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Arbeiterkammer erinnert an ÖGB-Mindestlohnforderung von 1.700 Euro

  • Mittwoch, 5. April 2017 @ 11:15
News Als begrüßenswert bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), dass jetzt die oberösterreichische Arbeiterkammer daran erinnert, dass die offizielle Forderung des ÖGB ein Mindestlohn von 1.700 Euro brutto für Vollzeitarbeit ist. Im Zuge des von den Koalitionspartnern SPÖ und ÖVP mit ihrem „Arbeitsabkommen 2017-2018“ den Sozialpartnern erteilten „Auftrages“ einen Mindestlohn von 1.500 Euro brutto (1.199 Euro netto) zu erreichen ist nämlich die bereits seit 2015 erhobene ÖGB-Forderung weitgehend untergegangen. Erschwerend kommt dazu, dass die bisher von den Sozialpartnern für einzelne Branchen verhandelten Ergebnisse erst 2018 oder gar 2019 das Erreichen der 1.500 Euro vorsehen, zu diesem Zeitpunkt also bei Einrechnung der Inflation schon wieder um mindestens 50 Euro weniger wert ist als heute.

Laut den jetzt von der AK-Oberösterreich vorgelegten Zahlen verdienten im Jahr 2015 316.500 Menschen trotz ganzjähriger Vollzeitarbeit weniger als 1.700 Euro brutto monatlich 14-mal bzw. zehn Euro brutto pro Arbeitsstunde, davon 219.300 sogar weniger als 1.500 Euro brutto. Dazu kommen mindestens weitere 300.000 Teilzeit- oder nicht ganzjährig Beschäftigte, die weniger als das gewerkschaftliche Mindestziel verdienen. Völlig zu Recht weist die Arbeiterkammer darauf hin, dass es bei so niedrigen Löhnen immer schwieriger wird das tägliche Leben, vor allem die seit Jahren weit über dem Verbraucherpreisindex steigenden Wohnkosten zu finanzieren.

Niedriglöhne treffen vor allem die Frauen besonders stark. 2015 verdienten 21,9 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen monatlich weniger als 1.700 Euro brutto, hingegen nur 10,4 Prozent der Männer. Bezeichnend dabei, dass im Industriebundesland Oberösterreich diese Relation mit 24,9 zu 9,4 Prozent noch deutlich krasser ausgeprägt ist. Hier finden sich auch im bundesweiten Vergleich sowohl die höchsten Männereinkommen bei Angestellten im Bezirk Steyr (2015: 3.998 Euro) als auch die geringsten Fraueneinkommen bei Arbeiterinnen im Bezirk Rohrbach (2015: 1.106 Euro).

Wie die Arbeiterkammer feststellt, ist die Gastronomie der größte Niedriglohnsektor. Bundesweit verdienten 2015 in der Gastronomie 56 Prozent der Beschäftigten weniger als 1.700 Euro monatlich für Vollzeitarbeit, gefolgt vom Handel mit 22 Prozent. Insgesamt ist die Zahl der Beschäftigten die weniger als 1.700 Euro für Vollzeitarbeit verdienen von 2010 (inflationsangepasst waren das damals 1.530 Euro) bis 2015 nur 355.500 auf 316.500 Euro gesunken, aber immer noch sind das 16,2 Prozent der Vollbeschäftigten.

Durch die defensive und am „Sozialpartner“ Kapital orientierte Lohnpolitik des ÖGB hat der GLB wenig Hoffnung, dass ein Mindestlohn von 1.500 Euro kurzfristig durch Kollektivvertragsverhandlungen erreicht wird. Bisherige Abschlüsse, wonach erst 2018 oder 2019 das Limit von 1.500 Euro erreicht wird sind keine Jubelmeldungen wert, geschweige dass damit das ÖGB-Ziel von 1.700 Euro noch in weiter Ferne liegt.

Der GLB tritt daher für einen gesetzlichen Mindestlohn ein und teilt auch nicht die Haltung der ÖGB-Führung, dass dies ein Eingriff in die Lohnkompetenz der Gewerkschaften bedeuten würde. Die Erfahrung in den 15 der 28 EU-Länder mit einem gesetzlichen Mindestlohn zeigen, dass dies weder zu einem allgemeinen Lohndumping führt noch die Verhandlungskompetenz der Gewerkschaften schwächt.

Die offizielle Armutsgefährdungsschwelle eines Einpersonenhaushalts liegt derzeit bei 1.163 Euro netto monatlich. Auch bei Berücksichtigung der zwei Sonderzahlungen bedeutet dies, dass zigtausende Niedriglohnbezieher_innen ständig armutsgefährdet sind. Daher ist es kein Wunder, dass laut Statistik Austria acht Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 64 Jahren als „Working Poor“ gelten, also trotz Vollzeitarbeit arm sind.

Ein entsprechend hoher Mindestlohn wäre nicht nur ein klarer Anreiz für eine existenzsichernde Arbeit, sondern würde auch zum Entfall der Aufstockung niedriger Löhne durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) führen: „Es kann ja nicht Aufgabe des Staates sein, Niedriglöhne durch Aufstockung mittels Mindestsicherung aus Steuergeldern auszugleichen, damit sich die Unternehmen das Produktivitätswachstum voll unter den Nagel reißen können“ so Stingl abschließend.