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GLB aktiv in der Arbeiterkammer

  • Montag, 14. November 2016 @ 22:00
Wien Die 167. Vollversammlung der Wiener AK am 14. November 2016 begann mit der einstimmigen Wahl der Laienrichter_innen für die kommende Periode. Danach war AMS-Vorstand Johannes Kopf über „Herausforderungen in der Arbeitsmarktpolitik“ am Wort. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit beträgt hundert Tage, 71.497 Menschen waren in Schulungen. Begeistert zeigte sich Kopf über eine von 140.000 „Kund_innen“ genützte App. Und er verglich die „Jobbörse“ mit Partnerbörsen im Internet und die Fluktuation beim AMS mit einem Sessellift, bei dem auch ständig Menschen ein- und aussteigen.

AK-Rat Robert Hobek (GLB) sprach die enorme Teilzeitarbeit an und fragte, wie Kopf zu einer Arbeitszeitverkürzung steht. Dieser meinte, er sei für eine weltweite Arbeitszeitverkürzung – aber gegen einen Alleingang Österreichs, da durch den Konkurrenzdruck Arbeitsplätze vernichtet würden.

AK-Präsident Kaske setzte sich neuerlich für eine Vermögens- und Erbschaftssteuer ein und betonte das Thema Industrie 4.0. Hobek meinte, eine Vermögensbesteuerung sei „eine Forderung, die schon längst umgesetzt sein sollte“. Erfreut stellte er fest, dass der Protest gegen die Forderungen nach weiterem Sozialabbau von Mitterlehner & Co. auch durch Gewerkschafter_innen immer lauter wird.

Begrüßenswert sei, so Hobek, die Überlegung von ÖGB-Präsident Foglar, die Mindestsicherung zu erhöhen und bundeseinheitlich zu gestalten. Gleichzeitig forderte Hobek einen gesetzlichen Mindestlohn, der auch für Bereiche ohne Kollektivvertrag gilt. Kaske lehnte dies ab und meinte, durch starke Gewerkschaften gäbe es auch ordentliche Mindestlöhne. In der Realität ist man vom geforderten 1.700 Euro Mindestlohn aber noch meilenweit entfernt.

Einstimmig angenommen wurde der GLB-Antrag für die Ausdehnung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes für Betriebsratsmitglieder nach Beendigung ihrer Funktion von drei auf zwölf Monate, mehrheitlich ein Antrag gegen CETA und TTIP sowie für einen einheitlichen Branchen-KV für Postdienstleistungen.

Mehrheitlich zugewiesen wurde ein GLB-Antrag für die sechste Urlaubswoche für alle, ebenso für eine Erhöhung der Körperschaftssteuer auf 34 Prozent und die Abschaffung der Gruppenbesteuerung. Glatt abgelehnt wurde hingegen der Antrag für die Aussetzung der Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters an jenes der Männer bis zu einer tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen.

Die GLB-Anträge im Wortlaut:

Antrag 1: Ausdehnung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes für Mitglieder eines Betriebsrates nach Beendigung ihrer Funktion

Die 167. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer setzt sich für eine Verlängerung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes für Mitglieder eines Betriebsrates nach Beendigung ihrer Funktion (§ 120) von 3 auf 12 Monate ein.

Begründung: Bereits 2015 kritisierte der europäische Ausschuss für soziale Rechte des Europarates, dass der Schutz österreichischer Betriebsräte nach Ablauf ihres Mandates nicht ausreichend ist und nicht der europäischen Sozialcharta entspricht.

Antrag 2: Armutsbekämpfung durch Ausbau der Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Die 167. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Bundesregierung auf, die Arbeitslosenversicherung dahingehend zu verbessern, dass diese ein Abrutschen in Armut erschwert. Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, die Nettoersatzrate auf 80 Prozent zu erhöhen und die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für alle Anspruchsberechtigten auf mindestens 52 Wochen auszuweiten.

Begründung: Die Arbeitslosigkeit erreicht auch in Österreich immer neue Rekordwerte. Allein in Wien waren im September 2016 insgesamt 122.510 Menschen als arbeitslos gemeldet (+ 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr). In Verbindung mit dieser Entwicklung geraten die Reallöhne weiter unter Druck und stagnieren bzw. sinken in Teilbereichen. Teilzeitarbeit hat massiv zugenommen – insbesondere bei Frauen, hier arbeiten bereits österreichweit 47,4 Prozent in Teilzeit. In manchen Branchen (z.B. in der mobilen Pflege, Handel...) ist Teilzeit bereits zur üblichen Form der Arbeitszeit geworden. Frauen sind daher von dieser Entwicklung besonders stark betroffen. Immer häufiger droht bei Arbeitslosigkeit aufgrund niedriger Berechnungsgrundlagen, einer niedrigen Nettoersatzrate und einer zu kurzen Auszahlungsdauer des Arbeitslosengeldes ein Abrutschen in Armut bzw. in Notstandshilfe und Mindestsicherung.

