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  • Montag, 24. November 2014 @ 11:15
Meinung Michael Heindl zum Thema Mindestsicherung

Erinnern Sie sich an die Schlagzeilen des Jänners 2014? 450.000 Arbeitslose! Laut AMS beträgt die Zahl der Erwerbsarbeitslosen im September dieses Jahres 292.135. Wie weit ist solchen Zahlen zu trauen? Angesichts der „versteckten Arbeitslosigkeit“ sind selbst 450.000 Arbeitslose weit untertrieben. Von einer Verbesserung der Lage (wie es uns das AMS vorgaukeln möchte) zu sprechen ist nicht wie man meinen möchte naiv, sondern eher eine Lüge. Doch zu welchem Zweck? Realistischer ist da schon eine Schätzung, die sich von 500.000 – 600.000 bewegt (dem stehen lt. AMS 28.516 offene Stellen im Oktober 2014 gegenüber).

In die Armutsfalle

Einmal arbeitslos, muss man bereits (wenn nicht schon von Beginn an) damit rechnen unter die Armutsgefährdungsschwelle zu fallen (die Armutsgefährdungsschwelle liegt 2014 bei 1.090 Euro, die Armutsgefährdung liegt bei 14,4 Prozent der Bevölkerung). Jedoch sind längst nicht nur Erwerbsarbeitslose von der Armutsfalle gefährdet: Erwerbsarmut, besser bekannt unter dem Begriff „Working Poor“, betrifft immer mehr Menschen. Besonders Frauen sind in Teilzeitarbeit oder Mindestlohnjobs und „verdienen“ weniger als 814 Euro (diese sind somit berechtigt, die Differenz durch die Mindestsicherung auszugleichen). Um es mit Günter Wallraffs Worten zu sagen „vom Arbeitsmarkt zum Sklavenmarkt nur ein Schritt“.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) gebührt zwölfmal im Jahr und beträgt 2014 für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende 813,99 Euro und für Paare 1.220,99 Euro. In diesen Beträgen ist bereits ein Anteil von 25 Prozent für die Wohnkosten enthalten. Wie der Website des Bundeskanzleramtes zu entnehmen ist, dient die BMS zur Deckung der notwendigen monatlichen Bedürfnisse. Es ist die Rede von: „Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Beheizung und Strom, Hausrat, andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe sowie Wohnbedarf“.

Verhöhnung der Betroffenen

Allein die Höhe des Wohnkostenbeitrags (bei einem Einpersonenhaushalt wären das 203,5 Euro) ist, angesichts des durchschnittlichen Aufwandes pro Hauptmietwohnung von 494 Euro, eine Verhöhnung der Armutsbetroffenen. Als „angemessene soziale und kulturelle Teilhabe“ versteht man hier offensichtlich den geselligen Aufenthalt an öffentlichen Plätzen und Parks. Dieses wiederum möchte der rechte Arm unserer Politik ja gerade verhindern. In Ermangelung eines linken Armes unserer Politik bekommt selbst der Begriff „Einhandsegeln“ eine neue Bedeutung.

Als besonders beängstigend sieht der GLB auch die weitere Entwicklung dieser Zahlen: während 2013 zwölf Prozent der Menschen in unserem Land unter der Armutsgrenze leben mussten, sind es (wie oben ersichtlich) 2014 bereits 14,4 Prozent. Das bedeutet, dass im Laufe eines Jahres ca. 200.000 weitere Menschen unter die Armutsgrenze gefallen sind. Das sind mehr Menschen als Linz Einwohner hat.

Im zweitreichsten Land der EU

Ausreichend beschämend sind diese Umstände für unsere Gesellschaft allemal. Ist doch Österreich, nach Luxemburg, das immerhin zweitreichste Land der EU - gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf - europaweit das viertreichste hinter Schweiz, Norwegen und Luxemburg.

Ein „soziales Netz“ darf, wie es oft zynisch zu hören ist, keine Lösung für die Armutsbekämpfung sein. Sollten sich die Menschen bei den Wahlen auch weiterhin für das kapitalistische System entscheiden, muss dieses auch für seinen Fortbestand sorgen. Eine seit 1975 bestehende 40-Stunden Lohnarbeitswoche muss sofort in eine 30-Stundenwoche reformiert werden (der ÖGB-Beschluss für die 35 Stunden-Woche von 1983 ist hinsichtlich der Produktivkräfte unseres Landes längst nicht mehr ausreichend). Die Privatisierung öffentlicher Betriebe und die Erhöhung des Pensionsanfallsalters bei steigender Jugendarbeitslosigkeit sind eine weitere Triebfeder zur Steigerung der Arbeitslosen und somit Armuts- und Ausgrenzungsbetroffenen.

Garantierte Mindestsicherung

Armuts- und Ausgrenzungsbetroffene können jedoch nicht auf die Umsetzung arbeitsplatzschaffender Maßnahmen warten. Die Umwandlung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine garantierte Mindestsicherung über der Armutsgrenze wäre das Mindeste, damit Österreich noch in Zusammenhang mit dem Begriff Sozialstaat in Verbindung gebracht wird.

Die Streichung der Bedarfsprüfung würde der Willkür einzelner Personen entgegenwirken. Eine Vermögensbesteuerung, progressive Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer ab einer bestimmten Höhe zur Finanzierung, würden die Reichen unseres Landes kaum bis gar nicht zu spüren bekommen.

Die Einhaltung der Artikel 22, 23 und 25 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zu der sich Österreich 1964 verpflichtet hat, ist hinsichtlich des gesellschaftlichen Reichtums dringlichst umzusetzen.

Michael Heindl ist Druckformenhersteller und GLB-Aktivist in Wien