GLB: Innsbrucks Bürgermeisterin droht Anzeige!
- Mittwoch, 18. Februar 2015 @ 17:18
„TirolerInnen leisten pro Jahr rund 6,4 Millionen unbezahlte Überstunden. Das liegt an den mangelnden Kontrollen bei Verstößen gegen die Arbeitszeitregelungen“, kritisierte im August des Vorjahres der stellvertretende Tiroler ÖGB-Vorsitzende Gerhard Mayr. Die Bereitschaft vieler TirolerInnen unbezahlte Überstunden zu leisten, liegt in der wachsenden Angst vieler Arbeitnehmer-_innen ihren Job zu verlieren. Es bedarf daher dringend Kontrollen von außen, dass sich TirolerInnen nicht zu unbezahlter Mehrarbeit oder Überstunden drängen lassen“, war der Schluss des ÖGB. Was hat sich seither verändert? „Nichts, trotz monatlicher Rekordarbeitslosigkeit dreht sich das Überstundenkarussell unentwegt weiter. Jetzt will auch die Stadtgemeinde Innsbruck aufspringen“, befürchtet der Bundesvorsitzende des Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB) Josef Stingl.
Selbige hat eine Jagd im Samertal. Künftig betreibt die Stadt Innsbruck diese Jagd selber. Der zusätzliche Personalbedarf wird laut Bezirksforstinspektor Andreas Wildauer der Stadtgemeinde nichts kosten. Diesen Mehraufwand werde ein städtischer Bediensteter in seiner Freizeit unentgeltlich übernehmen. Er wird die notwendigen Jagdschutzaufgaben zum Großteil am Wochenende in der Freizeit „ehrenamtlich“ machen.
„Egal ob der Gemeindebedienstete seine kostenlose Förstertätigkeit in der Leutasch wirklich freiwillig, oder vom Dienstgeber angeordnet verrichtet, es handelt sich dabei auf jedem Fall um gesetzlich verbotene, unbezahlte Überstunden. „Frau Bürgermeistererin sie sich dem Schwarzarbeits-Berufsfeuerwehrskandal und verzichteten sie darauf, anderenfalls ist ihnen als Dienstgeberin eine Anzeige beim Arbeitsinspekoriat meinerseits sicher“, schließt Stingl.
Selbige hat eine Jagd im Samertal. Künftig betreibt die Stadt Innsbruck diese Jagd selber. Der zusätzliche Personalbedarf wird laut Bezirksforstinspektor Andreas Wildauer der Stadtgemeinde nichts kosten. Diesen Mehraufwand werde ein städtischer Bediensteter in seiner Freizeit unentgeltlich übernehmen. Er wird die notwendigen Jagdschutzaufgaben zum Großteil am Wochenende in der Freizeit „ehrenamtlich“ machen.
„Egal ob der Gemeindebedienstete seine kostenlose Förstertätigkeit in der Leutasch wirklich freiwillig, oder vom Dienstgeber angeordnet verrichtet, es handelt sich dabei auf jedem Fall um gesetzlich verbotene, unbezahlte Überstunden. „Frau Bürgermeistererin sie sich dem Schwarzarbeits-Berufsfeuerwehrskandal und verzichteten sie darauf, anderenfalls ist ihnen als Dienstgeberin eine Anzeige beim Arbeitsinspekoriat meinerseits sicher“, schließt Stingl.