Den Widerstand weiter entwickeln
- Donnerstag, 15. November 2012 @ 19:38
„Seit Jahren sprechen wir von der Krise. Was geschieht? Den Banken wird unser Steuergeld überwiesen, dann holt man es bei uns Beschäftigten, den Pensionisten, Arbeitslosen, Behin-derten, Studenten und Jugendlichen.“, erklärte GLB-Arbeiterkammerrat Kurt Luttenberger, Betriebsrat beim bfi Steiermark in der AK-Vollversammlung am 15. November 2012. „Wir müssen den Widerstand dagegen weiter entwickeln. Wir haben da als Arbeiterkammer und Gewerkschaften eine große Verantwortung“, so Luttenberger.
Er unterstützte den Bericht von Präsident Rotschädl, der die Angriffe auf Kollektivverträge, Arbeitnehmerrechte, Sozialstaat, Pensionen und Kranke anprangerte und dem die hohen Ge-winne der Konzerne gegenüberstellte. Besonders verurteilte Rotschädl den „Einschüchte-rungsversuch“ von Magna-Chef Apfalter mit der Drohung der Verlagerung von Arbeitsplät-zen, sollten die „Gewerkschaften nicht nach seiner Pfeife tanzen“. Der Präsident verwies da-rauf, dass selbst von Vertretern der Unternehmer klar gelegt werde, dass bei Verlagerung Löhne und Gehälter keine ausschlaggebende spielten. Eine große Rolle in der Diskussion und bei den Anträgen spielte die Rückweisung der Angriffe auf die KV- Verträge.
Luttenberger ergänzte den Bericht des Präsidenten: Bei der Regierungsklausur sei für den So-zialbereich nur Mittel umverteilt wurden. „Neue Quellen, also mehr Mittel für den Sozialbe-reich, wurden nicht lukriert.“ Er wies darauf hin, dass täglich in den Zeitungen zu lesen sei, dass Geld nach Griechenland, Spanien, Portugal überwiesen werde. Das Geld komme aber niemals bei den Menschen an. „Es wird direkt an die Banken weitergeleitet.“
Auch auf die Geschehnisse in und um die ÖIAG müsse von Seiten der Arbeiterkamme großes Augenmerk gelegt werden. „Die ökonomisch wichtigen Teile müssen in staatlicher Hand bleiben, damit wir unseren Einfluss behalten. Wir können nicht zulassen, dass unser Tafelsilber verkauft wird. So bin ich auch gegen den Verkauf und damit Privatisierung von Wasser.“
Der Gewerkschaftliche Linksblock brachte eine Dringliche Resolution zur „Vollen Solidarität mit den Handelsangestellten“, denen die Handelskonzerne in der 3. Kollektivvertragsverhand-lungen ein völlig unzureichende „Angebot“ unter der Inflationsrate vorlegten. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.
Der Antrag „Überziehungszinsen der Banken auf 6 % begrenzen“ wurde ebenfalls einstimmig angenommen.
Die Resolution „Keine Kürzungspolitik in Europa“ und die Anträge „Zurückdrängen der Leiharbeit in Österreich“, „Keine Privatisierung des LKH West“, „Keine weiteren Kürzungen des Landesbudgets“ wurden dem Vorstand zur Bearbeitung zugewiesen.
Es gab zwei gemeinsamen Resolutionen aller Fraktionen „Rechtsanspruch auf Altersteilzeit“ und „Gesetzliches Mindestentgelt über Bundeseinigungsamt“.
Die Anträge des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) Steiermark auf der 11. Vollversammlung der steirischen AK im Wortlaut:
Antrag Überziehungszinsen der Banken auf sechs Prozent begrenzen (angenommen)
Während die Sparzinsen ein historisches Tief erreicht haben, gibt es keinerlei Bewegung bei den Überziehungszinsen. Die Masse der Bevölkerung soll anscheinend die Kosten für fehlgeschlagene Finanzgeschäfte tragen. Eine Studie der steirischen AK,deckte auf, dass die Banken bis zu 18 Prozent an Überziehungszinsen verlangen. Dazu kommen noch Mahnkosten bis zu 77 Euro.
Es kommt darauf an, gegen die Wucherzinsen bei Kontoüberziehungen vorzugehen. Die Banken werden mit Milliarden aus Steuergeldern gestützt, der Leitzinssatz der Zentralbank beträgt unter 1 Prozent. Trotzdem sind weiterhin Überziehungszinsen bei Gehaltskonten von mehr als 10 Prozent die Regel. Die Menschen, denen es nicht gerade gut geht, müssen auf diese Weise dafür zahlen, dass die Bankmanager weiterhin saftige Sonderzahlungen kassieren können.
Jetzt ist die Regierung am Zug: Die Überziehungszinsen müssen gesetzlich begrenzt werden. Der GLB schlägt deshalb vor, dass die Überziehungszinsen nur um fünf Prozent über dem Zentralbanksatz liegen dürfen. Das wären zur Zeit sechs Prozent.“
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die Bundesregierung auf eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen, die von Banken für Girokonten verlangt werden, einzuführen.
