Der Druck wird erhöht
- Mittwoch, 2. Juli 2014 @ 11:51
Franz Grün zum Aus für die befristete I-Pension
Seit 1. Jänner 2014 gilt für alle ab 1964 geborenen die Invaliditätspension neu. Anstelle der befristeten I-Pension gibt es dann Rehabilitations- oder Umschulungsgeld. Die Bewertung erstellen medizinische und berufskundige BegutachterInnen im „Kompetenzzentrum Begutachtung“ bei der PVA. Bei Bedarf ist auch ein/e Arbeitsmarktexperte/in beizuziehen. Für die Betreuung ist das „Case Management“ zuständig. Das Kompetenzzentrum erstellt einen Bescheid, ob eine dauernde Invalidität vorliegt oder Reha-Maßnahmen einzuleiten sind. Dieser Bescheid ist für AMS und Pensionsversicherungsträger bindend. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“ werden dann Umschulungs- bzw. Reha-Maßnahmen eingeleitet. Der Vorteil für die Versicherten besteht darin, dass für die Zeit der Reha-Maßnahmen Pensionsanwartschaften gesammelt werden, während bei der befristeten I-Pension dies nicht der Fall war.
Vorbeugung vor Rehabilitation
Wenn es nur darum ginge, Menschen die aufgrund vorübergehender Erkrankungen oder Gebrechen welche sie daran hindern ihren Beruf weiter ausüben zu können, eine vergleichsweise niedrige Invaliditätspension zu ersparen und stattdessen ohne Einschränkungen das reguläre Pensionsalter gesund zu erreichen, wäre dies wahrlich ein Schritt in die richtige Richtung. Aber dazu müsste man den Mut aufbringen und sagen, was zu sagen ist.
Wer am heutigen Arbeitsmarkt beschäftigt ist wird massiv unter Druck gesetzt. Leistungsdruck, Überstunden (oft nicht bezahlt), die Bereitschaft jederzeit für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, Unplanbarkeit der Freizeit und des Familienlebens und die Angst den Job zu verlieren sind ständige Begleiter. Nur wenige Arbeitgeber machen sich darüber Gedanken was aus ihren ausgelaugten 50plus-Mitarbeiter_innen wird wenn sie nicht mehr das Soll erfüllen. Und an eine generelle Arbeitszeitverkürzung mit gleichzeitiger Verminderung der Tages- und Wochenarbeitszeit denkt niemand. Oder an eine automatisch sechste Urlaubswoche ab vierzig für alle.
Drohpotential
Das Case Management erstellt Umschulungs- bzw. Reha-Maßnahmen. Sind nach einem Jahr die Umschulungs- bzw. Reha-Maßnahmen noch nicht abgeschlossen, sind die Versicherten neuerlich dem Kompetenzzentrum vorzustellen und dem Case Management ausgeliefert. Bei allen vom Case Management vorgeschlagenen Maßnahmen sei es im Umschulungs- oder im Reha-Bereich besteht eine zumutbare Mitwirkungspflicht. Die Drohung, das Umschulungs- bzw. Rehabilitationsgeld vorübergehend zu streichen, ist allgegenwärtig.
Es ist schon im Umschulungsbereich oft unverständlich, zu welchen Schulungsmaßnahmen Betroffene geschickt werden oder welche Schulungsmaßnahmen ihnen aus den unterschiedlichsten Gründen verweigert werden. Besonders bei der Rehabilitation psychisch Erkrankter ist ein sensibler Umgang von Nöten. Medikamentöse Therapierungen unter dem Drohpotential der Existenzeinschränkung oder -vernichtung sind sicher nicht förderlich.
Die Einsparungen
Von 2014 bis 2018 sollen etwa 713 Millionen Euro eingespart werden. Im ersten Jahr werden zwar noch Mehrkosten von 14 Millionen Euro erwartet, aber dann sollen die Einsparungen von 45 (2015) auf 330 (2018) Millionen Euro steigen. Im Gesamtzeitraum soll sich für die Pensionsversicherungen eine Einsparung in Milliardenhöhe ergeben, weil mehr Menschen im Erwerbsleben bleiben und später in Pension gehen.
