Willkommen bei GLB - Gewerkschaftlicher Linksblock (Alte Website - Archiv seit Mai 2023) 

FSG gegen Mindestlohnantrag

  • Donnerstag, 30. März 2017 @ 22:00
Steiermark Nur einer der sieben GLB-KPÖ Anträge fand in der 9. Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark am 30. März 2017 eine Mehrheit. Fünf Anträge wurden mit den Stimmen der FSG einem Ausschuss zugewiesen. Der Antrag für einen existenzsichernden Mindestlohn mit sozialdemokratischer Mehrheit abgelehnt. Zu Beginn der Sitzung übergab die GLB-KPÖ Fraktion dem Kammerpräsidenten Pesserl eine Petition zur Rückkehr zu steirischen Wohnbeihilfe (siehe Bild). Damit soll ein weiteres Mal auf die zahlreichen Verschlechterungen, die mit der Einführung der Wohnunterstützung einhergingen, hingewiesen werden. Die Petition gelangt nun in den Petitionsausschuss.

Die FSG konnte sich diesmal lediglich dazu durchringen, dem Antrag gegen die Subvention von Teilzeitstellen aus Steuermitteln zuzustimmen. Im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Lohnnebenkostensubvention sollen nämlich auch Teilzeitstellen gefördert werden. Zugewiesen wurde in diesem Zusammenhang der Antrag gegen die Subvention der Wirtschaftskammerbeiträge aus Steuermitteln.

Ebenfalls einem Ausschuss zugewiesen wurden die Anträge zur Verbesserung der steirischen Pendlerbeihilfe, der Mindestpension bei 30 Versicherungsjahren, sowie der Antrag gegen das Lohndumping am zweiten Arbeitsmarkt.

Auch der dringliche Antrag gegen die geplanten Verschlechterungen bei den Familienleistungen wurde einem Ausschuss zur Beratung zugewiesen. Wir haben Ende 2015 in der AK vor der Beitragssenkung zum Familienlastenausgleichsfonds gewarnt. Nun dürften unsere Befürchtungen eintreten.

Beraten von ECO Austria (dem Wirtschaftsforschungsinstitut der Industriellenvereinigung) plant das Familienministerium hier nun Leistungskürzungen. Im Raum stehen etwa: Arbeitslosen schwangeren Müttern das Wochengeld im Umfang von 16 Millionen Euro zu kürzen und einkommensschwachen Eltern die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld zu streichen, dies bedeutet eine Kürzung von 26 Millionen Euro. Die Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten nicht mehr voll anzupassen, hier sollen 20 Millionen Euro gekürzt werden. Vor allem Frauenpensionen würden dadurch noch niedriger ausfallen.

Offen von der FSG abgelehnt, übrigens gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen, wurde der Antrag zu einem existenzsichernden Mindestlohn. Die Sozialdemokraten konnten sich nicht dazu durchringen, dass der Mindestlohn von zumindest 1.500 Euro, im Fall eines gesetzlichen Beschlusses sofort kommen, aus 14 Monatsgehältern bestehen und wertgesichert sein soll. Eine vor dem Hintergrund hunderttausender NiedrigverdienerInnen unverständliche Vorgangsweise.

Die Anträge von GLB-KPÖ im Wortlaut:

Antrag 1: Für einen existenzsichernden Mindestlohn!

Die österreichische Bundesregierung hat sich im Rahmen ihres Arbeitsprogrammes für die Jahre 2017/2018 darauf verständigt einen Mindestlohn in Höhe von 1.500 Euro einzuführen. Dieses Unterfangen ist zu begrüßen, da die derzeitige Situation – trotz hohen Abdeckungsgrades durch Kollektivverträge – mehr als unbefriedigend ist. In zahlreichen Kollektivverträgen sind derzeit Löhne und Gehälter festgeschrieben, die weit unter den geforderten 1.500 Euro bei Vollzeitarbeit liegen. So liegt der Einstiegslohn im KV der Floristen und Blumeneinzelhändler, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Arbeitsprogrammes der Regierung, etwa bei lediglich 1.163,83 Euro.

Die bisher geübte Praxis, Kollektivverträge abzuschließen, die die Betroffenen – vielfach Frauen - in Armut trotz Arbeit drängen, darf keinesfalls aufrechterhalten werden. Das vereinbarte Prozedere für das erste Halbjahr 2017 sieht vor, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern bis zum 30.6.2017 einen Stufenplan für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes von zumindest 1.500 Euro erarbeitet und gleichzeitig im ersten Halbjahr einen gesetzlichen Vorschlag erarbeitet. Sollte sich keine gemeinsame Lösung finden, wird die Bundesregierung im 3. Quartal eine eigene Lösung beschließen.

