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FSG: Gelebte Solidarität?

  • Mittwoch, 5. April 2017 @ 08:13
News Josef Stingl, Bundesvorsitzender des GLB, Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes zur FSG-Ablehnung des GLB-AK-Antrages zum vierzehnmaligen 1.500-Euro-Mindestlohns in der Steiermark


In ihrem Statut bekennt sich die FSG dazu, dass sie sich »in den Arbeiterkammern und den selbstverwalteten Einrichtungen der Sozialpolitik sowie in der Öffentlichkeit auf der Grundlage sozialdemokratischer Grundsätze für die Anliegen und Interessen der unselbstständig beschäftigten Menschen einsetzt«. Bei der letzten Vollversammlung der AK-Steiermark brachte der GLB folgenden Antrag ein: »Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark spricht sich daher für die Einführung eines Mindestlohnes in Höhe von zumindest 1.500 Euro monatlich, zu 14 Monatsgehältern jährlich aus.

Sie fordert die österreichische Bundesregierung dazu auf, die 14-malige Auszahlung des Mindestlohnes im Rahmen einer etwaigen gesetzlichen Regelung zu berücksichtigen. Weiters wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Mindestlohn rasch umzusetzen und Maßnahmen sicher zu stellen, die eine Wertsicherung des Mindestlohnes für die Zukunft garantieren.«

In den sozialdemokratischen Grundsätzen heißt es: »Wir setzen uns für eine gerechte Verteilung aller gesellschaftlichen Chancen und Güter ein, insbesondere von Arbeit und Bildung sowie Einkommen und Vermögen. Wir setzen uns für die gleichberechtigte Teilhabe aller an der Gesellschaft ein und stehen dabei an der Seite der sozial Schwächeren.« Man könnte daher meinen, der GLB-Antrag dürfte für die FSG kein Problem darstellen.

Weit geirrt! Neben dem GLB gaben zwar die AK-Rät_innen der Fraktionen des ÖAAB, der AUGE, der Liste Kaltenbeck, ja selbst der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA), dem Antrag die Zustimmung, aber von Mehrheitsfraktion mit den Wörtern »sozial« und »demokratisch« in ihrer Listenbezeichnung bekam er den Weisel. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ist er damit abgelehnt.

Zusammengefasst: Für die steirischen und »sozialen«, »demokratischen« Kolleg_innen gilt der von der Bundesregierung geforderte 1.500 Euro-Mindestlohn als gerechte Verteilung, aber ihn auch bei Weihnachts- und Urlaubsgeld und Wertsicherung einzufordern, überspannt den Bogen. »Solidarität bedeutet Verantwortung für die Gemeinschaft und damit die Verpflichtung, sich für andere einzusetzen und gesellschaftliche Aufgaben im Interesse unserer Grundwerte zu erfüllen. Sie ist letztlich die Grundlage des sozialen Zusammenhalts und das wirksamste Instrument zur Durchsetzung gerechterer Lebensbedingungen«, heißt es ebenfalls in ihren Grundwerten. Ob so gelebte Solidarität so aussieht, darüber kann sich jedeR selbst einen Reim bilden.

Josef Stingl