Für das AMS werden im selben Zeitraum Mehraufwendungen in Höhe von 280 Millionen Euro erwartet. Diese sind vor allem dem Umschulungsgeld zuzuordnen. Dem stehen Mehreinnahmen aus der Arbeitslosenversicherung sowie höhere Beiträge aus der Sozialversicherung sowie Lohnsteuereinnahmen gegenüber, womit der Mehraufwand in etwa kompensiert wird.
Die Gewinner
Wer es schafft aufgrund der Umschulungs- bzw. Reha-Maßnahmen in den Job zurückkehren zu können oder eine adäquaten Arbeit zu finden und diesen auch bis zu seinem Regelpensionsantritt zu behalten, ist sicherlich zu den Gewinnern zu zählen. Einerseits steigert ein erfülltes Arbeitsleben das Selbstwertgefühl und anderseits werden Betroffene ihre Pension dann auch finanziell bessergestellt erleben. Zu befürchten ist nur, dass dies in einer Zeit der relativ hohen Arbeitslosigkeit keine Massen sein werden.
Ein Gewinner ist jedenfalls Sozialminister Hundstorfer: Während das durchschnittliche I-Pensionsantrittsalter bei Frauen 50,1 und bei Männern 53,7 Jahre beträgt, ist das Regelpensionsantrittsalter bei Frauen mit 57,3 und bei Männern mit 59,2 Jahren stagnierend. Rechnet man jedoch die I-Pensionen heraus, so ergibt sich ein Pensionsantrittsalter bei Frauen mit 59,4 und bei Männern mit 62,7 Jahren.
2011 sind rund 7.200 Menschen unter 50 Jahren in I-Pension gegangen, davon etwa 6.400 befristet. Frauen mit I-Pension leben um sechs bis sieben Jahre kürzer als jene mit Alterspension und beziehen die Pension im Durchschnitt gleich lang. Männliche I-Pensionisten leben um etwa zehn Jahre kürzer als Alterspensionisten und beziehen auch die Pension um ein bis zwei Jahre kürzer als Alterspensionisten.
Franz Grün ist Bundessekretär des GLBvida
Seit 1. Jänner 2014 gilt für alle ab 1964 geborenen die Invaliditätspension neu. Anstelle der befristeten I-Pension gibt es dann Rehabilitations- oder Umschulungsgeld. Die Bewertung erstellen medizinische und berufskundige BegutachterInnen im „Kompetenzzentrum Begutachtung“ bei der PVA. Bei Bedarf ist auch ein/e Arbeitsmarktexperte/in beizuziehen. Für die Betreuung ist das „Case Management“ zuständig. Das Kompetenzzentrum erstellt einen Bescheid, ob eine dauernde Invalidität vorliegt oder Reha-Maßnahmen einzuleiten sind. Dieser Bescheid ist für AMS und Pensionsversicherungsträger bindend. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“ werden dann Umschulungs- bzw. Reha-Maßnahmen eingeleitet. Der Vorteil für die Versicherten besteht darin, dass für die Zeit der Reha-Maßnahmen Pensionsanwartschaften gesammelt werden, während bei der befristeten I-Pension dies nicht der Fall war.
Vorbeugung vor Rehabilitation
Wenn es nur darum ginge, Menschen die aufgrund vorübergehender Erkrankungen oder Gebrechen welche sie daran hindern ihren Beruf weiter ausüben zu können, eine vergleichsweise niedrige Invaliditätspension zu ersparen und stattdessen ohne Einschränkungen das reguläre Pensionsalter gesund zu erreichen, wäre dies wahrlich ein Schritt in die richtige Richtung. Aber dazu müsste man den Mut aufbringen und sagen, was zu sagen ist.
Wer am heutigen Arbeitsmarkt beschäftigt ist wird massiv unter Druck gesetzt. Leistungsdruck, Überstunden (oft nicht bezahlt), die Bereitschaft jederzeit für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, Unplanbarkeit der Freizeit und des Familienlebens und die Angst den Job zu verlieren sind ständige Begleiter. Nur wenige Arbeitgeber machen sich darüber Gedanken was aus ihren ausgelaugten 50plus-Mitarbeiter_innen wird wenn sie nicht mehr das Soll erfüllen. Und an eine generelle Arbeitszeitverkürzung mit gleichzeitiger Verminderung der Tages- und Wochenarbeitszeit denkt niemand. Oder an eine automatisch sechste Urlaubswoche ab vierzig für alle.
