Freihandelsabkommen Marke TTIP hebeln Demokratie aus
- Dienstag, 24. Juni 2014 @ 11:38
Es ist begrüßenswert, wenn der oö Arbeiterkammerpräsident Johann Kalliauer dazu aufruft, gegen das im transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) vorgesehene Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren, welches privaten Investoren inakzeptable Klagerechte gegenüber Staaten einräumen würde, unter no2isds.eu zu protestieren. Verwundert ist Thomas Erlach, Arbeiterkammerrat der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB) jedoch, dass Kalliauer sich dabei nicht auf den einstimmigen Beschluss der AK-Vollversammlung vom 27.5.2014 beruft, demzufolge die Bundesregierung aufgefordert wird, aus den Geheimverhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP auszusteigen und die Verhandlungsdokumente offen zu legen.
Für die Lohnabhängigen würde TTIP, ähnlich wie parallel verhandelte ähnliche Abkommen wie CETA oder TISA, die Aushebelung wichtiger Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht, in der Lebensmittelsicherheit, beim Daten- und beim Umweltschutz bedeuten. Gleichzeitig würde mit diesen Abkommen der Druck auf die Privatisierung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung und Müllentsorgung steigen.
Nach dem von den neoliberalen Lohnschreiber_innen hochgejubelten Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) könnten private Investoren Staaten auf entgangene Gewinne verklagen. Etwa wenn Regelungen im Arbeits-, Sozial-, Gesundheits- oder Umweltbereich verbessert oder gesetzliche Mindestlöhne eingeführt werden. Gleichzeitig würde damit die öffentliche Gerichtsbarkeit zugunsten privater Schiedsgerichte mit Verhandlungen zwischen privaten Wirtschaftsanwälten unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Parteienstellung und Berufungsmöglichkeit derselben ausgehebelt werden.
Zu Recht kritisiert die Arbeiterkammer den Versuch der EU-Kommission, die wachsenden Proteste gegen die Geheimverhandlungen durch eine öffentliche Meinungsumfrage zu entschärfen: „Dabei wird versucht, Kritiker_innen in einem Labyrinth technisch und oft irreführend formulierter Texte verirren zu lassen und gleichzeitig die eigentlich entscheidende Frage, nämlich ob ein Abkommen wie TTIP und welches Ausmaß des Freihandels überhaupt sinnvoll sind, nicht zu stellen. Diese grundsätzliche Absage ist jedoch der Kern der von der AK-Vollversammlung auf Antrag des GLB beschlossenen Resolution“, betont Erlach.
Abkommen wie TTIP, CETA oder TISA – die nichts anderes als wechselseitige Blaupausen sind – zielen darauf ab, die Interessen von Konzernen und Banken über die demokratischen Entscheidungsstrukturen und die Interessen der Menschen zu stellen. Dabei sollen Konzerne künftig schon Einfluss auf Gesetzesentwürfe nehmen können, bevor die Parlamente überhaupt damit befasst werden.
Auch sollen Abkommen wie TTIP auf Dauer bindend und praktisch irreversibel sein, weil jede einzelne Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher Unterzeichnerstaaten geändert werden kann. Die Vertragsinhalte könnten somit durch demokratische Wahlen oder zivilgesellschaftlichen Protest in einzelnen Mitgliedstaaten nicht mehr angefochten werden. Die in Sonntagsreden beschworene Transparenz wird dabei durch Geheimverhandlungen den Profitinteressen der Konzerne geopfert.
Dass der Druck von Zivilgesellschaft, Sozialbewegungen und Gewerkschaften gegen solche Pläne des Kapitals erfolgreich sein kann zeigen Seit Ende der 1990er Jahre die Beispiele MAI, GATS, ACTA, Vorratsdatenspeicherung und die Europäische Bürgerinitiative „Right2water“ welche der geplanten Wasserliberalisierung eine klare Absage erteilt hat.
