Anträge GLB-Bundeskonferenz 30.11.2013
- Samstag, 30. November 2013 @ 22:00
Antrag 1: Für eine garantierte Existenzsicherung
Armut macht krank und einsam. Sie grenzt aus, entwürdigt den Menschen, schwächt ihn und die Gesellschaft. Armut macht krank. Sie macht einsam, grenzt aus, entwürdigt den Menschen, schwächt ihn und die Gesellschaft. Österreich gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Dieser Reichtum nimmt ständig zu. In der Zwischenzeit gibt es in Österreich über 76.000 Millionär_innen.
Doch auch die Armut wächst ständig und betrifft bereits alle Bevölkerungsschichten. Bereits 1,4 Millionen Menschen oder 17 Prozent der Bevölkerung sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Die Ungleichbehandlung von Frauen in Arbeitswelt und Gesellschaft wirkt sich auch in einer durchwegs höheren Armutsgefährdung aus. Insgesamt sind Frauen überproportional armutsgefährdet. Besonders Alleinerziehende haben ein sehr hohes Armutsrisiko – 24 Prozent der Ein-Eltern-Haushalte sind armutsgefährdet. Ebenso haben alleinlebende Frauen ein sehr hohes Armutsrisiko.
Noch immer herrscht der Irrglaube, dass Erwerbstätigkeit ein sicheres Mittel zur Armutsverringerung ist. Doch in Österreich sind fast 200.000 erwerbstätige Menschen armutsgefährdet. Insgesamt leben rund 471.000 Menschen in Haushalten mit „Working Poor“. 171.000 Kinder und 101.000 erwachsenen Angehörige sind mitbetroffen. 92.000 Menschen, das sind rund zwei Drittel, dieser ganzjährig erwerbstätigen „Working Poors“ sind vollzeitbeschäftigt.
Armut wird „vererbt“. „Arme“ Kinder werden meist zu „armen“ Erwachsenen. Die Armutsgefährdung der 25- bis 45-Jährigen aus „armen“ Verhältnissen ist mit 22 Prozent doppelt so hoch wie bei jenen, die aus einem finanziell sehr gut gestellten Elternhaus kommen. Auch Personen, die höchstens einen Pflichtschulabschluss haben, weisen ein überdurchschnittliches Armutsrisiko auf.
431.000 Menschen leben in manifester Armut. Für diese Menschen kommen zum geringen Einkommen noch mindestens zwei weitere finanzielle Einschränkungen hinzu – etwa, wenn neue Kleider nicht leistbar sind. Stark betroffen sind vor allem (Langzeit)arbeitslose, Migrant_innen, Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, Alleinerziehende, Familien mit mindestens 3 Kindern.
In Österreich wären ohne Sozialleistungen (inklusive Pensionen) 44 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. Die staatlichen Transfers verringern die Zahl der armutsgefährdeten Menschen von rund 3,6 Millionen auf etwas mehr als eine Million. Dadurch wird die Betroffenheit von Einkommensarmut stark reduziert.
Sozialstaat sichern
Diese dramatischen Zahlen zeigen sehr deutlich, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird und Armut ein Verteilungsproblem ist. Sie zeigen aber auch, dass der Sozialstaat kein Auslaufmodell ist, sondern ständig erweitert werden muss.
Der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) verlangt für alle Menschen eine garantierte Existenzsicherung, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet. Das inkludiert leistbaren, menschenwürdigen Wohnraum, die Grundsicherung für die dazu notwendigen Energiekosten, einen gesetzlichen Mindestlohn (10 Euro pro Stunde) und darüber hinaus eine staatlich garantierte existenzielle Grundsicherung.
