Erfolgsgeschichte Kollektivverträge?
- Mittwoch, 2. Juli 2014 @ 11:56
Josef Stingl über die Lohnpolitik des ÖGB
Auf Wikipedia heißt es zum Thema: „Ein Kollektivvertrag ist ein schriftlicher Vertrag im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft. Er (…) ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts. Kollektivverträge enthalten traditionellerweise unter anderem Regelungen zu Mindestlöhnen und Grundgehältern, Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration), Arbeitszeitfragen und Kündigungsfristen und -termine.“ In Österreich sind fast 98 Prozent aller Arbeitsverhältnisse durch Kollektivverträge geschützt. Lediglich in einigen Branchen ohne Mitgliedschaft zur WKÖ gibt es nach wie vor keinen Kollektivvertrag. Im Normalfall feilschen jährlich die Sozialpartner_innen um die Erhöhung der Mindestlöhne – das Ergebnis meist ein Abschluss (knapp) über der Inflationsrate.
Hohe KV-Dichte
Einschließlich der hohen KV-Dichte ist das eine österreichische Erfolgsgeschichte der Sozialpartnerschaft argumentieren die Vorderen der Gewerkschaften – bei unserem „Vorbildnachbarn“ Deutschland sind etwa nur die Hälfte aller ArbeitnehmerInnen von den Tarifverträgen erfasst.
Österreichs Gewerkschaften und Arbeiterkammern sträuben sich daher gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Als Beispiel die AKNÖ im Februar 2014: „Im Zuge der Finanzkrise wurden die Mindestlöhne in einigen Ländern sogar dramatisch gesenkt. (…) In den USA wurden die gesetzlichen Mindestlöhne zwischen 1997 und 2006 gar nicht erhöht. (…) Würde daher der Staat durch Übernahme einer wichtigen Funktion der Lohnpolitik die Gewerkschaften schwächen, hätte dies nachhaltig negative Auswirkungen auf Einkommen und Arbeitsbedingungen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Aber ist die KV-Politik tatsächlich so eine Erfolgsgeschichte? Fakt ist, dass die unteren Reallöhne in Österreich seit Jahren sinken! Das reale Medianeinkommen sei in Österreich zwischen 2000 und 2010 (…) um 1,5 Prozent gesunken – im untersten Einkommensviertel sogar um neun Prozent, erklärt etwa der sicherlich nicht als links verrufene Chefvolkswirt der Bank Austria/UniCredit Stefan Bruckbauer.
Working Poor trotz KV
Fakt ist, dass in unserem Lande Armut trotz Arbeit im Steigen begriffen ist. Laut AKOÖ sind 299.000 erwerbstätige Personen armutsgefährdet. Das sind acht Prozent der Erwerbstätigen. Und ebenfalls Fakt ist, dass vom „Sozialpartner Wirtschaft“ die KV-Löhne immer öfter sabotiert werden: Zwei-Jahres-Abschlüsse, Aufkündigung, oder Verschleppung wie jetzt gerade im Gastgewerbe...
Für den Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB) ist die herrschende KV-Politik keine hundertprozentige Erfolgsgeschichte. Bei einer Aktivkonferenz am 10. Mai 2014 in Linz kamen die Linksgewerkschafter_innen zum Schluss, dass bei der Einkommensentwicklung zwar weiterhin auf die Kollektivvertragspolitik gesetzt werden soll, allerdings nicht mit dem verzerrenden Verbraucherpreisindex (VPI), sondern den wesentlich aussagekräftigeren „kleinen Warenkorb“ und einer stärkeren Berücksichtigung des Produktivitätszuwachses.
Gesetzlicher Mindestlohn
Zusätzlich bedarf es eines weiteren Sicherheitsnetzes in Form eines gesetzlichen, steuerfreien Mindestlohnes. Damit wird nicht die Kompetenz der Gewerkschaften für Lohnverhandlungen in Frage gestellt, sondern nur eine Untergrenze vorgegeben – so wie auch beim Arbeitszeitgesetz, das eine Mindestnorm festlegt, aber den KV-Verhandler_innen wesentliche Spielräume für bessere Vereinbarungen lässt.
