An(n)ales Ehrenamt
- Donnerstag, 13. Juni 2013 @ 18:21
Von Josef Stingl
Von Vorarlberg bis zum Burgenland, derzeit überall das gleiche Bild: Tausende HelferInnen stehen ununterbrochen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe ehrenamtlich im Hilfseinsatz. Sie werden wahrscheinlich für ihr selbstloses Handeln in die Annalen der österreichischen Geschichte eingehen. Gleichzeitig zeigte der Bundesfeuerwehrverband die Probleme dieser AlltagsheldInnen auf. Weder die Dienstfreistellungen und noch die Entgeltfortzahlungen für Katastropheneinsätze solcher Art sind hierorts geregelt! Die HelferInnen müssen dafür ihren Urlaub bzw. Zeitausgleich opfern oder unentgeltlich diese Hilfstage in Kauf nehmen. Niemand fragt sie, wie sie im nächsten Monat mit einem auf diese Weise verringerten Lohn ihr Leben bestreiten können. Die Wirtschaftstreibenden sehen darin „natürlich“ kein Problem. (Anm.: Wen wundert's?) „Anal“ (tirolerisch: am Ar...) auch die Antwort der derzeitigen Innenministerin und Bundesobfrau des ÖAAB. So erklärt die oberste ArbeitnehmerInnenvertreterin der ÖVP etwa: „Eine Entgeltfortzahlung für Rettungskräfte wird es auch künftig nicht geben.; Und ihr roter Kollege, Ex-(kurz)-Gewerkschaftspräsident und Sozialminister Rudolf Hundstorfer bläst ins gleiche Horn: „Eine Anrechenbarkeit der Hilfseinsätze auf Pensionen wird es nicht geben. Es ist klar, dass sich die Dienste auf eine Woche, zwei Wochen, drei Wochen beschränken. Man kann nicht für eine Woche Hilfseinsatz ein Pensionsjahr anrechnen. 'Das ist Populismus'!“
Jeder kleinste Furz, den Deutschlands Politik von sich gibt wird in der Regel sonst auch von Österreichs PolitikerInnen aufgesogen und nachvollzogen. Wie steht's also bei unseren Nachbarn mit solch einem Zahlungsausgleich bei Katastropheneinsätzen?
Schon Ende 2007 haben die Bayern das Katastrophenschutzgesetz so abgeändert, damit freiwillige Helfer in Rettungsorganisationen bei Einsätzen im Katastrophenfall einen rechtmäßigen Anspruch sowohl auf Arbeitsfreistellung als auch auf Lohnfortzahlung besitzen. „Wer sich für andere einsetzt, darf nicht leer ausgehen. Den Helfern dürfen durch ihre Einsätze zur Katastrophenabwehr keine finanziellen Nachteile entstehen“, meinte damals der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). (http://www.merkur-online.de/aktuelles...76386.html)
Das Bundesland Hessen geht noch weiter: Im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) §11 Abs 2 heißt es: „Beschäftigte, die während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind für die Dauer der Teilnahme unter Gewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. Bei Einsätzen erstrecken sich Freistellungs- und Entgeltanspruch auch auf den zur Wiederherstellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit erforderlichen Zeitraum danach (Regenerationszeit nach Einsätzen).“ (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft...=169491,12>)
Bleibt also die wohl nicht unberechtigte Frage offen: „Warum orientieren sich Österreichs MachthaberInnen diesmal nicht an Deutschland? Wird von unseren gut bezahlten „KapitalmarionettInnen“ die Politik der Deutschen nur in Fällen von Sozialabbau und Belastungspaketen als alibihafter Vorwand herangezogen?
PS: Ehrenamt bleibt Ehrenamt! Mit und ohne Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall! Immerhin müssen die zahlreichen Feuerwehr- und RettungshelferInnen weiterhin einen nicht geringen Teil ihrer Freizeit für Ausbildung und Übung opfern! Das sind unbezahlte GRATIS-Stunden, deren Anzahl wesentlich höher ist, als die, dieser jetzt geleisteten Einsatzstunden. Oder glaubt jemand ernsthaft, dass sonst solche Katastropheneinsätze von unseren BlaulichthelferInnen auf solch zufriedenstellende Weise zu leisten wären?
