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Die Hetz im Netz

  • Freitag, 20. November 2015 @ 11:14
Meinung Heike Fischer über den Umgang mit Hasspostings

Mit den Flüchtlingsströmen verstärken sich menschenverachtende Hasskommentare in den sozialen Netzwerken. Auf Facebook und Co wird seitdem gehetzt, werden erschütternde Hasstiraden vom Stapel gelassen, Drohungen und Lügen verbreitet. Die technologischen und kommunikativen Besonderheiten von Social-Media-Plattformen verleiten dazu sich hemmungsfreier und aggressiver mitzuteilen.

Was ich in der Freizeit tu, geht niemanden etwas an – mögen manche meinen. Und doch führen mittlerweile Hass-Postings, rassistische Stellungnahmen und Hetzparolen im Internet zu Verwarnungen, Kündigungen oder gar Entlassungen durch den Arbeitgeber. Die Diskussion darüber, ob diese willkürlichen Entscheidungen gerechtfertigt sind oder nicht, ist längst entbrannt.

Leider ist diese Problematik mittlerweile auch verstärkt im Gesundheits- und Sozialbereich zu beobachten und stellt ArbeitnehmervertreterInnen vor neue Herausforderungen. Es grenzt fast an eine Zerreißprobe mit zu entscheiden, ob sich von bis dato zuverlässigen, hilfsbereiten MitarbeiterInnen getrennt wird, ob es mit einer Mahnung oder Verwarnung getan ist oder ob es gar keine Konsequenzen hat. Einerseits leisten diese MitarbeiterInnen oft tolle Arbeit mit und für Menschen, und andrerseits lassen sie ihren Frust im Internet ab. Ist dies Dummheit oder zeigt sich hier ihre wahre Haltung?

Gerade als Betriebsrätin in einem Sozialunternehmen möchte ich mich nicht schützend vor MitarbeiterInnen stellen, die unachtsam in Social-Media-Plattformen eine Meinung kundtun, die im Grunde genommen dem Arbeitsethos und den Zielen und Leitgedanken des Unternehmens widerspricht. Sehr wohl aber kann ich darauf schauen, dass beispielsweise das Verfahren einer Auflösung des Dienstverhältnisses korrekt abläuft.

Generell stellt sich jedoch die Frage, ob auf Grund privater Aussagen von Beschäftigten mit harten beruflichen Konsequenzen reagiert werden kann. Denn grundsätzlich sind online Hass-Postings in Social-Media-Kanälen ein strafrechtliches Problem. Wenn im Sinne des Strafgesetzbuches Verhetzung oder Aufforderung zur Gewalt vorliegen, ist arbeitsrechtlich eine Entlassung jedenfalls gerechtfertigt. Aber kaum ein Arbeitgeber prüft das im Vorfeld nach sondern meist wird rasch gehandelt. Und das ist auch verständlich. MitarbeiterInnen, die in einer Einrichtung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, und das sind derzeit die vielen Flüchtlinge auch, arbeiten, und sich dann in ihrem privaten Umfeld negativ und auch verhetzend äußern, sind für diese Sozialeinrichtung nicht mehr zumutbar.

Die Hetze im Netz wird BetriebsrätInnen in Zukunft vermutlich noch intensiver beschäftigen. Sie müssen sich selbst positionieren und sollten das auch ganz klar in ihren Gesprächen mit den Beschäftigten tun. Die Mitwirkung bei der Entwicklung von betriebsinternen Social-Media-Richtlinien könnte bereits ein wichtiges Signal an die MitarbeiterInnen sein. Und diese Richtlinien und den verantwortungsvollen Umgang mit den Social-Media-Plattformen gilt es immer wieder zu kommunizieren und mit den Beschäftigten darüber zu reden, dass auch online-Taten Konsequenzen nach sich ziehen können.

Heike Fischer ist Diplompädagogin und Betriebsratsvorsitzende im Diakonie Zentrum Spattstraße Linz und GLB-Landesvorsitzende in OÖ