Antrag 2: GLB-Programmdiskussion starten
Die teilnehmenden KollegInnen des letzten GLB-Seminars finden, dass in der aktuellen Wahlplattform des GLB zu den Arbeiterkammerwahlen 2014 wichtige inhaltliche Bereiche und Forderungen angeführt werden und diese eine gute Grundlage für den Start einer Programmdiskussion ist. Die GLB-Aktivist_innenkonferenzen können einen wesentlichen Beitrag zur Erarbeitung eines GLB-Programms unter breiter Einbeziehung unserer Mitglieder leisten. Ziel ist es, bis nächsten Wahl-Bundeskonferenz einen Programmentwurf zu erarbeiten.
Antrag 3: Lohnnebenkosten sind Lohnbestandteile!
In einer neuen Offensive wird unter dem Vorwand einer steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit die Senkung der Lohnnebenkosten gefordert. Tonangebend sind Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. Angeschlossen haben sich die Parlamentsparteien. Nicht nur die extrem neoliberalen Neos, sondern auch die Grünen sprechen sich dafür. Und ausgerechnet der Sozialminister und frühere ÖGB-Chef Rudolf Hundstorfer hat sich dieser Kampagne angeschlossen und eine „Entlastung bei den Lohnnebenkosten“ angekündigt.
Völlig ausgeblendet wird dabei, was Lohnnebenkosten eigentlich sind und wen die Reduzierung dieser Lohnbestandteile trifft: Lohnnebenkosten sind Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen für Feiertage, Entgelt für Ausfallzeiten, Rücklagen für Abfertigungen, Krankengeld, Kommunalabgabe, Wohnbauförderung und Beiträge zur Berufsausbildung.
Die Arbeiterkammern betonen zu Recht, dass die Lohnnebenkosten elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen sind. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen, ihre Abschaffung würde ein Finanzloch der Gemeinden und Tarif- und Gebührenerhöhungen zur Folge haben. Die Abschaffung der Beiträge zur Wohnbauförderung würde das Wohnen noch mehr verteuern. Die Beiträge zur Berufsausbildung sind für ein funktionierendes Bildungssystems unerlässlich.
Die Kapitalvertretungen behaupten, dass die Lohnnebenkosten ein Wettbewerbsnachteil wären, obwohl Österreich im EU-Vergleich dabei mit 37 Prozent nur an 9. Stelle liegt (Stand 2012). Verschwiegen wird, dass für die Wettbewerbsfähigkeit nicht die Nebenkosten allein, sondern die Gesamtarbeitskosten und insbesondere die Stückkosten entscheidend sind. Aber auch bei den Arbeitskosten liegt Österreich laut Eurostat nur an 9. Stelle der EU-Länder.
Bedingt durch die extreme Rationalisierung und die Tiefe der Wertschöpfung hat die österreichische Wirtschaft eine enorm hohe Produktivität erreicht. Um der Rationalisierung Rechnung zu tragen ist daher eine Umstellung der Bemessung der Lohnnebenkosten nach der gesamten Wertschöpfung statt wie bisher nach der reinen Lohnsumme dringend notwendig. Damit würde auch die Belastung der Unternehmen durch Lohnnebenkosten gerechter verteilt.
Der GLB spricht sich daher strikt gegen eine Kürzung oder gar Abschaffung von Lohnnebenkosten als elementare Bestandteile des Sozialsystems aus und lehnt einen solchen Sozialabbau durch die Hintertür ab. Stattdessen fordern wir die Umstellung der Bemessung lohnbezogener Lohnnebenkosten auf die Bemessung nach der gesamten Wertschöpfung. Wir fordern ÖGB und Arbeiterkammern auf unmissverständlich gegen die Reduzierung der Lohnnebenkosten Stellung zu nehmen und die damit verbundenen sozialen Errungenschaften zu verteidigen.
Als Reaktion auf die Vorstöße der Kapitalvertretungen und Parteien hat der GLB die Online-Petition „Lohnnebenkosten sind Lohnbestandteile! Kein Sozialabbau durch die Hintertür!“ gestartet und ruft dazu auf, diese auf http://www.glb.at/staticpages/index.php/petition zu unterstützen.
