Für Pensionsfinanzierung ist Wertschöpfungsabgabe notwendig
- Mittwoch, 26. November 2014 @ 10:13
Als Bankrotterklärung der Politik bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), die jetzt diskutierte Pensionsautomatik. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP), NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker und andere Verfechter einer solchen Automatik sollten klarstellen, ob sie dann auch eine Beschäftigungsautomatik befürworten, durch welche die Unternehmen verpflichtet werden Menschen bis zu dem angestrebten höheren Pensionsalter einen Job zu geben. Als Hintergrund der Debatte ortet der GLB die Bestrebungen des Bundes sich seiner Verpflichtungen zur Pensionsfinanzierung zu entledigen, die Menschen zur riskanten Eigenvorsorge zu nötigen und damit windigen Pensionskassen und Versicherungen profitable Geschäfte zuzuschanzen: „Als willfähriges Instrument dieser Interessen dient eine Pensionskommission, die ihren Namen nicht wert ist“ kritisiert Stingl. Und verglichen mit dem Milliardenregen aus Steuergeldern zur Rettung bankrotter Banken ist der jetzt so beklagte Anstieg der Bundesmittel für Pensionen von 9,7 Mrd. Euro 2013 auf 13,5 Mrd. Euro 2019 kein Orkan, sondern nur ein Lüfterl.
Es ist bezeichnend für die unseriöse Argumentation für eine Automatik, welche das Pensionsalter an die Lebenserwartung bindet, dass bei den ohnehin fragwürdigen Prognosen über den Anstieg des Bundeszuschusses die parallel sinkenden Kosten für die Beamt_innenpensionen ausgeklammert werden. Obwohl nämlich im Regierungsabkommen 2013-2018 eine „Gesamtbetrachtung“ vorgesehen ist wird von der Pensionskommission ausgeklammert, dass laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) seit 15 Jahren außer im Hoheitsbereich keine Pragmatisierungen mehr erfolgen. Laut Hundstorfer wird der Bundeszuschuss für die gesetzliche Pensionsversicherung (ASVG, GSVG, BSVG) von 5,78 Prozent des BIP 2014 auf 6,22 Prozent 2030 und 6,27 Prozent 2060 steigen, hingegen die Ausgaben für die Beamt_innenpensionen von 2,84 Prozent 2014 auf 1,04 Prozent 2060 sinken.
„Wenn darüber geklagt wird, dass die durchschnittliche Pensionsdauer von acht Jahren 1971 auf 22 Jahre heute gestiegen ist wird völlig ignoriert, dass auch für die Pensionsfinanzierung letztlich die Produktivität heranzuziehen ist“ meint Stingl. Aus der Sicht des GLB wäre es daher höchst an der Zeit die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf eine Wertschöpfungsabgabe umzustellen, also nicht nach der reinen Lohnsumme zu bemessen, sondern nach der gesamten Wertschöpfung um der enormen Rationalisierung und damit der gestiegenen Produktivität Rechnung zu tragen.
Auch erinnert der GLB daran, dass der Bund ohnehin weit von der 1956 im ASVG vorgesehenen Drittelfinanzierung entfernt ist. Der Bundeszuschuss zu den ASVG-Pensionen beträgt durchschnittlich nur 17,7 Prozent, während für Bauernpensionen 79,9 Prozent und Selbständigen-Pensionen 60,8 Prozent zugeschossen werden.
Als entscheidende Frage sieht der GLB wirksame Maßnahmen um der rapide steigenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Denn eine steigende Beschäftigung in Form Vollzeitarbeitsplätzen mit entsprechender Entlohnung sind eine der entscheidenden Säulen für die Pensionsfinanzierung. Hingegen höhlen Arbeitslosigkeit und wachsende Prekarisierung in Form von Billigjobs das Sozialsystem aus.
Als Verhöhnung bezeichnet Stingl den Vorschlag von Industriellen-Generalsekretär Christoph Neumayer Einsparungen von fünf Milliarden Euro beim Pensionssystem als Gegenfinanzierung für eine Entlastung durch eine Steuerreform vorzunehmen. Entschieden abgelehnt wird vom GLB auch die jetzt wieder verstärkt zur Diskussion gebrachte frühere Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters. Gesetzlich geregelt ist, dass eine stufenweise Angleichung des Frauenpensionsalters 2024 beginnt und 2033 abgeschlossen wird.
Es ist bezeichnend für die unseriöse Argumentation für eine Automatik, welche das Pensionsalter an die Lebenserwartung bindet, dass bei den ohnehin fragwürdigen Prognosen über den Anstieg des Bundeszuschusses die parallel sinkenden Kosten für die Beamt_innenpensionen ausgeklammert werden. Obwohl nämlich im Regierungsabkommen 2013-2018 eine „Gesamtbetrachtung“ vorgesehen ist wird von der Pensionskommission ausgeklammert, dass laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) seit 15 Jahren außer im Hoheitsbereich keine Pragmatisierungen mehr erfolgen. Laut Hundstorfer wird der Bundeszuschuss für die gesetzliche Pensionsversicherung (ASVG, GSVG, BSVG) von 5,78 Prozent des BIP 2014 auf 6,22 Prozent 2030 und 6,27 Prozent 2060 steigen, hingegen die Ausgaben für die Beamt_innenpensionen von 2,84 Prozent 2014 auf 1,04 Prozent 2060 sinken.
„Wenn darüber geklagt wird, dass die durchschnittliche Pensionsdauer von acht Jahren 1971 auf 22 Jahre heute gestiegen ist wird völlig ignoriert, dass auch für die Pensionsfinanzierung letztlich die Produktivität heranzuziehen ist“ meint Stingl. Aus der Sicht des GLB wäre es daher höchst an der Zeit die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf eine Wertschöpfungsabgabe umzustellen, also nicht nach der reinen Lohnsumme zu bemessen, sondern nach der gesamten Wertschöpfung um der enormen Rationalisierung und damit der gestiegenen Produktivität Rechnung zu tragen.
Auch erinnert der GLB daran, dass der Bund ohnehin weit von der 1956 im ASVG vorgesehenen Drittelfinanzierung entfernt ist. Der Bundeszuschuss zu den ASVG-Pensionen beträgt durchschnittlich nur 17,7 Prozent, während für Bauernpensionen 79,9 Prozent und Selbständigen-Pensionen 60,8 Prozent zugeschossen werden.
Als entscheidende Frage sieht der GLB wirksame Maßnahmen um der rapide steigenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Denn eine steigende Beschäftigung in Form Vollzeitarbeitsplätzen mit entsprechender Entlohnung sind eine der entscheidenden Säulen für die Pensionsfinanzierung. Hingegen höhlen Arbeitslosigkeit und wachsende Prekarisierung in Form von Billigjobs das Sozialsystem aus.
Als Verhöhnung bezeichnet Stingl den Vorschlag von Industriellen-Generalsekretär Christoph Neumayer Einsparungen von fünf Milliarden Euro beim Pensionssystem als Gegenfinanzierung für eine Entlastung durch eine Steuerreform vorzunehmen. Entschieden abgelehnt wird vom GLB auch die jetzt wieder verstärkt zur Diskussion gebrachte frühere Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters. Gesetzlich geregelt ist, dass eine stufenweise Angleichung des Frauenpensionsalters 2024 beginnt und 2033 abgeschlossen wird.