Beste Gewinnbeteiligung ist eine ordentliche Lohnerhöhung
- Mittwoch, 24. Oktober 2012 @ 16:34
Die beste Gewinnbeteiligung ist eine ordentliche Lohnerhöhung, lässt Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), dem ÖVP-Chef Vizekanzler Michael Spindelegger ausrichten. Spindelegger fürchtet offenbar größere Verluste seiner Partei an den Milliardär Frank Stronach, wenn er jetzt so demonstrativ dessen Konzept einer Gewinnbeteiligung aufgreift. Dass der ÖVP-Chef seine Kernthemen Wirtschaft und Unternehmertum ausgerechnet in einer aufgelassenen Fabrik absondert ist zudem ein bezeichnendes Signal der angeblichen Wirtschaftspartei.
„Gewinnbeteiligungen sind kein Ersatz für eine offensive Lohnpolitik, sie verstärken das Zurückbleiben der Reallohnerhöhungen hinter dem Produktivitätswachstum und bedeuten damit in weiterer Folge die Aushöhlung von Sozialversicherung, Pension, Abfertigung sowie der Basis künftiger Lohnerhöhungen“, stellt Stingl klar.
Die Diskussion über eine Gewinnbeteiligung ist eine Reaktion auf eine nicht mehr zu ignorierende Verteilungsdebatte, sie ist allerdings die falsche Antwort darauf. Statt den Lohnabhängigen neben der Inflationsabgeltung auch den ihnen zustehenden Anteil am Produktivitätswachstum zuzugestehen, will man sie als Miteigentümer in die Pflicht nehmen und ihnen zum vorhandenen Risiko des Arbeitsplatzverlustes auch noch zusätzlich noch ein Unternehmerrisiko aufhalsen.
Angesichts einer seit Ende der 70er Jahre sinkenden Lohnquote, seit über einem Jahrzehnt stagnierender Realeinkommen und gleichzeitig explodierenden Dividenden und Managerbezügen ist eine kräftige Reallohnsteigerung ein Gebot der Stunde, auch in Hinblick auf eine Stärkung der Binnennachfrage und damit als Maßnahme zur nachhaltigen Belebung der Wirtschaft. Hinter Plänen zur Gewinnbeteiligung steckt also sehr durchsichtig die Absicht, den Lohnabhängigen den ihnen zustehenden Anteil an der enormen Produktivitätssteigerung bei den Kollektivvertragsverhandlungen vorzuenthalten.
Spindelegger kann sich allerdings mit seiner Ansage auf das Regierungsprogramm für die Jahre 2008 bis 2013 stützen, in dem es wörtlich heißt: „Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Forcierung der freiwilligen Mitarbeiterbeteiligung mit Zugangsmöglichkeiten für alle Arbeitnehmer (Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligung) als Ergänzung zur Lohnpolitik.“ Damit ist auch die SPÖ politisch für eine solche Orientierung mitverantwortlich.
Wiederholt wurden bereits Vorstöße zur Förderung solcher Gewinnbeteiligungen durch höhere Freibeträge für Erwerb oder Schenkung von Firmenanteilen und Verkürzung der Haltefrist solcher Aktien diskutiert. Ebenso die Absicht solche Gewinnbeteiligungen freiwillig oder verpflichtend zur Pensionsvorsorge zu verwenden, offensichtlich um damit den Rückzug des Bundes aus der Verantwortung für die Drittelfinanzierung der Pensionen zu verstärken.
Der GLB warnt vor negativen Auswirkungen von Gewinnbeteiligungen. So würden davon nur Beschäftigte in hochprofitablen Unternehmen profitieren. Beschäftigte in anderen Betrieben würden dabei durch die Finger schauen und würden mit einer Alibi-Lohnerhöhung abgespeist. Auch werden Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen weder für die Sozialversicherung und damit auch die Pension noch für Abfertigung und künftige Lohnerhöhungen wirksam.
Wie die Praxis der Gewinnbesteuerung anschaulich zeigt, haben die Unternehmen umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten um den offiziell ausgewiesenen Gewinn zu reduzieren um das tatsächliche Produktivitätswachstum zu verschleiern. Dass sowohl Stronach als auch Spindelegger eine Gewinnbeteiligung als freiwillig sehen, dass es ihnen um der Manier von Feudalherren verteilte willkürliche Almosen statt um Rechtsansprüche geht.
