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Bundeseinheitlicher Rahmen-Kollektivvertrag im Pflege- und Gesundheitsbereich

  • Samstag, 3. Dezember 2016 @ 22:00
Positionen Die Arbeitswelt macht krank – insbesondere die der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Sie verrichten eine höchst verantwortungsvolle Tätigkeit und stoßen dabei oft an die Grenzen ihrer körperlichen und seelischen Belastbarkeit. Experten zufolge fehlen in der EU im Jahr 2020 bis zu 600.000 Pflegekräfte. Die Folgen des Mangels werden oft zusätzlich auf den Schultern der Pflegebeschäftigten abgeladen. Burn-Out ist im Pflegebereich zur Berufserkrankung Nummer 1 geworden. Auch die Bezahlung wird der hohen Verantwortung und Belastung der Pflege- und Gesundheitsberufe in keiner Weise gerecht. Niedrige Grundgehälter werden durch „willkürliche“ Zulagen aufgebessert und sind wie die Arbeitsbedingungen je nach Dienstgeber (Land, Gemeinde oder Privatverein) unterschiedlich geregelt. So bewegt sich die wöchentliche Arbeitszeit je nach Kollektivvertrag von 38 bis 40 Stunden. Oder, im Gegensatz zu den Pflege- und Gesundheitsbeschäftigten in den Krankenhäusern, erhalten jene der privaten Pflegeheime trotz sehr vieler Infektionsfälle (Aids, Hepatitis C, …) keine Infektions-Zulage.

Am 14. Juli d.J. wurde im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grüne das Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) beschlossen. Damit wurden neue Berufsbezeichnungen beschlossen und Berufsbilder und Kompetenzbereiche bundeseinheitlich geregelt. Für uns unbefriedigend (siehe: http://www.glb.at/article.php/station-in-not), aber trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung.

Als nächster logischer Schritt ist für uns Gewerkschafter_innen des Gewerkschaftlichen Linksblocks im ÖGB (GLB), dass im Pflege- und Gesundheitsbereich endlich das Grundrecht auf gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit umgesetzt wird. Im Konkreten fordern wir von den für die Pflegebeschäftigten involvierten Gewerkschaften GPA-djp, GÖD, vida und younion, geschlossen einen einheitlichen Rahmen-Kollektivvertrag bei der Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit der Pflegebeschäftigten zu verhandeln.

Das beinhaltet für uns die deutliche Anhebung der KV-Basisentlohnung entsprechend der Leistung und unglaublichen Verantwortung des Pflegepersonals und die Vereinheitlichung der diversen Zulagen, zusätzlich mit einem verbindlichen Anspruchskatalog. Da der Kollektivvertrag und seine Erhöhungen im Gesetzesrang sind, muss die jährliche KV-Erhöhung auch fix garantierter Bestandteil der Finanzierung der Sozial- und Gesundheitsvereine durch die öffentliche Hand werden.

Zusätzlich fordern wir, dass die Pflege- und Gesundheitsberufe in die besonderen Schutzmaßnahmen des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) eingliedert werden und so die hohen körperlichen und seelischen Belastungen des Pflege- und Gesundheitsdienstes mit zusätzlichen Urlaub, Ruhepausen und vorzeitigen Pensionsantritt ausgeglichen werden.

Resolution der GLB-Bundeskonferenz am 3.12.2016