Ein Sechstel der Beschäftigten im Niedriglohnsektor
- Donnerstag, 7. April 2016 @ 08:07
Als eindeutige Bestätigung für die Dringlichkeit eines gesetzlichen Mindestlohnes sieht die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die jetzt von der oö Arbeiterkammer vorgelegten Zahlen über den Niedriglohnsektor in Österreich. Laut dieser AK-Studie haben nämlich 2014 nicht weniger als 344.000 oder 16 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, davon 53 Prozent Frauen, weniger als 1.700 Euro brutto monatlich verdient. 1.700 Euro ist die aktuelle Forderung der Gewerkschaften für einen Mindestlohn in den Kollektivverträgen, die allerdings erst in wenigen Branchen wie etwa der Metallindustrie erreicht ist. Verdienten 2014 bundesweit elf Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer weniger als 1.700 Euro brutto, so waren es bei den Frauen 24 Prozent. Nicht überraschend entfallen 78.000 dieser Niedriglohnverdiener_innen auf die Sparte Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, 52.000 auf die Sparte Warenherstellung und 47.700 auf die Sparte Hotel- und Gastgewerbe.
„Die Bilanz der Arbeiterkammer über den Niedriglohnsektor ist allerdings auch ein indirektes Eingeständnis für das Versagen der KV-Politik der Gewerkschaften, die nach wie vor gesetzliche Mindestlöhne ablehnen“, stellt GLB-Bundessprecher Josef Stingl fest. Bereits 2008 wurde ein kollektivvertraglicher Brutto-Mindestlohn von 1.000 Euro für Vollzeitbeschäftigte gefordert, ein Limit das 2010 auf 1.300 Euro, 2012 auf 1.500 Euro und 2015 auf 1.700 Euro angehoben wurde. Fakt ist allerdings, dass auch heute noch nicht durchgehend 1.500 Euro erreicht wurden, geschweige denn 1.700 Euro.
Der GLB teilt nicht die Meinung mancher Spitzengewerkschafter_innen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn ein Eingriff in die Lohnkompetenz der Gewerkschaften wäre und zu einem allgemeinen Lohndumping führen würde wie auch die Erfahrung in den 15 der 28 EU-Länder in welchen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt zeigt: „Auch ein gesetzlicher Mindestlohn würde natürlich nichts an der Notwendigkeit einer aktiven Lohnpolitik ändern, die nicht nur die Inflation, sondern auch das Produktivitätswachstum abdeckt, er würde aber verhindern, dass bestimmte Gruppen von Beschäftigten durch die sozialpartnerschaftliche Unterordnung unter Unternehmerwünsche immer hinter den Mindestlohnforderungen der Gewerkschaften herhinken“ so Stingl.
Vor allem auch in der Debatte über die Mindestsicherung ist ein Mindestlohn wichtig: Argumentieren doch die Betreiber einer Verschlechterung der BMS stets damit, dass die Differenz zwischen Mindestsicherung und KV-Mindestlöhnen so gering sei, dass es sich für manche nicht lohnen würde zu arbeiten. Ein entsprechend hoher Mindestlohn wäre somit nicht nur ein klarer Anreiz für eine existenzsichernde Arbeit, sondern würde auch zum Entfall der Aufstockung niedriger Löhne durch die BMS führen: „Es kann ja nicht Aufgabe des Staates sein, Niedriglöhne durch Aufstockung mittels Mindestsicherung aus Steuergeldern auszugleichen, damit sich die Unternehmen das Produktivitätswachstum voll unter den Nagel reißen können“ so Stingl.