Resolution Volle Solidarität mit den Handelsangestellten (angenommen)
Die rund 520.000 Beschäftigten, die im Handel tätig sind, vorwiegend Frauen, benötigen eine faire Erhöhung ihrer Gehälter. Die von den ArbeitgeberInnen angebotene Erhöhung von 3,7 Prozent für BerufseinsteigerInnen in den ersten drei Jahren würde nur fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten betreffen, die anderen sollen von 2,45 bis 2,65 Prozent erhalten. Eine Gehaltserhöhung von 2,45 Prozent ist weniger als die Inflationsrate, das bedeutet einen realen Lohnverlust und ist unzureichend. Die Beschäftigten im Handel haben im abgelaufenen Jahr gute Arbeit geleistet. Sie verdienen daher einen ordentlichen Gehaltsabschluss, der den Abstand zu anderen Berufsgruppen verringert und nicht vergrößert!
Die Handelsunternehmen sind wirtschaftlich gut durch die Krise gekommen, die 520.000 Handelsangestellten, wovon rund 270.000 im Einzelhandel tätig sind, stellen auch volkswirtschaftlich einen wichtigen Kaufkraftfaktor dar. Der Handel ist eine Niedriglohnbranche, die Angestellten verdienen im Schnitt 380 Euro weniger im Monat als Beschäftigte anderer Branchen.
Die Vollversammlung der steirische Arbeiterkammer unterstützt und erklärt sich solidarisch mit den Handelsangestellten und ihren VerhandlerInnen um eine ordentliche Erhöhung der Gehälter im Handel, die den Abstand zu anderen Berufsgruppen verringert und nicht vergrößert.
Antrag Zurückdrängen der Leiharbeit in Österreich (an Vorstand zugewiesen)
Rund 80.000 ArbeitnehmerInnen auf Zeit gibt es in Österreich. Die meisten werden über den Arbeitsmarktservice an Personaldienstleister verwiesen, die diese wiederum an Unternehmen weitervermitteln, die kurzfristig Extra-Arbeitskräfte benötigen. LeiharbeitnehmerInnen genießen in Österreich weniger Sicherheit und werden im Schnitt schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte, obwohl diese Unterschiede geringer ausgeprägt sind als zum Beispiel in Deutschland.
Das seit 1988 geltenden Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) gibt LeiharbeitnehmerInnen einen gesetzlichen „Anspruch auf ein angemessenes, ortsübliches Entgelt“, das auf die Löhne der Stammbeschäftigten im Entleihbetrieb „Bedacht“ nehmen soll. Den Interpretationsspielraum, den diese reichlich schwammige Formulierung lässt, sollte der Leiharbeits-Kollektivvertrag durch die Festlegung schließen, dass für LeiharbeitnehmerInnen während der Verleihzeiten dieselben KV-Verträge wie die Stammbeschäftigten des Einsatzbetriebes gelten. Die einschlägigen Statistiken zeigen, dass dies in der Praxis häufig nicht der Fall ist.
Problematisch bleibt die Entlohnung in einsatzfreien Zeiten. Welcher Lohn ist ortsüblich und angemessen, wenn ein Leiharbeitnehmer/In gerade nicht vermittelt werden kann? Für die Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern gilt: Je nachdem in welche Branche man überlassen wird, muss man zumindest die Löhne bekommen, die den StammarbeiterInnen des Beschäftigerbetriebes laut ihrem Kollektivvertrag zustehen. In einzelnen Branchen werden eventuell auch noch sogenannte Referenzzuschläge hinzugerechnet. Wenn die Mindestlöhne des Beschäftiger-Kollektivvertrages aber unter den Mindestlöhnen des Arbeitskräfteüberlassungs-Kollektivvertrages (KVAÜ) liegen, dann gelten die Mindestlöhne laut KVAÜ. Vor allem in diesen Zeiten greifen die im Tarifvertrag festgelegten Lohnuntergrenzen. Diese liegen zwischen 8,25 Euro pro Stunde für Ungelernte und 15,74 Euro für Techniker. In der Praxis hat sich die Eingruppierung der Beschäftigten in die insgesamt sechs Berufsgruppen als problematisch erwiesen.
Trotz wiederholter Nachbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Versuche, die Bedingungen der Leiharbeits-Vereinbarungen der Kollektivvertragsparteien zu verbessern, bleibt Leiharbeit jedoch was sie ist, eine prekäre Form der Beschäftigung. Für mehr als die Hälfte der LeiharbeitnehmerInnen im produzierenden Gewerbe Österreichs endet ein Einsatz nach weniger als drei Monaten. Die Wenigsten bleiben länger als ein Jahr in einem Betrieb. Zwischenmenschliche Beziehungen zu KollegenInnen lassen sich unter diesen Umständen kaum aufbauen, und werden durch die Unternehmen teilweise sogar gezielt unterbunden. Wesentliches Element der Existenz als LeiharbeiterIn ist die permanente Ungewissheit, denn nach jedem Einsatzende droht erneut die Arbeitslosigkeit. Viele LeiharbeitnehmerInnen sind armutsgefährdet.