Josef Stingl ist Verkaufsfahrer in Tirol, Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB
Auf Wikipedia heißt es zum Thema: „Ein Kollektivvertrag ist ein schriftlicher Vertrag im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft. Er (…) ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts. Kollektivverträge enthalten traditionellerweise unter anderem Regelungen zu Mindestlöhnen und Grundgehältern, Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration), Arbeitszeitfragen und Kündigungsfristen und -termine.“ In Österreich sind fast 98 Prozent aller Arbeitsverhältnisse durch Kollektivverträge geschützt. Lediglich in einigen Branchen ohne Mitgliedschaft zur WKÖ gibt es nach wie vor keinen Kollektivvertrag. Im Normalfall feilschen jährlich die Sozialpartner_innen um die Erhöhung der Mindestlöhne – das Ergebnis meist ein Abschluss (knapp) über der Inflationsrate.
Hohe KV-Dichte
Einschließlich der hohen KV-Dichte ist das eine österreichische Erfolgsgeschichte der Sozialpartnerschaft argumentieren die Vorderen der Gewerkschaften – bei unserem „Vorbildnachbarn“ Deutschland sind etwa nur die Hälfte aller ArbeitnehmerInnen von den Tarifverträgen erfasst.
Österreichs Gewerkschaften und Arbeiterkammern sträuben sich daher gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Als Beispiel die AKNÖ im Februar 2014: „Im Zuge der Finanzkrise wurden die Mindestlöhne in einigen Ländern sogar dramatisch gesenkt. (…) In den USA wurden die gesetzlichen Mindestlöhne zwischen 1997 und 2006 gar nicht erhöht. (…) Würde daher der Staat durch Übernahme einer wichtigen Funktion der Lohnpolitik die Gewerkschaften schwächen, hätte dies nachhaltig negative Auswirkungen auf Einkommen und Arbeitsbedingungen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Aber ist die KV-Politik tatsächlich so eine Erfolgsgeschichte? Fakt ist, dass die unteren Reallöhne in Österreich seit Jahren sinken! Das reale Medianeinkommen sei in Österreich zwischen 2000 und 2010 (…) um 1,5 Prozent gesunken – im untersten Einkommensviertel sogar um neun Prozent, erklärt etwa der sicherlich nicht als links verrufene Chefvolkswirt der Bank Austria/UniCredit Stefan Bruckbauer.
Working Poor trotz KV
Fakt ist, dass in unserem Lande Armut trotz Arbeit im Steigen begriffen ist. Laut AKOÖ sind 299.000 erwerbstätige Personen armutsgefährdet. Das sind acht Prozent der Erwerbstätigen. Und ebenfalls Fakt ist, dass vom „Sozialpartner Wirtschaft“ die KV-Löhne immer öfter sabotiert werden: Zwei-Jahres-Abschlüsse, Aufkündigung, oder Verschleppung wie jetzt gerade im Gastgewerbe...
Für den Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB) ist die herrschende KV-Politik keine hundertprozentige Erfolgsgeschichte. Bei einer Aktivkonferenz am 10. Mai 2014 in Linz kamen die Linksgewerkschafter_innen zum Schluss, dass bei der Einkommensentwicklung zwar weiterhin auf die Kollektivvertragspolitik gesetzt werden soll, allerdings nicht mit dem verzerrenden Verbraucherpreisindex (VPI), sondern den wesentlich aussagekräftigeren „kleinen Warenkorb“ und einer stärkeren Berücksichtigung des Produktivitätszuwachses.
Gesetzlicher Mindestlohn
Zusätzlich bedarf es eines weiteren Sicherheitsnetzes in Form eines gesetzlichen, steuerfreien Mindestlohnes. Damit wird nicht die Kompetenz der Gewerkschaften für Lohnverhandlungen in Frage gestellt, sondern nur eine Untergrenze vorgegeben – so wie auch beim Arbeitszeitgesetz, das eine Mindestnorm festlegt, aber den KV-Verhandler_innen wesentliche Spielräume für bessere Vereinbarungen lässt.
Josef Stingl ist Verkaufsfahrer in Tirol, Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB