Für TTIP-Aktionstag im Oktober
- Donnerstag, 2. Juli 2015 @ 20:30
„Lasst uns den 10. Oktober zu einem gemeinsamen Aktionstag gegen TTIP machen“ forderte AK-Rat Kurt Luttenberger bei der 4. Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer am 2. Juli 2015. Der 10. Oktober solle kampagnisiert werden zu einem gemeinsamen Aktionstag von AK, ÖGB und NGOs gegen TTIP, so sein Vorschlag. Unter dem Motto: „Wir wollen den Sozialstaat verteidigen“ könne ein starkes Zeichen gegen die Konzernmacht gesetzt werden. Erstaunlich, dass niemand auf den Vorschlag einging. Denn zuvor hatte der Leiter des Europabüros der Bundesarbeitskammer in Brüssel, Amir Ghoreishi, berichtet, dass die Sozialdemokratischen Abgeordneten des EU Parlaments sich gegen TTIP gestellt hatten und es deswegen eine Verschiebung der Abstimmung im Europaparlament gegeben hatte. Nun warb er allerdings für den neuen TTIP Vorschlag des Präsidenten des EU-Parlaments Martin Schulz. Beschämend, dass Ghoreishi auf die Frage des AK-Rates Kaltenbeck, was der Unterschied zum alten Vorschlag sei, erklärte, dass könne er noch nicht sagen, die Vorschlag sei erst am Vortag eingetroffen. Wieso er dann wusste, dass er besser sei, blieb sein Geheimnis.
Die Fraktion GLB-KPÖ hatte eine Resolution, vier Anträge und einen Dringlichen Antrag eingebracht. Die Resolution „Keine Kürzung der AMS-Mittel für den (Erwachsenen)-Ausbildungsbereich” wurde angenommen, wie auch die Anträge „Maklerprovisionen: Wer bestellt, bezahlt!“ und zur Streckenführung der Obersteirischen S-Bahn von Trofaich/Hafning bis Kindberg. Für letzteren hat der aus der Region kommende Kammerrat Uwe Süß geworben.
An den Ausschuss verwiesen wurde der dringliche Antrag „Keine weiteren Kürzungen im Gesundheitsbereich vorzunehmen und Schließungspläne im Spitalsbereich zu verwerfen“. Insbesondere soll die bereits erfolgte Teilschließung der Chirurgischen Ambulanz in Eisenerz wieder rückgängig gemacht werden um die Versorgung der Eisenerzer Bevölkerung zu gewährleisten.
Auch die Forderung „Die Negativsteuer in Form einer Steuergutschrift von 110 Euro so zu gestalten, dass diese die Ausgleichszulage nicht vermindert und dadurch auch MindestpensionistInnen zu Gute kommt“, wurde verwiesen, ebenso der Antrag „Gesetzliche und organisatorische Schritte zu setzen, um die Arbeitssuchenden direkt an die Arbeit Anzubietenden zu vermitteln, ohne sie privaten Arbeitskräfteüberlassern zuzuführen“. Der Kammerrat Gerhard Simbürger, der die Nöte der Leiharbeiter und die Spaltung der Belegschaften täglich als Betriebsrat hautnah erlebt, versuchte die VV für die Brisanz des Themas zu gewinnen.
Anne Rieger
Die Anträge im Wortlaut:
Resolution: Keine Kürzung der AMS-Mittel für den (Erwachsenen)-Ausbildungsbereich
Spätestens seit 2013 muss in Österreich von einer steigenden Massenarbeitslosigkeit gesprochen werden; die Prognosen für die nächsten Jahre klingen weiter düster. Vor einer Generation (SPÖ-Regierung Kreisky) wurden die damals 33.000 Arbeitslosen von der sich in Opposition befindlichen ÖVP noch medienwirksam als „völliges politisches Versagen“ dargestellt. In heutiger Zeit regen hunderttausende beschäftigungslose Kolleginnen und Kollegen eigentlich niemanden in der SP/VP-Bundesregierung mehr wirklich auf. Offenbar vorbei die Zeiten in denen Massenarbeitslosigkeit nicht nur gesellschaftspolitisch einen Skandal ersten Ranges bedeuteten, weil dies als eine Vergeudung kostbarer Produktivkräfte verstanden wurde. Erinnerlich die Aussage von Bruno Kreisky dem ein paar hunderttausend Arbeitslose noch mehr schlaflose Nächte bereiten als eine staatliche „deficit-spending-Politik“.
