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Die Konzerne als Gewinner

  • Dienstag, 12. April 2016 @ 15:08
Meinung Franz Grün über die neoliberalen Freihandelsabkommen CETA, TTIP & Co.

Die Abkommen mit Singapur, Vietnam und Kanada sind praktisch ausverhandelt. Bei TTIP laufen die Verhandlungen, stoßen aber in großen Teilen der EU-Bürger_innen auf Skepsis bis Wiederstand. Die EU hat zudem Verhandlungen über Wirtschaftsabkommen mit Japan und China begonnen. Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP begannen im Februar 2013 als US-Präsident Barack Obama, der damalige Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso sowie der damalige Präsident des Europäischen Rates Hermann von Rompuy beschlossen, Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen aufnehmen zu wollen.

Mit dem Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union die Kompetenz für Investitionsfragen erhalten - sie ist nun rechtlich in der Lage internationale Abkommen nicht nur zu Handelsfragen, sondern auch zum Investitionsschutz abzuschließen. Für die EU leitet Ignacio Garcia Becero (Leiter der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission) die Gespräche. Verhandlungsführer für die USA ist Dan Mullaney (US-Handelsbeauftragter für die EU und den Mittleren Osten). Einen Zeitplan für das Ende der Verhandlungen gibt es nicht, jedoch steht im Herbst die Präsidentenwahl in den USA an und es kann nicht als gesichert angesehen werden, dass der neugewählte Präsident TTIP unterstützt.

Die Verhandlungen über TTIP fanden von Beginn an hinter verschlossenen Türen statt. EU-Abgeordnete und Abgeordnete nationaler Parlamente wurden nicht nur von den Verhandlungsfortschritten, sondern auch von den Verhandlungszielen im Unklaren gelassen. Erst nach massivem Druck wird einzelnen Abgeordneten der Zugang zu Akten ermöglicht. Allerdings unter der Auflage, dass weder kopiert noch fotografiert werden darf. Auch ist der Zugang zu den Unterlagen zeitlich begrenzt und die jeweiligen Personen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Ganz geschweige von den Informationen gegenüber der Bevölkerung.

Kein Wunder also, das die Bevölkerung wie bei keinem anderen Handelsabkommen hellhörig und misstrauisch ist. Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stopp-TTIP“ haben 3,3 Millionen Europäer_innen unterschrieben. Noch nie gab es für eine Bürgerinitiative so viele Unterstützer_innen. Bei einem internationalen Aktionstag unter dem Motto „Stop TTIP, CETA und TiSA“ gingen Hunderttausende in 22 europäischen Ländern auf die Straße, um gegen die geplanten Freihandelsabkommen der EU in dieser Form zu protestieren. Demonstrationen, kreative Aktionen und Informationsveranstaltungen fanden an über 1.100 Orten in Österreich, Deutschland, Italien, Spanien, Großbritannien, Irland, Portugal, Malta, Slowenien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien, Polen, Luxemburg, Finnland, Schweden, Niederlande, Belgien, Tschechien, Schweiz und Norwegen statt.

Die Befürworter von TTIP führen enormen wirtschaftlichen Nutzen mit mehr Arbeitsplätzen, weniger Bürokratie und niedrigere Zölle als Argument an. Nach den optimistischen Schätzungen des Münchner IFO-Institutes würde die Wirtschaftsleistung in der EU in zehn Jahren um 0,5 Prozent steigen, das sind gerade einmal 0,05 Prozent jährlich. Dafür zu riskieren, dass möglicherweise TTIP negative Auswirkungen auf Umwelt-, Verbraucher und Gesundheitsschutz sowie der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Rechte der Arbeitnehmer_innen hat, ist mehr als spekulativ.

Bei den Abkommen mit Singapur, Vietnam und Kanada sind private Schiedsgerichte verhandelt. Noch ist unklar, wie der Investorenschutz bei TTIP aussehen wird, ist er doch einer der größten Kritikpunkte am EU-USA Freihandelsabkommen. Das System von Schiedsgerichten ist nicht neu. Seit den 1960 Jahren haben EU-Länder rund 1.400 Abkommen zum Investitionsschutz unterzeichnet, viele davon mit Entwicklungsländern, in denen Rechtssicherheit nicht gerade groß geschrieben wurde. Der Investorenschutz diente dazu, dass Unternehmen im Ausland nicht diskriminiert wurden und eine Klagemöglichkeit in mehreren betroffenen Ländern ausgeschlossen wurde.

Demgegenüber steht jedoch die Tatsache, dass die Möglichkeit des Aushebelns nationaler
Gesetze gegeben ist. Außerdem könnten Unternehmen Schadenersatz für unliebsame Gesetze verlangen. Deutschland hat mit Vattenfall und Schiedsgerichte so seine Erfahrungen gemacht. Zum einen mit dem Kohlekraftwerk Moorburg im Süden Hamburg und zum anderen mit dem vorzeitigen Ausstieg aus der Energiegewinnung aus Atomkraft.

TTIP und CETA werden wahrscheinlich gemischte Abkommen sein, in denen auch Bereiche berührt sind, die in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten fallen. Derartige gemischte Abkommen müssen von allen 28 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Wie und in welcher Form dies von den Mitgliedstaaten geschieht, ist unterschiedlich. Allerdings könnte CETA und TTIP durch eine „vorläufige Anwendung“ auch ohne die Zustimmung nationaler Parlamente in Kraft treten. Außerdem könnten nachträgliche Änderungen auch ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente eingebracht werden.

Bei CETA, TTIP & Co gibt es Gewinner und zwar die großen Konzerne beiderseits des Atlantiks.

Franz Grün ist zuständig für die Organisation des GLB in der vida