Die Gewerkschaft ProGe weist wiederholt auf die Praxis der „einvernehmlichen Auflösungen“ im Leiharbeitsbereich hin, die etwa 85 Prozent ausmachen. Oft würde LeiharbeiterInnen gedroht, sie nicht mehr anzustellen, wenn sie diese sogenannte einvernehmliche Auflösung nicht unterschreiben.
Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), der LeiharbeiterInnen hat neben einer zweiwöchigen Kündigungsfrist auch Zugang zu Leistungen, wie z. B. Betriebskindergarten oder einer Kantine eingeplant. Dies hat auf Seite der Personalvermittler prompt die Drohung ausgelöst, den Kollektivvertrag einseitig zu kündigen. Alexander Praschek, Präsident des Branchenverbandes VZA, begründete seine ablehnende Haltung wie folgt: „Der Kündigungsschutz führt das Prinzip der Zeitarbeit ad absurdum.“
Tatsache aber ist, dass Leiharbeit über Jahrzehnte hinweg erstrittene ArbeitnehmerInnenrechte ad absurdum führt, zu einer Erodierung des Kündigungsschutzes führt und durch das massenhafte „Zwischenparken“ tausender LeiharbeiterInnen als Arbeitslose zwischen den Arbeitssätzen zu einer übermäßigen Belastung des Sozialversicherungssystems führt.
Die Vollversammlung der steirische Arbeiterkammer fordert die Landesregierung auf, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, zugunsten einer Förderung regulärer Arbeitsverhältnisse, zur Bekämpfung der Armutsgefährdung und im Sinne einer langfristigen Stabilisierung des Sozialversicherungssystems der Leiharbeit in Österreich die gesetzliche Grundlage wieder zu entziehen bzw. Leiharbeit aus genannten Gründen wieder per Gesetz Schritt für Schritt rasch zurückzudrängen.
Antrag Keine Privatisierung des LKH West (an Vorstand zugewiesen)
Der Plan der Steiermärkischen Landesregierung, das LKW West zu privatisieren, ist ein weiterer Schritt zum Ausverkauf der vorhandenen Daseinsvorsorge und des öffentlichen Eigentums der steirischen Bevölkerung. Durch die geplante Kürzung von mehr als 450 Betten wird es zu enormen Wartezeiten auf ein Spitalsbett kommen, und es wird eine weitere massive Verschlechterung für die Patientinnen und Patienten geben. Schon jetzt leidet das Personal unter Arbeitsüberlastung. Wie soll das Krankenhaus von einem privaten Betreiber der für sich gewinnbringend arbeitet, betrieben werden, wenn nicht durch massive gravierende Einschnitte beim Personal und den medizinischen Leistungen. Ebenso kann man ein Akutspital nicht ohne weiteres schließen, bevor im niedergelassenen Bereich keine Regelung für eine Patientenversorgung eingeführt wurde. Diese wurde überhaupt noch nicht einmal zur Debatte gebracht.
Obwohl das Land lediglich zwei Prozent seiner Einnahmen zur Abdeckung von Zinsen ausgibt (Bundesrepublik Deutschland: 10 Prozent), nimmt die Landesregierung die Verschuldung zum Vorwand, den Sozialstaat und die Sozialeinrichtungen zu zerschlagen und das öffentliche Eigentum zu verscherbeln. So sollen in kürzester Zeit hochqualifizierte eingespielte Teams und Abteilungen zerstört werden, was in Jahrzehnten geschaffen wurde.
Der wahre Hintergrund der vermeintlichen „Sparpakete“ sind die gigantischen Summen, welche seit Jahren in die Finanzmärkte gepumpt werden. Es ist genügend Geld bei den Reichen vorhanden. Dort muss man es über Steuern holen, nicht bei den Patient/innen und dem Personal.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die Landesregierung auf, keine Privatisierung des LKH durchzuführen und in Fragen der Daseinsvorsorge keinerlei Privatisierung vorzunehmen. Daseinvorsorge darf nicht dem Profit unterworfen sein sondern gehört in die öffentliche Hand. Das ist eine sozialpolitische Grundsatzfrage.
Antrag Keine weiteren Kürzungen des Landesbudgets (an Vorstand zugewiesen)
Nach den unzumutbaren Einschnitten in die Lebensqualität der steirischen Bevölkerung durch die drastischen Budgetkürzungen 2011/12 legt die Landesregierung nochmals nach und will im Dezember ein weiteres Doppelbudget für die Jahre 2013/14 beschließen – mit Kürzungen im Ausmaß von insgesamt über 200 Millionen Euro. Wiederum soll der Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich massiv getroffen werden. Das ganze Paket wird von als "sozial ausgewogen" (Voves), bzw. "sozial verträglich" (Schrittwieser) bezeichnet.
