Gegen Senkung der Lohnnebenkosten
- Montag, 16. November 2015 @ 22:00
In der steirischen Arbeiterkammer-Vollversammlung am 16. November 2015 stellte der GLB einen dringlichen Antrag gegen die im Rahmen des Arbeitsmarktgipfels vereinbarte Lohnnebenkostensenkung und die damit drohenden Kürzungen bei den Familienleistungen. Seit Jahren haben Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer und ÖVP massiv für eine Lohnnebenkostensenkung getrommelt und den Menschen vorgegaukelt, das wäre etwas Positives für sie. Im Rahmen eines inszenierten Arbeitsmarktgipfels haben sich Regierung und „Sozialpartner“ nun auf eine Senkung der Lohnnebenkosten geeinigt. Enthalten hierbei ist eine Senkung des Beitragssatzes zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Aus diesem zweckgebundenen Topf, der seine Einnahmen im Wesentlichen aus dem FLAF-Beitrag bekommt, werden verschiedenste Familienleistungen finanziert. Der größte Ausgabenbrocken dabei ist die Familienbeihilfe.
Nun ist zu sagen, dass der Beitragssatz von ursprünglich sechs Prozent bisher in zwei Schritten schon auf 4,5 Prozent gesenkt wurde. Mit den bekannten Konsequenzen, dass Selbstbehalte bei Schulbüchern, Schüler- und Lehrlingsfreifahrt eingeführt wurden, die Studierendenfreifahrt gestrichen, das Höchstalter des Familienbeihilfenbezugs herabgesetzt wurde und die Beihilfe über Jahrzehnte inflationsbedingt massiv an Wert verloren hat.
AK-Rat Uwe Süss (GLB-KPÖ) stellte dazu in seiner Rede zum dringlichen Antrag fest: „Nehmen wir als Beispiel die 3-10jährigen und das ist nicht einmal die Gruppe, die am schlechtesten abschneidet. Von 1981 bis 2010 ist die Familienbeihilfe um 55 Prozent gestiegen während gleichzeitig die Inflation 109 Prozent ausgemacht hat. Das heißt eine glatte Halbierung der Kaufkraft.“
Nun soll der FLAF Beitragssatz in zwei Schritten weiter gesenkt werden und ab 2018 nur mehr 3,9 Prozent betragen. Dies bedeutet, dass jährlich weitere 790 Millionen Euro für Familienleistungen fehlen werden. Dies erfolgt in einer Situation in der der FLAF, aufgrund der vergangenen Beitragskürzungen noch immer verschuldet ist. Somit drohen auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, Wertverluste und Kürzungen bei den Familienleistungen. Und haben nun die arbeitenden Menschen, wie oft vorgetäuscht, durch die Lohnnebenkostensenkung mehr Netto vom Brutto? Natürlich nicht, die 790 Millionen streifen die Unternehmen ein, es handelt sich ja um einen Dienstgeberbeitrag.
Trotz dieser Umstände, stimmten die drei im Kammervorstand vertretenen Fraktionen FSG, ÖAAB-FCG und FA dem Antrag nicht zu und verwiesen ihn an einen Ausschuss.
Der Antrag des GLB im Wortlaut:
Dringlicher Antrag: Kein Sozialabbau durch Senkung der Lohnnebenkosten!
In seiner Budgetrede kündigte Finanzminister Schelling eine Senkung der Lohnnebenkosten für 2017 an. Er plant damit 1,3 Milliarden Euro Kürzungen der Einnahmen der sozialen Sicherungssysteme, wobei dies nur ein erster Schritt des Kahlschlags sein soll.
Konkret gefordert von Seiten der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer und ihres politischen Arms der ÖVP, wird eine Senkung der Beiträge des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Gemäß, mittlerweile erfolgter Vereinbarung soll der FLAF-Beitrag 2017 um 0,4 Prozent und 2018 um weitere 0,2 Prozent sinken.
Aus dem Familienlastenausgleichsfond wird unter anderem die Familienbeihilfe finanziert. Diese wurde zuletzt 2011 wegen angeblich leerer Kassen für Studierende gekürzt und wird seit Jahren bzw. Jahrzehnten nicht voll an die Inflationsrate angepasst. Noch im Jahr 2014 trat die Wirtschaftskammer mit dem Argument angeblich leerer Kassen gegen eine teilweise Inflationsanpassung der Familienbeihilfe auf. Nun wollen exakt jene Kräfte die Beiträge für den Familienlastenausgleichsfonds erneut senken, obwohl dies seit seiner Einführung bereits zweimal geschehen ist. Der FLAF-Beitrag soll somit von ursprünglich sechs Prozent auf 3,9 Prozent sinken. Insgesamt soll das für Familienleistungen zur Verfügung stehende Geld um weitere 790 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden. Hinzu kommt, dass bereits im Zuge der Steuerreform von SPÖ und ÖVP auf Vermögenssteuern verzichtet wurde und damit die Finanzierbarkeit des Sozialstaates weiter erschwert wurde.