Der GLB sieht ähnlich wie die Arbeiterkammer die Frage von Mindestlöhnen auch im Zusammenhang mit der Arbeitszeit. Geht es doch darum, den Widerspruch zwischen extrem langer Arbeitszeit einerseits – 2014 wurden 269 Mio. Überstunden, davon 57 Mio. unbezahlt geleistet, im 3. Quartal 2015 arbeiteten von 4,2 Mio. Erwerbstätigen 0,8 Mio. länger als 40, 0,2 Mio. sogar länger als 60 Stunden pro Woche – und dem explosiven Wachstum prekärer Beschäftigung – 2015 arbeiteten bereits 48 Prozent der Frauen sowie 11,3 Prozent der Männer in Teilzeit – aufzulösen. Der GLB hat dies mit der Aktion „Jetzt schlägt´s 13!“ auf den Punkt gebracht und fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 13 Euro für eine 30-Stundenwoche als neuen Arbeitszeitstandard.
„Die Bilanz der Arbeiterkammer über den Niedriglohnsektor ist allerdings auch ein indirektes Eingeständnis für das Versagen der KV-Politik der Gewerkschaften, die nach wie vor gesetzliche Mindestlöhne ablehnen“, stellt GLB-Bundessprecher Josef Stingl fest. Bereits 2008 wurde ein kollektivvertraglicher Brutto-Mindestlohn von 1.000 Euro für Vollzeitbeschäftigte gefordert, ein Limit das 2010 auf 1.300 Euro, 2012 auf 1.500 Euro und 2015 auf 1.700 Euro angehoben wurde. Fakt ist allerdings, dass auch heute noch nicht durchgehend 1.500 Euro erreicht wurden, geschweige denn 1.700 Euro.
Der GLB teilt nicht die Meinung mancher Spitzengewerkschafter_innen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn ein Eingriff in die Lohnkompetenz der Gewerkschaften wäre und zu einem allgemeinen Lohndumping führen würde wie auch die Erfahrung in den 15 der 28 EU-Länder in welchen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt zeigt: „Auch ein gesetzlicher Mindestlohn würde natürlich nichts an der Notwendigkeit einer aktiven Lohnpolitik ändern, die nicht nur die Inflation, sondern auch das Produktivitätswachstum abdeckt, er würde aber verhindern, dass bestimmte Gruppen von Beschäftigten durch die sozialpartnerschaftliche Unterordnung unter Unternehmerwünsche immer hinter den Mindestlohnforderungen der Gewerkschaften herhinken“ so Stingl.
Vor allem auch in der Debatte über die Mindestsicherung ist ein Mindestlohn wichtig: Argumentieren doch die Betreiber einer Verschlechterung der BMS stets damit, dass die Differenz zwischen Mindestsicherung und KV-Mindestlöhnen so gering sei, dass es sich für manche nicht lohnen würde zu arbeiten. Ein entsprechend hoher Mindestlohn wäre somit nicht nur ein klarer Anreiz für eine existenzsichernde Arbeit, sondern würde auch zum Entfall der Aufstockung niedriger Löhne durch die BMS führen: „Es kann ja nicht Aufgabe des Staates sein, Niedriglöhne durch Aufstockung mittels Mindestsicherung aus Steuergeldern auszugleichen, damit sich die Unternehmen das Produktivitätswachstum voll unter den Nagel reißen können“ so Stingl.
Der GLB sieht ähnlich wie die Arbeiterkammer die Frage von Mindestlöhnen auch im Zusammenhang mit der Arbeitszeit. Geht es doch darum, den Widerspruch zwischen extrem langer Arbeitszeit einerseits – 2014 wurden 269 Mio. Überstunden, davon 57 Mio. unbezahlt geleistet, im 3. Quartal 2015 arbeiteten von 4,2 Mio. Erwerbstätigen 0,8 Mio. länger als 40, 0,2 Mio. sogar länger als 60 Stunden pro Woche – und dem explosiven Wachstum prekärer Beschäftigung – 2015 arbeiteten bereits 48 Prozent der Frauen sowie 11,3 Prozent der Männer in Teilzeit – aufzulösen. Der GLB hat dies mit der Aktion „Jetzt schlägt´s 13!“ auf den Punkt gebracht und fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 13 Euro für eine 30-Stundenwoche als neuen Arbeitszeitstandard.