Von den Kürzungen des letzten Doppelbudgets wurden gerade jene Menschen besonders hart getroffen, die die Unterstützung der Gesellschaft am meisten benötigen, also sozial Schwache, Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie Menschen mit Behinderungen. Die drastischen Einschnitte bei Leistungen für Menschen mit Behinderung und für Jugendliche verletzen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die UN-Kinderrechtskonvention. Im Sozialbereich verloren hunderte Beschäftigte ihren Arbeitsplatz, die Arbeitsbedingungen verschärften sich dramatisch. Der Regress bei Pflege und Mindestsicherung, vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in seiner bestehenden Form kürzlich als verfassungswidrig qualifiziert, sowie die Verschlechterungen bei Mindestsicherung und Wohnbeihilfe treffen Menschen, die die Hilfe der Gesellschaft am notwendigsten brauchen. Kulturschaffende verloren nicht nur Förderungen, sondern mit der Kulturabteilung und dem Kulturbeirat auch ihre AnsprechpartnerInnen im Land. Die Kindergartengebühr wurde wieder eingeführt, Schulen werden geschlossen, ganze Krankenhäuser privatisiert, während die Vermögen und Erbschaften der Superreichen ungeschoren (und unbesteuert) davonkommen.
Der Sozialstaat ist der Bundesregierung angeblich zu teuer, für die milliardenschwere Abdeckung der Spekulationsverluste der Banken gibt es aber genug Geld! Erst kürzlich ist bekannt geworden, dass für die Hypo Alpe Adria weitere zwei Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden, was zu einer Gesamtsumme von 20 Mrd. Euro allein für diese eine Bank führt.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die Landesregierung auf, das Landesbudget nicht weiter zu kürzen, sondern einnahmenseitig - z.B. über Abgaben auf, Schotter, Jagd und Nahverkehr – das Budget zu stabilisieren.
Resolution Keine Kürzungspolitik in Europa (an Vorstand zugewiesen)
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark erklärt ihren entschiedenen Widerstand gegen die Kürzungsmaßnahmen, die Europa in eine wirtschaftliche Stagnation, ja eine Rezession treiben, sowie gegen die fortdauernde Zerstörung des europäischen Sozialstaatsmodells. Diese Maßnahmen sind weit davon entfernt, Vertrauen wiederherzustellen, und führen nur zu einer Vergrößerung der Ungleichgewichte und begünstigen Ungerechtigkeit. Wir sind davon überzeugt, dass die Rezession nur gestoppt werden kann, wenn Haushaltsbeschränkungen gelockert und Ungleichgewichte beseitigt werden und darauf hingewirkt wird, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erreichen, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und die in der Grundrechtecharta niedergelegten Werte zu achten. Die Haushaltskonsolidierung hatte schlimmere Auswirkungen, als von Institutionen wie der Europäischen Kommission und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erwartet worden waren. Der IWF räumt mittlerweile ein, dass die Auswirkungen der Kürzungsmaßnahmen auf das Wachstum völlig falsch eingeschätzt wurden. Diese Fehleinschätzung hat erhebliche negative Auswirkungen auf das tägliche Leben der Arbeiter/-innen und Bürger/-innen und stellt die mit dem Fiskalpakt vorangetriebene und von der Troika auferlegte Austeritätspolitik komplett infrage.
Wir stellen einen wachsenden Widerstand der Bürger/-innen und Arbeiter/-innen in den betroffenen Ländern festt und unterstützen sie im Kampf um menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Situation ist auf das Fehlen sozialer Mindeststandards für ganz Europa zurückzuführen. Das beförderte im Zusammenspiel mit einem freien Kapitalverkehr einen zügellosen Wettbewerb zwischen den Staaten, vor allem auf den Gebieten Besteuerung, Arbeitskosten und Sozialleistungen. Wir bekräftigen, dass Tarifverhandlungen ein zentraler Bestandteil des europäischen Sozialstaatsmodells sind. Wir widersetzen uns energisch den Frontalangriffen auf solche Rechte, auf nationaler und auf europäischer Ebene, und fordern eine soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass in den Institutionen und Regierungen derzeit Überlegungen über die Erforderlichkeit weiterer Vertragsänderungen angestellt werden. Ein Richtungswechsel im Interesse der Mehrheit der BürgerInnen ist notwendig. Eine Lösung der Krise in Übereinstimmung mit den drei Eckpunkten des vom EGB vorgeschlagenen und zunehmende Unterstützung erfahrenden europäischen Sozialpakts sollte Priorität genießen. Er beinhaltet den gesellschaftlichen Dialog und Tarifverhandlungen, eine auf nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausgerichtete Wirtschaftspolitik sowie wirtschaftliche, steuerliche und soziale Gerechtigkeit.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark erklärt ihren entschiedenen Widerstand gegen die Kürzungsmaßnahmen, die Europa in eine wirtschaftliche Stagnation, ja eine Rezession treiben, sowie gegen die fortdauernde Zerstörung des europäischen Sozialstaatsmodells.
