Für ein paar Euro mehr…
- Mittwoch, 23. November 2016 @ 12:20
Michael Heindl zum Thema Zulagen
...und jeder Scheiß-Arbeitsplatz geht in Ordnung. Dem Lohnzettel ist zu entnehmen, dass man neben dem normalen Stundenlohn Zuschläge für „besondere Erschwernisse“ erhält. Lärm, Hitze, Dreck, giftige Luft werden, soweit sie das als „normal“ angesehene Maß übersteigen, extra entlohnt. Nun liegt es auf der Hand, dass die sich unter diesen Umständen todsicher einstellende Dauerschädigung der Gesundheit mit Geld ohnehin in keiner Weise wettgemacht werden kann. Die Geldsumme, aus der die geltenden Erschwerniszulagen bestehen, lässt freilich schon den Gedanken daran gar nicht erst aufkommen, es ginge dabei um eine materielle Entschädigung für die den ArbeiterInnen zugefügte gesundheitliche Ruinierung.
Eine eindeutige Klarstellung über den Charakter der Arbeit, zu der man gezwungen ist: Acht Stunden für den Betrieb tätig zu sein heißt, dass Unannehmlichkeiten in der Arbeit und körperliche Schäden der ArbeiterInnen ganz selbstverständlich inbegriffen sind. Ein harter Anspruch also, den Unternehmer in ihren Betrieben durchsetzen: Acht Stunden über die Arbeiterschaft verfügen, so dass es sich für den Betrieb lohnt, schließt den Verschleiß der beanspruchten Organe – seien es Gehör, Auge oder Lunge – ein. Während Körperverletzung sonst unter Strafe steht, ist in einem Betrieb die Schädigung kein Vergehen, sondern legal. Das im Arbeitsvertrag festgehaltene Recht des Unternehmers, die Arbeitskraft zu seinen Bedingungen anzuwenden, ist ja nichts anderes als das Recht, über Leib und Leben seines „Arbeitsmaterials“ praktisch zu befinden.
Kein Wunder, dass daher auch in der Öffentlichkeit betriebsbedingte Schäden, wenn sie Erwähnung finden, von vornherein unter die „Natur der Technik“ fallen. Bei einem Kind, das sich am Herd die Finger verbrennt, wäre die Erklärung lächerlich, und der gute Rat folgte auf dem Fuße – nicht so in der Arbeitswelt: Schließlich geht es hierbei ja um das Interesse der Unternehmer, der Säulen „unserer“ Wirtschaft, und da ist einiges erlaubt: Es ist doch nur konsequent, dass sie ihnen nützen, und das schließt die kostengünstige Einrichtung der Anlagen mit ein. Und dass sie als Unternehmer, die auf den Erfolg ihres Geschäfts bedacht sind, gleichgültig sind gegen die Folgen ihrer Kalkulation für die Gesundheit der ArbeiterInnen, liegt auf der Hand.
In der Tat: Notwendig ist die tägliche Arbeit bei Lärm, Hitze, Dreck und Gift ausschließlich deswegen, weil Unternehmer ihr Interesse an effektiver Leistung der ArbeiterInnen für den Profit durchsetzen. Dass die Arbeit krankmacht, ist das Problem derer, die sie machen müssen. Solange die ArbeiterInnen ihre Leistungsfähigkeit im Dienste des Unternehmens täglich beweisen, solange sie dafür Sorge tragen, dass sich ihr Verschleiß nicht störend in der Arbeit geltend macht, solange ist der Betriebszweck erfüllt.
Während in der Öffentlichkeit die krankmachende Arbeit für Lohn immer mal wieder verständnisvoll als beklagenswerte unvermeidliche Konsequenz des technischen Fortschritts besprochen wird, hat sich die Organisation der ArbeitnehmerInnen darüber hinaus in besonderer Weise um dieses „Problem“ verdient gemacht: Krankmachende Arbeit wird dank ihrer Aktivitäten auch noch bezahlt. Sie will nämlich die Schäden, die ihre Basis in Kauf nehmen muss, nicht zuletzt wegen solcher Gewerkschaftspolitik, anerkannt wissen. Dafür ist es gerade recht, dass die Geldbeträge der von Gewerkschaft mit den Unternehmen ausgemachten Erschwerniszulagen nicht ins Gewicht fallen: Für „unsere Wirtschaft“ gebrachte Opfer gehören schließlich belohnt!