Sicherlich, technischer Fortschritt und permanent steigende Produktivität haben neue Höhen erreicht, die Sozialpolitik hat aber nur „alibihaft“ zugunsten der arbeitenden Menschen reagiert. Wichtige jahrzehntealte gewerkschaftliche Forderungen wie „Maschinensteuer“, weitere Arbeitszeitverkürzungen oder Besteuerung von angeordneten Überstunden, bleiben weiter Theorie.
Fast unglaublich klingen die sozialpolitischen Auswirkungen der Politik der Bundesregierung, dass – Steuerreform hin oder her - drastische Einsparungen bei den AMS-Budgetmitteln des Rätsels Lösung wären. Wie diese aussehen soll? Weiteres Einkalkulieren steigender Arbeitslosenzahlen - gekürzte AMS-Budgetmittel für Auf- oder Umschulungen - mehr „Eigenverantwortung“ betroffener Menschen.
Zynisch die derzeitige Situation: Hunderte Trainerinnen und Trainer vieler Erwachsenenbildungseinrichtungen deren Aufgabe es wäre, im Auftrag des AMS arbeitslose Kolleginnen und Kollegen umzuschulen, sie neu und besser zu qualifizieren, werden nun selbst arbeitslos. Von in Österreich beschäftigten rd. 7.000 Kolleginnen und Kollegen im Trainingsbereich drohen in den nächsten Monaten und Jahren mindestens weitere 1.500 ihren (nicht üppig bezahlten) Job zu verlieren.
Die 4. Vollversammlung der steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher dringend die Österreichische Bundesregierung, bzw. den Nationalrat auf, in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit mehr Mittel für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch folgende gesetzliche Änderungen:
- Eine effizientere Nutzung bereits vorhandener Budgetmittel soll dadurch erreicht werden, dass im Bundesfinanzierungsgesetz eine Ausnahme im Sinne des § 36 Abs.5, Bundeshaushaltsgesetz betreffend Beihilfen und Maßnahmen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt waren festgelegt wird. Dadurch sollen nicht abgeholte Mittel aus diesem Titel für andere Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen den Bildungsträgern zur Verfügung stehen.
- Eine Veränderung des Aufteilungsschlüssels im § 13 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz zugunsten von sozialökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten soll vorgenommen werden.
- Eine Entlastung des AMS-Budgets soll durch Herausnahme der Bedeckung der Beihilfen für Kurzarbeit erreicht werden.
Antrag 1: S-Bahn Obersteiermark
Die S8 war als obersteirische S-Bahn Linie ursprünglich von Trofaiach/Hafning über Leoben, Bruck nach Kapfenberg geplant. Aufgrund der damaligen Uneinigkeit der verantwortlichen Regionalpolitiker wurde die S8 schlussendlich nicht umgesetzt. Eine S-Bahnlinie im obersteirischen Ballungsgebiet von Trofaiach/Hafning bis Kindberg hätte laut einer vorliegenden Studie einen sehr hohen Auslastungsgrad und wäre daher die zu bevorzugende Streckenführung. Über alle Parteigrenzen hinweg bekennen sich die Politiker der Region Trofaiach, Leoben, Bruck, Kindberg zu dieser Streckenführung. Aufgrund der noch immer bis ins Vordernberger Tal vorhandenen Schieneninfrastruktur ließe sich eine derartige Streckenführung auch rasch und kostengünstig umsetzen.
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung auf, sich bei der geplanten obersteirischen S-Bahnlinie zu einer Streckenführung von Trofaich/Hafning bis Kindberg zu bekennen und die nötigen Planungsarbeiten dementsprechend durchzuführen.
Antrag 2: Maklerprovisionen: Wer bestellt, bezahlt!
