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GLB: Aktiv in der Wiener AK

  • Freitag, 29. Mai 2015 @ 22:00
Wien Bei der am 29. Mai 2015 stattgefundenen 164. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer zeigte sich Robert Hobek, AK-Rat des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB), überzeugt, dass die fast 900.000 Unterschriften für eine Steuerreform ein Umdenken der Regierung bewirkt hat. „Allerdings haben AK und ÖGB zurecht auf die ungleiche Vermögensverteilung hingewiesen und Verteilungsgerechtigkeit eingefordert. Insbesondere durch Vermögensbesteuerung oder durch eine Erbschafts- und Schenkungsteuer. Davon wurde nichts umgesetzt, hier ist die AK nach wie vor gefordert“, so Robert Hobek. Die hohe Arbeitslosigkeit muss insbesondere mit einer deutlichen Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich bekämpft werden. „Menschenhetze schafft keine Arbeitsplätze“, so Robert Hobek in Richtung der Freiheitlichen.

Ein GLB-Antrag gegen die weitere Privatisierung der Post und für den verfassungsrechtlichen Schutz wichtiger öffentlicher Dienstleistungen wurde von der AK-Vollversammlung beschlossen. Die Vollversammlung der Wiener AK unterstützt damit auf GLB-Initiative die klare Position der Postgewerkschaft gegen jede weitere Privatisierung der Post und setzt sich dafür ein, diese wieder in öffentliches Eigentum zu bringen. Sie soll, gemeinsam mit anderen wichtigen öffentlichen Dienstleistungen, verfassungsrechtlich geschützt werden. Für die Beschäftigten der Post wird weiters ein einheitlicher Kollektivvertrag gefordert, der dann auch z.B. für die Feibra gilt.

Entsprechende Initiativen des GLB und der AUGE/UG führten zu einer gemeinsamen Resolution von neun der in der Vollversammlung vertretenen Listen, darunter auch FSG und ÖAAB-FCG, gegen das Flüchtlingsdrama und Massensterben im Mittelmeer. Darin wird u.a. die militärische Bekämpfung von Schlepperbooten abgelehnt, dafür die sofortige Wiederaufnahme permanenter Such- und Rettungsaktionen im Mittelmeer gefordert. Weiters die Schaffung sicherer und legaler Wege für schutzsuchende Menschen, um in die EU zu kommen. Dadurch wird auch den Schleppern die Basis ihres „Geschäfts“ entzogen.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1: Rekordarbeitslosigkeit bekämpfen

Monat für Monat steigen in Österreich, auch in Wien, die Arbeitslosenzahlen und erreichen immer neue traurige Rekordwerte. Im April 2015 waren offiziell 122.347 Menschen arbeitslos gemeldet, damit befinden sich 10,5 Prozent mehr auf Jobsuche als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Trotz dieser alarmierenden Zahlen gießt die österreichische Bundesregierung weiter Öl ins Feuer, indem sie zusätzliche Kürzungsmaßnahmen beschließt, anstatt weiter in die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu investieren.

Anstatt mangels verfügbarer Arbeitsplätze über eine Aussetzung der Erhöhung des Frauenpensionsalters nachzudenken, möchte Minister Schelling schon vor 2024 zehntausende zusätzliche Frauen in die Arbeitslosigkeit schicken, indem er deren Pensionsalter rascher anheben möchte. Auch bei Lehrerinnen und Lehrern wird laut über eine Arbeitszeitausweitung um 10 Prozent nachgedacht. Im Gegenzug dazu stellt die Regierung Milliardenbeträge für Pleitebanken zur Verfügung und verzichtet bewusst auf Vermögenssteuern. Alleine im letzten Jahr wurden 4,5 Milliarden Euro in die Hypo-Alpe Adria/Heta investiert und damit die Vermögen von Spekulanten und Multimillionären gerettet.

Es ist hoch an der Zeit, realistische Forderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen aufzustellen. Neben einer deutlichen gesetzlichen Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich kann dafür ein Betrag, der im letzten Jahr für eine einzelne Bank aus dem Staatsbudget zur Verfügung gestellt wurde, als vernünftige Größenordnung angesehen werden. Zumal dieser Betrag hier für mehrere hunderttausend Menschen zur Verfügung gestellt werden würde und es ermöglicht, das Niveau der Arbeitslosigkeit auf jenes zu senken, welches vor Amtsantritt von Sozialminister Hundstorfer geherrscht hat.