Michael Heindl ist GLB-Aktivist in Wien
...und jeder Scheiß-Arbeitsplatz geht in Ordnung. Dem Lohnzettel ist zu entnehmen, dass man neben dem normalen Stundenlohn Zuschläge für „besondere Erschwernisse“ erhält. Lärm, Hitze, Dreck, giftige Luft werden, soweit sie das als „normal“ angesehene Maß übersteigen, extra entlohnt. Nun liegt es auf der Hand, dass die sich unter diesen Umständen todsicher einstellende Dauerschädigung der Gesundheit mit Geld ohnehin in keiner Weise wettgemacht werden kann. Die Geldsumme, aus der die geltenden Erschwerniszulagen bestehen, lässt freilich schon den Gedanken daran gar nicht erst aufkommen, es ginge dabei um eine materielle Entschädigung für die den ArbeiterInnen zugefügte gesundheitliche Ruinierung.
Eine eindeutige Klarstellung über den Charakter der Arbeit, zu der man gezwungen ist: Acht Stunden für den Betrieb tätig zu sein heißt, dass Unannehmlichkeiten in der Arbeit und körperliche Schäden der ArbeiterInnen ganz selbstverständlich inbegriffen sind. Ein harter Anspruch also, den Unternehmer in ihren Betrieben durchsetzen: Acht Stunden über die Arbeiterschaft verfügen, so dass es sich für den Betrieb lohnt, schließt den Verschleiß der beanspruchten Organe – seien es Gehör, Auge oder Lunge – ein. Während Körperverletzung sonst unter Strafe steht, ist in einem Betrieb die Schädigung kein Vergehen, sondern legal. Das im Arbeitsvertrag festgehaltene Recht des Unternehmers, die Arbeitskraft zu seinen Bedingungen anzuwenden, ist ja nichts anderes als das Recht, über Leib und Leben seines „Arbeitsmaterials“ praktisch zu befinden.
Kein Wunder, dass daher auch in der Öffentlichkeit betriebsbedingte Schäden, wenn sie Erwähnung finden, von vornherein unter die „Natur der Technik“ fallen. Bei einem Kind, das sich am Herd die Finger verbrennt, wäre die Erklärung lächerlich, und der gute Rat folgte auf dem Fuße – nicht so in der Arbeitswelt: Schließlich geht es hierbei ja um das Interesse der Unternehmer, der Säulen „unserer“ Wirtschaft, und da ist einiges erlaubt: Es ist doch nur konsequent, dass sie ihnen nützen, und das schließt die kostengünstige Einrichtung der Anlagen mit ein. Und dass sie als Unternehmer, die auf den Erfolg ihres Geschäfts bedacht sind, gleichgültig sind gegen die Folgen ihrer Kalkulation für die Gesundheit der ArbeiterInnen, liegt auf der Hand.
In der Tat: Notwendig ist die tägliche Arbeit bei Lärm, Hitze, Dreck und Gift ausschließlich deswegen, weil Unternehmer ihr Interesse an effektiver Leistung der ArbeiterInnen für den Profit durchsetzen. Dass die Arbeit krankmacht, ist das Problem derer, die sie machen müssen. Solange die ArbeiterInnen ihre Leistungsfähigkeit im Dienste des Unternehmens täglich beweisen, solange sie dafür Sorge tragen, dass sich ihr Verschleiß nicht störend in der Arbeit geltend macht, solange ist der Betriebszweck erfüllt.
Während in der Öffentlichkeit die krankmachende Arbeit für Lohn immer mal wieder verständnisvoll als beklagenswerte unvermeidliche Konsequenz des technischen Fortschritts besprochen wird, hat sich die Organisation der ArbeitnehmerInnen darüber hinaus in besonderer Weise um dieses „Problem“ verdient gemacht: Krankmachende Arbeit wird dank ihrer Aktivitäten auch noch bezahlt. Sie will nämlich die Schäden, die ihre Basis in Kauf nehmen muss, nicht zuletzt wegen solcher Gewerkschaftspolitik, anerkannt wissen. Dafür ist es gerade recht, dass die Geldbeträge der von Gewerkschaft mit den Unternehmen ausgemachten Erschwerniszulagen nicht ins Gewicht fallen: Für „unsere Wirtschaft“ gebrachte Opfer gehören schließlich belohnt!
Michael Heindl ist GLB-Aktivist in Wien