Ein Immobilienmakler darf für die Vermittlung von Mietwohnungen und –häusern zwei Bruttomonatsmieten verlangen, wenn der Mietvertrag unbefristet ist oder länger als drei Jahre gilt. Läuft der Vertrag kürzer als drei Jahre dürfen Makler eine Bruttomonatsmiete verlangen. Dies bedeutet in der Regel: VermieterInnen beauftragen ein Maklerbüro, zahlen müssen aber dann die MieterInnen. Vom Vermieter dürfen Makler theoretisch zusätzlich bis zu drei Monatsmieten verlangen, was allerdings meist nicht passiert.
In Deutschland sind mit Juni Neuregelungen im Mietrecht in Kraft getreten. Dort gilt bei Maklergebühren ab sofort das Bestellprinzip „Wer bestellt – der bezahlt“. Makler und Maklerinnen werden demnach von demjenigen bezahlt, der sie beauftragt hat und das ist zumeist der Vermieter / die Vermieterin. Es wäre daher mehr als dringend notwendig eine derartige gesetzliche Regelung auch in Österreich einzuführen. Wer eine Wohnung sucht befindet sich oftmals ein einer schwierigen Situation, die von MaklerInnen ausgenützt wird. Hinzu kommt, dass immer mehr Wohnungssuchende einfach nicht die Mittel haben, um die hohen Wohnungseinstiegskosten zu bestreiten, wenn zu Miete, Kaution, Mietvertragsgebühren und Kosten für die Ausstattung auch noch die Provision dazukommt.
In der Schweiz müssen schon seit geraumer Zeit die Vermieter den Makler / die Maklerin bezahlen, sofern sie einen engagieren; auch in Belgien, Großbritannien, Irland, den Niederlanden und in Norwegen gilt dasselbe Prinzip.
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf die dementsprechenden Gesetze zu ändern, damit der vermietenden Partei die Möglichkeit genommen wird, die von ihr verursachten Maklerkosten dem Mieter / der Mieterin anzulasten.
Antrag 3: Negativsteuer für AusgleichszulagenbezieherInnen
Im Zuge der sogenannten Steuerreform sollen auch Änderungen bei der Negativsteuer durchgeführt werden. Dies ist auch dringend notwendig, zumal sich die Regierung zur Gegenfinanzierung, der Lohnsteuersenkungen dazu entschlossen hat, Erhöhungen der Mehrwertsteuer bei einzelnen Produkten und Dienstleistungen einzuführen. Diese Steuererhöhungen treffen gerade GeringverdienerInnen, die den überwiegenden Teil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben müssen, besonders stark.
Ausgerechnet MindestpensionistInnen, die eine Ausgleichszulage beziehen, sollen nun von der 110 Euro betragenden Negativsteuer ausgenommen werden. Für diese ohnehin benachteiligte Personengruppe entstehen durch die Steuerreform daher nur Verschlechterungen.
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf die Negativsteuer in Form einer Steuergutschrift von 110 Euro so zu gestalten, dass diese die Ausgleichszulage nicht vermindert und dadurch auch MindestpensionistInnen zu Gute kommt.
Antrag 4: Direkte Vermittlung von Arbeitssuchenden durch das AMS!
Trotz steigender Arbeitslosenzahlen benötigt die heimische Wirtschaft weiterhin gut ausgebildete Arbeitskräfte. Aber, wenn es sich um Ausbildung, und vor allem um Ausbildungskosten handelt, halten sich viele Unternehmen nobel zurück und „doppeln“ diese Kosten der Öffentlichkeit auf.
Zu den ganz großen Nutznießern zählen dabei private Überlasser (Leihfirmen). Wenn daher das AMS in seinem Tun Arbeitsplätze zu vermitteln, Kolleginnen und Kollegen an Arbeitskräfteüberlasser, zuführt, sollten künftig allfällige Einnahmen aus der Vermittlung zurück in die öffentliche Hand fließen. ÖGB und AK haben in vielen Anträgen und Resolutionen immer wieder betont, dass anstelle von Leiharbeit der Auf- und Ausbau gut ausgebildeter Stammbelegschaften der Vorzug zu geben ist.
