Gesetzlichen Mindestlohn auf die Tagesordnung setzen
- Dienstag, 31. März 2015 @ 12:15
Die Kritik der Arbeiterkammer Oberösterreich, dass 260.000 oder zwölf Prozent aller Vollzeitbeschäftigte in Österreich 2013 weniger als 1.500 Euro brutto im Monat verdient haben sieht die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) als Bekräftigung für ihre seit Jahren vertretene Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde, was bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden einem Brutto-Monatslohn von 1.760 Euro entspricht. „Wenn der ÖGB jetzt 1.500 Euro Bruttomonatseinkommen für Vollzeitjobs als Ziel ausgibt werden damit auch die Versäumnisse einer zu defensiven Lohnpolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte deutlich“ meint GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl. Das kann auch nicht durch die Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Lohnsteuer von 36,5 auf 25 Prozent ab 2016 oder durch verstärkte Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping wettgemacht werden.
Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre auch ein erster und maßgeblicher Schritt zur Beseitigung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, sind doch Frauen besonders von Niedriglöhnen betroffen. Verdienen weniger als neun Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer unter 1.500 Euro, sind es bei den Frauen 18 Prozent). In Oberösterreich ist die Differenz mit 8:20 Prozent sogar noch deutlich höher. Laut Arbeiterkammer verdienen 1,8 Millionen Beschäftigte österreichweit weniger als 20.000 Euro brutto im Jahr, davon mehr als eine Million Frauen. Hingegen bekommen nur 11.800 Frauen ein Gehalt von mehr als 100.000 Euro jährlich. Wie extrem die Differenz ist zeigt eine AK-Studie, wonach 2013 das Medianeinkommen von Arbeiterinnen im Bezirk Rohrbach 1.034 Euro, jenes von männlichen Angestellten im Bezirk Steyr-Stadt hingegen 3.892 Euro brutto monatlich betrug.
Die Problematik der Niedriglöhne bestätigt auch der Arbeitsklima-Index der oö Arbeiterkammer, demzufolge 58 Prozent der Betroffenen „gerade noch“ und zehn Prozent „gar nicht“ mehr mit ihrem Lohn auskommen. Deutlich wird die Problematik der auch durch die Feststellung des Europarates, wonach in Österreich 500.000 Menschen weniger als 8,50 Euro brutto in der Stunde verdienen und mit derart niedrigen Löhnen „ein annehmbarer Lebensstandard nicht sichergestellt werden“ kann. Der GLB begrüßt daher auch Ansagen der grünen Abgeordneten Birgit Schatz für einen gesetzlichen Mindestlohn angesichts von einer halben Million im Niedriglohnbereich arbeitenden Menschen.
Laut Eurostat gibt es in 20 der 28 EU-Länder bereits einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. So haben laut Stand von 2013 mit Österreich vergleichbare Länder wie Luxemburg (11,10 Euro pro Stunde), Frankreich (9,43), Belgien (9,10), Niederlande (9,07), Irland (8,65), Großbritannien (7,78) einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. Ein gesetzlich verankerter Mindestlohn würde nicht nur allen Berufsgruppen zugutekommen, sondern auch die Verhandlungsposition der Gewerkschaften stärken. Er wäre keine Preisgabe der KV-Kompetenz der Gewerkschaften, sondern eine Verstärkung dafür.
Das ÖGB-Argument, ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn wäre künftig nur schwer weiter anzuheben trifft nämlich genauso auf die alle KV-Verhandlungen zu. Der GLB betont dazu auch, dass bekanntlich auch andere Regelungen wie Arbeitszeit oder Urlaub für Lohnabhängige aus guten Gründen per Gesetz erfolgen: „Klar ist, dass für die Anpassung eines gesetzlichen Mindestlohnes ebenso wie für allgemeine Lohnerhöhungen ein ständiger Kampf geführt werden muss. Ist doch die Primärverteilung der klassische Konflikt zwischen Lohnarbeit und Kapital und dabei kann sich der ÖGB für die letzten Jahre angesichts einer faktischen Stagnation der Realeinkommen durchaus nicht mit Lorbeeren schmücken“, so Stingl.