Drohpotential
Das Case Management erstellt Umschulungs- bzw. Reha-Maßnahmen. Sind nach einem Jahr die Umschulungs- bzw. Reha-Maßnahmen noch nicht abgeschlossen, sind die Versicherten neuerlich dem Kompetenzzentrum vorzustellen und dem Case Management ausgeliefert. Bei allen vom Case Management vorgeschlagenen Maßnahmen sei es im Umschulungs- oder im Reha-Bereich besteht eine zumutbare Mitwirkungspflicht. Die Drohung, das Umschulungs- bzw. Rehabilitationsgeld vorübergehend zu streichen, ist allgegenwärtig.
Es ist schon im Umschulungsbereich oft unverständlich, zu welchen Schulungsmaßnahmen Betroffene geschickt werden oder welche Schulungsmaßnahmen ihnen aus den unterschiedlichsten Gründen verweigert werden. Besonders bei der Rehabilitation psychisch Erkrankter ist ein sensibler Umgang von Nöten. Medikamentöse Therapierungen unter dem Drohpotential der Existenzeinschränkung oder -vernichtung sind sicher nicht förderlich.
Die Einsparungen
Von 2014 bis 2018 sollen etwa 713 Millionen Euro eingespart werden. Im ersten Jahr werden zwar noch Mehrkosten von 14 Millionen Euro erwartet, aber dann sollen die Einsparungen von 45 (2015) auf 330 (2018) Millionen Euro steigen. Im Gesamtzeitraum soll sich für die Pensionsversicherungen eine Einsparung in Milliardenhöhe ergeben, weil mehr Menschen im Erwerbsleben bleiben und später in Pension gehen.
Für das AMS werden im selben Zeitraum Mehraufwendungen in Höhe von 280 Millionen Euro erwartet. Diese sind vor allem dem Umschulungsgeld zuzuordnen. Dem stehen Mehreinnahmen aus der Arbeitslosenversicherung sowie höhere Beiträge aus der Sozialversicherung sowie Lohnsteuereinnahmen gegenüber, womit der Mehraufwand in etwa kompensiert wird.
Die Gewinner
Wer es schafft aufgrund der Umschulungs- bzw. Reha-Maßnahmen in den Job zurückkehren zu können oder eine adäquaten Arbeit zu finden und diesen auch bis zu seinem Regelpensionsantritt zu behalten, ist sicherlich zu den Gewinnern zu zählen. Einerseits steigert ein erfülltes Arbeitsleben das Selbstwertgefühl und anderseits werden Betroffene ihre Pension dann auch finanziell bessergestellt erleben. Zu befürchten ist nur, dass dies in einer Zeit der relativ hohen Arbeitslosigkeit keine Massen sein werden.
Ein Gewinner ist jedenfalls Sozialminister Hundstorfer: Während das durchschnittliche I-Pensionsantrittsalter bei Frauen 50,1 und bei Männern 53,7 Jahre beträgt, ist das Regelpensionsantrittsalter bei Frauen mit 57,3 und bei Männern mit 59,2 Jahren stagnierend. Rechnet man jedoch die I-Pensionen heraus, so ergibt sich ein Pensionsantrittsalter bei Frauen mit 59,4 und bei Männern mit 62,7 Jahren.
2011 sind rund 7.200 Menschen unter 50 Jahren in I-Pension gegangen, davon etwa 6.400 befristet. Frauen mit I-Pension leben um sechs bis sieben Jahre kürzer als jene mit Alterspension und beziehen die Pension im Durchschnitt gleich lang. Männliche I-Pensionisten leben um etwa zehn Jahre kürzer als Alterspensionisten und beziehen auch die Pension um ein bis zwei Jahre kürzer als Alterspensionisten.
Franz Grün ist Bundessekretär des GLBvida