AKNÖ-Wahlen: GLB-Positionen zu wichtigen Anliegen Erwerbs-Arbeitsloser
- Samstag, 17. Mai 2014 @ 10:06
Weil in den Medien bei der Berichterstattung über die AK-Wahlen die Anliegen der Arbeitslosen zu kurz kommen, startete der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ eine Informationsinitiative. Die wahlwerbenden Fraktionen zu den AK-Wahlen wurden angeschrieben, damit die WählerInnen die Möglichkeit haben, auch die arbeitslosenpolitischen Positionen der Fraktionen zu erfahren. Nachstehend die Fragen des Vereins und die Antworten des GLB-NÖ-Landessprechers und Spitzenkandidaten Erwin Stingl. 1. Wer ist/sind in Ihrer Fraktion AnsprechpartnerInnen für Arbeit suchende? Wer von Ihren KandidatInnen hat in den vergangenen 3 Jahren selbst Erfahrungen längerer Zeiten der Erwerbsarbeitslosigkeit gesammelt?
Der Gewerkschaftliche Linksblock Niederösterreich versteht sich als eine Fraktion in der jeder Mandatar als Ansprechpartner für jeden Menschen, egal ob Erwerbstätig oder nicht zu sehen ist. Was die Frage der Erwerbsarbeitslosigkeit betrifft, ist diese insofern zu beantworten dass niemand unserer KandidatInnen „Berufspolitiker“ ist und somit wir alle in der realen Arbeitswelt leben und damit auch die/der eine oder andere die Erfahrung der Erwerbsarbeitslosigkeit kennt.
2. Was sind in Ihrem Wahlprogramm die Vorschläge Ihrer Fraktion zur Verringerung der Erwerbsarbeitslosigkeit?
Weg mit der heuchlerischen Sozialpartnerschaft, die einzig und allein auf Kosten der Lohnabhängigen und erwerbslosen Menschen betrieben wird und einzig und allein den Zweck erfüllt das Kapital zu stärken. Umverteilung von oben nach unten, zu Lasten von Kapital, Banken, Großunternehmen, Superreichen, Schiebern und Spekulanten, d. h. Spekulationssteuer, Vermögens- und Erbschaftssteuer, „Kapitalfluchtsteuer“ – das wäre unserem Empfinden nach eine echte Sozialpartnerschaft: der der hat gibt an den der es braucht. Des weiteren eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, drastische Verteuerung von Überstunden (für den Arbeitgeber).
3. Das Arbeitsvolumen in Österreich ist immer noch unter jenem von 2007. Teilzeitarbeit – vorwiegend auf Kosten der Frauen – und prekäre Arbeitsverhältnisse sind im Zunehmen. Sind Sie für eine Arbeitszeitverkürzung? Auf welches Wochenstundenausmaß?
30 Stundenwochen mit vollem Lohn- und Personalausgleich.
4. Was wollen Sie konkret gegen die zunehmende Einschränkung der wirtschafts- und sozialpolitischen Handlungsfähigkeit Österreichs durch die EU wie z.B. Fiskalpakt, ESM usw. unternehmen, die tendenziell in Richtung Abbau des Sozialstaates und Schutz der Gewinninteressen einer kleinen Oberschicht auf Kosten der Allgemeinheit hinaus laufen?
Die EU definiert sich nicht als Sozialunion und hat sich auch nie als solche definiert, die EU ist aus rein wirtschaftlichen und kapitalpolitischen Interessen entstanden, und Österreich hat sich leider dazu entschlossen, dieser EU beizutreten und damit auch dem sozialen Kahlschlag zugestimmt. Das heißt um dem entgegen zu wirken muss in der EU als Gegenstück zur Lobby für Konzerninteressen auch eine gleichberechtigte und nicht nur eine auf dem Papier gedruckte Lobby für die Anliegen der Menschen die in dieser EU leben geschaffen werden.
5. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine sinnvolle Höhe (welche?) angehoben wird?
Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 80 Prozent des Aktivbezuges und gleichzeitige Verlängerung der Bezugsdauer. Entkoppelung vom PartnerInneneinkommen. Bundesweit einheitliche Mindestsicherung in Höhe der Armutsgrenze ohne Zwangsarbeit und Rückvergütung.
6. Halten Sie Existenz gefährdende und daher menschenrechtswidrige Totalsperre des Bezuges wegen einmaliger/punktueller Verfehlungen für angemessen?
Internationale Studien belegen, dass Bezugssperren wesentlich mehr schaden als nutzen und vor allem die Falschen treffen (denen es eh schon schlecht geht). Selbst AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Kurse erfolgreicher sind als aufgezwungene. Die UNO hat im November 2013 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert.
Was wollen Sie hier ändern?
Die Frage nach der Bezugssperre zu beantworten ist für mich so nicht möglich, denn meiner Meinung nach muss man dazu schon wissen wie und weshalb es eben zu dieser Verfehlung gekommen ist. Was die Frage nach den Kursen angeht, bin ich so wie auch aus den Studien hervorgeht der Meinung dass aufgezwungene Kurse für den betroffenen Arbeitslosen meist wenig nutzen, wohingegen ein Kurs der aus Interesse an der Sache besucht wird, so wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann, eher erfolgreich sein wird.
7. Bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und sozialökonomischen Betrieben werden reguläre Kollektivverträge durch eine niedrige Pauschalentlohnung umgangen, die keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungen vorsieht sowie keine Gehaltsvorrückungen bei wiederholter Zuweisung bietet.
Hier, so wie auch bei den schlechter oder überhaupt nicht entlohnten Praktikumsplätzen die im Rahmen von diversen Kursen zu absolvieren sind, gehört alles in unserer Macht Stehende unternommen, um diese Unart abzustellen.
8. Besonders problematisch halten wir die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden gar nicht in einen regulären Arbeit überlassen. Die AK ist via bfi jobtransfer und anderer AMS-Zuarbeiter an der Umgehung des Arbeitsrechts direkt beteiligt. Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie tun?
Auch dies ist zu beantworten wie obige Frage. Alles tun um solche Unarten abzustellen.
9. Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es oft nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation gibt es eine Zwangs-Rehabilitation oder der Bezug wird gesperrt. Dies ist eine Verletzung von Artikel 26 UN Behindertenkonvention! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz unabgeschlossenen Verfahrens sich als „arbeitsfähig“ erklären. Der permanente Druck durch das AMS wird viele Menschen nur noch kranker machen. Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen? Was wollen Sie hier ändern?
Die AK muss sich ihrer Rolle durchaus bewusst werden, und auf Grund ihrer derzeitigen Machtverhältnisse kann dies nur durch parteiübergreifenden Druck passieren, damit diese Ungerechtigkeiten wieder rückgängig gemacht werden bzw. es erst gar nicht zu derartigen „Gesetzespannen“ kommt. Wir als GLB sind bereit diesen Druck mit anderen Fraktionen in der AK und auch mit Organisationen außerhalb der AK mitzugestalten.
10. Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind z.B. via bfi, bfi jobtransfer, BBRZ/FAB an AMS-Zwangsmaßnahmen beteiligt und so an der Entrechtung der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen beteiligt. Diese Einrichtungen werden auch nicht dazu genutzt, die Lohnarbeitslosen über deren Rechte zu informieren. Das Ansehen von AK und Gewerkschaften wird dadurch massiv beschädigt. Halten Sie das mit den Aufgaben der AK vereinbar? Was wollen Sie hier ändern?
Deshalb sollten bei der Vollversammlung der AK und auch beim AMS-Beirat Arbeitsloseninitiativen durch eine/n VertreterIn einbezogen werden. Dazu notwendig ist auch eine Beratungsstelle in der AK für Arbeitslose.