Er unterstützte den Bericht von Präsident Rotschädl, der die Angriffe auf Kollektivverträge, Arbeitnehmerrechte, Sozialstaat, Pensionen und Kranke anprangerte und dem die hohen Ge-winne der Konzerne gegenüberstellte. Besonders verurteilte Rotschädl den „Einschüchte-rungsversuch“ von Magna-Chef Apfalter mit der Drohung der Verlagerung von Arbeitsplät-zen, sollten die „Gewerkschaften nicht nach seiner Pfeife tanzen“. Der Präsident verwies da-rauf, dass selbst von Vertretern der Unternehmer klar gelegt werde, dass bei Verlagerung Löhne und Gehälter keine ausschlaggebende spielten. Eine große Rolle in der Diskussion und bei den Anträgen spielte die Rückweisung der Angriffe auf die KV- Verträge.
Luttenberger ergänzte den Bericht des Präsidenten: Bei der Regierungsklausur sei für den So-zialbereich nur Mittel umverteilt wurden. „Neue Quellen, also mehr Mittel für den Sozialbe-reich, wurden nicht lukriert.“ Er wies darauf hin, dass täglich in den Zeitungen zu lesen sei, dass Geld nach Griechenland, Spanien, Portugal überwiesen werde. Das Geld komme aber niemals bei den Menschen an. „Es wird direkt an die Banken weitergeleitet.“
Auch auf die Geschehnisse in und um die ÖIAG müsse von Seiten der Arbeiterkamme großes Augenmerk gelegt werden. „Die ökonomisch wichtigen Teile müssen in staatlicher Hand bleiben, damit wir unseren Einfluss behalten. Wir können nicht zulassen, dass unser Tafelsilber verkauft wird. So bin ich auch gegen den Verkauf und damit Privatisierung von Wasser.“
Der Gewerkschaftliche Linksblock brachte eine Dringliche Resolution zur „Vollen Solidarität mit den Handelsangestellten“, denen die Handelskonzerne in der 3. Kollektivvertragsverhand-lungen ein völlig unzureichende „Angebot“ unter der Inflationsrate vorlegten. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.
Der Antrag „Überziehungszinsen der Banken auf 6 % begrenzen“ wurde ebenfalls einstimmig angenommen.
Die Resolution „Keine Kürzungspolitik in Europa“ und die Anträge „Zurückdrängen der Leiharbeit in Österreich“, „Keine Privatisierung des LKH West“, „Keine weiteren Kürzungen des Landesbudgets“ wurden dem Vorstand zur Bearbeitung zugewiesen.
Es gab zwei gemeinsamen Resolutionen aller Fraktionen „Rechtsanspruch auf Altersteilzeit“ und „Gesetzliches Mindestentgelt über Bundeseinigungsamt“.
Die Anträge des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) Steiermark auf der 11. Vollversammlung der steirischen AK im Wortlaut:
Antrag Überziehungszinsen der Banken auf sechs Prozent begrenzen (angenommen)
Während die Sparzinsen ein historisches Tief erreicht haben, gibt es keinerlei Bewegung bei den Überziehungszinsen. Die Masse der Bevölkerung soll anscheinend die Kosten für fehlgeschlagene Finanzgeschäfte tragen. Eine Studie der steirischen AK,deckte auf, dass die Banken bis zu 18 Prozent an Überziehungszinsen verlangen. Dazu kommen noch Mahnkosten bis zu 77 Euro.
Es kommt darauf an, gegen die Wucherzinsen bei Kontoüberziehungen vorzugehen. Die Banken werden mit Milliarden aus Steuergeldern gestützt, der Leitzinssatz der Zentralbank beträgt unter 1 Prozent. Trotzdem sind weiterhin Überziehungszinsen bei Gehaltskonten von mehr als 10 Prozent die Regel. Die Menschen, denen es nicht gerade gut geht, müssen auf diese Weise dafür zahlen, dass die Bankmanager weiterhin saftige Sonderzahlungen kassieren können.
Jetzt ist die Regierung am Zug: Die Überziehungszinsen müssen gesetzlich begrenzt werden. Der GLB schlägt deshalb vor, dass die Überziehungszinsen nur um fünf Prozent über dem Zentralbanksatz liegen dürfen. Das wären zur Zeit sechs Prozent.“
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die Bundesregierung auf eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen, die von Banken für Girokonten verlangt werden, einzuführen.
