Gewinnausschüttung auf Kosten von Löhnen und Investitionen
- Dienstag, 7. Februar 2017 @ 10:38
Das Wertschöpfungsbarometer der Arbeiterkammer Oberösterreich für das Jahr 2015 bestätigt einmal mehr die Notwendigkeit einer Wertschöpfungsabgabe zur nachhaltigen Sicherung des Sozialstaates, aber auch einer offensiven Lohnpolitik der Gewerkschaften, stellt Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) fest. Die AK untersuchte bislang 1.166 Unternehmen mit 518.433 Beschäftigten, das sind 14,7 Prozent der unselbständig Beschäftigten. Laut dieser Studie betrug der durchschnittliche Personalaufwand pro Beschäftigten 62.788 Euro, die Wertschöpfung 96.627 Euro, der Überschuss demnach 33.839 Euro. den durchschnittlichen Personalaufwand um 33.839 Euro und war mit einem Plus von 3,2 Prozent fast doppelt so hoch wie der Anstieg 2014 mit 1,7 Prozent.
Vom Überschuss erfolgten 15.432 Euro als Sachinvestitionen, ein Plus von 3,8 Prozent, sie sind real aber nicht höher als vor zehn Jahren. Hingegen waren 2015 die Ausschüttungen an Aktionär_innen und Eigentümer_innen mit 13.879 Euro pro Beschäftigten um 9,9 Prozent höher als 2014 und sind fast so hoch wie vor dem Finanzcrash von 2008. In Relation zum Eigenkapital wurden 9,3 Prozent als Gewinn ausgezahlt, in einem Viertel der untersuchten Unternehmen sogar mehr als 18 Prozent.
Lagen 2005 die Sachinvestitionen noch bei 49,5 Prozent, die Gewinnausschüttungen bei 32,6 Prozent des Überschusses, so 2015 nur mehr in der Relation von 45,6 zu 41 Prozent. Von 2005 bis 2015 sind pro Beschäftigten die Sachinvestitionen nominell um 10,2 Prozent gestiegen, die Personalaufwendungen um 20,4 Prozent, hingegen die Gewinnausschüttungen um 50,6 Prozent gestiegen.
„Die Eigentümer_innen plündern also ihre Unternehmen auf Kosten der Löhne der Beschäftigten sowie von Sachinvestitionen zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze und verblasen den aus dem von den Beschäftigten herausgepressten Mehrwert zum Großteil auf dem Finanzmarkt, für Luxuskonsum oder erzeugen durch Immobilienkäufe die nächste Spekulationsblase“ kritisiert Stingl. Das Jammern über angeblich zu hohe Lohnkosten und den angeblich „abgesandelten Standort“ (O-Ton WKO-Chef Leitl) wird durch diese Fakten jedenfalls eindeutig widerlegt. Die Fakten verdeutlichen allerdings eine viel zu defensive Lohnpolitik der Gewerkschaften. Ein Mindestlohn von brutto 1.700 Euro für Vollzeitarbeit ist daher ebenso realistisch wie eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden.
Die Bemessung der Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung sowie der Kommunalsteuer nach der gesamten Wertschöpfung statt wie derzeit nur nach der Bruttolohnsumme ist daher ein Gebot der Stunde. Eine Wertschöpfungsabgabe ist die notwendige Antwort auf die Folgen von Digitalisierung und Automatisierung bei der Entwicklung zur Industrie 4.0, durch welche immer stärker Arbeitskräfte durch Maschinen ersetzt und damit die Finanzierung des Sozialstaates ausgehöhlt wird.
„Eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auf Wertschöpfungsbasis soll der Rationalisierung Rechnung tragen und Unternehmen mit hohem Personaleinsatz entlasten, scharf rationalisierende Unternehmen hingegen stärker belasten, was eigentlich auch im Interesse der Wirtschaftskammer und der von ihr vertretenen Klein- und Mittelbetrebe liegen müsste“ so Stingl.
Vom Überschuss erfolgten 15.432 Euro als Sachinvestitionen, ein Plus von 3,8 Prozent, sie sind real aber nicht höher als vor zehn Jahren. Hingegen waren 2015 die Ausschüttungen an Aktionär_innen und Eigentümer_innen mit 13.879 Euro pro Beschäftigten um 9,9 Prozent höher als 2014 und sind fast so hoch wie vor dem Finanzcrash von 2008. In Relation zum Eigenkapital wurden 9,3 Prozent als Gewinn ausgezahlt, in einem Viertel der untersuchten Unternehmen sogar mehr als 18 Prozent.
Lagen 2005 die Sachinvestitionen noch bei 49,5 Prozent, die Gewinnausschüttungen bei 32,6 Prozent des Überschusses, so 2015 nur mehr in der Relation von 45,6 zu 41 Prozent. Von 2005 bis 2015 sind pro Beschäftigten die Sachinvestitionen nominell um 10,2 Prozent gestiegen, die Personalaufwendungen um 20,4 Prozent, hingegen die Gewinnausschüttungen um 50,6 Prozent gestiegen.
„Die Eigentümer_innen plündern also ihre Unternehmen auf Kosten der Löhne der Beschäftigten sowie von Sachinvestitionen zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze und verblasen den aus dem von den Beschäftigten herausgepressten Mehrwert zum Großteil auf dem Finanzmarkt, für Luxuskonsum oder erzeugen durch Immobilienkäufe die nächste Spekulationsblase“ kritisiert Stingl. Das Jammern über angeblich zu hohe Lohnkosten und den angeblich „abgesandelten Standort“ (O-Ton WKO-Chef Leitl) wird durch diese Fakten jedenfalls eindeutig widerlegt. Die Fakten verdeutlichen allerdings eine viel zu defensive Lohnpolitik der Gewerkschaften. Ein Mindestlohn von brutto 1.700 Euro für Vollzeitarbeit ist daher ebenso realistisch wie eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden.
Die Bemessung der Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung sowie der Kommunalsteuer nach der gesamten Wertschöpfung statt wie derzeit nur nach der Bruttolohnsumme ist daher ein Gebot der Stunde. Eine Wertschöpfungsabgabe ist die notwendige Antwort auf die Folgen von Digitalisierung und Automatisierung bei der Entwicklung zur Industrie 4.0, durch welche immer stärker Arbeitskräfte durch Maschinen ersetzt und damit die Finanzierung des Sozialstaates ausgehöhlt wird.
„Eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auf Wertschöpfungsbasis soll der Rationalisierung Rechnung tragen und Unternehmen mit hohem Personaleinsatz entlasten, scharf rationalisierende Unternehmen hingegen stärker belasten, was eigentlich auch im Interesse der Wirtschaftskammer und der von ihr vertretenen Klein- und Mittelbetrebe liegen müsste“ so Stingl.