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GLB-Antrag gegen Sonntagsöffnung angenommen

  • Dienstag, 7. Mai 2013 @ 18:00
Wien Die 160. Vollversammlung der AK Wien hat am 7. Mai 2013 einstimmig einen GLB-Antrag gegen die Sonntagsöffnung im Handel angenommen.

In dieser Resolution heißt es: „Die 160. Vollversammlung der AK Wien spricht sich entschieden gegen alle Versuche aus, die Sonntagsöffnung im Handel - jüngst durch die Handelskette dayli - durchzusetzen und wird mit allen rechtlichen Schritten dagegen vorgehen. Die 160. Vollversammlung der AK Wien unterstützt die „Allianz für den freien Sonntag“ und spricht sich dafür aus, alle etwaigen gesetzlichen Lücken zu schließen, mit denen „kreative“ Unternehmer versuchen, das Verbot der Sonntagsöffnung zu umgehen. Dieser und weitere Anträge, die sich u.a. mit Arbeitszeitverkürzung, Leiharbeit, dem verfassungsmäßigen Schutz aller Bereiche der Grundversorgung und einer Erhöhung der Pensionen 2014 zumindest um den Verbraucherpreisindex beschäftigen (und zur Beratung zugewiesen wurden) siehe nachstehend.

GLB-AK-Rat Robert Hobek hat sich in seinem Redebeitrag u.a. über den „frischen Wind“ gefreut, der mit AK-Präsident Kaske Einzug in der AK-Vollversammlung weht. Zumal Themen - z.B. Arbeitszeitverkürzung - angesprochen werden, die der GLB schon seit Jahren vertritt. Nun geht es darum, von den Ankündigungen zur Umsetzung der berechtigten Forderungen zu kommen.

Nachstehend die fünf GLB-Anträge im Wortlaut:

Antrag 1: Rücknahme Privatisierung

Die 160. Vollversammlung der AK Wien wird sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, einschließlich jenes der Gesetzesinitiative, für eine Änderung des ÖIAG-Gesetzes in folgender Richtung einsetzen: Die ÖIAG soll Zug um Zug die jetzt privaten Anteile an unverzichtbaren Infrastrukturbereichen wie Post, A1 Telekom Austria etc. zurückkaufen.

Weiters fordert die 160. Vollversammlung der AK Wien den verfassungsmäßigen Schutz aller Bereiche der Grundversorgung (z.B. im Bereich des Gesundheitssystems und der Infrastruktur) und lehnt alle weiteren Privatisierungsvorhaben in diesen Bereichen entschieden ab.

Begründung: Bereits jetzt leiden Beschäftigte und KundInnen sowie die Servicequalität unter den bisher erfolgten Privatisierungsschritten. Durch die letzten Teilprivatisierungen von Post, Telekom und OMV sind der öffentlichen Hand bis jetzt bis zu 1,78 Mrd. Euro entgangen. Weitere Privatisierungen gefährden zudem tausende Arbeitsplätze.

Antrag 2: Arbeitszeitverkürzung

Die 160. Vollversammlung der AK Wien fordert von der Bundesregierung die Einführung einer deutlichen Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich als wirkungsvolle Maßnahme gegen erzwungene Teilzeit und Arbeitslosigkeit

Begründung: Über 45 Prozent der Frauen arbeiten bereits Teilzeit – viele davon jedoch nicht freiwillig, sondern weil sie keine andere Möglichkeit haben. Teilzeit ist Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, die Lasten dafür tragen also zur Gänze die Beschäftigten. Eine deutliche Arbeitszeitverkürzung für alle bei vollem Lohn- und Personalausgleich ist insbesondere auch für derzeit teilzeitbeschäftigte Frauen notwendig, die sich Vollzeitbeschäftigung wünschen, um einen existenzsichernden Lohn zu erhalten und Aufstiegschancen nützen zu können.

Mit einer in einem Schritt zu verkürzenden Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche bzw. sechs Stunden pro Tag würden entsprechend Vollzeitarbeitsplätze geschaffen, statt Frauen in Teilzeitverhältnisse zu zwingen. Davon profitieren würden natürlich auch arbeitslose Männer und Frauen – egal ob sie beim AMS gemeldet sind oder nicht. Arbeitslosigkeit ist die grausamste Form der Arbeitszeitverkürzung.

Teilzeit führt oft auch zu Altersarmut – mehr Vollzeitarbeitsplätze durch eine deutliche Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich sind daher auch eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung der Armut.

Antrag 3: Pensionen

Die 160. Vollversammlung der AK Wien fordert die Bundesregierung auf, die Pensionen 2014 zumindest um den Verbraucherpreisindex zu erhöhen.

Begründung: Alle Mitglieder der Arbeiterkammer sind künftige PensionistInnen und in Folge von Pensionskürzungen ebenso betroffen. Im Stabilitätsgesetz 2012 hat der Nationalrat beschlossen, den Erhöhungsprozentsatz (nach ASVG § 108f/Verbraucherpreisindex) um 0,8 Prozent zu vermindern. Diese weitere Verringerung der Pensionseinkommen ist nicht hinnehmbar, zudem hat sich seit Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes die Haushaltssituation des Staates verbessert.

