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Der GLB zur aktuellen Mindestlohn-Debatte

  • Freitag, 7. August 2015 @ 10:02
News Die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) begrüßt den Vorstoß von GPA-djp-Chef Wolfgang Katzian für einen Mindestlohn von 1.700 Euro brutto und sieht das als Bestätigung für die seit Jahren vom GLB vertretene Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde, was bei einer 40-Stundenwoche 1.760 Euro im Monat entspricht.
„Völlig unverständlich ist daher, wenn vom ÖVP-Arbeitnehmerflügel ÖAAB die Katzian-Ansage als „arbeitsplatzgefährdende Forderung“ bezeichnet wird“ meint GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl. Gerade in Hinblick auf die Attacken von Finanzminister Hans Jörg Schelling über angeblich zu hohe Arbeitslosengelder und Mindestsicherungen ist nämlich eine deutliche gewerkschaftliche Antwort notwendig. Nämlich jene, dass der Abstand der Niedriglöhne zu diesen Leistungen vergrößert werden muss.

Laut Arbeiterkammer Oberösterreich verdienen 260.000 oder zwölf Prozent aller Vollzeitbeschäftigte in Österreich 2013 weniger als 1.500 Euro brutto im Monat. Auch ist es ein Armutszeugnis, wenn immer noch erst für 80 Prozent der Kollektivverträge das seit mehreren Jahren vom ÖGB angepeilte Limit von 1.500 Euro brutto gilt, bedeutet dies doch nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer netto nur 1.273 Euro. Das kann auch nicht durch die Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Lohnsteuer von 36,5 auf 25 Prozent ab 2016 oder durch verstärkte Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping wettgemacht werden.

Dem Einsatz für höhere Mindestlöhne vorzuwerfen, damit Arbeitsplätze zu gefährden, nichts gegen die hohe Arbeitslosigkeit beizutragen und gar von einer „regelrechten Wirtschaftsbrems“ zu sprechen ist im Klartext eine Schützenhilfe für das Kapital, das dem Profitdenken geschuldet natürlich immer Interesse an möglichst niedrigen Löhnen hat“, so Stingl.

Der GLB fordert Katzian, der auch FSG-Chef und Nationalratsabgeordneter ist auf, sich auch durch eine parlamentarische Initiative für einen Mindestlohn stark zu machen. Ein gesetzlicher Mindestlohn wie er in vielen EU-Ländern bereits existiert ist aus der Sicht des GLB keine Einschränkung der Lohnkompetenz des ÖGB, sondern im Gegenteil eine Unterstützung, weil damit Löhne unter einem bestimmten Limit, etwa wie vom GLB verlangt zehn Euro pro Stunde, nicht mehr möglich wären.

Dies würde für hunderttausende Niedriglohnbezieher_innen, insbesondere Frauen, aber auch Jugendliche und Migrant_innen, eine deutliche Besserstellung bedeuten. Verdienen weniger als neun Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer unter 1.500 Euro, sind es bei den Frauen 18 Prozent. Wie extrem die Differenz ist zeigt eine AK-Studie, wonach 2013 das Medianeinkommen von Arbeiterinnen im Bezirk Rohrbach 1.034 Euro, jenes von männlichen Angestellten im Bezirk Steyr-Stadt hingegen 3.892 Euro brutto monatlich betrug.

Die Problematik der Niedriglöhne bestätigt auch der Arbeitsklima-Index der oö Arbeiterkammer, demzufolge 58 Prozent der Betroffenen „gerade noch“ und zehn Prozent „gar nicht“ mehr mit ihrem Lohn auskommen. Deutlich wird die Problematik der auch durch die Feststellung des Europarates, wonach in Österreich 500.000 Menschen weniger als 8,50 Euro brutto in der Stunde verdienen und mit derart niedrigen Löhnen „ein annehmbarer Lebensstandard nicht sichergestellt werden“ kann.

Laut Eurostat gibt es in 20 der 28 EU-Länder bereits einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. So haben laut Stand von 2013 mit Österreich vergleichbare Länder wie Luxemburg (11,10 Euro pro Stunde), Frankreich (9,43), Belgien (9,10), Niederlande (9,07), Irland (8,65), Großbritannien (7,78) einen solchen gesetzlichen Mindestlohn.



Zu dem vom ÖGB ins Treffen geführten Argument, ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn wäre künftig nur schwer weiter anzuheben betont der GLB, dass bekanntlich auch andere Regelungen wie Arbeitszeit oder Urlaub für Lohnabhängige aus guten Gründen per Gesetz erfolgen: „Klar ist, dass für die Anpassung eines gesetzlichen Mindestlohnes ebenso wie für allgemeine Lohnerhöhungen ein ständiger Kampf geführt werden muss. Ist doch die Primärverteilung der klassische Konflikt zwischen Lohnarbeit und Kapital und dabei hat sich der ÖGB in den letzten Jahre angesichts einer faktischen Stagnation der Realeinkommen kein Ruhmesblatt erworben“, so Stingl.

Ein gesetzlicher Mindestlohn bedeutet auch keine Nivellierung nach unten, sondern sichert nur ab, dass auch für schwächere Wirtschaftsbereiche angemessene Einkommen bezahlt werden und deren Beschäftigte mit dem Einkommen leichter auskommen. Er ist auch vor dem Hintergrund der seit Ende der 70er Jahre ständig sinkenden Lohnquote und dem Stagnieren der Reallöhne in den letzten 15 Jahren zu sehen.