Betriebe und öffentliche Hand bei Behinderteneinstellung säumig
- Mittwoch, 6. Februar 2013 @ 13:40
Die neuesten Zahlen zur Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung zeigen, dass sich nach wie vor viele Unternehmen lieber freikaufen als Behinderte einzustellen. Eine Anhebung der Ausgleichstaxe auf das Niveau durchschnittlicher KV-Mindestlöhne ist daher höchst an der Zeit um diesen Missstand abzustellen, fordert Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Beschämend ist vor allem, dass die öffentliche Hand vielfach säumig bei der Erfüllung der Quote ist, pro 25 Beschäftigte eine Person mit Beeinträchtigung anzustellen. So beschäftigt das Land Tirol um 44,5 Prozent zu wenig Behinderte, Vorarlberg 43,5 Prozent und Salzburg 3,5 Prozent, während die anderen Bundesländer die Quote bis zu 58,5 Prozent übererfüllen.
Ähnlich ist der ÖBB-Personenverkehr mit 45,9 Prozent und die ÖBB-Infrastruktur mit 45 Prozent im Minus, der ORF mit 15,9 Prozent, während Post und Telekom die Quote übererfüllen. Kräftig im Minus ist auch die Wirtschaftskammer, etwa Tirol mit 78,6 Prozent, in Wien mit 60,5 Prozent, in Vorarlberg mit 50 Prozent und die Bundeskammer mit 39,1 Prozent.
Die Ausgleichstaxe ist so niedrig, dass sich der Freikauf lohnt: Betriebe zwischen 25 und 99 Beschäftigten zahlen 226 Euro pro nicht besetztem Behindertenarbeitsplatz, ab hundert Beschäftigte 316 Euro und ab 400 Euro 336 Euro. Laut Sozialministerium mussten Länder und Unternehmen 2011 rund 120 Millionen Euro Ausgleichstaxe für die Nichteinstellung zahlen, um 30 Millionen mehr als 2010.
Von 99.000 Pflichtstellen für Behinderte waren rund 65.000 besetzt, was einer bundesweiten Quote von 65,6 Prozent entspricht. Durch die Krise ist die Arbeitslosigkeit von Behinderten auf fast das doppelte gestiegen, Ende Jänner 2013 wurden 45.000 Menschen mit Beeinträchtigungen als arbeitslos registriert.
„Nicht zuletzt am Umgang mit Behinderten wird die soziale Kälte der „freien Marktwirtschaft” deutlich“, meint Stingl und unterstützt die Forderungen von Klaus Voget, des Präsidenten der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, der Dachorganisation der Behindertenverbände.
Die zynischen Aussagen von Wirtschaftskammer und kapitalfreundlichen Medien, die sich strikt gegen verbindliche Auflagen zur Behinderteneinstellung wehren und damit unausgesprochen Behinderte als „Ausschussmaterial“ am Arbeitsmarkt betrachten, weist Stingl zurück. Die Erwartung, durch eine Aufhebung des Behinderteneinstellungsgesetzes und Wegfall des Kündigungsschutzes würde sich die Beschäftigung von Behinderten verbessern hält er für eine Illusion.
Ähnlich ist der ÖBB-Personenverkehr mit 45,9 Prozent und die ÖBB-Infrastruktur mit 45 Prozent im Minus, der ORF mit 15,9 Prozent, während Post und Telekom die Quote übererfüllen. Kräftig im Minus ist auch die Wirtschaftskammer, etwa Tirol mit 78,6 Prozent, in Wien mit 60,5 Prozent, in Vorarlberg mit 50 Prozent und die Bundeskammer mit 39,1 Prozent.
Die Ausgleichstaxe ist so niedrig, dass sich der Freikauf lohnt: Betriebe zwischen 25 und 99 Beschäftigten zahlen 226 Euro pro nicht besetztem Behindertenarbeitsplatz, ab hundert Beschäftigte 316 Euro und ab 400 Euro 336 Euro. Laut Sozialministerium mussten Länder und Unternehmen 2011 rund 120 Millionen Euro Ausgleichstaxe für die Nichteinstellung zahlen, um 30 Millionen mehr als 2010.
Von 99.000 Pflichtstellen für Behinderte waren rund 65.000 besetzt, was einer bundesweiten Quote von 65,6 Prozent entspricht. Durch die Krise ist die Arbeitslosigkeit von Behinderten auf fast das doppelte gestiegen, Ende Jänner 2013 wurden 45.000 Menschen mit Beeinträchtigungen als arbeitslos registriert.
„Nicht zuletzt am Umgang mit Behinderten wird die soziale Kälte der „freien Marktwirtschaft” deutlich“, meint Stingl und unterstützt die Forderungen von Klaus Voget, des Präsidenten der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, der Dachorganisation der Behindertenverbände.
Die zynischen Aussagen von Wirtschaftskammer und kapitalfreundlichen Medien, die sich strikt gegen verbindliche Auflagen zur Behinderteneinstellung wehren und damit unausgesprochen Behinderte als „Ausschussmaterial“ am Arbeitsmarkt betrachten, weist Stingl zurück. Die Erwartung, durch eine Aufhebung des Behinderteneinstellungsgesetzes und Wegfall des Kündigungsschutzes würde sich die Beschäftigung von Behinderten verbessern hält er für eine Illusion.