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EU-Angriff auf Tarifhoheit und Gewerkschaftsautonomie

  • Dienstag, 27. Oktober 2015 @ 10:48
News Strikt abgelehnt werden die von der EU als Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion geplanten Eingriffe in die Lohnpolitik durch sogenannte Wettbewerbsfähigkeits-Räten von der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). „Es ist völlig klar, dass das einzige Ziel solcher Instrumente ist, die Löhne möglichst weit nach unten zu drücken, wie das ständige Wehklagen der Unternehmen über zu hohe Lohnkosten beweist“, meint GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl.

Mit diesen Wettbewerbsfähigkeits-Räten zielt die EU-Kommission ganz im Sinne der für unantastbar erklärten neoliberalen Politik darauf die Tarifhoheit und Verhandlungsautonomie der Gewerkschaften auszuhebeln. Damit werden auch alle sozialpartnerschaftlichen Sonntagsreden ad absurdum geführt. Bezeichnend dafür ist, dass der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB/ETUC) nicht einmal konsultiert wurde.

Es ist kein Zufall, dass bereits jetzt die Kapitalseite bei den laufenden KV-Verhandlungen versucht, nicht die österreichische, sondern die durchschnittliche EU-Inflation als Maßstab für Lohnerhöhungen anzulegen oder mit Verweis auf die Entlastung durch die Steuerreform 2016 Nullrunden durchzusetzen. Die von der EU-Kommission als verlängerter Arm der Konzerne angepeilte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zielt also ganz offen auf die weitere Erhöhung der Profite durch Senkung der Löhne. Wohin das führt zeigt das Sinken der Lohnquote, also des Anteils der Löhne am gesamten Volkseinkommen von 77 Prozent (1978) und noch 75 Prozent (1994) auf 69 Prozent (2015).

Wenn die Wirtschaftskammer diesen EU-Vorschlag begrüßt wird einmal mehr deutlich, was von der vielgepriesenen Sozialpartnerschaft zu halten ist, die von der ÖGB-Führung trotz anhaltend negativer Erfahrungen damit weiterhin wie eine Monstranz hochgehalten wird, wie das zuletzt bei der jährlichen Sozialpartner-Tagung in Bad Ischl deutlich wurde.

Es ist keine Frage, dass „gute und faire Löhne ein wichtiger Motor für die Binnennachfrage“ sind, wie AK-Präsident Rudolf Kaske meint. Doch ist gerade die Bilanz der Lohnpolitik der letzten Jahrzehnte kein Ruhmesblatt für die Gewerkschaften. Da eine exportorientierte Wirtschaft stark von der internationalen Konjunkturentwicklung abhängt ist eine Stärkung der Binnennachfrage durch Erhöhung der Kaufkraft wichtig, was wiederum eine aktive Lohnpolitik verlangt.

KV-Abschlüsse müssen dem nicht nur durch die Abgeltung der ohnehin geschönten Inflation gerecht werden, sondern vor allem durch einen möglichst hohen Anteil am Produktivitätswachstum. Fakt ist jedoch, dass die Löhne immer deutlicher hinter der Produktivität zurückbleiben. So stieg laut AK-Statistik die Produktivität von 2000 bis 2014 um 18,2 Prozent, die Bruttolöhne hingegen nur um 8,6 Prozent. Gleichzeitig werden von den 164 Mrd. Euro Staatseinnahmen 62 Prozent durch mit Erwerbsarbeitsplätzen verbundene Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und andere Abgaben finanziert, allerdings durch den massiven Trend zur Prekarisierung immer deutlicher ausgehöhlt.

Auch wenn WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser mit Verweis „auf die gute Kooperation der Sozialpartner“ und die in Österreich mit 98 Prozent höchste Tarifbindung der Welt einem gesetzlichen Mindestlohn eine Absage erteilt, hält der GLB einen solchen für sinnvoll und notwendig. Daran ändert auch nichts, dass der ÖGB jetzt als neues Ziel für einen KV-Mindestlohn 1.700 Euro anstatt der bislang auch noch nicht in allen Branchen durchgesetzten 1.500 Euro für eine 40-Stundenwoche vorgibt.

Nach Meinung des GLB würde ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde, das sind bei einer 40-Stundenwoche 1.760 Euro brutto monatlich – die jährlich zumindest in Höhe der Inflation anzupassen wären – auch die KV-Politik des ÖGB bei der Verhandlung von jährlich rund 450 Kollektivverträgen unterstützen. Zu den Bedenken gegen einen gesetzlichen Mindestlohn betont der GLB, dass bekanntlich auch andere Regelungen wie Arbeitszeit oder Urlaub für Lohnabhängige aus guten Gründen per Gesetz erfolgen: „Klar ist, dass für die Anpassung eines gesetzlichen Mindestlohnes ebenso wie für allgemeine Lohnerhöhungen ein ständiger Kampf geführt werden muss. Ist doch die Primärverteilung der klassische Konflikt zwischen Lohnarbeit und Kapital und damit das Tagesgeschäft der Gewerkschaften“, so Stingl.