GLB kritisiert Verschärfung des Fremdenrechts
- Mittwoch, 1. März 2017 @ 11:11
„Flucht ist kein Verbrechen!“ erklärt Josef Stingl, Bundesvorsitzender des Gewerkschaftlichen Linksblocks im ÖGB (GLB) heute am Aschermittwoch zum neuen, noch schärferen Fremdenrecht, das gestern – ironischerweise am Faschingsdienstag – den Ministerrat passiert hat. „Die Gründe, seine Heimat fluchtartig zu verlassen, basieren immer sowohl auf realen als auch emotionalen Beweggründen. Fluchtgründe lassen sich daher nicht taxativ erfassen und eine Ablehnung des Asylstatus heißt noch lange nicht, dass die betroffenen Asylwerber_innen für illegal erklärt werden müssen", so Stingl.
Die Streichung der Grundversorgung bedeutet, den abgewiesenen Asylwerber_innen das Notwendigste zum Überleben zu streichen, das ist für den Linksgewerkschafter ein „klares Verbrechen an der Menschlichkeit, dem sich eigentlich der Internationale Gerichtshof in Den Haag annehmen müsste“ .
Auch die Verlängerung der Schubhaftmöglichkeit ist für Stingl ein „unmenschlicher Wahnsinn“: „Bis zu eineinhalb Jahre Haft für ein nicht begangenes Verbrechen ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Einfach gesagt sind das Polizeistaatsmethoden, um unbeliebte Personen zu kriminalisieren und sie – ohne großes Murren der Bevölkerung – still und leise loszuwerden“, meint der GLB-Bundesvorsitzende abschließend.
Die Streichung der Grundversorgung bedeutet, den abgewiesenen Asylwerber_innen das Notwendigste zum Überleben zu streichen, das ist für den Linksgewerkschafter ein „klares Verbrechen an der Menschlichkeit, dem sich eigentlich der Internationale Gerichtshof in Den Haag annehmen müsste“ .
Auch die Verlängerung der Schubhaftmöglichkeit ist für Stingl ein „unmenschlicher Wahnsinn“: „Bis zu eineinhalb Jahre Haft für ein nicht begangenes Verbrechen ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Einfach gesagt sind das Polizeistaatsmethoden, um unbeliebte Personen zu kriminalisieren und sie – ohne großes Murren der Bevölkerung – still und leise loszuwerden“, meint der GLB-Bundesvorsitzende abschließend.