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GLB: Mindestlohn jetzt und nicht erst in Jahren!

  • Mittwoch, 13. April 2016 @ 11:20
News Der Kollektivvertragsabschluss fürs Gastgewerbe ist fix. Die Gewerkschaften Vida und GPA-djp jubeln über „einen erfolgreichen Abschluss der Lohn und Gehaltsverhandlungen“. Der neue Mindestlohn liegt bei 1.420 Euro. Damit sei laut Tirols Vida Landesgeschäftsführer Phillip Wohlgemuth das beste Gegenmittel zum anhaltenden Fachkräftemangel gelungen. Der GPA-djp Landesgeschäftsführer Harald Schweighofer ist überzeugt, dass das gemeinsam vereinbarte Ziel von 1.500 Euro Mindestlohn bis 2018 erreicht ist. „Verwundert“ zeigt sich Josef Stingl, Bundesvorsitzender des Gewerkschaftlichen Linksblock im ÖGB (GLB) über die Riesenfreude seiner Tiroler Gewerkschaftskollegen. Noch zwei Jahre auf die 1.500 brutto warten zu müssen sei sicherlich nicht das Gelbe vom Ei. „Oder ist das Erfolgreiche am Abschluss, der Umstand, dass dieses Jahr TERMINGERECHT abgeschlossen werden konnte?“

Abgesehen davon, haben Kollege Wohlgemuth und Schweighofer offensichtlich „den neuen Sprech“ der Gewerkschaften verschlafen. GPA-djp-Chef Wolfgang Katzian trommelt seit Anfang August des Vorjahres einen Mindestlohn von 1.700 Euro und Gewerkschaftspräsident Erich Foglar verlangte diesen im September 2015 beim Forum Alpbach ebenfalls. Nicht auf dem gesetzlichen Wege, sondern per Kollektivverträge wohlgemerkt.

Diese Forderung ist übrigens auch in der aktuellen ÖGB-Resolution zu finden: „Unterentlohnung erhöht den Druck vor allem auf Beschäftigte in Niedriglohnbranchen. Der ÖGB-Bundesvorstand fordert daher: 1.700 Euro pro Monat als Mindestlohn/-gehalt in allen Kollektivverträgen sowie die regelmäßige Anhebung auf Basis einer Grundsatzvereinbarung der Sozialpartner.“

Zurück zum Gastgewerbe-KV: Stingl regt ein Gedankenspiel an: „Wenn sich der Mindestlohn in den nächsten zwei Jahren von 1.420 auf 1.500 Euro erhöhen soll, dann sind für die Jahre 2017 und 2018 eine Erhöhung von je 40 Euro (oder rund 2,8 Prozent) notwendig. Selbst bei dieser 'Dynamik' werden sich die Gastgewerbler_innen erst 2023 über einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.700 Euro freuen können. Bei einer 1.5prozentigen Dynamik wird das erst gar in zehn Jahren der Fall sein.“

Abschließend meint Stingl: "Wann bemerken unsere FSG-Freund_innen endlich, dass die 'Erfolgsgeschichte Mindestlohn über Kollektivverträge' mit diesen 'Sozialpartner_innen' auf der anderen Seite des Tisches zumindest in den unteren Einkommensbereichen zum Scheitern verurteilt ist. Wir brauchen den 1.700 Euro Mindestlohn jetzt und nicht erst in fünf, sechs, sieben oder gar noch mehr Jahren. Daher gesetzlicher Mindestlohn: 30 Stunden sind genug und 13 Euro in der Stunde das Mindeste und natürlich steuerfrei und wertgesichert!“