GLB an AK und ÖGB: Statt „Liebeserklärung“ mit Wirtschaftskammer ein Mindestlohn sofort!
- Mittwoch, 25. Januar 2017 @ 08:49
„Enttäuscht, wütend und verärgert“, zeigt sich der Vorsitzende des Gewerkschaftlichen Linksblock im ÖGB (GLB), Josef Stingl über den neuesten „Liebesschwur“ der Sozialpartner_innen Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer bezüglich der kompromisslosen Ablehnung eines gesetzlichen Mindestlohns. Auch für Stingl werden die Löhne und Gehälter primär in den Kollektivverträgen verhandelt, er meint aber gleichzeitig: „Wenn in einigen Branchen die unteren Bereiche der kollektivvertraglich geregelten Einkommen – oft deutlich – unter der Armutsschwelle liegen, und immer mehr Menschen durch prekäre Anstellungsformen (zB freier Dienstvertrag etc.) überhaupt von Kollektivvertragsregelungen rausfallen, ist es legitim – und auch notwendig – rasch einen gesetzlichen Mindestlohn als zweite Sicherheitsstufe zu fordern!“
Wenn Gewerkschaftspräsident Erich Foglar meint, dass sich die Sozialpartner_innen auszeichnen „tragfähige Lösungen zu entwickeln und diesen bewährten Weg auch in puncto Mindestlohn und Arbeitszeitflexibilisierung fortzusetzen werden“, dann liegt er falsch. „Es ist vielmehr so, dass sich die vielgepriesene Sozialpartnerschaft immer mehr als „Pakt des Teufels“ missbraucht wird, in der die erfolgreich eingebundenen Gewerkschafts- und Arbeiterkammerführer(_innen) mitverantwortlich sind, dass die Interessen der Unternehmer_innen ohne ‚großes Gemurre‘ der Arbeiter_innen und Angestellten vollzogen werden“, erklärt der Linksgewerkschafter giftig.
In Richtung AK-Präsidenten Rudi Kaske, der überzeugt ist, dass „die Gewerkschaften stark genug sind ohne Bundesregierung den Bruttomindestlohn in allen Branchen zu heben“, gewandt, fragt der GLB-Vorsitzende „Aber wann!“: „Jetzt, oder nach einer Einigung der in vielleicht zwei oder drei Jahren erreichten Generalvereinbarung. Oder in weiteren vier, fünf, sechs,... Jahren der dafür notwendigen KV-Verhandlungen?“ Stingl gibt zu bedenken, dass die letzte Generalvereinbarung für 1.000 Euro (brutto!?!) Mindestlohn, heute zehn Jahre später, noch nicht einmal hundertprozentig umgesetzt ist.
Beispiel gefällig: Der aktuelle KV für Zeitungen/Expeditarbeiter_innen sieht für Zusteller_innen einen Monatslohn von Brutto 879,99 Euro vor. Aber auch den Kanzleikräften bei Rechtsanwält_innen geht‘s mit 1.023 Euro brutto nicht viel besser. Und nicht zu vergessen sind jene Bereiche, in denen der letzte KV schon Jahre zurückliegt, etwa bei Kosmetiker_innen. Ihr KV stammt aus dem Jahr 2002 und sieht laut Sozialministerium ein Mindestgehalt von knapp 800 Euro vor.