Antrag 4: Steigende Arbeitslosigkeit verhindern
Per Monatsende Oktober 2013 waren laut Bilanz des Arbeitsmarktservice 361.056 Personen offiziell ohne Arbeit (davon 280.336 arbeitslos und 80.720 in Schulungsmaßnahmen), um 11,8 Prozent mehr als im Oktober des Vorjahres. Ins Auge sticht vor allem der Langzeitvergleich gegenüber Oktober 2006: Damals waren 214.606 Personen arbeitslos und 62.955 in Schulungsmaßnahmen). Für den Jahresbeginn 2014 werden sogar 450.000 Arbeitslose erwartet.
Zu diesen offiziellen Zahlen kommt eine nicht zu unterschätzende Dunkelziffer, vor allem aber ein massiver Trend zur Prekarisierung. Laut Einkommensbericht des Rechnungshofes (Stand 2011) waren von damals 3,88 Millionen Unselbständig Beschäftigten nur mehr 2,35 Millionen oder 61 Prozent in einem Normalarbeitsverhältnis mit Vollzeitarbeit (bei den Frauen nur mehr 41 Prozent, hingegen bei den Männern 78 Prozent).
Die von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung forcierte noch weitergehende Flexibilisierung zielt auf eine noch weitergehende Prekarisierung. Dabei sind schon jetzt laut Statistik Austria rund 47 Prozent aller ganzjährig Arbeitslosen armutsgefährdet, weil sie weniger als 1066 Euro monatlich verdienen. Das spricht auch für den vom GLB geforderten gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde.
Mit dem ständigen Verweis, dass Österreich im EU-Vergleich eine niedrige Arbeitslosigkeit von 4,9 Prozent bzw. einer Jugendarbeitslosigkeit von 8,7 Prozent aufweist versuchen sich Wirtschaft und Politik über diese bedenkliche Entwicklung in Richtung einer immer umfassenderen Prekarisierung die immer mehr Normalarbeitsverhältnisse wegrationalisiert hinwegzuschwindeln.
Als kontraproduktiv für die Beschäftigung ist dabei auch die Forderung nach der unter dem verlogenen Stichwort einer „Entlastung des Faktors Arbeit“ verkauften Senkung der Lohnnebenkosten zu bewerten, weil damit wichtige Sozialleistungen gefährdet und die Unternehmensgewinne erhöht und die Prekarisierung verstärkt wird.
Beim Wort zu nehmen ist die Wirtschaft schließlich bei ihrem Lamento über das zu niedrige Pensionsantrittsalter. Es steht jedem Unternehmen frei Arbeitsbedingungen zu schaffen die das Erreichen des Pensionsalters ohne massive gesundheitliche Beeinträchtigungen ermöglicht. Fakt ist freilich, dass ältere Beschäftigte massiv in die Pension gedrängt werden und Menschen über 50 Jahren wenige Chancen haben einen adäquaten Job zu finden.
Wir nehmen ÖGB-Präsident Erich Foglar beim Wort, wenn er für eine bessere Aufteilung der vorhandenen Arbeit durch eine Arbeitszeitverkürzung plädiert. Fakt ist nämlich, dass der ÖGB seit 1983 die 35-Stundenwoche fordert, sich faktisch aber auf die Flexibilisierung nach Unternehmerwünschen eingelassen hat und im Ergebnis Österreich bei der realen Arbeitszeit bei 41,8 Wochenstunden in der EU führend ist. Hingegen meinen Experten, dass schon die 30-Stundenwoche der neue Arbeitszeitstandard werden muss um einerseits den Berg von 300 Millionen Überstunden, davon 67 Millionen ohne Bezahlung oder Zeitausgleich, abzubauen und andererseits den Trend zur Teilzeitarbeit zu bremsen.
