Für den gemeinsamen KV im Metallbereich
- Freitag, 20. September 2013 @ 12:55

„Seit Jahren gibt es keine Reallohnerhöhungen, immer mehr Kolleg_innen finden mit ihrem Einkommen kein Auskommen mehr und drohen, in die Armutsfalle zu rutschen“, so Stingl. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist auch kein Widerspruch zu KV-Verhandlungen. „Dabei handelt es sich, wie schon der Name sagt, um einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ersetzt nicht den notwendigen Kampf um echte Reallohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzung und bessere Rahmenbedingungen bei den KV-Verhandlungen. Unter Einbeziehung der Beschäftigten und ohne „sozialpartnerschaftlicher Rücksichtnahmen“ auf die Unternehmer.“