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Durch Unkenntnis Verzicht auf hunderte Millionen Euro

  • Dienstag, 21. März 2017 @ 10:11
News Auf das enorme von den Lohnsteuerzahler_innen nicht genutzte Potenzial von Steuerrückzahlungen im Wege des Jahresausgleichs, der sogenannten Arbeitnehmer_innenveranlagung, weist auch heuer wieder die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) hin: „Alle Lohnabhängigen sollten jetzt diese Möglichkeit nützen und durch einen Antrag beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt oder Online einen Jahresausgleich für 2016 einreichen, auch wenn gesetzlich dazu eine Frist von fünf Jahren eingeräumt wird“ betont GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl.
Laut einem Bericht im „GeldStandard“ (23.2.2017) werden jährlich 3,4 Millionen Arbeitnehmer_innenveranlagungen eingereicht, wobei eine durchschnittliche Steuerrückzahlung von 270 Euro erfolgt, was in Summe etwa 918 Mio. Euro ergibt. Hingegen verzichten 2,5 Millionen Beschäftigte auf einen solchen Jahresausgleich und schenken damit bei Zugrundelegung der durchschnittlichen Rückzahlung dem Finanzminister ein Körberlgeld von satten 675 Mio. Euro.

Allein in Niederösterreich gehen den Lohnabhängigen dadurch laut Arbeiterkammer rund 50 Mio. Euro verloren. Die Bedeutung des Jahresausgleichs wird durch die Steuersparwochen der Arbeiterkammer Niederösterreich deutlich. Wurden 2003 dabei 230.000 Euro an Gutschriften für die Mitglieder gesichert, so waren es 2016 bereits 14,3 Mio. Euro und für 2017 sind von 16.000 angebotenen Beratungen 14.300 Termine schon vergeben.

Während Banken und Konzerne, Unternehmer und Freiberufler mit Hilfe von höchst findigen Steuerberater_innen und extremer Nutzung von „Gestaltungsmöglichkeiten“ – etwa der „Gruppenbesteuerung“ bei der Körperschaftssteuer, mit welcher Verluste im Ausland mit Gewinnen im Inland „gegengerechnet“ werden – ihre Steuerleistung zunehmend gegen Null drücken, wird bei den Lohnabhängigen voll abkassiert und nur per Jahresausgleich können sie sich „ein paar Zerquetschte“ zurückholen.

Mit einer in Papierform beim Wohnsitzfinanzamt oder auch Online möglichen Antragstellung können im Wege der Arbeitnehmer_innenveranlagung etwa Absetzbeträge für Unterhaltsleistungen sowie Sonderausgaben für den Nachkauf von Versicherungszeiten, freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen, Schaffung oder Sanierung von Wohnraum, Kirchen- und Gewerkschaftsbeiträge oder Spenden an als gemeinnützig anerkannte NGOs geltend gemacht werden.

Als Werbungskosten werden Kosten für Aus- und Weiterbildungen, Umschulungen, Sprachkurse, Fachliteratur oder Arbeitsmittel soweit nicht vom Dienstgeber finanziert, Spitals-, Kur- oder Begräbniskosten, Kosten für auswärtige Berufsausbildung von Kindern und erhöhte Kosten wegen Behinderung berücksichtigt.

Als außergewöhnliche Belastungen können Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten oder auch Alimente für Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, weiters Kosten, die durch Krankheit, eine Kur, ein Pflegeheim oder aufgrund einer Behinderung entstehen, geltend gemacht werden. Informationen über die Durchführung und Möglichkeiten gibt es auf der Infoseite www.holdirdeingeldzurueck.at der Wiener Arbeiterkammer.

Personen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie unter die Steuerfreigrenze von 1.111 Euro fallen und keine Lohnsteuer, wohl aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, erhalten eine Gutschrift von bis zu 400 Euro als „Negativsteuer“, Pensionist_innen 110 Euro. Diese Gutschrift erfolgt seit 2016 automatisch, wenn bis Juni kein Antrag gestellt wurde. Werden jedoch zusätzliche Ausgaben geltend machen will oder zusätzliche Einkommen hat, muss einen Antrag stellen. Alleinverdiener_innen, die den entsprechenden Absetzbetrag nicht oder nur teilweise nutzen können bekommen den Absetzbetrag auf Antrag ausbezahlt.