Die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist alarmierend und verlangt ein aktives Gegensteuern. Die wichtigsten Maßnahmen dazu sind nach Meinung des GLB eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohn- und Personalausgleich, kräftige Lohnerhöhungen zur Stärkung der Kaufkraft und damit der Inlandsnachfrage sowie eine offensive Beschäftigungspolitik durch Aufträge der öffentlichen Hand.
Antrag 5: In der Steiermark Mindestsicherung neu verhandeln!
Die letzten Evaluierungen ergaben, dass Steirerinnen und Steirer die eine bedarfsorientierte Mindestsicherung brauchen gegenüber der 2011 abgeschafften Sozialhilfe durchschnittlich 100 Euro verlieren. Diese schleichende, bewusste Verschlechterung haben zahlreiche Sozialeinrichtungen kritisiert. Auch die Volksanwaltschaft erhebt in dieser Frage schwere Vorwürfe gegen das steirische Sozialressort die darin münden dass die Praktiken im Vollzug der Sozialgesetzgebung zum Nachteil betroffener, sozial benachteiligter Menschen gehandhabt werden. Das Land Steiermark verpflichtete sich bekanntlicherweise keine Verschlechterungen zuzulassen. Das zwischen Bund in Ländern vereinbarte Verschlechterungsverbot sollte daher auch in der Steiermark eingehalten werden.
Die Bundeskonferenz des GLB fordert die steirische Landesregierung auf die genannten Verschlechterungen bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung abzustellen und diese neu zu verhandeln.
Antrag 6: Weg mit ungerechten Heimpflegekostenersatz!
Neben dem in der Steiermark einzigartigen Pflegeregress (obwohl 2012/2013 die Bundeszuwendungen aus dem Pflegefonds für die Steiermark 29 Millionen Euro betrugen) gibt es bis dato zusätzlich ein gesamtösterreichisches „Regressproblem“ bei pflegebedürftigen Ehe-/Lebenspartnern. Ursache ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch gegenüber den Partnern. Die finanziellen Auswirkungen können – insbesondere im Falle geringer Einkommen – schwerstwiegend sein.
Der österreichische Gesetzgeber hat es bis dato verabsäumt eine Lösung der Heimpflegekostenproblematik auf solidarischer und verteilungsgerechter Basis herbeizuführen. Dies führt oft zu untragbaren Zuständen bei der Kostenaufbringung und stürzt insbesondere finanzschwächere Partner/Partnerinnen in Armut und Not. Wenn z. B. die Eigenmittel des/der Heimpflegebedürftigen nicht kostendeckend sind, regressieren die Sozialhilfebehörden auch noch den Unterhaltsanspruch. Er beträgt nach der üblichen Rechtsprechung um die 33 Prozent, kann aber auch auf 50 Prozent des Nettoeinkommens des gesunden Partners / der gesunden Partnerin ansteigen. Es gibt keine prozentuelle Staffelung nach der Einkommenshöhe. Dadurch werden Einkommensschwächere sehr rasch bis zum Existenzminimum abgeschöpft.
Durch oft verspätet einlangende Bescheide kommt als Verschärfung noch eine Nachzahlung führ mehrere Monate hinzu. Sind keine oder nur geringe Privatmittel einbringlich, bleibt dem Land nichts anderes übrig, als die Heimpflegekosten zu tragen. Wenn aber „leistungsfähige“ Partner oder Angehörige vorhanden sind (die man(n)/frau dann bis zum „letzten Cent“ heranziehen kann) werden die vom Schicksal schon hart getroffenen Partner/Partnerinnen (samt Kindern) über genannten Unterhaltsanspruch in die Armut gedrängt. Der derzeit in Österreich mögliche Zugriff auf Privatmittel und Unterhaltsansprüche muss durch eine gesetzliche Heimpflegekostenlösung auf solidarischer und verteilungsgerechter Basis ersetzt werden.
Die Bundeskonferenz des GLB fordert die steirische und andere Landesregierungen und die österreichische Bundesregierung auf baldigst eine solidarische und verteilungsgerechte Heimpflegekostenregelung zu verhandeln und zu beschließen.
