GLB: Wer Schutz sucht, muss Schutz erhalten!
- Samstag, 3. Oktober 2015 @ 19:05
Bei der heutigen Bundesleitungssitzung befasste sich der Gewerkschaftliche Linksblock im ÖGB (GLB) mit der aktuellen Flüchtlingskrise in Österreich und Europa. In der einstimmig beschlossenen Resolution heißt es: „Flüchtlingshilfe ist keine Zuwanderungspolitik! Niemand verlässt freiwillig sein Land, seine Familien, seine Freunde. Barrikaden, Zäune oder Marineschiffe halten diese Menschen nicht auf. Sie machen die Flucht nur noch gefährlicher und fordern am Ende nur noch mehr Opfer. Für uns Gewerkschafter_innen ist die Flüchtlings- und Asylpolitik ein humanitäres Anliegen. Flucht muss endlich entkriminalisiert werden.“ Ein Thema der Sitzung war das Arbeitsverbot für Asylwerber_innen. In der GLB-Resolution wird gefordert, dass die Asylsuchenden die Möglichkeit einen zügigen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Je besser dies gelingt, umso mehr kann auch unsere Gesellschaft dabei sozial und wirtschaftlich gewinnen.
Bundesvorsitzender Josef Stingl begrüßt den Vorstoß Sozialminister Hundstorfers für den Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen: „ Es dürfen aber nicht diejenigen, die kommen, und diejenigen, die hier sind, gegeneinander ausgespielt werden. Denn, die im Normalarbeitsbereich arbeiten, dürfen nicht das Gefühl bekommen, dass Flüchtlinge ihre Arbeitsbedingungen weiter verschlechtern“, so der Linksgewerkschafter.
Die gängige Praxis beim Gastgewerbe (eine der wenigen Ausnahmemöglichkeiten für Flüchtlinge Arbeit annehmen zu können) zeigt leider anderes – Asylwerber_innen werden auf Grundlage des Ausländerbeschäftigungsgesetz angestellt. Dieses sieht Arbeitsbewilligen vor, allerdings nicht die für die Betroffenen, sondern deren Dienstgeber_innen. Es wird vom GLB daher gänzlich abgelehnt. „Damit werden per Gesetz Abhängigkeiten geschaffen! In der Arbeitsweltrealität bedeutet das Ausbeutung mit unbezahlten Mehrleistungen der Einzelnen und Lohndruck für Alle“, so der GLB-Bundesvorsitzende.
Fatal ist für die Bundesleitung des GLB die Vorreiterrolle der öffentlichen Hand: Nach §7 des Bundesbetreuungsgesetzes dürfen Bund, Länder und Gemeinden Flüchtlinge zu gemeinwirtschaftlichen Arbeiten heranziehen. Stingl: „Diese ‚Taschengeld-Jobs‘ sind weder sozialversicherungs-, noch unfallversicherungspflichtig und die Entlohnung spottet jeden Kollektivvertrags!“ Der Gewerkschaftliche Linksblock im ÖGB fordert, dass jede Beschäftigung zumindest der Sozialversicherung, der kollektivvertraglichen Bezahlung und den gesetzlichen Arbeitsbedingungen unterliegen muss.
Darüberhinaus verlangt der Gewerkschaftliche Linksblock eine europäische Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik, die auf den Prinzipien der Solidarität und den Werten der Menschlichkeit gründet. „Das Sterben im Mittelmeer muss ein Ende haben! Notwendig sind politische Initiativen zur Bekämpfung von Fluchtursachen in den süd- und südosteuropischen Ländern, in den Ländern des Nahen Ostens und Afrikas. Notwendig sind konzentrierte Anstrengungen für wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung echter wirtschaftlicher und sozialer Perspektiven, besonders für junge Menschen in den Herkunftsländern. Die europäischen Länder, insbesondere Österreich muss seine Entwicklungshilfe drastisch erhöhen und Waffenexporte in Krisenregionen verbieten;“oder noch besser die Kriegswaffen- und -munitionsproduktion gleich einstellen“ so in der GLB-Resolution.
Bundesvorsitzender Josef Stingl begrüßt den Vorstoß Sozialminister Hundstorfers für den Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen: „ Es dürfen aber nicht diejenigen, die kommen, und diejenigen, die hier sind, gegeneinander ausgespielt werden. Denn, die im Normalarbeitsbereich arbeiten, dürfen nicht das Gefühl bekommen, dass Flüchtlinge ihre Arbeitsbedingungen weiter verschlechtern“, so der Linksgewerkschafter.
Die gängige Praxis beim Gastgewerbe (eine der wenigen Ausnahmemöglichkeiten für Flüchtlinge Arbeit annehmen zu können) zeigt leider anderes – Asylwerber_innen werden auf Grundlage des Ausländerbeschäftigungsgesetz angestellt. Dieses sieht Arbeitsbewilligen vor, allerdings nicht die für die Betroffenen, sondern deren Dienstgeber_innen. Es wird vom GLB daher gänzlich abgelehnt. „Damit werden per Gesetz Abhängigkeiten geschaffen! In der Arbeitsweltrealität bedeutet das Ausbeutung mit unbezahlten Mehrleistungen der Einzelnen und Lohndruck für Alle“, so der GLB-Bundesvorsitzende.
Fatal ist für die Bundesleitung des GLB die Vorreiterrolle der öffentlichen Hand: Nach §7 des Bundesbetreuungsgesetzes dürfen Bund, Länder und Gemeinden Flüchtlinge zu gemeinwirtschaftlichen Arbeiten heranziehen. Stingl: „Diese ‚Taschengeld-Jobs‘ sind weder sozialversicherungs-, noch unfallversicherungspflichtig und die Entlohnung spottet jeden Kollektivvertrags!“ Der Gewerkschaftliche Linksblock im ÖGB fordert, dass jede Beschäftigung zumindest der Sozialversicherung, der kollektivvertraglichen Bezahlung und den gesetzlichen Arbeitsbedingungen unterliegen muss.
Darüberhinaus verlangt der Gewerkschaftliche Linksblock eine europäische Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik, die auf den Prinzipien der Solidarität und den Werten der Menschlichkeit gründet. „Das Sterben im Mittelmeer muss ein Ende haben! Notwendig sind politische Initiativen zur Bekämpfung von Fluchtursachen in den süd- und südosteuropischen Ländern, in den Ländern des Nahen Ostens und Afrikas. Notwendig sind konzentrierte Anstrengungen für wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung echter wirtschaftlicher und sozialer Perspektiven, besonders für junge Menschen in den Herkunftsländern. Die europäischen Länder, insbesondere Österreich muss seine Entwicklungshilfe drastisch erhöhen und Waffenexporte in Krisenregionen verbieten;“oder noch besser die Kriegswaffen- und -munitionsproduktion gleich einstellen“ so in der GLB-Resolution.