Die meisten Kollektivverträge sehen die Ausbezahlung von vierzehn Monatsgehältern vor. Der obengenannte beispielsweise nicht. Floristen und Blumeneinzelhändlern steht sofern sie das 3. Arbeitsjahr noch nicht vollendet haben, nur ein Urlaubszuschuss bzw. Weihnachtsgeld in Höhe von jeweils drei Wochenlöhnen zu.

Damit ein Mindestlohn, egal ob gesetzlich oder kollektivvertraglich, armutsverhindernd wirkt, ist seine Höhe entscheidend. Die Forderung des ÖGB liegt bei 1.700 Euro monatlich. Die nun in Aussicht stehenden 1.500 Euro liegen damit ohnehin deutlich niedriger. Ohne eine 14-malige Auszahlung und eine rasche Umsetzung kann das Ziel der Armutsverhinderung nicht erreicht werden.

Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark spricht sich daher für die Einführung eines Mindestlohnes in Höhe von zumindest 1.500 Euro monatlich, zu 14 Monatsgehältern jährlich aus. Sie fordert die österreichische Bundesregierung dazu auf, die 14-malige Auszahlung des Mindestlohnes im Rahmen einer etwaigen gesetzlichen Regelung zu berücksichtigen. Weiters wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Mindestlohn rasch umzusetzen und Maßnahmen sicher zu stellen, die eine Wertsicherung des Mindestlohnes für die Zukunft garantieren.

Antrag 2: Mindestpension bei 30 Versicherungsjahren!

Groß verkündet wurde eine Neuerung im Pensionsrecht: „Wer 30 Jahre zu wenig verdient hat, bekommt ab 2017 1.000 Euro Pension“. Abzüglich der Sozialversicherung kommen dabei netto 949 Euro heraus. Gerade Frauen würden von dieser Regelung am meisten profitieren, hieß es.

Tatsächlich ist es so, dass diese Regelung nicht besonders viele Menschen in der Steiermark trifft: 1. Kriterium: Es betrifft nur Alleinstehende, aber auch nicht Witwen/Witwer. 2. Kriterium: Es müssen 30 volle Arbeitsjahre (mindestens 360 echte Beitragsmonate) vorliegen. Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Studienzeiten und Zeiten in denen Kranken- oder Wochengeld bezogen wurden, werden nicht angerechnet.

Das Problem gerade für Frauen ist aber, dass sie eben in großer Zahl NICHT 30 Jahre in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis erreichen. Durch die Kindererziehung fehlen ihnen nämlich die notwendigen Jahre; die Pensionserhöhung wird daher für die meisten von ihnen nicht wirksam, da die Ersatzzeiten nicht eingerechnet werden.

Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, die enthält, dass Ersatzzeiten auch für die Berechnungsgrundlage der erhöhten Ausgleichszulage herangezogen werden und diese dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.

Antrag 3: Steirische Pendlerbeihilfe verbessern!

Im Oktober 2015 veröffentlichte die Kleine Zeitung einen Artikel, in dem zu lesen stand, dass auch 2016 wieder für 10.000 einkommensschwache Steirer eine Pendlerbeihilfe gewährt werden wird. Im Jahr zuvor hatten 9.257 Personen diese Beihilfe bezogen. 71 Prozent der Bezieher waren weiblich, auch 417 Lehrlinge bezogen die Beihilfe. AK und Land hatten laut Kleiner Zeitung für das Jahr 2016 wieder 1,3 Millionen Euro für die Beihilfe budgetiert.

Anfang 2017 veröffentlichte Soziallandesrätin Kampus die Zahlen zu den vergebenen Beihilfen. 2016 bekamen nur mehr 7.717 steirische Arbeitnehmer die Beihilfe zugesprochen. Die budgetierten 1,3 Millionen Euro wurden bei weitem nicht ausgeschöpft. Es konnten lediglich 970.474 Euro ausbezahlt werden.