Das hindert allerdings die Betreiber nicht, ihre auf den großen Profit orientierten Anliegen immer wieder in neuer Form aufs Tapet zu bringen, aktuell mit TTIP, CETA oder TISA: „Daher ist die Entwicklung eines breiten Widerstandes gegen solche Pläne enorm wichtig und kommt Gewerkschaften und Arbeiterkammern dabei eine wichtige Rolle zu“, so Erlach abschließend.
Für die Lohnabhängigen würde TTIP, ähnlich wie parallel verhandelte ähnliche Abkommen wie CETA oder TISA, die Aushebelung wichtiger Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht, in der Lebensmittelsicherheit, beim Daten- und beim Umweltschutz bedeuten. Gleichzeitig würde mit diesen Abkommen der Druck auf die Privatisierung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung und Müllentsorgung steigen.
Nach dem von den neoliberalen Lohnschreiber_innen hochgejubelten Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) könnten private Investoren Staaten auf entgangene Gewinne verklagen. Etwa wenn Regelungen im Arbeits-, Sozial-, Gesundheits- oder Umweltbereich verbessert oder gesetzliche Mindestlöhne eingeführt werden. Gleichzeitig würde damit die öffentliche Gerichtsbarkeit zugunsten privater Schiedsgerichte mit Verhandlungen zwischen privaten Wirtschaftsanwälten unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Parteienstellung und Berufungsmöglichkeit derselben ausgehebelt werden.
Zu Recht kritisiert die Arbeiterkammer den Versuch der EU-Kommission, die wachsenden Proteste gegen die Geheimverhandlungen durch eine öffentliche Meinungsumfrage zu entschärfen: „Dabei wird versucht, Kritiker_innen in einem Labyrinth technisch und oft irreführend formulierter Texte verirren zu lassen und gleichzeitig die eigentlich entscheidende Frage, nämlich ob ein Abkommen wie TTIP und welches Ausmaß des Freihandels überhaupt sinnvoll sind, nicht zu stellen. Diese grundsätzliche Absage ist jedoch der Kern der von der AK-Vollversammlung auf Antrag des GLB beschlossenen Resolution“, betont Erlach.
Abkommen wie TTIP, CETA oder TISA – die nichts anderes als wechselseitige Blaupausen sind – zielen darauf ab, die Interessen von Konzernen und Banken über die demokratischen Entscheidungsstrukturen und die Interessen der Menschen zu stellen. Dabei sollen Konzerne künftig schon Einfluss auf Gesetzesentwürfe nehmen können, bevor die Parlamente überhaupt damit befasst werden.
Auch sollen Abkommen wie TTIP auf Dauer bindend und praktisch irreversibel sein, weil jede einzelne Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher Unterzeichnerstaaten geändert werden kann. Die Vertragsinhalte könnten somit durch demokratische Wahlen oder zivilgesellschaftlichen Protest in einzelnen Mitgliedstaaten nicht mehr angefochten werden. Die in Sonntagsreden beschworene Transparenz wird dabei durch Geheimverhandlungen den Profitinteressen der Konzerne geopfert.
Dass der Druck von Zivilgesellschaft, Sozialbewegungen und Gewerkschaften gegen solche Pläne des Kapitals erfolgreich sein kann zeigen Seit Ende der 1990er Jahre die Beispiele MAI, GATS, ACTA, Vorratsdatenspeicherung und die Europäische Bürgerinitiative „Right2water“ welche der geplanten Wasserliberalisierung eine klare Absage erteilt hat.
Das hindert allerdings die Betreiber nicht, ihre auf den großen Profit orientierten Anliegen immer wieder in neuer Form aufs Tapet zu bringen, aktuell mit TTIP, CETA oder TISA: „Daher ist die Entwicklung eines breiten Widerstandes gegen solche Pläne enorm wichtig und kommt Gewerkschaften und Arbeiterkammern dabei eine wichtige Rolle zu“, so Erlach abschließend.