Armut macht krank und einsam. Sie grenzt aus, entwürdigt den Menschen, schwächt ihn und die Gesellschaft. Armut macht krank. Sie macht einsam, grenzt aus, entwürdigt den Menschen, schwächt ihn und die Gesellschaft. Österreich gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Dieser Reichtum nimmt ständig zu. In der Zwischenzeit gibt es in Österreich über 76.000 Millionär_innen.
Doch auch die Armut wächst ständig und betrifft bereits alle Bevölkerungsschichten. Bereits 1,4 Millionen Menschen oder 17 Prozent der Bevölkerung sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Die Ungleichbehandlung von Frauen in Arbeitswelt und Gesellschaft wirkt sich auch in einer durchwegs höheren Armutsgefährdung aus. Insgesamt sind Frauen überproportional armutsgefährdet. Besonders Alleinerziehende haben ein sehr hohes Armutsrisiko – 24 Prozent der Ein-Eltern-Haushalte sind armutsgefährdet. Ebenso haben alleinlebende Frauen ein sehr hohes Armutsrisiko.
Noch immer herrscht der Irrglaube, dass Erwerbstätigkeit ein sicheres Mittel zur Armutsverringerung ist. Doch in Österreich sind fast 200.000 erwerbstätige Menschen armutsgefährdet. Insgesamt leben rund 471.000 Menschen in Haushalten mit „Working Poor“. 171.000 Kinder und 101.000 erwachsenen Angehörige sind mitbetroffen. 92.000 Menschen, das sind rund zwei Drittel, dieser ganzjährig erwerbstätigen „Working Poors“ sind vollzeitbeschäftigt.
Armut wird „vererbt“. „Arme“ Kinder werden meist zu „armen“ Erwachsenen. Die Armutsgefährdung der 25- bis 45-Jährigen aus „armen“ Verhältnissen ist mit 22 Prozent doppelt so hoch wie bei jenen, die aus einem finanziell sehr gut gestellten Elternhaus kommen. Auch Personen, die höchstens einen Pflichtschulabschluss haben, weisen ein überdurchschnittliches Armutsrisiko auf.
431.000 Menschen leben in manifester Armut. Für diese Menschen kommen zum geringen Einkommen noch mindestens zwei weitere finanzielle Einschränkungen hinzu – etwa, wenn neue Kleider nicht leistbar sind. Stark betroffen sind vor allem (Langzeit)arbeitslose, Migrant_innen, Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, Alleinerziehende, Familien mit mindestens 3 Kindern.
In Österreich wären ohne Sozialleistungen (inklusive Pensionen) 44 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. Die staatlichen Transfers verringern die Zahl der armutsgefährdeten Menschen von rund 3,6 Millionen auf etwas mehr als eine Million. Dadurch wird die Betroffenheit von Einkommensarmut stark reduziert.
Sozialstaat sichern
Diese dramatischen Zahlen zeigen sehr deutlich, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird und Armut ein Verteilungsproblem ist. Sie zeigen aber auch, dass der Sozialstaat kein Auslaufmodell ist, sondern ständig erweitert werden muss.
Der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) verlangt für alle Menschen eine garantierte Existenzsicherung, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet. Das inkludiert leistbaren, menschenwürdigen Wohnraum, die Grundsicherung für die dazu notwendigen Energiekosten, einen gesetzlichen Mindestlohn (10 Euro pro Stunde) und darüber hinaus eine staatlich garantierte existenzielle Grundsicherung.
Antrag 2: GLB-Programmdiskussion starten
Die teilnehmenden KollegInnen des letzten GLB-Seminars finden, dass in der aktuellen Wahlplattform des GLB zu den Arbeiterkammerwahlen 2014 wichtige inhaltliche Bereiche und Forderungen angeführt werden und diese eine gute Grundlage für den Start einer Programmdiskussion ist. Die GLB-Aktivist_innenkonferenzen können einen wesentlichen Beitrag zur Erarbeitung eines GLB-Programms unter breiter Einbeziehung unserer Mitglieder leisten. Ziel ist es, bis nächsten Wahl-Bundeskonferenz einen Programmentwurf zu erarbeiten.
