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Gegen Missbrauch von AK-Werbung für Mehrheitsfraktionen

  • Mittwoch, 8. Januar 2014 @ 11:34
News Als demokratiepolitisch unerträglich bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), die Missachtung des laut Transparenzgesetz geltenden „Kopfverbotes“ bei der Schaltung von Inseraten mit den Konterfeis von Arbeiterkammerpräsidenten.
Wenn die neun AK-Präsidenten, die gleichzeitig Spitzenkandidaten der Mehrheitsfraktion FSG bzw. ÖAAB bei der AK-Wahl 2014 in den jeweiligen Ländern sind, in notdürftig als „Information“ getarnten Inseraten für „ihre“ Kammer werben, ist dies de facto nichts anderes als eine aus der AK-Umlage bezahlte indirekte Wahlwerbung: „Die nicht in Zweifel gestellte Werbung für die Arbeiterkammer muss in einer solchen Weise erfolgen, dass die Bedeutung dieser wichtigen Interessenvertretung informativ, neutral und unabhängig von der Person des Präsidenten vermittelt wird“, so Stingl.

Laut dem Transparenzgesetz von 2012 sind „Audiovisuelle Kommunikation oder entgeltliche Veröffentlichungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ unzulässig.

Dieses „Kopfverbot“ für Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen muss nach Auffassung des GLB sinngemäß auch für das AK-Präsidium gelten. Dabei kann der Verweis auf die Selbstverwaltung der Kammern und deren Vertretung nach außen durch die Präsidenten nicht gelten gelassen werden. Allein schon aus Gründen der politischen Hygiene müsste es selbstverständlich sein, auf diese Art von „Schleichwerbung“ zu verzichten. Die Fraktionen haben ohnedies genug Möglichkeiten ihre Spitzenkandidaten mit eigenen und von den Kammern bereitgestellten Mitteln zu bewerben und brauchen diesen „Startvorteil“ nicht.