Antrag 2: Nachbesserung des Steuerreformpaketes – jährliche Valorisierung der Steuerstufen

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich für eine Nachbesserung des Steuerreformpaketes ein, insbesondere für die Einführung einer Vermögenssteuer für Millionenvermögen. Weiters für eine jährliche, indexangepasste Valorisierung der Steuerstufen. Einer Gegenfinanzierung der Steuerreform durch Einsparungen im öffentlichen Bereich erteilt die AK Wien eine klare Absage. Die Arbeiterkammer Wien wird dies auch in der Bundesarbeiterkammer vertreten und versuchen, auch dort eine entsprechende Beschlussfassung zu erreichen.

Begründung: Die Lohnsteuerreform bringt uns Beschäftigten ein schönes Mehr im Börsel. Sie ist aber auch eine vergebene Chance, an den herrschenden Verteilungsverhältnissen etwas zu ändern. Weiterhin wird ein Großteil der Steuereinnahmen durch die Besteuerung von Lohneinkommen erzielt, Besitz und Kapital bleiben unangetastet. Nicht weniger als 882.000 Menschen haben für die Steuerkampagne des ÖGB unterschrieben. Deren Kern war die Senkung des Steuersatzes, aber auch eine Gegenfinanzierung durch die Besteuerung der Millionenvermögen.

Umso größer ist die Enttäuschung über das vorliegende Ergebnis. Von einem „großen Wurf“ kann keine Rede sein, müssen sich doch die „Entlasteten“ ihre Entlastung durch Belastung an anderer Stelle Großteils selbst zahlen. Gewinner der Reform sind die Reichen und Spitzenverdiener. So bekommen die immer mehr werdenden Nicht-Lohnsteuerpflichtigen jährlich rund 200 Euro mehr an Negativsteuer. Großverdiener bekommen dieselbe Steuerersparnis von 200 Euro nicht jährlich sondern monatlich.

Diese Steuerreform ist auch frauenfeindlich. Durch die Begünstigung der männerdominierten hohen Einkommensgruppen werden Frauen einmal mehr benachteiligt. Wir sind nicht bereit, uns mit diesem Verhandlungsergebnis abzufinden. Besonders unverständlich ist uns weiters, dass auf eine jährliche Valorisierung, Indexanpassung der Steuerstufen wiederum verzichtet wurde. Allein durch die kalte Progression sind die Realeinkommen sein 2009 um mehr als 3,5 Mrd. Euro gesunken.

Antrag 3: Ausgleichszulage

Eine der positiven Maßnahmen der Steuerreform ist die Steuergutschrift für Einkommen unter der Steuerfreigrenze, darunter auch für Pensionistinnen und Pensionisten. Völlig unverständlich ist allerdings, dass die untersten Pensionen, die unter dem Richtsatz für die Ausgleichszulage liegen, davon ausgenommen sind. Die Arbeiterkammer Wien möge daher in den noch laufenden Verhandlungen zur Steuerreform dafür sorgen, diese Lücke, die Entlastung der kleinsten Einkommen, zu schließen.

Antrag 4: Rechtswirksamer Einspruch bei Dienstbeurteilungen

Es soll für Bedienstete der Gemeinde Wien die Möglichkeit geschaffen werden, bei Dienstbeurteilungen rechtswirksamen Einspruch zu erheben, z.B. in Form einer, von der jeweils betroffen Dienststelle unabhängigen „Schlichtungsstelle“.

Begründung: Derzeit steht den Bediensteten der Gemeinde Wien, bei einer als ungerecht empfundenen Beurteilung kein adäquates Instrument der Gegendarstellung/Widerspruch/Einspruch zur Verfügung. Bedienstete sind daher bei Dienstbeurteilungen dem Wohlwollen der beurteilenden Person ausgeliefert. Stellungnahmen, wie sie in der derzeitigen Form abgegeben werden können, haben keinerlei Wirksamkeit. Es bleibt nur der Weg zum Dienstsenat, bzw. Arbeitsgericht, welcher langwierig und Existenz gefährdend verlaufen kann.