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf gesetzliche und organisatorische Schritte zu setzen, um die Arbeitssuchenden direkt an die Arbeit Anzubietenden zu vermitteln, ohne sie privaten Arbeitskräfteüberlassern zuzuführen.
Dringlicher Antrag: Chirurgische Ambulanz Eisenerz /drohender Kahlschlag im Gesundheitssystem
In Eisenerz wird ab 1. Juli die Chirurgische Ambulanz von einem 24-Stunden-Dienst auf eine achtstündige Bereitschaft reduziert. Diese Maßnahme, welche von der KAGES beschlossen und von der neuen Landesregierung bereits abgesegnet wurde, ist nicht nur ein schwerer Schlag für die Region Eisenerz, sondern leider nur ein erster Schritt zu einem geplanten Kahlschlag im Gesundheits- und Spitalswesen in der Steiermark. Landesrat Drexler hat weitere „Reformen“ bereits angekündigt.
Das Gesundheitswesen in der Steiermark zählt zu den großen sozialen Errungenschaften. Nach einschneidenden Sparmaßnahmen im Schulbereich und bei den Gemeinden soll nun das Spitalswesen weitere Federn lassen. Der Gesundheitsbereich darf aber nicht dem Sparstift zum Opfer fallen!
Schon in den vergangenen Jahren wurde bei der medizinischen Versorgung der steirischen Bevölkerung massiv gekürzt. Einige Beispiele zur Erinnerung: In Bad Aussee wurde die Chirurgie auf eine Terminambulanz mit 18 Betten reduziert, das LKH Stolzalpe wurde teilweise geschossen. Die Gebärstationen in Bruck und Voitsberg wurden geschlossen, in vielen weiteren Spitälern Abteilungen zusammengelegt, Ambulanzzeiten reduziert usw. – alles verbunden mit Abbau von Serviceleistungen, Infrastruktur und Personal. Dazu kommen noch teils dramatische Einschnitte bei den Landespflegeheimen. Die Zielsetzung dieser sogenannten „Gesundheitsreform“ erscheint klar und wird – wenn auch noch hinter vorgehaltener Hand – auch von der Landesregierung zugegeben: Durch Kürzungen im Gesundheitsbereich soll das Landesbudget saniert werden. Über 700 Betten und bis zu 16 der 23 Landesspitäler sind zur Schließung vorgesehen. Gegen diesen Kahlschlag muss Widerstand auf allen Ebenen geleistet werde.
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, keine weiteren Kürzungen im Gesundheitsbereich vorzunehmen und Schließungspläne im Spitalsbereich zu verwerfen. Insbesondere die bereits erfolgte Teilschließung der Chirurgischen Ambulanz in Eisenerz ist wieder rückgängig zu machen um die Versorgung der Eisenerzer Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Fraktion GLB-KPÖ hatte eine Resolution, vier Anträge und einen Dringlichen Antrag eingebracht. Die Resolution „Keine Kürzung der AMS-Mittel für den (Erwachsenen)-Ausbildungsbereich” wurde angenommen, wie auch die Anträge „Maklerprovisionen: Wer bestellt, bezahlt!“ und zur Streckenführung der Obersteirischen S-Bahn von Trofaich/Hafning bis Kindberg. Für letzteren hat der aus der Region kommende Kammerrat Uwe Süß geworben.
An den Ausschuss verwiesen wurde der dringliche Antrag „Keine weiteren Kürzungen im Gesundheitsbereich vorzunehmen und Schließungspläne im Spitalsbereich zu verwerfen“. Insbesondere soll die bereits erfolgte Teilschließung der Chirurgischen Ambulanz in Eisenerz wieder rückgängig gemacht werden um die Versorgung der Eisenerzer Bevölkerung zu gewährleisten.