Die 5. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, die Senkung des Beitragssatzes zum FLAF zu unterlassen und stattdessen die Bezugsdauer der Familienbeihilfe für Studierende um zwei Jahre anzuheben und damit die Verschlechterungen von 2011 rückgängig zu machen und eine volle Inflationsanpassung der Familienbeihilfe zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert sämtliche Senkungen der Lohnnebenkosten zu unterlassen, es sei denn sie sind durch eine Wertschöpfungsabgabe in vollem Umfang gegenfinanziert.
Nun ist zu sagen, dass der Beitragssatz von ursprünglich sechs Prozent bisher in zwei Schritten schon auf 4,5 Prozent gesenkt wurde. Mit den bekannten Konsequenzen, dass Selbstbehalte bei Schulbüchern, Schüler- und Lehrlingsfreifahrt eingeführt wurden, die Studierendenfreifahrt gestrichen, das Höchstalter des Familienbeihilfenbezugs herabgesetzt wurde und die Beihilfe über Jahrzehnte inflationsbedingt massiv an Wert verloren hat.
AK-Rat Uwe Süss (GLB-KPÖ) stellte dazu in seiner Rede zum dringlichen Antrag fest: „Nehmen wir als Beispiel die 3-10jährigen und das ist nicht einmal die Gruppe, die am schlechtesten abschneidet. Von 1981 bis 2010 ist die Familienbeihilfe um 55 Prozent gestiegen während gleichzeitig die Inflation 109 Prozent ausgemacht hat. Das heißt eine glatte Halbierung der Kaufkraft.“
Nun soll der FLAF Beitragssatz in zwei Schritten weiter gesenkt werden und ab 2018 nur mehr 3,9 Prozent betragen. Dies bedeutet, dass jährlich weitere 790 Millionen Euro für Familienleistungen fehlen werden. Dies erfolgt in einer Situation in der der FLAF, aufgrund der vergangenen Beitragskürzungen noch immer verschuldet ist. Somit drohen auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, Wertverluste und Kürzungen bei den Familienleistungen. Und haben nun die arbeitenden Menschen, wie oft vorgetäuscht, durch die Lohnnebenkostensenkung mehr Netto vom Brutto? Natürlich nicht, die 790 Millionen streifen die Unternehmen ein, es handelt sich ja um einen Dienstgeberbeitrag.
Trotz dieser Umstände, stimmten die drei im Kammervorstand vertretenen Fraktionen FSG, ÖAAB-FCG und FA dem Antrag nicht zu und verwiesen ihn an einen Ausschuss.
Der Antrag des GLB im Wortlaut:
Dringlicher Antrag: Kein Sozialabbau durch Senkung der Lohnnebenkosten!
In seiner Budgetrede kündigte Finanzminister Schelling eine Senkung der Lohnnebenkosten für 2017 an. Er plant damit 1,3 Milliarden Euro Kürzungen der Einnahmen der sozialen Sicherungssysteme, wobei dies nur ein erster Schritt des Kahlschlags sein soll.
Konkret gefordert von Seiten der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer und ihres politischen Arms der ÖVP, wird eine Senkung der Beiträge des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Gemäß, mittlerweile erfolgter Vereinbarung soll der FLAF-Beitrag 2017 um 0,4 Prozent und 2018 um weitere 0,2 Prozent sinken.
Aus dem Familienlastenausgleichsfond wird unter anderem die Familienbeihilfe finanziert. Diese wurde zuletzt 2011 wegen angeblich leerer Kassen für Studierende gekürzt und wird seit Jahren bzw. Jahrzehnten nicht voll an die Inflationsrate angepasst. Noch im Jahr 2014 trat die Wirtschaftskammer mit dem Argument angeblich leerer Kassen gegen eine teilweise Inflationsanpassung der Familienbeihilfe auf. Nun wollen exakt jene Kräfte die Beiträge für den Familienlastenausgleichsfonds erneut senken, obwohl dies seit seiner Einführung bereits zweimal geschehen ist. Der FLAF-Beitrag soll somit von ursprünglich sechs Prozent auf 3,9 Prozent sinken. Insgesamt soll das für Familienleistungen zur Verfügung stehende Geld um weitere 790 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden. Hinzu kommt, dass bereits im Zuge der Steuerreform von SPÖ und ÖVP auf Vermögenssteuern verzichtet wurde und damit die Finanzierbarkeit des Sozialstaates weiter erschwert wurde.
Die 5. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, die Senkung des Beitragssatzes zum FLAF zu unterlassen und stattdessen die Bezugsdauer der Familienbeihilfe für Studierende um zwei Jahre anzuheben und damit die Verschlechterungen von 2011 rückgängig zu machen und eine volle Inflationsanpassung der Familienbeihilfe zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert sämtliche Senkungen der Lohnnebenkosten zu unterlassen, es sei denn sie sind durch eine Wertschöpfungsabgabe in vollem Umfang gegenfinanziert.