Antrag 5: Altersgerechte Arbeitsplätze - Wiener Linien Fahrbetrieb

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich generell für altersgerechte Arbeitsplätze, konkret auch im Bereich des Fahrbetriebs der Wiener Linien ein – und wird alle ihre Möglichkeiten nützen, um folgende Bereiche umzusetzen:

1: Ausbau der Gesundheitsprogramme – speziell für Bedienstete ab 50.
(Massage- und Krankengymnastik sowie Gerätetrainings- und Saunaangebote, usw.)
Gesundheitstage in regelmäßigen Abständen, die mit zunehmendem Alter erhöht werden.
2: Fahrbedienstete ab 50 - ältere Beschäftigte aus dem Fahrdienst werden in einer besonderen Gruppe („Sondergruppen“) im Dienstplan so eingesetzt, dass sie weniger belastet sind
Eine Bus/Bim – zwei Fahrer/innen - ein Bus/Bim wird mit zwei Fahrer/innen besetzt, die sich gegenseitig abwechseln.
3: Arbeitsplatz: Ergonomie am Arbeitsplatz, u.a. Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes
4: Einrichtung von Mischarbeitsplätzen - Mischarbeit, das bedeutet 50 Prozent fahren, 50 Prozent administrative Arbeiten oder Arbeit im Kundenservice.
5:Arbeitszeitmodelle: Reduzierung der Arbeitszeit bei älteren Arbeitnehmern, dies kann auch mit gleichzeitiger Verpflichtung gekoppelt werden gesundheitsfördernde Maßnahmen in dieser Zeit zu tätigen.
Viele unserer Vorschläge werden in ähnlicher Form bereit bei vielen Verkehrsbetrieben umgesetzt – hier einige Beispiele:

Mainzer Verkehrsgesellschaft
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft, die seit 2001 als eigenständige GmbH geführt wird, beschäftigt 630 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; zwei Drittel von ihnen gehören zum Fahrpersonal. Für die gesamte Belegschaft wurde ein vielseitiges Gesundheitsmanagement eingeführt. Um vor allem die Beschäftigten im Fahrdienst so lange wie möglich dienstfähig zu halten, werden sie seit vier Jahren intensiv betreut. Mit präventiven Maßnahmen ist es gelungen, die Krankenquote innerhalb der vergangenen zwei Jahre um 14 Prozent zu senken. Für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Fahrdienst arbeiten können, werden alternative Arbeitsplätze zu Verfügung gestellt, die nach ergonomischen Gesichtspunkten ausgestaltet sind. Das Gesundheitsmanagement für alle umfasst Massage- und Krankengymnastik sowie Gerätetrainings- und Saunaangebote und steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung. Jährliche Gesundheitstage mit wechselnden Themen und ein monatlicher Vitamintag runden das Programm ab.

Verkehrsaktiengesellschaft Nürnberg
Engere Mitarbeiter der Arbeitsdirektoren
Belastungsreduzierter Personaleinsatz älterer Mitarbeiter/innen VAG Nürnberg
Name - des Projekts - des Unternehmens
Belastungsverminderung durch Personaleinsatz im Fahrdienst VAG
Ältere Beschäftigte aus dem Fahrdienst werden in einer besonderen Gruppe im Dienstplan so eingesetzt, dass sie weniger belastet sind. Damit wird einer möglichen Fahrdienstuntauglichkeit mit den nachteiligen Folgen für die Betroffenen und das Unternehmen vorgebeugt. Durch den belastungsreduzierten Einsatz der älteren Mitarbeiter/innen gelingt es, Fahrdienstuntauglichkeit bis zum Renteneintritt zu vermeiden. Die älteren Beschäftigten nehmen die Möglichkeit des Einsatzes in dieser Gruppe gern wahr.

Stadtwerke Dortmund AG
Arbeitsgestaltung, Gesundheitsförderung, Weiterbildung, Arbeitszeit zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit Stadtwerke Dortmund AG
• Analyse und Prognose der Altersstrukturentwicklung im Unternehmen,
• Belegschaftsbefragung,
• Ergonomie am Arbeitsplatz, u.a. Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes,
• Betriebliche Gesundheitsförderung, u.a. Gesundheitszirkel, Gesundheitscheck, Rückenschule,
• Einrichtung von Mischarbeitsplätzen,
• Fortbildungsangebote, Personalentwicklungspläne für alle Mitarbeiter/innen,
• Personalgewinnung: Frauen und Ältere einstellen, kontinuierliche Einstellungspolitik,
• Arbeitszeit: lebensphasenspezifische Arbeitszeit, Arbeitszeit der Älteren reduzieren, Lebensarbeitszeitkonto,
• Kooperation: generationenübergreifende Teams, Patenmodell für Weitergabe von Erfahrungen.
Die Entwicklung der Altersstruktur wurde prognostiziert und eine Befragung der Beschäftigten über die Bewertung der Situation, der bisherigen Maßnahmen und der zukünftig gewünschten Maßnahmen wurde durchgeführt. Mischarbeitsplätze, ein flexiblerer Personaleinsatz im Fahrdienst und präventive Gesundheitsfördermaßnahmen wurden bereits realisiert.

