Euro.
All das spricht eindeutig dafür, das Instrument der Privatstiftung in ihrer jetzigen Form abzuschaffen. Stiftungen dürften nach Meinung des GLB ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken, nicht aber zur Steuerschonung für den Klüngel der „oberen zehntausend“ existieren: „Für die Lohnabhängigen ist es unerträglich, wie sie mit Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer usw. gnadenlos abgezockt werden und die Pensions- und Gesundheitsfinanzierung in Frage gestellt wird, während gleichzeitig zig Milliarden Euro in den Privatstiftungen einer effektiv möglichen Steuerleistung entzogen oder für windige Transaktionen verwendet werden“, so Stingl.