Auch die Forderung „Die Negativsteuer in Form einer Steuergutschrift von 110 Euro so zu gestalten, dass diese die Ausgleichszulage nicht vermindert und dadurch auch MindestpensionistInnen zu Gute kommt“, wurde verwiesen, ebenso der Antrag „Gesetzliche und organisatorische Schritte zu setzen, um die Arbeitssuchenden direkt an die Arbeit Anzubietenden zu vermitteln, ohne sie privaten Arbeitskräfteüberlassern zuzuführen“. Der Kammerrat Gerhard Simbürger, der die Nöte der Leiharbeiter und die Spaltung der Belegschaften täglich als Betriebsrat hautnah erlebt, versuchte die VV für die Brisanz des Themas zu gewinnen.
Anne Rieger
Die Anträge im Wortlaut:
Resolution: Keine Kürzung der AMS-Mittel für den (Erwachsenen)-Ausbildungsbereich
Spätestens seit 2013 muss in Österreich von einer steigenden Massenarbeitslosigkeit gesprochen werden; die Prognosen für die nächsten Jahre klingen weiter düster. Vor einer Generation (SPÖ-Regierung Kreisky) wurden die damals 33.000 Arbeitslosen von der sich in Opposition befindlichen ÖVP noch medienwirksam als „völliges politisches Versagen“ dargestellt. In heutiger Zeit regen hunderttausende beschäftigungslose Kolleginnen und Kollegen eigentlich niemanden in der SP/VP-Bundesregierung mehr wirklich auf. Offenbar vorbei die Zeiten in denen Massenarbeitslosigkeit nicht nur gesellschaftspolitisch einen Skandal ersten Ranges bedeuteten, weil dies als eine Vergeudung kostbarer Produktivkräfte verstanden wurde. Erinnerlich die Aussage von Bruno Kreisky dem ein paar hunderttausend Arbeitslose noch mehr schlaflose Nächte bereiten als eine staatliche „deficit-spending-Politik“.
Sicherlich, technischer Fortschritt und permanent steigende Produktivität haben neue Höhen erreicht, die Sozialpolitik hat aber nur „alibihaft“ zugunsten der arbeitenden Menschen reagiert. Wichtige jahrzehntealte gewerkschaftliche Forderungen wie „Maschinensteuer“, weitere Arbeitszeitverkürzungen oder Besteuerung von angeordneten Überstunden, bleiben weiter Theorie.
Fast unglaublich klingen die sozialpolitischen Auswirkungen der Politik der Bundesregierung, dass – Steuerreform hin oder her - drastische Einsparungen bei den AMS-Budgetmitteln des Rätsels Lösung wären. Wie diese aussehen soll? Weiteres Einkalkulieren steigender Arbeitslosenzahlen - gekürzte AMS-Budgetmittel für Auf- oder Umschulungen - mehr „Eigenverantwortung“ betroffener Menschen.
Zynisch die derzeitige Situation: Hunderte Trainerinnen und Trainer vieler Erwachsenenbildungseinrichtungen deren Aufgabe es wäre, im Auftrag des AMS arbeitslose Kolleginnen und Kollegen umzuschulen, sie neu und besser zu qualifizieren, werden nun selbst arbeitslos. Von in Österreich beschäftigten rd. 7.000 Kolleginnen und Kollegen im Trainingsbereich drohen in den nächsten Monaten und Jahren mindestens weitere 1.500 ihren (nicht üppig bezahlten) Job zu verlieren.
Die 4. Vollversammlung der steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher dringend die Österreichische Bundesregierung, bzw. den Nationalrat auf, in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit mehr Mittel für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch folgende gesetzliche Änderungen:
- Eine effizientere Nutzung bereits vorhandener Budgetmittel soll dadurch erreicht werden, dass im Bundesfinanzierungsgesetz eine Ausnahme im Sinne des § 36 Abs.5, Bundeshaushaltsgesetz betreffend Beihilfen und Maßnahmen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt waren festgelegt wird. Dadurch sollen nicht abgeholte Mittel aus diesem Titel für andere Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen den Bildungsträgern zur Verfügung stehen.
- Eine Veränderung des Aufteilungsschlüssels im § 13 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz zugunsten von sozialökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten soll vorgenommen werden.
- Eine Entlastung des AMS-Budgets soll durch Herausnahme der Bedeckung der Beihilfen für Kurzarbeit erreicht werden.