Resolution Volle Solidarität mit den Handelsangestellten (angenommen)
Die rund 520.000 Beschäftigten, die im Handel tätig sind, vorwiegend Frauen, benötigen eine faire Erhöhung ihrer Gehälter. Die von den ArbeitgeberInnen angebotene Erhöhung von 3,7 Prozent für BerufseinsteigerInnen in den ersten drei Jahren würde nur fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten betreffen, die anderen sollen von 2,45 bis 2,65 Prozent erhalten. Eine Gehaltserhöhung von 2,45 Prozent ist weniger als die Inflationsrate, das bedeutet einen realen Lohnverlust und ist unzureichend. Die Beschäftigten im Handel haben im abgelaufenen Jahr gute Arbeit geleistet. Sie verdienen daher einen ordentlichen Gehaltsabschluss, der den Abstand zu anderen Berufsgruppen verringert und nicht vergrößert!
Die Handelsunternehmen sind wirtschaftlich gut durch die Krise gekommen, die 520.000 Handelsangestellten, wovon rund 270.000 im Einzelhandel tätig sind, stellen auch volkswirtschaftlich einen wichtigen Kaufkraftfaktor dar. Der Handel ist eine Niedriglohnbranche, die Angestellten verdienen im Schnitt 380 Euro weniger im Monat als Beschäftigte anderer Branchen.
Die Vollversammlung der steirische Arbeiterkammer unterstützt und erklärt sich solidarisch mit den Handelsangestellten und ihren VerhandlerInnen um eine ordentliche Erhöhung der Gehälter im Handel, die den Abstand zu anderen Berufsgruppen verringert und nicht vergrößert.
Antrag Zurückdrängen der Leiharbeit in Österreich (an Vorstand zugewiesen)
Rund 80.000 ArbeitnehmerInnen auf Zeit gibt es in Österreich. Die meisten werden über den Arbeitsmarktservice an Personaldienstleister verwiesen, die diese wiederum an Unternehmen weitervermitteln, die kurzfristig Extra-Arbeitskräfte benötigen. LeiharbeitnehmerInnen genießen in Österreich weniger Sicherheit und werden im Schnitt schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte, obwohl diese Unterschiede geringer ausgeprägt sind als zum Beispiel in Deutschland.
Das seit 1988 geltenden Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) gibt LeiharbeitnehmerInnen einen gesetzlichen „Anspruch auf ein angemessenes, ortsübliches Entgelt“, das auf die Löhne der Stammbeschäftigten im Entleihbetrieb „Bedacht“ nehmen soll. Den Interpretationsspielraum, den diese reichlich schwammige Formulierung lässt, sollte der Leiharbeits-Kollektivvertrag durch die Festlegung schließen, dass für LeiharbeitnehmerInnen während der Verleihzeiten dieselben KV-Verträge wie die Stammbeschäftigten des Einsatzbetriebes gelten. Die einschlägigen Statistiken zeigen, dass dies in der Praxis häufig nicht der Fall ist.
Problematisch bleibt die Entlohnung in einsatzfreien Zeiten. Welcher Lohn ist ortsüblich und angemessen, wenn ein Leiharbeitnehmer/In gerade nicht vermittelt werden kann? Für die Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern gilt: Je nachdem in welche Branche man überlassen wird, muss man zumindest die Löhne bekommen, die den StammarbeiterInnen des Beschäftigerbetriebes laut ihrem Kollektivvertrag zustehen. In einzelnen Branchen werden eventuell auch noch sogenannte Referenzzuschläge hinzugerechnet. Wenn die Mindestlöhne des Beschäftiger-Kollektivvertrages aber unter den Mindestlöhnen des Arbeitskräfteüberlassungs-Kollektivvertrages (KVAÜ) liegen, dann gelten die Mindestlöhne laut KVAÜ. Vor allem in diesen Zeiten greifen die im Tarifvertrag festgelegten Lohnuntergrenzen. Diese liegen zwischen 8,25 Euro pro Stunde für Ungelernte und 15,74 Euro für Techniker. In der Praxis hat sich die Eingruppierung der Beschäftigten in die insgesamt sechs Berufsgruppen als problematisch erwiesen.
Trotz wiederholter Nachbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Versuche, die Bedingungen der Leiharbeits-Vereinbarungen der Kollektivvertragsparteien zu verbessern, bleibt Leiharbeit jedoch was sie ist, eine prekäre Form der Beschäftigung. Für mehr als die Hälfte der LeiharbeitnehmerInnen im produzierenden Gewerbe Österreichs endet ein Einsatz nach weniger als drei Monaten. Die Wenigsten bleiben länger als ein Jahr in einem Betrieb. Zwischenmenschliche Beziehungen zu KollegenInnen lassen sich unter diesen Umständen kaum aufbauen, und werden durch die Unternehmen teilweise sogar gezielt unterbunden. Wesentliches Element der Existenz als LeiharbeiterIn ist die permanente Ungewissheit, denn nach jedem Einsatzende droht erneut die Arbeitslosigkeit. Viele LeiharbeitnehmerInnen sind armutsgefährdet.