Bremer Straßenbahn AG
Unter dem Druck veränderter europäischer Rahmenbedingungen im Verkehrsmarkt und dem Zwang zu mehr Wirtschaftlichkeit war die Bremer Straßenbahn AG gezwungen, auch sozial- und personalpolitische Maßnahmen zu entwickeln. Dazu nutzte das Unternehmen das Altersteilzeitgesetz und entwickelte ausgehend davon eine modifizierte betriebliche Anwendung. Nachdem sich das neue Altersteilzeitmodell mit den gesetzlichen Konditionen trotz der Vorteile für ArbeitnehmerInnen und Unternehmen nicht als attraktiv genug erwiesen hat, schloss die Bremer Straßenbahn AG bereits 1997 eine Betriebsvereinbarung mit den BelegschaftsvertreterInnen, nach der die gesetzliche Mindestnettogarantie von 70 Prozent auf 85 Prozent aufgestockt wurde. Dieser Aufstockungsbeitrag konnte auf Grund der besonderen tariflichen Situation kostenneutral finanziert werden. Die wichtigsten Modifikationen der gesetzlichen Regelungen umfassten dabei folgende Punkte:
- Der Altersteilzeit-Beschäftigte erbringt 50Prozent der tariflich vorgesehenen Arbeitszeit und erhält im Gegenzug 85Prozent seines bisherigen steuerpflichtigen Jahresnettoentgelts.
- Darüber hinaus entrichtet das Unternehmen zusätzlich auf Basis von 90Prozent des Vollzeitentgelts Beiträge zur Pensionsversicherung.
- Der Arbeitnehmer erwirbt nach zwei Jahren Altersteilzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres den Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension. In den ersten drei Jahren nahmen insgesamt neun Prozent der ArbeitnehmerInnen der Bremer Straßenbahn AG dieses Altersteilzeitmodell in Anspruch

Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
Mischarbeit statt Monotonie. Der Betriebsarzt und eine weitere Mitarbeiterin betreuen die Belegschaft durch eine Rückenschule sowie durch Ernährungs- und Diätpläne, sie halten Seminare ab und beraten jeden, der seine Gesundheit verbessern will. Einen Grundkurs gibt es sogar während der Arbeitszeit. Die betriebseigene Sportgemeinschaft betreibt zwei Fitnessstudios, die von den Mitarbeitern immer mehr genutzt werden. Das Management sorgte außerdem für ergonomische Fahrersitze, Nichtraucherschutz und Mischarbeit. Beim Gesundheitsschutz geht Lindenberg seit kurzem mit gutem Beispiel voran und trainiert selbst: „Es ist notwendig, eine bestimmte körperliche Fitness zu haben.“
Eintönigkeit und einseitige körperliche Belastungen wirken sich schädlich aus, das weiß man längst. Vor vier Jahren wurde deshalb bei der AG die Mischarbeit eingeführt, damit Fahrer ihren Job tatsächlich bis zum Rentenalter durchhalten. Mischarbeit - das bedeutet 50 Prozent fahren, 50 Prozent administrative Arbeiten oder Arbeit im Kundenservice.
Den Fahrern, die jetzt auch im Service arbeiten, kommt zugute, dass sie ja auch im Bus schon Kundenkontakt hatten - bei einem Techniker wäre der Wechsel sicherlich viel schwieriger. Trotzdem soll die Mischarbeit noch ausgedehnt werden. Lindenberg erhofft sich davon aber für die Mitarbeiter weniger einseitigen Stress und mehr Spaß an der Arbeit. Bei einem anderen Modell wird ein Bus mit zwei Fahrern besetzt, die sich gegenseitig abwechseln.

