Gegenrechnung von Steuerentlastung mit Lohnerhöhungen unzumutbar
- Donnerstag, 25. Juni 2015 @ 09:29
Als Verhöhnung der Lohnabhängigen bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die jetzt ventilierten Absichten die Entlastung durch die Steuerreform mit künftigen Lohnerhöhungen gegenzurechnen. Der GLB lehnt daher die Pläne einer Nullrunde bei den kommenden Lohn- und Gehaltsverhandlungen entschieden ab. Das demonstrative Lob des als Scharfmachers bekannten Chefs des Fachverbands der Maschinen & Metallwaren Industrie (FMMI), Christian Knill, für den Wiener AK-Direktor und Faymann-Berater Werner Muhm muss für die Gewerkschaften ebenso ein Alarmsignal sein wie die Aussagen von Wirtschaftsforschern für eine „Mäßigung bei den KV-Verhandlungen“ oder gar eine Nulllohnrunde. Muhm hatte gemeint, dass die heimischen Lohnsteigerungen zu hoch wären und sich die Lohnsteuersenkung für die Arbeitnehmer bereits „wie zwei Lohnrunden“ auswirken würden
Wenn Herr Knill über angeblich nicht vorhandene Gewinne jammert und gegen eine „Neiddebatte“ wettert, muss ihm der jüngste Reichtumsbericht des Magazins „trend“ entgegengehalten werden: Demnach hat das Vermögen der hundert reichsten Österreicher_innen von 2014 auf 2015 von 148,09 auf 173,58 Milliarden Euro zugenommen, dabei ist allein das Vermögen der Top Ten innerhalb eines Jahres von 86,03 auf 108,19 Milliarden gestiegen. Entgegen Knills Behauptungen befinden sich unter den Superreichen auch zahlreiche Industriellenfamilien aus der Metallbranche.
Entschieden wendet sich der GLB auch gegen die Forderung bei den anstehenden Lohnrunden die Inflation nicht abzugelten, weil dafür nicht die Unternehmen, sondern der Staat durch Tarif- und Gebührenerhöhungen verantwortlich sei: „Dabei wird nämlich unterschlagen, dass durch zu geringe Steuerleistung von Kapital und großen Vermögen die öffentliche Hand die Tarifschraube anzieht, sich also die Abwehrhaltung der Kapitalseite für sozial gerechtfertigte höhere Steuern auf die Inflation niederschlägt und sie somit indirekt natürlich dafür verantwortlich ist“, so Stingl.
Aus der Sicht des GLB gilt nach vor als Grundlinie für die Lohn- und Gehaltsverhandlungen, dass sowohl Inflation als auch Produktivitätszuwachs abgegolten werden müssen. Um dem Trend zur Prekarisierung entgegenzuwirken sieht der GLB zusätzlich einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde als notwendig. In Hinblick auf die rapid steigende Arbeitslosigkeit muss auch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden in die Lohnrunden eingebracht werden um den Widerspruch zwischen enormen Überstunden einerseits und zunehmender Teilzeitbeschäftigung andererseits aufzulösen.
Wenn Herr Knill über angeblich nicht vorhandene Gewinne jammert und gegen eine „Neiddebatte“ wettert, muss ihm der jüngste Reichtumsbericht des Magazins „trend“ entgegengehalten werden: Demnach hat das Vermögen der hundert reichsten Österreicher_innen von 2014 auf 2015 von 148,09 auf 173,58 Milliarden Euro zugenommen, dabei ist allein das Vermögen der Top Ten innerhalb eines Jahres von 86,03 auf 108,19 Milliarden gestiegen. Entgegen Knills Behauptungen befinden sich unter den Superreichen auch zahlreiche Industriellenfamilien aus der Metallbranche.
Entschieden wendet sich der GLB auch gegen die Forderung bei den anstehenden Lohnrunden die Inflation nicht abzugelten, weil dafür nicht die Unternehmen, sondern der Staat durch Tarif- und Gebührenerhöhungen verantwortlich sei: „Dabei wird nämlich unterschlagen, dass durch zu geringe Steuerleistung von Kapital und großen Vermögen die öffentliche Hand die Tarifschraube anzieht, sich also die Abwehrhaltung der Kapitalseite für sozial gerechtfertigte höhere Steuern auf die Inflation niederschlägt und sie somit indirekt natürlich dafür verantwortlich ist“, so Stingl.
Aus der Sicht des GLB gilt nach vor als Grundlinie für die Lohn- und Gehaltsverhandlungen, dass sowohl Inflation als auch Produktivitätszuwachs abgegolten werden müssen. Um dem Trend zur Prekarisierung entgegenzuwirken sieht der GLB zusätzlich einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde als notwendig. In Hinblick auf die rapid steigende Arbeitslosigkeit muss auch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden in die Lohnrunden eingebracht werden um den Widerspruch zwischen enormen Überstunden einerseits und zunehmender Teilzeitbeschäftigung andererseits aufzulösen.