Die Gewerkschaft ProGe weist wiederholt auf die Praxis der „einvernehmlichen Auflösungen“ im Leiharbeitsbereich hin, die etwa 85 Prozent ausmachen. Oft würde LeiharbeiterInnen gedroht, sie nicht mehr anzustellen, wenn sie diese sogenannte einvernehmliche Auflösung nicht unterschreiben.
Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), der LeiharbeiterInnen hat neben einer zweiwöchigen Kündigungsfrist auch Zugang zu Leistungen, wie z. B. Betriebskindergarten oder einer Kantine eingeplant. Dies hat auf Seite der Personalvermittler prompt die Drohung ausgelöst, den Kollektivvertrag einseitig zu kündigen. Alexander Praschek, Präsident des Branchenverbandes VZA, begründete seine ablehnende Haltung wie folgt: „Der Kündigungsschutz führt das Prinzip der Zeitarbeit ad absurdum.“
Tatsache aber ist, dass Leiharbeit über Jahrzehnte hinweg erstrittene ArbeitnehmerInnenrechte ad absurdum führt, zu einer Erodierung des Kündigungsschutzes führt und durch das massenhafte „Zwischenparken“ tausender LeiharbeiterInnen als Arbeitslose zwischen den Arbeitssätzen zu einer übermäßigen Belastung des Sozialversicherungssystems führt.
Die Vollversammlung der steirische Arbeiterkammer fordert die Landesregierung auf, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, zugunsten einer Förderung regulärer Arbeitsverhältnisse, zur Bekämpfung der Armutsgefährdung und im Sinne einer langfristigen Stabilisierung des Sozialversicherungssystems der Leiharbeit in Österreich die gesetzliche Grundlage wieder zu entziehen bzw. Leiharbeit aus genannten Gründen wieder per Gesetz Schritt für Schritt rasch zurückzudrängen.
Antrag Keine Privatisierung des LKH West (an Vorstand zugewiesen)
Der Plan der Steiermärkischen Landesregierung, das LKW West zu privatisieren, ist ein weiterer Schritt zum Ausverkauf der vorhandenen Daseinsvorsorge und des öffentlichen Eigentums der steirischen Bevölkerung. Durch die geplante Kürzung von mehr als 450 Betten wird es zu enormen Wartezeiten auf ein Spitalsbett kommen, und es wird eine weitere massive Verschlechterung für die Patientinnen und Patienten geben. Schon jetzt leidet das Personal unter Arbeitsüberlastung. Wie soll das Krankenhaus von einem privaten Betreiber der für sich gewinnbringend arbeitet, betrieben werden, wenn nicht durch massive gravierende Einschnitte beim Personal und den medizinischen Leistungen. Ebenso kann man ein Akutspital nicht ohne weiteres schließen, bevor im niedergelassenen Bereich keine Regelung für eine Patientenversorgung eingeführt wurde. Diese wurde überhaupt noch nicht einmal zur Debatte gebracht.
Obwohl das Land lediglich zwei Prozent seiner Einnahmen zur Abdeckung von Zinsen ausgibt (Bundesrepublik Deutschland: 10 Prozent), nimmt die Landesregierung die Verschuldung zum Vorwand, den Sozialstaat und die Sozialeinrichtungen zu zerschlagen und das öffentliche Eigentum zu verscherbeln. So sollen in kürzester Zeit hochqualifizierte eingespielte Teams und Abteilungen zerstört werden, was in Jahrzehnten geschaffen wurde.
Der wahre Hintergrund der vermeintlichen „Sparpakete“ sind die gigantischen Summen, welche seit Jahren in die Finanzmärkte gepumpt werden. Es ist genügend Geld bei den Reichen vorhanden. Dort muss man es über Steuern holen, nicht bei den Patient/innen und dem Personal.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die Landesregierung auf, keine Privatisierung des LKH durchzuführen und in Fragen der Daseinsvorsorge keinerlei Privatisierung vorzunehmen. Daseinvorsorge darf nicht dem Profit unterworfen sein sondern gehört in die öffentliche Hand. Das ist eine sozialpolitische Grundsatzfrage.
Antrag Keine weiteren Kürzungen des Landesbudgets (an Vorstand zugewiesen)
Nach den unzumutbaren Einschnitten in die Lebensqualität der steirischen Bevölkerung durch die drastischen Budgetkürzungen 2011/12 legt die Landesregierung nochmals nach und will im Dezember ein weiteres Doppelbudget für die Jahre 2013/14 beschließen – mit Kürzungen im Ausmaß von insgesamt über 200 Millionen Euro. Wiederum soll der Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich massiv getroffen werden. Das ganze Paket wird von als "sozial ausgewogen" (Voves), bzw. "sozial verträglich" (Schrittwieser) bezeichnet.