11. AK-Mitglieder melden uns fallweise, dass die Rechtsberatung der AK unzureichend sei oder dass die fehlerhaft Auskunft über AMS-Maßnahmen gibt. Insbesondere über die Mindestsicherung gäbe es wenig Informationen und oft keine Beratung. Hilfe bei Rechtsverfahren würden selten gewährt. Wie wollen Sie hier die Rechtsinformation und Rechtsdurchsetzung verbessern? Werden Sie eine Rechtsinformation unter Einbeziehung der Arbeitsloseninitiativen erstellen?
Sollte es zu Fehlern in der Rechtsberatung kommen, gehört dies selbstverständlich überprüft wie und weshalb es zu diesen Fehlern kommen kann und wie man diese Fehler vermeiden kann, selbstverständlich auch unter Beiziehung eines Vertreters von Arbeitsloseninitiativen in eben der zu schaffenden Beratungsstelle in der AK für Arbeitslose.
12. Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen als langfristiges Ziel, das die Menschen vor den Schikanen eines auf strukturelle Gewalt aufbauenden „Sozialstaates“ (permanente Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren) schützt und das Menschenrecht auf freie Wahl von Arbeit erst ermöglicht und so die Position der ArbeitnehmerInnen wesentlich stärken würde?
Erst einmal müssen Punkte, wie unter Frage 5 gestellt und beantwortet, verwirklicht werden, dann erst kann man sich der Frage nach der Höhe (wobei bereits die Höhe wieder eine gewisse Bedingung ist) eines bedingungslosen Grundeinkommens bzw. nach der Finanzierbarkeit eines solchen stellen.
13. AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien sowie in die Verwaltungsgerichte, die über Berufungen gegen AMS-Bescheide entscheiden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert sind und deren Erfahrungen und Anliegen berücksichtigt werden. Die UNO verlangt in Ihren Empfehlung von November 2013 einen regelmäßigen und offenen Dialog mit den Arbeitslosen. Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine transparente Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten innerhalb der AK haben? Wie stehen Sie zur Idee einer eigenen „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?
Das halte ich noch zusätzlich zur bereits erwähnten Einbindung der Arbeitsloseninitiativen in die AK-Vollversammlung und den AMS-Beirat für eine gute Idee.
14. Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Erwerbsarbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?
Ja
15. Welche Form von finanzieller, organisatorischer, politischer Unterstützung wollen Sie Erwerbsarbeitsloseninitiativen anbieten?
Finanziellen Spielraum hat eine kleine Fraktion wie der GLB-NÖ kaum, organisatorisch und politisch ist eine Unterstützung wenn diese benötigt und verlangt wird durchaus vorstellbar.
16. Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte zwar vor langer Zeit ratifiziert, aber weder in Verfassungsrang gehoben noch das Zusatzprotokoll über Einzelbeschwerden unterschrieben. Wollen Sie das ändern? Wenn ja, wie?
Sollte der GLB-NÖ in die AK-Vollversammlung einziehen werden wir dahingehend auch einen Antrag einbringen, ansonsten bleibt nur die Möglichkeit diese Thematik so gut als möglich einer breiten Masse bekanntzumachen um den Druck auf die derzeitigen politischen Machtverhältnisse zu erhöhen.
17. Allgemein erfahren die AK-Mitglieder wenig bis gar nichts über die politische Arbeit der AK. Minderheitenfraktionen werden nie sichtbar, Beschlüsse der AK-Gremien sind im Internet nicht abrufbar. Ebenso erfahren die Mitglieder nichts darüber, was VertreterInnen der AK in diversen Gremien tun (AMS, Krankenkassen, Pensionsversicherung, Ministerien, …). Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder zwischen den Wahlen gibt es überhaupt keine. Wie soll eine transparente und demokratische AK ausschauen? Was wollen Sie dafür tun?
Dieses Problem ist nicht nur ein Problem in der AK sondern ein generelles Problem. Die AK betreffend könnte das so aussehen dass für diverse Druckwerke der AK-Minderheitsfraktionen für die Inhaltsgestaltung mitbestimmend sind und auch den dafür benötigten Platz zugestanden bekommen. Damit denke ich würde sich auch die Problematik von „geheimen“ AK-Beschlüssen bzw. Tätigkeiten in diversen Gremien lösen.