Antrag 1: S-Bahn Obersteiermark
Die S8 war als obersteirische S-Bahn Linie ursprünglich von Trofaiach/Hafning über Leoben, Bruck nach Kapfenberg geplant. Aufgrund der damaligen Uneinigkeit der verantwortlichen Regionalpolitiker wurde die S8 schlussendlich nicht umgesetzt. Eine S-Bahnlinie im obersteirischen Ballungsgebiet von Trofaiach/Hafning bis Kindberg hätte laut einer vorliegenden Studie einen sehr hohen Auslastungsgrad und wäre daher die zu bevorzugende Streckenführung. Über alle Parteigrenzen hinweg bekennen sich die Politiker der Region Trofaiach, Leoben, Bruck, Kindberg zu dieser Streckenführung. Aufgrund der noch immer bis ins Vordernberger Tal vorhandenen Schieneninfrastruktur ließe sich eine derartige Streckenführung auch rasch und kostengünstig umsetzen.
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung auf, sich bei der geplanten obersteirischen S-Bahnlinie zu einer Streckenführung von Trofaich/Hafning bis Kindberg zu bekennen und die nötigen Planungsarbeiten dementsprechend durchzuführen.
Antrag 2: Maklerprovisionen: Wer bestellt, bezahlt!
Ein Immobilienmakler darf für die Vermittlung von Mietwohnungen und –häusern zwei Bruttomonatsmieten verlangen, wenn der Mietvertrag unbefristet ist oder länger als drei Jahre gilt. Läuft der Vertrag kürzer als drei Jahre dürfen Makler eine Bruttomonatsmiete verlangen. Dies bedeutet in der Regel: VermieterInnen beauftragen ein Maklerbüro, zahlen müssen aber dann die MieterInnen. Vom Vermieter dürfen Makler theoretisch zusätzlich bis zu drei Monatsmieten verlangen, was allerdings meist nicht passiert.
In Deutschland sind mit Juni Neuregelungen im Mietrecht in Kraft getreten. Dort gilt bei Maklergebühren ab sofort das Bestellprinzip „Wer bestellt – der bezahlt“. Makler und Maklerinnen werden demnach von demjenigen bezahlt, der sie beauftragt hat und das ist zumeist der Vermieter / die Vermieterin. Es wäre daher mehr als dringend notwendig eine derartige gesetzliche Regelung auch in Österreich einzuführen. Wer eine Wohnung sucht befindet sich oftmals ein einer schwierigen Situation, die von MaklerInnen ausgenützt wird. Hinzu kommt, dass immer mehr Wohnungssuchende einfach nicht die Mittel haben, um die hohen Wohnungseinstiegskosten zu bestreiten, wenn zu Miete, Kaution, Mietvertragsgebühren und Kosten für die Ausstattung auch noch die Provision dazukommt.
In der Schweiz müssen schon seit geraumer Zeit die Vermieter den Makler / die Maklerin bezahlen, sofern sie einen engagieren; auch in Belgien, Großbritannien, Irland, den Niederlanden und in Norwegen gilt dasselbe Prinzip.
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf die dementsprechenden Gesetze zu ändern, damit der vermietenden Partei die Möglichkeit genommen wird, die von ihr verursachten Maklerkosten dem Mieter / der Mieterin anzulasten.
Antrag 3: Negativsteuer für AusgleichszulagenbezieherInnen
Im Zuge der sogenannten Steuerreform sollen auch Änderungen bei der Negativsteuer durchgeführt werden. Dies ist auch dringend notwendig, zumal sich die Regierung zur Gegenfinanzierung, der Lohnsteuersenkungen dazu entschlossen hat, Erhöhungen der Mehrwertsteuer bei einzelnen Produkten und Dienstleistungen einzuführen. Diese Steuererhöhungen treffen gerade GeringverdienerInnen, die den überwiegenden Teil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben müssen, besonders stark.
Ausgerechnet MindestpensionistInnen, die eine Ausgleichszulage beziehen, sollen nun von der 110 Euro betragenden Negativsteuer ausgenommen werden. Für diese ohnehin benachteiligte Personengruppe entstehen durch die Steuerreform daher nur Verschlechterungen.