Josef Stingl ist Vorsitzender des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) und Mitglied im Bundesvorstand des ÖGB
Von Vorarlberg bis zum Burgenland, derzeit überall das gleiche Bild: Tausende HelferInnen stehen ununterbrochen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe ehrenamtlich im Hilfseinsatz. Sie werden wahrscheinlich für ihr selbstloses Handeln in die Annalen der österreichischen Geschichte eingehen. Gleichzeitig zeigte der Bundesfeuerwehrverband die Probleme dieser AlltagsheldInnen auf. Weder die Dienstfreistellungen und noch die Entgeltfortzahlungen für Katastropheneinsätze solcher Art sind hierorts geregelt! Die HelferInnen müssen dafür ihren Urlaub bzw. Zeitausgleich opfern oder unentgeltlich diese Hilfstage in Kauf nehmen. Niemand fragt sie, wie sie im nächsten Monat mit einem auf diese Weise verringerten Lohn ihr Leben bestreiten können. Die Wirtschaftstreibenden sehen darin „natürlich“ kein Problem. (Anm.: Wen wundert's?) „Anal“ (tirolerisch: am Ar...) auch die Antwort der derzeitigen Innenministerin und Bundesobfrau des ÖAAB. So erklärt die oberste ArbeitnehmerInnenvertreterin der ÖVP etwa: „Eine Entgeltfortzahlung für Rettungskräfte wird es auch künftig nicht geben.; Und ihr roter Kollege, Ex-(kurz)-Gewerkschaftspräsident und Sozialminister Rudolf Hundstorfer bläst ins gleiche Horn: „Eine Anrechenbarkeit der Hilfseinsätze auf Pensionen wird es nicht geben. Es ist klar, dass sich die Dienste auf eine Woche, zwei Wochen, drei Wochen beschränken. Man kann nicht für eine Woche Hilfseinsatz ein Pensionsjahr anrechnen. 'Das ist Populismus'!“
Jeder kleinste Furz, den Deutschlands Politik von sich gibt wird in der Regel sonst auch von Österreichs PolitikerInnen aufgesogen und nachvollzogen. Wie steht's also bei unseren Nachbarn mit solch einem Zahlungsausgleich bei Katastropheneinsätzen?
Schon Ende 2007 haben die Bayern das Katastrophenschutzgesetz so abgeändert, damit freiwillige Helfer in Rettungsorganisationen bei Einsätzen im Katastrophenfall einen rechtmäßigen Anspruch sowohl auf Arbeitsfreistellung als auch auf Lohnfortzahlung besitzen. „Wer sich für andere einsetzt, darf nicht leer ausgehen. Den Helfern dürfen durch ihre Einsätze zur Katastrophenabwehr keine finanziellen Nachteile entstehen“, meinte damals der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). (http://www.merkur-online.de/aktuelles...76386.html)
Das Bundesland Hessen geht noch weiter: Im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) §11 Abs 2 heißt es: „Beschäftigte, die während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind für die Dauer der Teilnahme unter Gewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. Bei Einsätzen erstrecken sich Freistellungs- und Entgeltanspruch auch auf den zur Wiederherstellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit erforderlichen Zeitraum danach (Regenerationszeit nach Einsätzen).“ (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft...=169491,12>)
Bleibt also die wohl nicht unberechtigte Frage offen: „Warum orientieren sich Österreichs MachthaberInnen diesmal nicht an Deutschland? Wird von unseren gut bezahlten „KapitalmarionettInnen“ die Politik der Deutschen nur in Fällen von Sozialabbau und Belastungspaketen als alibihafter Vorwand herangezogen?
PS: Ehrenamt bleibt Ehrenamt! Mit und ohne Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall! Immerhin müssen die zahlreichen Feuerwehr- und RettungshelferInnen weiterhin einen nicht geringen Teil ihrer Freizeit für Ausbildung und Übung opfern! Das sind unbezahlte GRATIS-Stunden, deren Anzahl wesentlich höher ist, als die, dieser jetzt geleisteten Einsatzstunden. Oder glaubt jemand ernsthaft, dass sonst solche Katastropheneinsätze von unseren BlaulichthelferInnen auf solch zufriedenstellende Weise zu leisten wären?
Josef Stingl ist Vorsitzender des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) und Mitglied im Bundesvorstand des ÖGB