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GLB: Flüchtlings-Resolution

  • Samstag, 18. Juni 2016 @ 07:53
Positionen Der Bevölkerungsanteil in Österreich von Menschen mit sogenanntem „Migrationshintergrund“ beträgt derzeit etwa 20%. Jene Flüchtlinge, die im Vorjahr nach Österreich gekommen sind, erhöhten diesen Anteil um 1%. Nach dem Willen der Regierung soll die Erhöhung in den nächsten Jahren mit 1,5% gedeckelt werden. Der Gewerkschaftliche Linksblock im ÖGB (GLB) hält die Festlegungen auf Obergrenzen oder auch Richtwerte für Asylwerber_innen für den Ausdruck eines vorauseilenden Gehorsams gegenüber rechter Hetze. Hier wird mit latent vorhandenen Ängsten der Bevölkerung gegenüber sozialen Veränderungen gespielt, werden sozial benachteiligte Schichten gegeneinander aufgehetzt, was wir entschieden ablehnen.

In diesem Jahr sollen noch maximal 37.500 Asylwerber_innen aufgenommen werden. In den nächsten 4 Jahren sollen es dann insgesamt maximal 127.500 Asylwerber_innen sein. Um diese Vorgaben umzusetzen, gibt es zwei Möglichkeiten: Asylwerber_innen an der Grenze - auch mit Gewalt - abzuweisen oder Asylanträge nicht zu bearbeiten. Beides ist rechtswidrig. Für den GLB sind die Menschenrechte weder verhandelbar noch zu relativieren.

Wir Gewerkschafter_innen sollten uns an das Schicksal unserer Eltern erinnern, welche auf der Flucht vor Krieg, Hunger und Verfolgung oft gezwungen waren, ihre Heimat zu verlassen und froh waren, wenn sie in einem anderen Land lebensrettenden Schutz gefunden hatten. Natürlich bedeutet ein Zuzug von Menschen die Notwendigkeit der Schaffung von Arbeits- und Schulplätzen sowie Wohnungen. Ökonom_innen bescheinigen nicht nur die Machbarkeit, sondern durch Zuwander_innen und Flüchtlinge sogar eine Ankurbelung der Wirtschaft!

12,5 Milliarden Euro werden anscheinend problemlos und ohne Gegenleistung für die Pleitebank Hypo Alpe Adria an die Gläubiger_innen überwiesen. Das zeigt, die Grenze des finanziell Machbaren scheint in Österreich noch lange nicht erreicht zu sein. Anstatt die Flüchtlinge zu bekämpfen, sollen wir in Europa alles daran setzen, die Fluchtgründe zu beseitigen. An denen sind wir zumindest indirekt auch durch unsere Wirtschaftsbeziehungen mit Ländern der sogenannten „Dritten Welt“ beteiligt. Beispiel: durch massive Steigerung der Waffenexporte in Krisenregionen!

Der GLB sprach und spricht sich weiterhin für eine solidarische Gesellschaft aus und dagegen, die rechtlichen und demokratischen Fundamente unserer Gesellschaft durch rechtswidrige Verordnungen zu untergraben. Unsere Gesellschaft ist nicht abgekoppelt von weltpolitischen Ereignissen wie Kriegen, Hunger und Fluchtbewegungen. Wir müssen uns für die Bekämpfung der Fluchtursachen einsetzen. Was Österreich, was Europa braucht, ist ein drastischer Kurswechsel quer durch alle politischen Ressorts. Die Einhaltung der Menschenrechte muss integraler Teil und die Basis jeglicher Verhandlungen und Verträge sein. Nur so werden wir eine friedliche Zukunft erreichen.

Wir fordern:

• Einhaltung der UN-Flüchtlingskonvention durch alle EU-Mitgliedsstaaten und Sicherstellung legaler Wege für Flüchtlinge, um nach Europa zu gelangen.

• Verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Heimatländern von Flüchtlingen. In diesem Zusammenhang muss Österreich das vereinbarte OECD-Entwicklungshilfeziel von 0,7 Prozent des BIP erreichen und den gezielten, effizienten Einsatz dieser Mittel in den Zielländern sicherstellen.

• Einen bedingungslose Zugang zum österreichischen und europäischen Arbeitsmarkt für Asylwerber_innen und zur Berufsausbildung mit gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit.

• Bessere Nutzung der Potenziale von Zuwander_innen: schnellere Anerkennung der im jeweiligen Herkunftsland abgeschlossenen Ausbildung, individuelle und kostenlose Förderung zum Erlernen der deutschen Sprache und zusätzliche Angebote zur Aus-und Weiterbildung.

• Die internationale Staatengemeinschaft muss gemeinsam Verantwortung übernehmen,. Österreich soll dabei seinen Beitrag im Sinne einer aktiven Neutralitäts- und Friedenspolitik leisten.

• Von der österreichischen Bundesregierung die sofortige Rücknahme der „Notstandsverordnung“.

• Keine Kürzung der Mindestsicherung und von der oö. Landesregierung die sofortige Rücknahme der bereits beschlossenen Kürzung

Von der Bundesleitung des GLB einstimmig beschlossen am 18. Juni 2016