Antrag 3: Lohnnebenkosten sind Lohnbestandteile!
In einer neuen Offensive wird unter dem Vorwand einer steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit die Senkung der Lohnnebenkosten gefordert. Tonangebend sind Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. Angeschlossen haben sich die Parlamentsparteien. Nicht nur die extrem neoliberalen Neos, sondern auch die Grünen sprechen sich dafür. Und ausgerechnet der Sozialminister und frühere ÖGB-Chef Rudolf Hundstorfer hat sich dieser Kampagne angeschlossen und eine „Entlastung bei den Lohnnebenkosten“ angekündigt.
Völlig ausgeblendet wird dabei, was Lohnnebenkosten eigentlich sind und wen die Reduzierung dieser Lohnbestandteile trifft: Lohnnebenkosten sind Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen für Feiertage, Entgelt für Ausfallzeiten, Rücklagen für Abfertigungen, Krankengeld, Kommunalabgabe, Wohnbauförderung und Beiträge zur Berufsausbildung.
Die Arbeiterkammern betonen zu Recht, dass die Lohnnebenkosten elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen sind. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen, ihre Abschaffung würde ein Finanzloch der Gemeinden und Tarif- und Gebührenerhöhungen zur Folge haben. Die Abschaffung der Beiträge zur Wohnbauförderung würde das Wohnen noch mehr verteuern. Die Beiträge zur Berufsausbildung sind für ein funktionierendes Bildungssystems unerlässlich.
Die Kapitalvertretungen behaupten, dass die Lohnnebenkosten ein Wettbewerbsnachteil wären, obwohl Österreich im EU-Vergleich dabei mit 37 Prozent nur an 9. Stelle liegt (Stand 2012). Verschwiegen wird, dass für die Wettbewerbsfähigkeit nicht die Nebenkosten allein, sondern die Gesamtarbeitskosten und insbesondere die Stückkosten entscheidend sind. Aber auch bei den Arbeitskosten liegt Österreich laut Eurostat nur an 9. Stelle der EU-Länder.
Bedingt durch die extreme Rationalisierung und die Tiefe der Wertschöpfung hat die österreichische Wirtschaft eine enorm hohe Produktivität erreicht. Um der Rationalisierung Rechnung zu tragen ist daher eine Umstellung der Bemessung der Lohnnebenkosten nach der gesamten Wertschöpfung statt wie bisher nach der reinen Lohnsumme dringend notwendig. Damit würde auch die Belastung der Unternehmen durch Lohnnebenkosten gerechter verteilt.
Der GLB spricht sich daher strikt gegen eine Kürzung oder gar Abschaffung von Lohnnebenkosten als elementare Bestandteile des Sozialsystems aus und lehnt einen solchen Sozialabbau durch die Hintertür ab. Stattdessen fordern wir die Umstellung der Bemessung lohnbezogener Lohnnebenkosten auf die Bemessung nach der gesamten Wertschöpfung. Wir fordern ÖGB und Arbeiterkammern auf unmissverständlich gegen die Reduzierung der Lohnnebenkosten Stellung zu nehmen und die damit verbundenen sozialen Errungenschaften zu verteidigen.
Als Reaktion auf die Vorstöße der Kapitalvertretungen und Parteien hat der GLB die Online-Petition „Lohnnebenkosten sind Lohnbestandteile! Kein Sozialabbau durch die Hintertür!“ gestartet und ruft dazu auf, diese auf http://www.glb.at/staticpages/index.php/petition zu unterstützen.
