Gesetzlicher Mindestlohn ist notwendig
- Montag, 22. Februar 2016 @ 10:13
Als unverständlich bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), die Aversion mancher Spitzengewerkschafter gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. So hatte jetzt der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft GPA-djp, Alois Bachmeier, zur Forderung der Grünen nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 1.700 Euro gemeint, man wolle dies in den Kollektivverträgen verankern und „einen gesetzlichen Mindestlohn braucht ein Land mit einer kollektivvertraglichen Abdeckung von 97 Prozent sicher nicht“. Fakt ist, dass für viele Vollzeitbeschäftigte noch nicht einmal das Ziel von 1.500 Euro brutto erreicht ist und bislang nur in der Metallbranche ein Mindestlohn von 1.700 Euro gilt. Hingegen wurde kürzlich ein Kollektivvertrag für die Taxi-Branche mit dürftigen 1.170 Euro Mindestlohn abgeschlossen: „Natürlich können die Gewerkschaften stolz darauf sein, dass Österreich mit 97 Prozent KV-Abdeckung ein Spitzenreiter ist. Aber gleichzeitig muss in aller Deutlichkeit auch festgestellt werden, dass sich die Gewerkschaften bei den KV-Verhandlungen gerade auch in Hinblick auf die Mindestlöhne nicht mit Ruhm bekleckert haben. Denn was hilft die KV-Abdeckung, wenn die Abschlüsse gemessen an der Produktivitätsentwicklung einfach zu mager sind“ meint Stingl.
Zum Argument Bachmeiers, gesetzliche Mindestlöhne seien „Spielball der Tagespolitik, wenn sie der Gestaltung durch die Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber entzogen sind“ meint Stingl, dass gesetzliche Regelungen wie etwa für den Urlaub oder die Arbeitszeit ebenso eine Frage politischer Auseinandersetzungen sind wie Kollektivvertragsverhandlungen. Wenn aus sozialpartnerschaftlicher Rücksicht „auf die Besonderheiten und Herausforderungen der jeweiligen Branche“ (O-Ton Bachmeier) zu geringe KV-Abschlüsse kampflos akzeptiert werden und die Gewerkschaften gerade bei den Mindestlöhnen deutlich im Hintertreffen sind ist das kein Argument gegen einen gesetzlichen Mindestlohn.
Ein gesetzlicher Mindestlohn wie er in vielen EU-Ländern bereits existiert ist aus der Sicht des GLB daher keine Einschränkung der Lohnkompetenz der Gewerkschaften, sondern im Gegenteil eine Unterstützung, weil damit Löhne unter einem bestimmten Limit nicht mehr möglich wären. Ein gesetzlicher Mindestlohn bedeutet auch keine Nivellierung nach unten, sondern sichert nur ab, dass auch für schwächere Wirtschaftsbereiche angemessene Einkommen bezahlt werden und deren Beschäftigte mit dem Einkommen leichter auskommen. Vor allem ist er ist auch vor dem Hintergrund der seit Ende der 70er Jahre ständig sinkenden Lohnquote und dem Stagnieren der Reallöhne in den letzten 15 Jahren zu sehen.
„Wir Linksgewerkschafter_innen halten einen gesetzlichen Mindestlohn auch dahingehend für wichtig, als derzeit mit dem Argument, dass zwischen der bedarfsorientierten Mindestsicherung und den Niedriglöhnen eine zu geringe Differenz bestehe und damit der Anreiz eine Arbeit anzunehmen nicht vorhanden sei eine Kürzung bzw. Deckelung der Mindestsicherung forciert wird, die wir ablehnen“ so Stingl. Der GLB fordert GPA-djp-Vorsitzenden Wolfgang Katzian, der auch FSG-Chef und Nationalratsabgeordneter ist auf, sich auch durch eine parlamentarische Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn stark zu machen.
Zum Argument Bachmeiers, gesetzliche Mindestlöhne seien „Spielball der Tagespolitik, wenn sie der Gestaltung durch die Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber entzogen sind“ meint Stingl, dass gesetzliche Regelungen wie etwa für den Urlaub oder die Arbeitszeit ebenso eine Frage politischer Auseinandersetzungen sind wie Kollektivvertragsverhandlungen. Wenn aus sozialpartnerschaftlicher Rücksicht „auf die Besonderheiten und Herausforderungen der jeweiligen Branche“ (O-Ton Bachmeier) zu geringe KV-Abschlüsse kampflos akzeptiert werden und die Gewerkschaften gerade bei den Mindestlöhnen deutlich im Hintertreffen sind ist das kein Argument gegen einen gesetzlichen Mindestlohn.
Ein gesetzlicher Mindestlohn wie er in vielen EU-Ländern bereits existiert ist aus der Sicht des GLB daher keine Einschränkung der Lohnkompetenz der Gewerkschaften, sondern im Gegenteil eine Unterstützung, weil damit Löhne unter einem bestimmten Limit nicht mehr möglich wären. Ein gesetzlicher Mindestlohn bedeutet auch keine Nivellierung nach unten, sondern sichert nur ab, dass auch für schwächere Wirtschaftsbereiche angemessene Einkommen bezahlt werden und deren Beschäftigte mit dem Einkommen leichter auskommen. Vor allem ist er ist auch vor dem Hintergrund der seit Ende der 70er Jahre ständig sinkenden Lohnquote und dem Stagnieren der Reallöhne in den letzten 15 Jahren zu sehen.
„Wir Linksgewerkschafter_innen halten einen gesetzlichen Mindestlohn auch dahingehend für wichtig, als derzeit mit dem Argument, dass zwischen der bedarfsorientierten Mindestsicherung und den Niedriglöhnen eine zu geringe Differenz bestehe und damit der Anreiz eine Arbeit anzunehmen nicht vorhanden sei eine Kürzung bzw. Deckelung der Mindestsicherung forciert wird, die wir ablehnen“ so Stingl. Der GLB fordert GPA-djp-Vorsitzenden Wolfgang Katzian, der auch FSG-Chef und Nationalratsabgeordneter ist auf, sich auch durch eine parlamentarische Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn stark zu machen.