18. Sind Sie dafür, dass die AK eine Abteilung für Menschenrechte einrichtet, um z.B. auch bei Gesetzesbegutachtungen vermehrt die Menschenrechte Aspekte einzufordern!
Benötigt die AK für ihre Aufgabe als Arbeitsvertretung eine eigene Abteilung für Menschenrechte oder beinhaltet eine Arbeitnehmervertretung die ihren Namen auch gerecht wird nicht ohnehin dieses Recht?
Der Gewerkschaftliche Linksblock Niederösterreich versteht sich als eine Fraktion in der jeder Mandatar als Ansprechpartner für jeden Menschen, egal ob Erwerbstätig oder nicht zu sehen ist. Was die Frage der Erwerbsarbeitslosigkeit betrifft, ist diese insofern zu beantworten dass niemand unserer KandidatInnen „Berufspolitiker“ ist und somit wir alle in der realen Arbeitswelt leben und damit auch die/der eine oder andere die Erfahrung der Erwerbsarbeitslosigkeit kennt.
2. Was sind in Ihrem Wahlprogramm die Vorschläge Ihrer Fraktion zur Verringerung der Erwerbsarbeitslosigkeit?
Weg mit der heuchlerischen Sozialpartnerschaft, die einzig und allein auf Kosten der Lohnabhängigen und erwerbslosen Menschen betrieben wird und einzig und allein den Zweck erfüllt das Kapital zu stärken. Umverteilung von oben nach unten, zu Lasten von Kapital, Banken, Großunternehmen, Superreichen, Schiebern und Spekulanten, d. h. Spekulationssteuer, Vermögens- und Erbschaftssteuer, „Kapitalfluchtsteuer“ – das wäre unserem Empfinden nach eine echte Sozialpartnerschaft: der der hat gibt an den der es braucht. Des weiteren eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, drastische Verteuerung von Überstunden (für den Arbeitgeber).
3. Das Arbeitsvolumen in Österreich ist immer noch unter jenem von 2007. Teilzeitarbeit – vorwiegend auf Kosten der Frauen – und prekäre Arbeitsverhältnisse sind im Zunehmen. Sind Sie für eine Arbeitszeitverkürzung? Auf welches Wochenstundenausmaß?
30 Stundenwochen mit vollem Lohn- und Personalausgleich.
4. Was wollen Sie konkret gegen die zunehmende Einschränkung der wirtschafts- und sozialpolitischen Handlungsfähigkeit Österreichs durch die EU wie z.B. Fiskalpakt, ESM usw. unternehmen, die tendenziell in Richtung Abbau des Sozialstaates und Schutz der Gewinninteressen einer kleinen Oberschicht auf Kosten der Allgemeinheit hinaus laufen?
Die EU definiert sich nicht als Sozialunion und hat sich auch nie als solche definiert, die EU ist aus rein wirtschaftlichen und kapitalpolitischen Interessen entstanden, und Österreich hat sich leider dazu entschlossen, dieser EU beizutreten und damit auch dem sozialen Kahlschlag zugestimmt. Das heißt um dem entgegen zu wirken muss in der EU als Gegenstück zur Lobby für Konzerninteressen auch eine gleichberechtigte und nicht nur eine auf dem Papier gedruckte Lobby für die Anliegen der Menschen die in dieser EU leben geschaffen werden.
5. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine sinnvolle Höhe (welche?) angehoben wird?
Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 80 Prozent des Aktivbezuges und gleichzeitige Verlängerung der Bezugsdauer. Entkoppelung vom PartnerInneneinkommen. Bundesweit einheitliche Mindestsicherung in Höhe der Armutsgrenze ohne Zwangsarbeit und Rückvergütung.
6. Halten Sie Existenz gefährdende und daher menschenrechtswidrige Totalsperre des Bezuges wegen einmaliger/punktueller Verfehlungen für angemessen?