Von den Kürzungen des letzten Doppelbudgets wurden gerade jene Menschen besonders hart getroffen, die die Unterstützung der Gesellschaft am meisten benötigen, also sozial Schwache, Kinder und Jugendliche und deren Familien sowie Menschen mit Behinderungen. Die drastischen Einschnitte bei Leistungen für Menschen mit Behinderung und für Jugendliche verletzen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die UN-Kinderrechtskonvention. Im Sozialbereich verloren hunderte Beschäftigte ihren Arbeitsplatz, die Arbeitsbedingungen verschärften sich dramatisch. Der Regress bei Pflege und Mindestsicherung, vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in seiner bestehenden Form kürzlich als verfassungswidrig qualifiziert, sowie die Verschlechterungen bei Mindestsicherung und Wohnbeihilfe treffen Menschen, die die Hilfe der Gesellschaft am notwendigsten brauchen. Kulturschaffende verloren nicht nur Förderungen, sondern mit der Kulturabteilung und dem Kulturbeirat auch ihre AnsprechpartnerInnen im Land. Die Kindergartengebühr wurde wieder eingeführt, Schulen werden geschlossen, ganze Krankenhäuser privatisiert, während die Vermögen und Erbschaften der Superreichen ungeschoren (und unbesteuert) davonkommen.
Der Sozialstaat ist der Bundesregierung angeblich zu teuer, für die milliardenschwere Abdeckung der Spekulationsverluste der Banken gibt es aber genug Geld! Erst kürzlich ist bekannt geworden, dass für die Hypo Alpe Adria weitere zwei Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden, was zu einer Gesamtsumme von 20 Mrd. Euro allein für diese eine Bank führt.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die Landesregierung auf, das Landesbudget nicht weiter zu kürzen, sondern einnahmenseitig - z.B. über Abgaben auf, Schotter, Jagd und Nahverkehr – das Budget zu stabilisieren.
Resolution Keine Kürzungspolitik in Europa (an Vorstand zugewiesen)
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark erklärt ihren entschiedenen Widerstand gegen die Kürzungsmaßnahmen, die Europa in eine wirtschaftliche Stagnation, ja eine Rezession treiben, sowie gegen die fortdauernde Zerstörung des europäischen Sozialstaatsmodells. Diese Maßnahmen sind weit davon entfernt, Vertrauen wiederherzustellen, und führen nur zu einer Vergrößerung der Ungleichgewichte und begünstigen Ungerechtigkeit. Wir sind davon überzeugt, dass die Rezession nur gestoppt werden kann, wenn Haushaltsbeschränkungen gelockert und Ungleichgewichte beseitigt werden und darauf hingewirkt wird, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erreichen, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und die in der Grundrechtecharta niedergelegten Werte zu achten. Die Haushaltskonsolidierung hatte schlimmere Auswirkungen, als von Institutionen wie der Europäischen Kommission und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erwartet worden waren. Der IWF räumt mittlerweile ein, dass die Auswirkungen der Kürzungsmaßnahmen auf das Wachstum völlig falsch eingeschätzt wurden. Diese Fehleinschätzung hat erhebliche negative Auswirkungen auf das tägliche Leben der Arbeiter/-innen und Bürger/-innen und stellt die mit dem Fiskalpakt vorangetriebene und von der Troika auferlegte Austeritätspolitik komplett infrage.
Wir stellen einen wachsenden Widerstand der Bürger/-innen und Arbeiter/-innen in den betroffenen Ländern festt und unterstützen sie im Kampf um menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Situation ist auf das Fehlen sozialer Mindeststandards für ganz Europa zurückzuführen. Das beförderte im Zusammenspiel mit einem freien Kapitalverkehr einen zügellosen Wettbewerb zwischen den Staaten, vor allem auf den Gebieten Besteuerung, Arbeitskosten und Sozialleistungen. Wir bekräftigen, dass Tarifverhandlungen ein zentraler Bestandteil des europäischen Sozialstaatsmodells sind. Wir widersetzen uns energisch den Frontalangriffen auf solche Rechte, auf nationaler und auf europäischer Ebene, und fordern eine soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass in den Institutionen und Regierungen derzeit Überlegungen über die Erforderlichkeit weiterer Vertragsänderungen angestellt werden. Ein Richtungswechsel im Interesse der Mehrheit der BürgerInnen ist notwendig. Eine Lösung der Krise in Übereinstimmung mit den drei Eckpunkten des vom EGB vorgeschlagenen und zunehmende Unterstützung erfahrenden europäischen Sozialpakts sollte Priorität genießen. Er beinhaltet den gesellschaftlichen Dialog und Tarifverhandlungen, eine auf nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausgerichtete Wirtschaftspolitik sowie wirtschaftliche, steuerliche und soziale Gerechtigkeit.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark erklärt ihren entschiedenen Widerstand gegen die Kürzungsmaßnahmen, die Europa in eine wirtschaftliche Stagnation, ja eine Rezession treiben, sowie gegen die fortdauernde Zerstörung des europäischen Sozialstaatsmodells.