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Eine fragwürdige Partnerschaft

  • Dienstag, 12. Juli 2016 @ 17:21
Meinung Leo Furtlehner über die kommenden KV-Verhandlungen

Im Juni 2016 gab die Sozialpartnerschaft ein kräftiges Lebenszeichen von sich - zumindest für deren eiserne Verteidiger. Christian Knill, Boss des Fachverbandes der Maschinen-, Metallwaren- und Gießereiindustrie (FMMI), bejubelte eine Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten als „ein Beispiel gelebter Sozialpartnerschaft“. PRO-GE-Vorsitzender Rainer Wimmer (SPÖ) attestierte mit einem Sager über ein „starkes Signal an den heimischen Industriestandort“.

Unwillkürlich denkt man da an den Spruch des deutschen Sozialdemokraten August Bebel „Wenn dich deine Feinde loben, hast du etwas falsch gemacht.“ Aber klar, für Wimmer sind die Verhandler der Industrie ja keine Feinde, sondern eben Partner.

Was der „Partner Wirtschaft“ vom „Partner Arbeit“ hält, demonstrieren Wirtschaftskammer (WKO) und Industriellenvereinigung (IV) mit zunehmender Deutlichkeit: Etwa wenn die WKO den 1. Mai mit dem Slogan „Was wäre der 1. Mai ohne Arbeitgeber?“ für sich zu instrumentalisieren versucht. Oder wenn mit der WKO-Kampagne „Damit sich Leistung wieder lohnt“ Sozialabgaben oder gesetzliche Arbeitszeitregelungen in Frage gestellt werden. Oder wenn die im AK-“Schwarzbuch“ aufgezeigten Gesetzesverletzungen durch einzelne Unternehmer als Diffamierung der gesamten Wirtschaft bezeichnet werden.

Natürlich sind Verhandlungen zwischen Interessenvertretungen notwendig, das betrifft vor allem die Kollektivvertragsverhandlungen. Es ist zweifellos positiv, dass Österreich mit 98 Prozent KV-Abdeckung international Spitzenreiter ist. Allerdings zeigt sich bei über 800 unterschiedlichen Kollektivverträgen, davon jährlich etwa 500 neu verhandelten, eine bedenkliche Aufsplitterung anstelle starker Branchen-KV. Gerade der jetzt sozialpartnerschaftlich bejubelte FMMI-Chef Knill war Scharfmacher für die erfolgreiche Aufsplitterung der einheitlichen KV-Verhandlungen in der Metallbranche auf sechs Fachbereiche, um die Gewerkschaften zu schwächen und Mobilisierungen zu erschweren.

Der oö LH Josef Pühringer (ÖVP) meint, dass die Sozialpartnerschaft „heutzutage“ auf die „betriebliche Ebene heruntergebrochen“ werden müsste. Die Entscheidung über Löhne oder Arbeitszeiten auf die betriebliche Ebene herunterzubrechen würde aber KV-Verhandlungen de facto obsolet machen. Es ist auch politischen Laien klar, dass Betriebsräte und Lohnabhängige ohne den Rückhalt durch ÖGB und AK der Willkür der Unternehmer voll und ganz ausgeliefert und zum Spielball der Standortlogik gemacht würden.

Die negative Entwicklung bei Löhnen – laut AK stieg die Produktivität von 2000 bis 2014 um 18,2 Prozent, die Bruttolöhne aber nur um 8,6 Prozent – und Arbeitszeiten – laut AK wurden 2014 in Österreich 269 Millionen Überstunden geleistet, davon 57 Millionen unbezahlt – zeigt ohnehin, dass die Gewerkschaften weit unter den Möglichkeiten verhandelt haben.

Die jahrzehntelange Stellvertreter- und Gremienpolitik der Mauscheleien hinter verschlossenen Türen und am „grünen Tisch“ hat zu einer massiven Entpolitisierung geführt. Davon zeugen die im EU-Vergleich extrem niedrigen Streikziffern. Daher ist eine Umorientierung der Gewerkschaften zur Förderung von Eigeninitiativen in Betrieb und Gewerkschaft, der aktiven Unterstützung von Protestaktionen gegen Lohnraub, Sozialabbau und Arbeitsplatzvernichtung, einer breiten Einbindung der Mitglieder etwa durch Urabstimmungen über KV-Forderungen und Lohnabschlüsse oder andere wichtigen Fragen notwendig.

Bereits 2014 hat der GLB fünf Eckpunkte als Grundlage für Lohn- und Gehaltsverhandlungen formuliert, um dem Auseinanderklaffen zwischen Produktivität und Lohnentwicklung entgegenzuwirken und durch eine offensive Lohnpolitik die Einkommen entsprechend der wirtschaftlichen Leistung zu erhöhen und durch die Stärkung der Kaufkraft auch die stagnierende Inlandsnachfrage als wichtiges Standbein der Wirtschaft zu erhöhen.

Erstens soll anstelle des Verbraucherpreisindex (VPI) der wesentlich aussagekräftigere „kleine Warenkorb“ Grundlage für KV-Verhandlungen sein, welcher die Teuerungen für Lebensmittel, Wohnen und andere Leistungen des täglichen Bedarfes widerspiegelt.

Zweitens soll bei KV-Verhandlungen nach der „Benya-Formel“ sowohl die Teuerung als auch das BIP-Wachstum berücksichtigt werden.

Drittens soll auch eine Kompensation für eine allfällige Senkung von Lohnnebenkosten verlangt werden, welche bekanntlich den Ausfall von Mitteln für bestimmte Leistungen für die Lohnabhängigen bedeutet, während die Einsparung den Unternehmen zu Gute kommt.

Viertens fordert der GLB einen gesetzlichen Mindestlohn von 13 Euro pro Stunde für eine 30-Stundenwoche, um trotz der anerkannt hohen Dichte von Kollektivverträgen den Trend zum „working poor“ zu stoppen.

Fünftens sollen vor Beginn der KV-Verhandlungen Betriebsversammlungen stattfinden, bei welcher die Forderungen und Meinungen der Beschäftigten eingeholt wird und auch Möglichkeiten für Kampfmaßnahmen entsprechend dem Votum der ÖGB-Urabstimmung von 2001 diskutiert werden. Ebenso soll nach erfolgtem Abschluss eine Urabstimmung der Betroffenen über die Akzeptanz desselben erfolgen.

Leo Furtlehner ist verantwortlicher Redakteur der „Arbeit“