Ein gesetzlicher Mindestlohn bedeutet auch keine Nivellierung nach unten, sondern sichert nur ab, dass auch für schwächere Wirtschaftsbereiche angemessene Einkommen bezahlt werden und deren Beschäftigte mit dem Einkommen leichter auskommen. Er ist auch vor dem Hintergrund der seit Ende der 70er Jahre ständig sinkenden Lohnquote und dem Stagnieren der Reallöhne in den letzten 15 Jahren zu sehen.
Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre auch ein erster und maßgeblicher Schritt zur Beseitigung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, sind doch Frauen besonders von Niedriglöhnen betroffen. Verdienen weniger als neun Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer unter 1.500 Euro, sind es bei den Frauen 18 Prozent). In Oberösterreich ist die Differenz mit 8:20 Prozent sogar noch deutlich höher. Laut Arbeiterkammer verdienen 1,8 Millionen Beschäftigte österreichweit weniger als 20.000 Euro brutto im Jahr, davon mehr als eine Million Frauen. Hingegen bekommen nur 11.800 Frauen ein Gehalt von mehr als 100.000 Euro jährlich. Wie extrem die Differenz ist zeigt eine AK-Studie, wonach 2013 das Medianeinkommen von Arbeiterinnen im Bezirk Rohrbach 1.034 Euro, jenes von männlichen Angestellten im Bezirk Steyr-Stadt hingegen 3.892 Euro brutto monatlich betrug.
Die Problematik der Niedriglöhne bestätigt auch der Arbeitsklima-Index der oö Arbeiterkammer, demzufolge 58 Prozent der Betroffenen „gerade noch“ und zehn Prozent „gar nicht“ mehr mit ihrem Lohn auskommen. Deutlich wird die Problematik der auch durch die Feststellung des Europarates, wonach in Österreich 500.000 Menschen weniger als 8,50 Euro brutto in der Stunde verdienen und mit derart niedrigen Löhnen „ein annehmbarer Lebensstandard nicht sichergestellt werden“ kann. Der GLB begrüßt daher auch Ansagen der grünen Abgeordneten Birgit Schatz für einen gesetzlichen Mindestlohn angesichts von einer halben Million im Niedriglohnbereich arbeitenden Menschen.
Laut Eurostat gibt es in 20 der 28 EU-Länder bereits einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. So haben laut Stand von 2013 mit Österreich vergleichbare Länder wie Luxemburg (11,10 Euro pro Stunde), Frankreich (9,43), Belgien (9,10), Niederlande (9,07), Irland (8,65), Großbritannien (7,78) einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. Ein gesetzlich verankerter Mindestlohn würde nicht nur allen Berufsgruppen zugutekommen, sondern auch die Verhandlungsposition der Gewerkschaften stärken. Er wäre keine Preisgabe der KV-Kompetenz der Gewerkschaften, sondern eine Verstärkung dafür.
Das ÖGB-Argument, ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn wäre künftig nur schwer weiter anzuheben trifft nämlich genauso auf die alle KV-Verhandlungen zu. Der GLB betont dazu auch, dass bekanntlich auch andere Regelungen wie Arbeitszeit oder Urlaub für Lohnabhängige aus guten Gründen per Gesetz erfolgen: „Klar ist, dass für die Anpassung eines gesetzlichen Mindestlohnes ebenso wie für allgemeine Lohnerhöhungen ein ständiger Kampf geführt werden muss. Ist doch die Primärverteilung der klassische Konflikt zwischen Lohnarbeit und Kapital und dabei kann sich der ÖGB für die letzten Jahre angesichts einer faktischen Stagnation der Realeinkommen durchaus nicht mit Lorbeeren schmücken“, so Stingl.
Ein gesetzlicher Mindestlohn bedeutet auch keine Nivellierung nach unten, sondern sichert nur ab, dass auch für schwächere Wirtschaftsbereiche angemessene Einkommen bezahlt werden und deren Beschäftigte mit dem Einkommen leichter auskommen. Er ist auch vor dem Hintergrund der seit Ende der 70er Jahre ständig sinkenden Lohnquote und dem Stagnieren der Reallöhne in den letzten 15 Jahren zu sehen.