Arbeitszeit: ÖGB in der Unternehmerfalle
- Donnerstag, 28. Februar 2013 @ 12:28
Als fatal und defensiv bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), die Ansage von Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, keine „sture Forderung“ nach einer 35-Stundenwoche mehr zu erheben, sondern sich betont flexibel zu geben. „Ein Blick auf die Fakten zeigt, dass der ÖGB mit seinem Einlassen auf die von der Kapitalseite gebetsmühlenartig erhobene Forderung nach mehr Flexibilität den Lohnabhängigen eine der längsten realen Arbeitszeiten europaweit bei gleichzeitiger faktischer Stagnation der Realeinkommen beschert hat“, so Stingl.
Laut Eurostat lag Österreich 2011 mit durchschnittlich 41,8 Stunden Wochenarbeitszeit hinter Großbritannien an der Spitze, der EU-Schnitt betrug 40,4, in Deutschland 40,7 Stunden. Mit der Flexibilität begibt sich der ÖGB daher sehenden Auges in die Unternehmerfalle, wie es etwa mit der von Achitz als Errungenschaft gefeierten Möglichkeit der Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf zwölf und der wöchentlichen auf 60 Stunden bereits für viele Beschäftigte leidvolle Tatsache ist.
Während 2011 auf der einen Seite 303 Millionen Überstunden, davon 67 Millionen unbezahlt, geleistet wurden, steigt der Anteil der Teilzeitarbeit und anderer prekärer Arbeitsverhältnisse rapid an. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung, natürlich nur ohne Lohnverlust, könnte hier einen Ausgleich schaffen.
Dass die Kapitalseite das Einlassen auf die Flexibilität nur als den kleinen Finger sieht um die ganze Hand zu nehmen zeigt die jetzt von der Wirtschaftskammer losgetretene Debatte über die produktive Arbeitszeit. Dabei werden Urlaub, Krankenstand, Feiertage, Pausen, bezahlte Dienstverhinderungen wie Arztbesuch oder Behördengänge und Leerzeiten als unproduktive Zeit aufs Korn genommen um noch stärker Druck auf die Lohnabhängigen auszuüben. Wohl aber auch um von der wachsenden Zahl unbezahlter Überstunden und Mehrleistungen abzulenken.
Laut Markus Marterbauer (Wifo) wird es ohne Arbeitszeitverkürzung nicht gelingen die krisenbedingt gestiegene hohe Sockelarbeitslosigkeit zu reduzieren. Wie Jörg Flecker (FORBA) erklärt, ist unter Berücksichtigung der enormen enorme Produktivität ein „neuer gesellschaftlicher Arbeitszeitstandard“ bei 30 Stunden pro Woche anzusetzen um tendenziell Teilzeitarbeit überflüssig zu machen. Die letzte Arbeitszeitverkürzung in Österreich fand von 1970 bis 1975 statt, als die Wochenarbeitszeit von 45 auf 40 Stunden verkürzt wurde.
Während in Deutschland aktuell bereits über eine 30-Stundenwoche diskutiert wird und eine breite Allianz aus WirtschaftswissenschaftlerInnen, GewerkschafterInnen und Initiativen in einer breiten Initiative für europaweite Arbeitszeitverkürzung in einem offenen Brief eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 30 Stunden fordert hat der ÖGB schon bei seinem letzten Bundeskongress die Forderung nach 35 Stunden fallengelassen.
Diese Initiative klagt an, dass es durch eine Umverteilung von den Arbeits- zu den Besitzeinkommen zu einer Verschlechterung von Lebens- und Arbeitsbedingungen kam. Arbeitszeitverkürzung ist daher keine rein tarifpolitische Aufgabe mehr, sondern ein gesamtgesellschaftliches Projekt. Die faire Teilung der Arbeit trägt sowohl den Interessen der Beschäftigten, als auch der Arbeitslosen Rechnung. Mit Hinblick auf die Vereinbarung von Familie und Beruf ist sie auch ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung und eine sinnvolle familienpolitische Maßnahme.
Laut Eurostat lag Österreich 2011 mit durchschnittlich 41,8 Stunden Wochenarbeitszeit hinter Großbritannien an der Spitze, der EU-Schnitt betrug 40,4, in Deutschland 40,7 Stunden. Mit der Flexibilität begibt sich der ÖGB daher sehenden Auges in die Unternehmerfalle, wie es etwa mit der von Achitz als Errungenschaft gefeierten Möglichkeit der Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf zwölf und der wöchentlichen auf 60 Stunden bereits für viele Beschäftigte leidvolle Tatsache ist.
Während 2011 auf der einen Seite 303 Millionen Überstunden, davon 67 Millionen unbezahlt, geleistet wurden, steigt der Anteil der Teilzeitarbeit und anderer prekärer Arbeitsverhältnisse rapid an. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung, natürlich nur ohne Lohnverlust, könnte hier einen Ausgleich schaffen.
Dass die Kapitalseite das Einlassen auf die Flexibilität nur als den kleinen Finger sieht um die ganze Hand zu nehmen zeigt die jetzt von der Wirtschaftskammer losgetretene Debatte über die produktive Arbeitszeit. Dabei werden Urlaub, Krankenstand, Feiertage, Pausen, bezahlte Dienstverhinderungen wie Arztbesuch oder Behördengänge und Leerzeiten als unproduktive Zeit aufs Korn genommen um noch stärker Druck auf die Lohnabhängigen auszuüben. Wohl aber auch um von der wachsenden Zahl unbezahlter Überstunden und Mehrleistungen abzulenken.
Laut Markus Marterbauer (Wifo) wird es ohne Arbeitszeitverkürzung nicht gelingen die krisenbedingt gestiegene hohe Sockelarbeitslosigkeit zu reduzieren. Wie Jörg Flecker (FORBA) erklärt, ist unter Berücksichtigung der enormen enorme Produktivität ein „neuer gesellschaftlicher Arbeitszeitstandard“ bei 30 Stunden pro Woche anzusetzen um tendenziell Teilzeitarbeit überflüssig zu machen. Die letzte Arbeitszeitverkürzung in Österreich fand von 1970 bis 1975 statt, als die Wochenarbeitszeit von 45 auf 40 Stunden verkürzt wurde.
Während in Deutschland aktuell bereits über eine 30-Stundenwoche diskutiert wird und eine breite Allianz aus WirtschaftswissenschaftlerInnen, GewerkschafterInnen und Initiativen in einer breiten Initiative für europaweite Arbeitszeitverkürzung in einem offenen Brief eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 30 Stunden fordert hat der ÖGB schon bei seinem letzten Bundeskongress die Forderung nach 35 Stunden fallengelassen.
Diese Initiative klagt an, dass es durch eine Umverteilung von den Arbeits- zu den Besitzeinkommen zu einer Verschlechterung von Lebens- und Arbeitsbedingungen kam. Arbeitszeitverkürzung ist daher keine rein tarifpolitische Aufgabe mehr, sondern ein gesamtgesellschaftliches Projekt. Die faire Teilung der Arbeit trägt sowohl den Interessen der Beschäftigten, als auch der Arbeitslosen Rechnung. Mit Hinblick auf die Vereinbarung von Familie und Beruf ist sie auch ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung und eine sinnvolle familienpolitische Maßnahme.