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Eingangssteuersatz senken, dafür Spitzensteuersatz anheben

  • Dienstag, 23. Oktober 2012 @ 11:39
News Beim Wort genommen werden soll Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) mit ihrer Ansage den hohen Eingangssteuersatz zu senken, meint Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) Wie auch die Arbeiterkammer fordert der GLB seit Jahren eine steuerliche Entlastung der mittleren Einkommen durch eine deutliche Senkung des Eingangssteuersatzes. Im Unterschied zur Finanzministerin tritt der GLB allerdings für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen ein: „Im Gegensatz zu Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) hält der GLB eine Senkung des Eingangssteuersatzes auch für finanzierbar, vor allem wenn Vermögen ab einer Million Euro endlich angemessen besteuert und die Steuerschlupflöcher für Kapitalgesellschaften abgeschafft werden“, so Stingl.

Österreich weist mit 36,5 Prozent den zweithöchsten Eingangssteuersatz aller OECD-Länder (Schnitt 15,5 Prozent) auf: „Wenn immer wieder von einer steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit die Rede ist, dann darf damit nur die Senkung der Lohnsteuer auf mittlere Einkommen gemeint sein und nicht, wie von Unternehmerseite immer propagiert, eine Senkung der Lohnnebenkosten die bekanntlich durchwegs elementare Sozialleistungen sind“, stellt Stingl klar.

Der Spitzensteuersatz ist in Österreich um nicht einmal zwölf Prozentpunkte höher als der Eingangssteuersatz: Bis 11.000 Euro Bemessungsgrundlage sind nämlich steuerfrei, dann folgt gleich ein kräftiger Sprung auf 36,5 Prozent bis 25.000 . Der nächste Steuersatz für Lohnbestandteile zwischen 25.001 bis 60.000 Euro ist mit 43,2 Prozent nur unwesentlich höher, danach kommt schon der Spitzensteuersatz von 50 Prozent zur Anwendung: „Damit hat Österreich für mittlere und höhere Einkommen nahezu eine Flat-Tax mit einem ausnehmend hohen Eingangssteuersatz“ kritisiert Stingl.

Das Steuerkonzept des GLB sieht vor, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde, das sind bei Vollzeitbeschäftigung 1.760 Euro monatlich, steuerfrei bleibt. Dann sollte ein Eingangssteuersatz von maximal 25 Prozent folgen. Um der „kalten Progression“ entgegenzuwirken sollten die Steuerstufen jährlich zumindest um die Inflationsrate angepasst werden.

Kein Tabu ist für den GLB der Spitzensteuersatz: Dieser sollte für Einkommensbestandteile ab 75.000 Euro auf 60 Prozent, ab 100.000 Euro auf 65 Prozent, ab 250.000 auf 70 Prozent und ab 500.000 Euro auf 75 Prozent angehoben werden: „Dass Wohlhabende mehr Steuern zahlen, ohne in Scharen auszuwandern, beweist das Beispiel der USA, wo in den goldenen Wirtschaftsjahren der 50er und 60er einen Spitzensteuersatz von 90 Prozent üblich war – im Mutterland des Kapitalismus und auch unter konservativen Präsidentschaften“, so Stingl.

Strikt abgelehnt wird vom GLB hingegen der von Fekter „Kinderfreibetrag" von 7.000 Euro nach deutschem Modell, weil dies nur Gutverdienenden zugute kommen würde, im besonderen aber geringe Einkommen und AlleinerzieherInnen benachteiligt. Wenn Fekter etwas zur Förderung der Frauenbeschäftigung und der Familien tun will soll sie mehr Geld für den Ausbau der Kinderbetreuung locker machen“, so Stingl abschließend.