Antrag 4: Steigende Arbeitslosigkeit verhindern
Per Monatsende Oktober 2013 waren laut Bilanz des Arbeitsmarktservice 361.056 Personen offiziell ohne Arbeit (davon 280.336 arbeitslos und 80.720 in Schulungsmaßnahmen), um 11,8 Prozent mehr als im Oktober des Vorjahres. Ins Auge sticht vor allem der Langzeitvergleich gegenüber Oktober 2006: Damals waren 214.606 Personen arbeitslos und 62.955 in Schulungsmaßnahmen). Für den Jahresbeginn 2014 werden sogar 450.000 Arbeitslose erwartet.
Zu diesen offiziellen Zahlen kommt eine nicht zu unterschätzende Dunkelziffer, vor allem aber ein massiver Trend zur Prekarisierung. Laut Einkommensbericht des Rechnungshofes (Stand 2011) waren von damals 3,88 Millionen Unselbständig Beschäftigten nur mehr 2,35 Millionen oder 61 Prozent in einem Normalarbeitsverhältnis mit Vollzeitarbeit (bei den Frauen nur mehr 41 Prozent, hingegen bei den Männern 78 Prozent).
Die von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung forcierte noch weitergehende Flexibilisierung zielt auf eine noch weitergehende Prekarisierung. Dabei sind schon jetzt laut Statistik Austria rund 47 Prozent aller ganzjährig Arbeitslosen armutsgefährdet, weil sie weniger als 1066 Euro monatlich verdienen. Das spricht auch für den vom GLB geforderten gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde.
Mit dem ständigen Verweis, dass Österreich im EU-Vergleich eine niedrige Arbeitslosigkeit von 4,9 Prozent bzw. einer Jugendarbeitslosigkeit von 8,7 Prozent aufweist versuchen sich Wirtschaft und Politik über diese bedenkliche Entwicklung in Richtung einer immer umfassenderen Prekarisierung die immer mehr Normalarbeitsverhältnisse wegrationalisiert hinwegzuschwindeln.
Als kontraproduktiv für die Beschäftigung ist dabei auch die Forderung nach der unter dem verlogenen Stichwort einer „Entlastung des Faktors Arbeit“ verkauften Senkung der Lohnnebenkosten zu bewerten, weil damit wichtige Sozialleistungen gefährdet und die Unternehmensgewinne erhöht und die Prekarisierung verstärkt wird.
Beim Wort zu nehmen ist die Wirtschaft schließlich bei ihrem Lamento über das zu niedrige Pensionsantrittsalter. Es steht jedem Unternehmen frei Arbeitsbedingungen zu schaffen die das Erreichen des Pensionsalters ohne massive gesundheitliche Beeinträchtigungen ermöglicht. Fakt ist freilich, dass ältere Beschäftigte massiv in die Pension gedrängt werden und Menschen über 50 Jahren wenige Chancen haben einen adäquaten Job zu finden.
Wir nehmen ÖGB-Präsident Erich Foglar beim Wort, wenn er für eine bessere Aufteilung der vorhandenen Arbeit durch eine Arbeitszeitverkürzung plädiert. Fakt ist nämlich, dass der ÖGB seit 1983 die 35-Stundenwoche fordert, sich faktisch aber auf die Flexibilisierung nach Unternehmerwünschen eingelassen hat und im Ergebnis Österreich bei der realen Arbeitszeit bei 41,8 Wochenstunden in der EU führend ist. Hingegen meinen Experten, dass schon die 30-Stundenwoche der neue Arbeitszeitstandard werden muss um einerseits den Berg von 300 Millionen Überstunden, davon 67 Millionen ohne Bezahlung oder Zeitausgleich, abzubauen und andererseits den Trend zur Teilzeitarbeit zu bremsen.
Die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist alarmierend und verlangt ein aktives Gegensteuern. Die wichtigsten Maßnahmen dazu sind nach Meinung des GLB eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohn- und Personalausgleich, kräftige Lohnerhöhungen zur Stärkung der Kaufkraft und damit der Inlandsnachfrage sowie eine offensive Beschäftigungspolitik durch Aufträge der öffentlichen Hand.
Antrag 5: In der Steiermark Mindestsicherung neu verhandeln!
Die letzten Evaluierungen ergaben, dass Steirerinnen und Steirer die eine bedarfsorientierte Mindestsicherung brauchen gegenüber der 2011 abgeschafften Sozialhilfe durchschnittlich 100 Euro verlieren. Diese schleichende, bewusste Verschlechterung haben zahlreiche Sozialeinrichtungen kritisiert. Auch die Volksanwaltschaft erhebt in dieser Frage schwere Vorwürfe gegen das steirische Sozialressort die darin münden dass die Praktiken im Vollzug der Sozialgesetzgebung zum Nachteil betroffener, sozial benachteiligter Menschen gehandhabt werden. Das Land Steiermark verpflichtete sich bekanntlicherweise keine Verschlechterungen zuzulassen. Das zwischen Bund in Ländern vereinbarte Verschlechterungsverbot sollte daher auch in der Steiermark eingehalten werden.
Die Bundeskonferenz des GLB fordert die steirische Landesregierung auf die genannten Verschlechterungen bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung abzustellen und diese neu zu verhandeln.
Antrag 6: Weg mit ungerechten Heimpflegekostenersatz!
Neben dem in der Steiermark einzigartigen Pflegeregress (obwohl 2012/2013 die Bundeszuwendungen aus dem Pflegefonds für die Steiermark 29 Millionen Euro betrugen) gibt es bis dato zusätzlich ein gesamtösterreichisches „Regressproblem“ bei pflegebedürftigen Ehe-/Lebenspartnern. Ursache ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch gegenüber den Partnern. Die finanziellen Auswirkungen können – insbesondere im Falle geringer Einkommen – schwerstwiegend sein.
Der österreichische Gesetzgeber hat es bis dato verabsäumt eine Lösung der Heimpflegekostenproblematik auf solidarischer und verteilungsgerechter Basis herbeizuführen. Dies führt oft zu untragbaren Zuständen bei der Kostenaufbringung und stürzt insbesondere finanzschwächere Partner/Partnerinnen in Armut und Not. Wenn z. B. die Eigenmittel des/der Heimpflegebedürftigen nicht kostendeckend sind, regressieren die Sozialhilfebehörden auch noch den Unterhaltsanspruch. Er beträgt nach der üblichen Rechtsprechung um die 33 Prozent, kann aber auch auf 50 Prozent des Nettoeinkommens des gesunden Partners / der gesunden Partnerin ansteigen. Es gibt keine prozentuelle Staffelung nach der Einkommenshöhe. Dadurch werden Einkommensschwächere sehr rasch bis zum Existenzminimum abgeschöpft.
Durch oft verspätet einlangende Bescheide kommt als Verschärfung noch eine Nachzahlung führ mehrere Monate hinzu. Sind keine oder nur geringe Privatmittel einbringlich, bleibt dem Land nichts anderes übrig, als die Heimpflegekosten zu tragen. Wenn aber „leistungsfähige“ Partner oder Angehörige vorhanden sind (die man(n)/frau dann bis zum „letzten Cent“ heranziehen kann) werden die vom Schicksal schon hart getroffenen Partner/Partnerinnen (samt Kindern) über genannten Unterhaltsanspruch in die Armut gedrängt. Der derzeit in Österreich mögliche Zugriff auf Privatmittel und Unterhaltsansprüche muss durch eine gesetzliche Heimpflegekostenlösung auf solidarischer und verteilungsgerechter Basis ersetzt werden.
Die Bundeskonferenz des GLB fordert die steirische und andere Landesregierungen und die österreichische Bundesregierung auf baldigst eine solidarische und verteilungsgerechte Heimpflegekostenregelung zu verhandeln und zu beschließen.