Internationale Studien belegen, dass Bezugssperren wesentlich mehr schaden als nutzen und vor allem die Falschen treffen (denen es eh schon schlecht geht). Selbst AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Kurse erfolgreicher sind als aufgezwungene. Die UNO hat im November 2013 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert.
Was wollen Sie hier ändern?
Die Frage nach der Bezugssperre zu beantworten ist für mich so nicht möglich, denn meiner Meinung nach muss man dazu schon wissen wie und weshalb es eben zu dieser Verfehlung gekommen ist. Was die Frage nach den Kursen angeht, bin ich so wie auch aus den Studien hervorgeht der Meinung dass aufgezwungene Kurse für den betroffenen Arbeitslosen meist wenig nutzen, wohingegen ein Kurs der aus Interesse an der Sache besucht wird, so wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann, eher erfolgreich sein wird.
7. Bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und sozialökonomischen Betrieben werden reguläre Kollektivverträge durch eine niedrige Pauschalentlohnung umgangen, die keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungen vorsieht sowie keine Gehaltsvorrückungen bei wiederholter Zuweisung bietet.
Hier, so wie auch bei den schlechter oder überhaupt nicht entlohnten Praktikumsplätzen die im Rahmen von diversen Kursen zu absolvieren sind, gehört alles in unserer Macht Stehende unternommen, um diese Unart abzustellen.
8. Besonders problematisch halten wir die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden gar nicht in einen regulären Arbeit überlassen. Die AK ist via bfi jobtransfer und anderer AMS-Zuarbeiter an der Umgehung des Arbeitsrechts direkt beteiligt. Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie tun?
Auch dies ist zu beantworten wie obige Frage. Alles tun um solche Unarten abzustellen.
9. Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es oft nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation gibt es eine Zwangs-Rehabilitation oder der Bezug wird gesperrt. Dies ist eine Verletzung von Artikel 26 UN Behindertenkonvention! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz unabgeschlossenen Verfahrens sich als „arbeitsfähig“ erklären. Der permanente Druck durch das AMS wird viele Menschen nur noch kranker machen. Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen? Was wollen Sie hier ändern?
Die AK muss sich ihrer Rolle durchaus bewusst werden, und auf Grund ihrer derzeitigen Machtverhältnisse kann dies nur durch parteiübergreifenden Druck passieren, damit diese Ungerechtigkeiten wieder rückgängig gemacht werden bzw. es erst gar nicht zu derartigen „Gesetzespannen“ kommt. Wir als GLB sind bereit diesen Druck mit anderen Fraktionen in der AK und auch mit Organisationen außerhalb der AK mitzugestalten.
10. Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind z.B. via bfi, bfi jobtransfer, BBRZ/FAB an AMS-Zwangsmaßnahmen beteiligt und so an der Entrechtung der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen beteiligt. Diese Einrichtungen werden auch nicht dazu genutzt, die Lohnarbeitslosen über deren Rechte zu informieren. Das Ansehen von AK und Gewerkschaften wird dadurch massiv beschädigt. Halten Sie das mit den Aufgaben der AK vereinbar? Was wollen Sie hier ändern?
Deshalb sollten bei der Vollversammlung der AK und auch beim AMS-Beirat Arbeitsloseninitiativen durch eine/n VertreterIn einbezogen werden. Dazu notwendig ist auch eine Beratungsstelle in der AK für Arbeitslose.
11. AK-Mitglieder melden uns fallweise, dass die Rechtsberatung der AK unzureichend sei oder dass die fehlerhaft Auskunft über AMS-Maßnahmen gibt. Insbesondere über die Mindestsicherung gäbe es wenig Informationen und oft keine Beratung. Hilfe bei Rechtsverfahren würden selten gewährt. Wie wollen Sie hier die Rechtsinformation und Rechtsdurchsetzung verbessern? Werden Sie eine Rechtsinformation unter Einbeziehung der Arbeitsloseninitiativen erstellen?