Wie ernst die Lage ist, und dass wir nicht nur über ungelernte, sondern auch um Facharbeitskräfte reden, zeigt ein verzweifelter, öffentlicher Hilferuf auf „Stingls Internet-Blog“ einer steirischen Kollegin: „Habe im Jahr 2016 im Blumenbinder-Handel um 6,71 brutto die Stunde (Anm.: 1.140 Euro brutto, 967 Euro netto) gearbeitet - trotz Gartenfacharbeiter-Brief … bin alleinerziehend, habe 2 Kinder, die Wohnbeihilfe wurde mir im Herbst gestrichen, beziehe keine Mindestsicherung. So kann ich nicht mehr weiterleben mit diesem Hungerlohn. Hoffentlich finde ich bald eine überlebensfähige Arbeit. Fühl mich ausgenützt.“
Abschließend fordert der GLB-Vorsitzende Stingl zum wiederholten Male einen steuerfreien und wertgesicherten gesetzlichen Mindestlohn von stündlich 13 Euro bei einer 30-Stunden-Woche. Denn im Gegensatz zu ÖGB-Präsident Foglar sei er der Meinung: „Nicht Abtausch ‚Arbeitszeitverkürzung gegen Arbeitszeitflexibilisierung‘, sondern ‚Arbeitszeitverkürzung statt Arbeitszeitflexibilisierung‘ ist die Kern-Forderung für die von Arbeitsdruck bis aufs äußerte belasteten Arbeitnehmer_innen!“
Wenn Gewerkschaftspräsident Erich Foglar meint, dass sich die Sozialpartner_innen auszeichnen „tragfähige Lösungen zu entwickeln und diesen bewährten Weg auch in puncto Mindestlohn und Arbeitszeitflexibilisierung fortzusetzen werden“, dann liegt er falsch. „Es ist vielmehr so, dass sich die vielgepriesene Sozialpartnerschaft immer mehr als „Pakt des Teufels“ missbraucht wird, in der die erfolgreich eingebundenen Gewerkschafts- und Arbeiterkammerführer(_innen) mitverantwortlich sind, dass die Interessen der Unternehmer_innen ohne ‚großes Gemurre‘ der Arbeiter_innen und Angestellten vollzogen werden“, erklärt der Linksgewerkschafter giftig.
In Richtung AK-Präsidenten Rudi Kaske, der überzeugt ist, dass „die Gewerkschaften stark genug sind ohne Bundesregierung den Bruttomindestlohn in allen Branchen zu heben“, gewandt, fragt der GLB-Vorsitzende „Aber wann!“: „Jetzt, oder nach einer Einigung der in vielleicht zwei oder drei Jahren erreichten Generalvereinbarung. Oder in weiteren vier, fünf, sechs,... Jahren der dafür notwendigen KV-Verhandlungen?“ Stingl gibt zu bedenken, dass die letzte Generalvereinbarung für 1.000 Euro (brutto!?!) Mindestlohn, heute zehn Jahre später, noch nicht einmal hundertprozentig umgesetzt ist.
Beispiel gefällig: Der aktuelle KV für Zeitungen/Expeditarbeiter_innen sieht für Zusteller_innen einen Monatslohn von Brutto 879,99 Euro vor. Aber auch den Kanzleikräften bei Rechtsanwält_innen geht‘s mit 1.023 Euro brutto nicht viel besser. Und nicht zu vergessen sind jene Bereiche, in denen der letzte KV schon Jahre zurückliegt, etwa bei Kosmetiker_innen. Ihr KV stammt aus dem Jahr 2002 und sieht laut Sozialministerium ein Mindestgehalt von knapp 800 Euro vor.
Wie ernst die Lage ist, und dass wir nicht nur über ungelernte, sondern auch um Facharbeitskräfte reden, zeigt ein verzweifelter, öffentlicher Hilferuf auf „Stingls Internet-Blog“ einer steirischen Kollegin: „Habe im Jahr 2016 im Blumenbinder-Handel um 6,71 brutto die Stunde (Anm.: 1.140 Euro brutto, 967 Euro netto) gearbeitet - trotz Gartenfacharbeiter-Brief … bin alleinerziehend, habe 2 Kinder, die Wohnbeihilfe wurde mir im Herbst gestrichen, beziehe keine Mindestsicherung. So kann ich nicht mehr weiterleben mit diesem Hungerlohn. Hoffentlich finde ich bald eine überlebensfähige Arbeit. Fühl mich ausgenützt.“
Abschließend fordert der GLB-Vorsitzende Stingl zum wiederholten Male einen steuerfreien und wertgesicherten gesetzlichen Mindestlohn von stündlich 13 Euro bei einer 30-Stunden-Woche. Denn im Gegensatz zu ÖGB-Präsident Foglar sei er der Meinung: „Nicht Abtausch ‚Arbeitszeitverkürzung gegen Arbeitszeitflexibilisierung‘, sondern ‚Arbeitszeitverkürzung statt Arbeitszeitflexibilisierung‘ ist die Kern-Forderung für die von Arbeitsdruck bis aufs äußerte belasteten Arbeitnehmer_innen!“