Im Vergleich zum Jahr 2011 hat die Republik insgesamt fast 4 Prozent mehr Steuereinnahmen – darunter plus 1,608 Mrd. an Lohnsteuer – verzeichnen können, dafür lagen die Ausgaben des Bundes um Jahr 2012 um 3,6 Mrd. Euro niedriger. Pensionen sind keine Grundversorgung – es geht darum, den erarbeiteten Lebensstandard zu erhalten.

Antrag 4: Leiharbeit

Die 160. Vollversammlung der AK Wien beschließt eine genaue Erhebung (z.B. durch Befragung) der Situation der Leiharbeitskräfte, insbesondere auch in Bezug auf die Novellierungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und deren Einhaltung. Zudem fordert die 160. Vollversammlung der AK Wien den Gesetzgeber auf, ehebaldigst weitere Schritte in punkto Gleichstellung überlassener Arbeitskräfte mit den Betriebsstammbelegschaften einzuleiten und eine gesetzliche Beschränkung des Anteils von Leiharbeitskräften an der Gesamtbeschäftigtenzahl auf maximal zehn Prozent zu beschließen – mit entsprechenden Strafen bei Überschreitung.

Begründung: Wie aus einer aktuellen Studie von PRO-GE und AK Wien (Jänner 2013) hervorgeht, werden ZeitarbeitnehmerInnen inzwischen überwiegend (53 Prozent) kontinuierlich während des ganzen Jahres eingesetzt. Die Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes war ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung der ZeitarbeitnehmerInnen mit der „Stammbelegschaft“ des jeweiligen Betriebes, jetzt geht es jedoch auch um die Durchsetzung des Gesetzes.

So sieht nach der Studie fast jeder vierte Betriebsrat eines Beschäftigerunternehmens ZeitarbeitnehmerInnen hinsichtlich der Kollektivvertragseinstufung benachteiligt. Beim Zugang zu Sozialleistungen gibt es in knapp einem Drittel der Unternehmen nach wie vor eine Diskriminierung der Leiharbeitskräfte, dazu gehören Wohlfahrtseinrichtungen wie z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung und Beförderungsmittel. Bei betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen werden nach Meinung von mehr als der Hälfte der BeschäftigerbetriebsrätInnen ZeitarbeitnehmerInnen benachteiligt.

Zusammenfassend ergibt sich aus der Studie folgendes Bild:
+ In 24 Prozent der Betriebe/Unternehmen sind ZeitarbeitnehmerInnen hinsichtlich der KV-Einstufung benachteiligt
+ In ca. jedem 2. Betrieb/Unternehmen gibt es eine Betriebspension. Zeitarbeitskräfte sind von solchen Regelungen jedoch fast immer ausgeschlossen, nur in 7 Prozent der Betriebe/Unternehmen sind sie diesbezüglich gleichgestellt
+ Bei Weiterbildungsmaßnahmen sind ZeitarbeitnehmerInnen in 52 Prozent der Betriebe/Unternehmen diskriminiert
+ Beim Zugang zu Sozialleistungen werden Zeitarbeitskräfte in 31 Prozent der Betriebe/Unternehmen diskriminiert

Antrag 5: Sonntagsöffnung

Die 160. Vollversammlung der AK Wien spricht sich entschieden gegen alle Versuche aus, die Sonntagsöffnung im Handel – jüngst durch die Handelskette dayli – durchzusetzen und wird mit allen rechtlichen Schritten dagegen vorgehen. Die 160. Vollversammlung der AK Wien unterstützt die „Allianz für den freien Sonntag“ und spricht sich dafür aus, alle etwaigen gesetzlichen Lücken zu schließen, mit denen „kreative“ Unternehmer versuchen, das Verbot der Sonntagsöffnung zu umgehen.

Begründung: Die Versuche des dayli-Chefs Haberleitner mit dem Novomatic-Konzern als Hälfteeigentümer durch Tricks eine Sonntagsöffnung in den österreichweit 985 dayli-Filialen zu erreichen erinnert an die negative Vorreiterrolle des Fotohändlers Hartlauer bei der Feiertagsöffnung am 8. Dezember und die immer wiederkehrenden Versuche Richard Lugners, eine Sonntagsöffnung in seinen Geschäften zu erreichen.

Diesen Versuchen muss sofort ein Riegel vorgeschoben werden, denn ansonsten droht ein „Dammbruch“, beispielsweise durch die Sonntagsöffnung der großen Einkaufszentren – dies wäre dann auch für andere Branchen, in denen Sonntagsarbeit nicht zwingend notwendig ist, eine Einladung zur Sonntagsarbeit. Die Sonntagsarbeit ginge auf Kosten der Lebensqualität der betroffenen Beschäftigten und ihrer Familien, sie würde nur den großen Handelsunternehmen nützen und die Nahversorgung weiter ausdünnen. Es geht darum, die historisch erkämpfte Wochenendfreizeit als kulturelle Errungenschaft und wesentlichen Bestandteil der Lebensqualität zu erhalten.