Sollte es zu Fehlern in der Rechtsberatung kommen, gehört dies selbstverständlich überprüft wie und weshalb es zu diesen Fehlern kommen kann und wie man diese Fehler vermeiden kann, selbstverständlich auch unter Beiziehung eines Vertreters von Arbeitsloseninitiativen in eben der zu schaffenden Beratungsstelle in der AK für Arbeitslose.
12. Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen als langfristiges Ziel, das die Menschen vor den Schikanen eines auf strukturelle Gewalt aufbauenden „Sozialstaates“ (permanente Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren) schützt und das Menschenrecht auf freie Wahl von Arbeit erst ermöglicht und so die Position der ArbeitnehmerInnen wesentlich stärken würde?
Erst einmal müssen Punkte, wie unter Frage 5 gestellt und beantwortet, verwirklicht werden, dann erst kann man sich der Frage nach der Höhe (wobei bereits die Höhe wieder eine gewisse Bedingung ist) eines bedingungslosen Grundeinkommens bzw. nach der Finanzierbarkeit eines solchen stellen.
13. AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien sowie in die Verwaltungsgerichte, die über Berufungen gegen AMS-Bescheide entscheiden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert sind und deren Erfahrungen und Anliegen berücksichtigt werden. Die UNO verlangt in Ihren Empfehlung von November 2013 einen regelmäßigen und offenen Dialog mit den Arbeitslosen. Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine transparente Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten innerhalb der AK haben? Wie stehen Sie zur Idee einer eigenen „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?
Das halte ich noch zusätzlich zur bereits erwähnten Einbindung der Arbeitsloseninitiativen in die AK-Vollversammlung und den AMS-Beirat für eine gute Idee.
14. Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Erwerbsarbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?
Ja
15. Welche Form von finanzieller, organisatorischer, politischer Unterstützung wollen Sie Erwerbsarbeitsloseninitiativen anbieten?
Finanziellen Spielraum hat eine kleine Fraktion wie der GLB-NÖ kaum, organisatorisch und politisch ist eine Unterstützung wenn diese benötigt und verlangt wird durchaus vorstellbar.
16. Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte zwar vor langer Zeit ratifiziert, aber weder in Verfassungsrang gehoben noch das Zusatzprotokoll über Einzelbeschwerden unterschrieben. Wollen Sie das ändern? Wenn ja, wie?
Sollte der GLB-NÖ in die AK-Vollversammlung einziehen werden wir dahingehend auch einen Antrag einbringen, ansonsten bleibt nur die Möglichkeit diese Thematik so gut als möglich einer breiten Masse bekanntzumachen um den Druck auf die derzeitigen politischen Machtverhältnisse zu erhöhen.
17. Allgemein erfahren die AK-Mitglieder wenig bis gar nichts über die politische Arbeit der AK. Minderheitenfraktionen werden nie sichtbar, Beschlüsse der AK-Gremien sind im Internet nicht abrufbar. Ebenso erfahren die Mitglieder nichts darüber, was VertreterInnen der AK in diversen Gremien tun (AMS, Krankenkassen, Pensionsversicherung, Ministerien, …). Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder zwischen den Wahlen gibt es überhaupt keine. Wie soll eine transparente und demokratische AK ausschauen? Was wollen Sie dafür tun?
Dieses Problem ist nicht nur ein Problem in der AK sondern ein generelles Problem. Die AK betreffend könnte das so aussehen dass für diverse Druckwerke der AK-Minderheitsfraktionen für die Inhaltsgestaltung mitbestimmend sind und auch den dafür benötigten Platz zugestanden bekommen. Damit denke ich würde sich auch die Problematik von „geheimen“ AK-Beschlüssen bzw. Tätigkeiten in diversen Gremien lösen.
18. Sind Sie dafür, dass die AK eine Abteilung für Menschenrechte einrichtet, um z.B. auch bei Gesetzesbegutachtungen vermehrt die Menschenrechte Aspekte einzufordern!
Benötigt die AK für ihre Aufgabe als Arbeitsvertretung eine eigene Abteilung für Menschenrechte oder beinhaltet eine Arbeitnehmervertretung die ihren Namen auch gerecht wird nicht ohnehin dieses Recht?