In keinerlei Hinsicht sind daher Gewinnbeteiligungen ein Ersatz für angemessene Lohnverhandlungen. Damit stellt diese Orientierung nur einen Baustein in der Unternehmerstrategie dar, zunehmend brancheneinheitliche KV-Abschlüsse durch betriebliche oder individuelle zu ersetzen um den Einfluss der Gewerkschaften als Interessensvertretung der Lohnabhängigen auszuschalten: „Die beste Gewinnbeteiligung ist und bleibt daher eine offensive Lohnpolitik die neben der Inflationsabdeckung auch einen möglichst hohen Anteil am Produktivitätswachstum enthält“, so Stingl abschließend.
„Gewinnbeteiligungen sind kein Ersatz für eine offensive Lohnpolitik, sie verstärken das Zurückbleiben der Reallohnerhöhungen hinter dem Produktivitätswachstum und bedeuten damit in weiterer Folge die Aushöhlung von Sozialversicherung, Pension, Abfertigung sowie der Basis künftiger Lohnerhöhungen“, stellt Stingl klar.
Die Diskussion über eine Gewinnbeteiligung ist eine Reaktion auf eine nicht mehr zu ignorierende Verteilungsdebatte, sie ist allerdings die falsche Antwort darauf. Statt den Lohnabhängigen neben der Inflationsabgeltung auch den ihnen zustehenden Anteil am Produktivitätswachstum zuzugestehen, will man sie als Miteigentümer in die Pflicht nehmen und ihnen zum vorhandenen Risiko des Arbeitsplatzverlustes auch noch zusätzlich noch ein Unternehmerrisiko aufhalsen.
Angesichts einer seit Ende der 70er Jahre sinkenden Lohnquote, seit über einem Jahrzehnt stagnierender Realeinkommen und gleichzeitig explodierenden Dividenden und Managerbezügen ist eine kräftige Reallohnsteigerung ein Gebot der Stunde, auch in Hinblick auf eine Stärkung der Binnennachfrage und damit als Maßnahme zur nachhaltigen Belebung der Wirtschaft. Hinter Plänen zur Gewinnbeteiligung steckt also sehr durchsichtig die Absicht, den Lohnabhängigen den ihnen zustehenden Anteil an der enormen Produktivitätssteigerung bei den Kollektivvertragsverhandlungen vorzuenthalten.
Spindelegger kann sich allerdings mit seiner Ansage auf das Regierungsprogramm für die Jahre 2008 bis 2013 stützen, in dem es wörtlich heißt: „Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Forcierung der freiwilligen Mitarbeiterbeteiligung mit Zugangsmöglichkeiten für alle Arbeitnehmer (Gewinn- und/oder Kapitalbeteiligung) als Ergänzung zur Lohnpolitik.“ Damit ist auch die SPÖ politisch für eine solche Orientierung mitverantwortlich.
Wiederholt wurden bereits Vorstöße zur Förderung solcher Gewinnbeteiligungen durch höhere Freibeträge für Erwerb oder Schenkung von Firmenanteilen und Verkürzung der Haltefrist solcher Aktien diskutiert. Ebenso die Absicht solche Gewinnbeteiligungen freiwillig oder verpflichtend zur Pensionsvorsorge zu verwenden, offensichtlich um damit den Rückzug des Bundes aus der Verantwortung für die Drittelfinanzierung der Pensionen zu verstärken.
Der GLB warnt vor negativen Auswirkungen von Gewinnbeteiligungen. So würden davon nur Beschäftigte in hochprofitablen Unternehmen profitieren. Beschäftigte in anderen Betrieben würden dabei durch die Finger schauen und würden mit einer Alibi-Lohnerhöhung abgespeist. Auch werden Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen weder für die Sozialversicherung und damit auch die Pension noch für Abfertigung und künftige Lohnerhöhungen wirksam.
Wie die Praxis der Gewinnbesteuerung anschaulich zeigt, haben die Unternehmen umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten um den offiziell ausgewiesenen Gewinn zu reduzieren um das tatsächliche Produktivitätswachstum zu verschleiern. Dass sowohl Stronach als auch Spindelegger eine Gewinnbeteiligung als freiwillig sehen, dass es ihnen um der Manier von Feudalherren verteilte willkürliche Almosen statt um Rechtsansprüche geht.
In keinerlei Hinsicht sind daher Gewinnbeteiligungen ein Ersatz für angemessene Lohnverhandlungen. Damit stellt diese Orientierung nur einen Baustein in der Unternehmerstrategie dar, zunehmend brancheneinheitliche KV-Abschlüsse durch betriebliche oder individuelle zu ersetzen um den Einfluss der Gewerkschaften als Interessensvertretung der Lohnabhängigen auszuschalten: „Die beste Gewinnbeteiligung ist und bleibt daher eine offensive Lohnpolitik die neben der Inflationsabdeckung auch einen möglichst hohen Anteil am Produktivitätswachstum enthält“, so Stingl abschließend.