Dresdner Verkehrsbetriebe (Szenario 2020)
? Geplant werden:
? Anti-Stress-Programme
? Teamlösungen von Diensten eines linienbezogenen Fahrplans
? Mischarbeitsplätze
? Stärkung der Selbstorganisation
? Schulungsmaßnahmen für befristete und unbefristete Mitarbeiter gleichermaßen prüfen
? Fremdsprachenausbildung für Fahrer, die „Touristenlinien“ fahren

Öffentlicher Personennahverkehr der Stadt München
Das Gesundheitsprogramm der Münchner Verkehrsbetriebe, mit dem schon im Jahr 1993 begonnen wurde, zielte darauf, die hohen Fahrdienstuntauglichkeitsraten und Ausfallzeiten der Fahrer zu senken und ihre Verweildauer im Fahrbetrieb zu erhöhen. Es bestand aus 20 Gesundheitstagen im Abstand von zwölf Tagen im so genannten „Gesundheitspark“ der Münchner Volkshochschule während der Arbeitszeit bei voller Bezahlung. Jährlich wurden 96 Fahrer, die ein höheres Alter zur Teilnahme ausgewählt.
Zentrale Bausteine der Gesundheitstage waren:
– Training der körperlichen Kapazität und Ausdauer;
– Mentale Techniken zur Reduktion von Zeitplanstress;
– „Entärgerungstraining“, etwa mit Blick auf unangenehme Fahrgäste, durch Rollenspiele und Erfahrungsaustausch;
– Selbsterfahrungseinheiten und Tranceübungen zur Förderung von Gelassenheit.
Eine Evaluation des Programms über vier Jahre zeigte unter anderem eine deutliche Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden der Teilnehmer sowie eine Verringerung der Krankenstandstage und Fahrdienstuntauglichkeitsraten.

Antrag 6: Verfallsklauseln

Die Arbeiterkammer setzt sich für eine Vereinheitlichung der zeitlichen Limitierung der Verjährungsfrist für nicht bezahlte Ansprüche wie Lohn, Gehalt, Zulagen oder Überstunden auf mindestens drei Jahre ein. Alle anderen Verfallsklauseln, die kürzere Fristen als drei Jahre beinhalten, sollen daher ihre Gültigkeit verlieren.

Begründung: Eine Verfallsklausel, die kürzer als zwei Jahre ist, widerspricht dem österreichischen Zivil- sowie dem EU-Recht. Branchenunterschiedliche Verfallsklauseln verstoßen gegen das Gleichheitsprinzip und sind somit diskriminierend, womit sie gegen das österreichische Zivil- und EU-Recht verstoßen. Unterschiedliche Verfallsklauseln verzerren den Wettbewerb, da sie die einzelnen Unternehmen mit ungleichen Auflagen belasten, womit sie gegen das österreichische sowie das EU-Recht verstoßen. Durch zu kurze Verfallsklauseln entgehen dem Sozial- und Finanzministerium Abgaben, die ihnen zustehen würden. Fälle, die älter als drei Monate sind, werden vom AK-Rechtsschutz meist gar nicht behandelt. Diese Praktiken sind rechtlich sehr fragwürdig.

Antrag 7: Gegen Privatisierung der Post

Die 164. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer begrüßt die klare Position der Kommunikationsgewerkschaft (GPF) gegen jede weitere Privatisierung bei der Österreichischen Post AG. Sie unterstützt alle Bemühungen der Gewerkschaft, einen einheitlichen Kollektivvertrag für alle Betriebe, die zur österreichischen Post AG gehören – z. B. auch der Feibra – zu erreichen und spricht sich ebenfalls klar gegen weitere Privatisierungsschritte aus. Die AK setzt sich im Gegenteil dafür ein, die Post wieder in öffentliches Eigentum zu bringen und – wie andere wichtige öffentliche Dienstleistungen – verfassungsrechtlich zu schützen.

Antrag 8: Antifaschismus ist kein Verbrechen

Die 164. Vollversammlung der AK Wien verurteilt neuerlich den Neonaziangriff vom 27. Oktober 2013 auf Kolleginnen und Kollegen der in der AK Wien vertretenen Liste Komintern und setzt sich aktiv mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den immer offener auftretenden Rechtsextremismus ein.

Die 164. Vollversammlung der AK Wien fordert dies auch von der österreichischen Justiz ein und spricht sich klar gegen die ausgerechnet am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, erfolgten Freisprüche gegen fünf der sieben Angeklagten des rechtsextremen „Fußballfanclubs“ „Unsterblich“ sowie gegen die Verurteilung von 2 Antifaschisten aus, die sich den Angreifern in den Weg gestellt haben.