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf die Negativsteuer in Form einer Steuergutschrift von 110 Euro so zu gestalten, dass diese die Ausgleichszulage nicht vermindert und dadurch auch MindestpensionistInnen zu Gute kommt.
Antrag 4: Direkte Vermittlung von Arbeitssuchenden durch das AMS!
Trotz steigender Arbeitslosenzahlen benötigt die heimische Wirtschaft weiterhin gut ausgebildete Arbeitskräfte. Aber, wenn es sich um Ausbildung, und vor allem um Ausbildungskosten handelt, halten sich viele Unternehmen nobel zurück und „doppeln“ diese Kosten der Öffentlichkeit auf.
Zu den ganz großen Nutznießern zählen dabei private Überlasser (Leihfirmen). Wenn daher das AMS in seinem Tun Arbeitsplätze zu vermitteln, Kolleginnen und Kollegen an Arbeitskräfteüberlasser, zuführt, sollten künftig allfällige Einnahmen aus der Vermittlung zurück in die öffentliche Hand fließen. ÖGB und AK haben in vielen Anträgen und Resolutionen immer wieder betont, dass anstelle von Leiharbeit der Auf- und Ausbau gut ausgebildeter Stammbelegschaften der Vorzug zu geben ist.
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf gesetzliche und organisatorische Schritte zu setzen, um die Arbeitssuchenden direkt an die Arbeit Anzubietenden zu vermitteln, ohne sie privaten Arbeitskräfteüberlassern zuzuführen.
Dringlicher Antrag: Chirurgische Ambulanz Eisenerz /drohender Kahlschlag im Gesundheitssystem
In Eisenerz wird ab 1. Juli die Chirurgische Ambulanz von einem 24-Stunden-Dienst auf eine achtstündige Bereitschaft reduziert. Diese Maßnahme, welche von der KAGES beschlossen und von der neuen Landesregierung bereits abgesegnet wurde, ist nicht nur ein schwerer Schlag für die Region Eisenerz, sondern leider nur ein erster Schritt zu einem geplanten Kahlschlag im Gesundheits- und Spitalswesen in der Steiermark. Landesrat Drexler hat weitere „Reformen“ bereits angekündigt.
Das Gesundheitswesen in der Steiermark zählt zu den großen sozialen Errungenschaften. Nach einschneidenden Sparmaßnahmen im Schulbereich und bei den Gemeinden soll nun das Spitalswesen weitere Federn lassen. Der Gesundheitsbereich darf aber nicht dem Sparstift zum Opfer fallen!
Schon in den vergangenen Jahren wurde bei der medizinischen Versorgung der steirischen Bevölkerung massiv gekürzt. Einige Beispiele zur Erinnerung: In Bad Aussee wurde die Chirurgie auf eine Terminambulanz mit 18 Betten reduziert, das LKH Stolzalpe wurde teilweise geschossen. Die Gebärstationen in Bruck und Voitsberg wurden geschlossen, in vielen weiteren Spitälern Abteilungen zusammengelegt, Ambulanzzeiten reduziert usw. – alles verbunden mit Abbau von Serviceleistungen, Infrastruktur und Personal. Dazu kommen noch teils dramatische Einschnitte bei den Landespflegeheimen. Die Zielsetzung dieser sogenannten „Gesundheitsreform“ erscheint klar und wird – wenn auch noch hinter vorgehaltener Hand – auch von der Landesregierung zugegeben: Durch Kürzungen im Gesundheitsbereich soll das Landesbudget saniert werden. Über 700 Betten und bis zu 16 der 23 Landesspitäler sind zur Schließung vorgesehen. Gegen diesen Kahlschlag muss Widerstand auf allen Ebenen geleistet werde.
Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, keine weiteren Kürzungen im Gesundheitsbereich vorzunehmen und Schließungspläne im Spitalsbereich zu verwerfen. Insbesondere die bereits erfolgte Teilschließung der Chirurgischen Ambulanz in Eisenerz ist wieder rückgängig zu machen um die Versorgung der Eisenerzer Bevölkerung zu gewährleisten.