Antrag 3: Sechste Urlaubswoche für alle

Die 167. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Einführung einer sechsten Urlaubswoche für alle und daher folgende Änderung des Urlaubsgesetzes § 2 (1):

„Dem Arbeitnehmer gebührt für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt 36 Werktage“.

Begründung: Nur mehr wenige Kolleginnen und Kollegen erreichen in einem Betrieb eine Dienstzeit von 25 Jahren. Der Arbeitsdruck auf die Beschäftigten hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Alleine im Sozial- und Pflegebereich gelten ca. 40 Prozent der Beschäftigten als Burnout gefährdet. Neben der notwendigen Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich ist dies zudem eine weitere sinnvolle Verkürzung der Arbeitszeit.

Antrag 4: Erhöhung der Körperschaftssteuer und Abschaffung der Gruppenbesteuerung

Die 167. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer setzt sich für eine Erhöhung der Körperschaftssteuer auf 34 Prozent sowie eine Abschaffung der Gruppenbesteuerung ein und fordert die Regierung auf, in diesem Sinn tätig zu werden.

Begründung: Im Finanzministerium wird überlegt, den Körperschaftssteuersatz von derzeit 25 auf 20 Prozent zu senken. Das würde das Volumen der Steuereinnahmen von derzeit 7,5 Milliarden Euro auf 6 Milliarden Euro senken, also in der Praxis zu einem Einnahmenentfall von 20 Prozent führen.

Dabei wurde der Steuersatz erst vor rund zehn Jahren von 34 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. Zudem wurde es Unternehmen durch die Einführung der Gruppenbesteuerung ermöglicht, Verluste ausländischer Tochterunternehmen anzurechnen und so die Steuerbelastung zu senken.

De facto liegt die Steuerbelastung der 570 wichtigsten Kapitalgesellschaften laut einer Analyse der Arbeiterkammer derzeit ohnehin nur bei 17,4 Prozent. Der Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer liegt hingegen bei 55 Prozent. Selbst kleine Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro jährlich unterliegen einem Steuersatz von 25 Prozent und würden damit einem höheren Steuersatz unterliegen als Millionengewinne von Konzernen. Die Forderung nach einer weiteren Steuersenkung für ohnehin schon äußerst niedrig besteuerte Konzerne ist auch noch aus einem weiteren Grund abzulehnen.

Antrag 5: Gegen CETA und TTIP

Die 167. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer spricht sich nach wie vor gegen CETA und TTIP aus und fordert die Bundesregierung auf, entsprechend zu handeln.

Begründung: Aus gutem Grund haben Arbeiterkammer und Gewerkschaften die Freihandels- und Wirtschaftsabkommen CETA und TTIP abgelehnt, die Gründe dafür sind nach wie vor ausreichend, dazu zählen unter anderem:
- weiterhin bestehende Sonderklagsrechte ausländischer Investoren im Rahmen der Investor-Staat-Streitbeilegung
- fehlende Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen u.a. zu Arbeits- und Sozialstandards (im Nachhaltigkeitskapitel)
- Prüfvorbehalt zur Verankerung des Vorsorgeprinzips (als hinreichende Begründung für neue Gesetzgebung bei Arbeit, Soziales, Verbraucher etc.)
- bestehende Risiken zu weiterer Liberalisierung im Dienstleistungsbereich und bei der Daseinsvorsorge

Die mit CETA vereinbarten Standards würden bei allen künftigen Handelsabkommen, so auch bei TTIP, gelten.

Antrag 6: Einheitlicher Branchen-KV für Postdienstleistungen

Die 167. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer unterstützt auch weiterhin alle Bemühungen nach einem einheitlichen Branchenkollektivvertrag für Postdienstleistungen – sowohl für alle Betriebe, die zur österreichischen Post AG gehören – z.B. auch der Feibra – und darüber hinaus.

Weiters spricht sich die 167. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer gegen alle weiteren Privatisierungsschritte aus und setzt sich im Gegenteil dafür ein, die Post wieder zur Gänze in öffentliches Eigentum zu bringen und – wie andere wichtige öffentliche Dienstleistungen – verfassungsrechtlich zu schützen.

Antrag 7: Aussetzung der Angleichung des Pensionsalters von Frauen

Die 167. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Bundesregierung auf, die Angleichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Frauen an jenes der Männer so lange auszusetzen, bis diese tatsächlich den Männern – auch bei den Einkommen – gleichgestellt sind.

Begründung: Der jüngst veröffentlichte Gleichstellungsreport des Weltwirtschaftsforums zeigt, wie schlecht es um die Gleichstellung von Frauen und Männern bestellt ist. Dieser Report bewertet jedes Jahr den weltweiten Stand der Gleichstellung zwischen Mann und Frau in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Lebenserwartung, wirtschaftliche Chancen und politische Beteiligung. Besonders negativ in Österreich sind die großen Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Beim Kriterium der Lohngerechtigkeit rangiert Österreich im internationalen Vergleich nur auf dem 100. Rang.

Unter diesen Voraussetzungen, die dringend zu verbessern sind, ist es notwendig, die Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters von Frauen an jenes der Männer auszusetzen.