Die maximale Fördersumme von 389 Euro erhält nur jemand, dessen einfache Wegstrecke vom Wohn- zum Arbeitsort, mindestens 75 Kilometer beträgt. Das Jahreseinkommen darf 12.180 Euro dabei nicht übersteigen. Monatlich bedeutet dies (bei 14 Gehältern) ein Einkommen von maximal 870 Euro. Vor diesem Hintergrund scheint eine Überarbeitung der Kriterien dringend notwendig zu sein.

Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, die Einkommensgrenzen und Fördersummen der steirischen Pendlerbeihilfe anzuheben.

Antrag 4: Nein zu Lohndumping am zweiten Arbeitsmarkt!

Die österreichische Bundesregierung plant im Rahmen ihres Arbeitsübereinkommens für die nächsten beiden Jahre eine Beschäftigungsaktion mit dem Ziel 20.000 Langzeitarbeitslose über 50-jährige mit einem zeitlich befristeten Arbeitsplatz am zweiten Arbeitsmarkt zu versorgen. Gemeinden, gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen sollen diese Arbeitsplätze schaffen und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe halbieren. Die Mittel für die Beschäftigungsaktion werden befristet auf zwei Jahre zur Verfügung gestellt.

Nun gab es auch bisher schon ähnlich gestaltete Arbeitsplätze auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Gerade ältere Arbeitnehmer haben aber das Problem aus diesem zweiten Arbeitsmarkt heraus wieder eine reguläre Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Es ist davon auszugehen, dass mindestens drei Viertel der Betroffenen keine reguläre Arbeit im Anschluss finden werden.

Sollte der österreichischen Bundesregierung also ernsthaft etwas daran gelegen sein den Betroffenen zu helfen, muss es sich bei den 20.000 geschaffenen Stellen um Vollzeitstellen handeln, die mit mindestens 1.500 Euro brutto, 14-mal jährlich entlohnt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Personen nach der regulär vorgesehenen KV-Einstufung – unter Anrechnung aller Vordienstzeiten – eingestuft werden.

Dumpinglöhne wie sie derzeitige Transitarbeitskräfteregelungen, etwa im SWÖ KV, vorsehen, dürfen nicht zur Anwendung kommen. Nicht nur, dass die Betroffenen während ihres befristeten Dienstverhältnisses dadurch kaum genug zum Leben haben, sondern auch die negativen Auswirkungen auf die Höhe eines zukünftigen Arbeitslosengeldes und des Pensionsanspruches gilt es zu vermeiden, um Menschen nicht dauerhaft in Altersarmut zu stürzen.

Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, die im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 zu schaffenden Stellen als Vollzeitstellen zu schaffen. Diese mit mindestens 1500 Euro brutto 14-mal jährlich zu entlohnen und die Entlohnung gemäß regulärer Einstufung, inkl. Anrechnung aller Vordienstzeiten, im jeweiligen Kollektivvertrag vorzunehmen. Jegliche Schlechterstellung durch Schaffung bzw. Anwendung eigener Niedriglohngruppen für Personen auf dem zweiten Arbeitsmarkt ist zu unterlassen.

Antrag 5: Nein zur Subvention der Wirtschaftskammerbeiträge aus Steuermitteln!

Bundeskanzler Kern und Minister Mitterlehner haben in einem Vortrag an den Ministerrat die Eckpunkte des sogenannten Beschäftigungsbonus festgeschrieben. Antragstellende Unternehmen sollen demnach für zusätzlich geschaffene Stellen, für die Dauer von drei Jahren, eine Förderung von nachweislich bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträgen) erhalten.

Die Kosten für diese Förderungsaktion belaufen sich im kommenden Finanzrahmen 2018-2021 auf 2 Milliarden Euro. Zu den Lohnnebenkosten zählt laut Ministervortrag auch der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, also die Kammerumlage der Wirtschaftskammer.

Es kann jedoch nicht Sinn und Zweck sein, die Wirtschaftskammerumlage der Unternehmen aus Steuermitteln zu finanzieren. Sollte die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze an den Beiträgen der Wirtschaftskammer scheitern, so sollte gerade diese Organisation, die im Übrigen immer vehement für eine Lohnnebenkostensenkung auftritt, ihre Beiträge senken und nicht weiter als Lohnnebenkostentreiber auftreten.

Bleibt es nämlich bei den im Ministervortrag genannten Maßnahmen, so werden besonders jene Länderkammern der Wirtschaftskammer profitieren, die die höchsten Lohnnebenkosten vorschreiben. Die Länderkammern setzen ihren Anteil selbst fest. Dieser variiert zwischen 0,21 Prozent und 0,29Prozent. Der Anteil der Bundeskammer beträgt 0,15 Prozent.

Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, die Regelungen des Beschäftigungsbonus derart abzuändern, dass der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von der Förderungsaktion des Beschäftigungsbonus ausgenommen wird.

Antrag 6: Nein zur Subvention von Teilzeitstellen!

Bundeskanzler Kern und Minister Mitterlehner haben in einem Vortrag an den Ministerrat die Eckpunkte des sogenannten Beschäftigungsbonus festgeschrieben. Dabei wurde vereinbart, dass alle vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse förderungsfähig sein sollen, also sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse.

Der Vortrag an den Ministerrat klammert somit bewusst die Frage aus, ob es sich bei der geschaffenen Stelle um einen Arbeitsplatz handelt, von dem ein eigenständiges Überleben möglich ist.

Es kann nicht Sinn und Zweck einer zwei Milliarden Euro teuren Förderungsaktion sein, dass damit Arbeitsplätze geschaffen werden, die unter Mindestsicherungsniveau entlohnt werden und die die Betroffenen Arbeitnehmer dazu zwingen Mindestsicherung und andere Sozialleistungen zu beantragen um über die Runden zu kommen.

Auch vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren die Teilzeitbeschäftigung ohnehin massiv ausgeweitet wurde und an derartigen Stellen kein Mangel herrscht, im Gegenteil sie oft unfreiwillig angenommen werden müssen, muss diese Förderung abgelehnt werden.

Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, die Regelungen des Beschäftigungsbonus derart abzuändern, dass die Schaffung von Teilzeitstellen nicht gefördert wird und die vorhandenen Mittel für die Förderung von Vollzeitstellen eingesetzt werden.

Dringlicher Antrag: Nein zum geplanten Soziallabbau am Rücken der Ärmsten!

Mit Artikel 7 des Budgetbegleitgesetzes 2015 wurde die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes festgelegt. Der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sank damit 2017 von 4,5 auf 4,1 Prozent und soll mit Beginn des Kalenderjahres 2018 um weitere 0,2 Prozentpunkte auf 3,9 Prozent abgesenkt werden.

Schon 2015 war klar, dass diese Kürzung der Einnahmen mit Verschlechterungen für die Familien erkauft werden wird. Der Standard berichtet nun, dass dem Familienministerium das Geld ausgehen würde. Im heurigen Jahr wird ein Minus von 102,9 Millionen Euro, im nächsten Jahr sogar eines von 456,2 Millionen Euro für den FLAF prognostiziert.

Das Ministerium hat ausgerechnet, beim von der Industriellenvereinigung gegründeten und finanzierten, Wirtschaftsforschungsinstitut ECO Austria um eine Studie zu möglichen Leistungskürzungen gebeten. Die sogenannten Experten von ECO Austria schlagen darin verschiedene Leistungskürzungen im Umfang von bis zu 70 Millionen Euro vor.

Arbeitslosen schwangeren Müttern soll beispielsweise das Wochengeld im Umfang von 16 Millionen Euro gekürzt werden. Einkommensschwachen Eltern soll die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld gestrichen werden. Dies bedeutet eine Kürzung von 26 Millionen Euro. Die Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten sollen nicht mehr voll angepasst werden, hier sollen 20 Millionen Euro gekürzt werden. Vor allem Frauenpensionen würden dadurch noch niedriger ausfallen.

Man behauptet beim Ministerium zwar, dass es sich hierbei um keinen politischen Forderungskatalog handelt und möchte die Kürzungsvorschläge erst nach Abschluss der Verhandlungen kommentieren. Bereits umgesetzt wurde jedoch schon die Abschaffung des Wochengeldes für Nichterwerbstätige, eine Kürzung von bis zu 4 Millionen Euro. Und zudem hält das Familienministerium mit dieser Stellungnahme grundsätzlich fest, dass es Verschlechterungen plant.

Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark spricht sich daher gegen jede Kürzung der aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanzierten Leistungen aus und fordert die Bundesministerin für Familien und Jugend auf, diese Pläne zu unterlassen und für eine ausreichende Finanzierung des FLAF Sorge zu tragen. Die Ministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert einen Gesetzesvorschlag zur Aussetzung der ab 2018 in Kraft tretenden Kürzung des Beitrages zum Familienlastenausgleichsfonds zu erarbeiten, sowie dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.