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AK Wien: Solidarität für Flüchtlinge

  • Donnerstag, 22. Oktober 2015 @ 22:00
Wien Die Lage der Flüchtlinge und eine menschenwürdige Asylpolitik in Österreich stand – neben weiteren sozialen Themen – im Mittelpunkt der 165. Vollversammlung der AK-Wien am 22. Oktober 2015. Robert Hobek, AK-Rat des Gewerkschaftlichen Linksblocks, betonte in seiner Rede, dass Arbeitslosigkeit und Sozialabbau bei vielen Menschen berechtigte Ängste hervorrufen. „Dabei ist genügend Geld vorhanden“, so Robert Hobek, „es ist nur eine Frage der Verteilung“. Dabei erinnerte er an die von AK und ÖGB immer wieder geforderte Vermögenssteuer, um die es in den letzten Monaten ruhig geworden ist. „Es ist Zeit, diese wieder einzufordern“. Empört zeigte sich Robert Hobek, wie fast alle Fraktionen in der Wiener AK, über den Versuch der Freiheitlichen, in der Flüchtlingsfrage die Ängste mancher Menschen für sich auszunützen und von „explodierenden Asylwerberzahlen“ zu sprechen.

Entschieden sprach er sich gegen einen entsprechenden Antrag der Freiheitlichen aus, der fordert, dass der Arbeitsmarkt für Asylwerber_innen weiter geschlossen bleibt. „Es stellt sich schon die Frage, warum jene, die derartige menschenverachtenden Ansichten vertreten, Mitglieder des ÖGB sind“.

Dwora Stein, Vizepräsidentin der Wiener AK, nahm dazu ebenfalls Stellung und erinnerte unter anderem an ihre Mutter, die – mit Hilfe von Schleppern – vor den Nazis und damit vor dem sicheren Tod fliehen konnte, während ihr Vater 1948 von Ungarn nach Österreich wechselte, um seiner Familie ein möglicherweise besseres Leben zu ermöglichen. Er würde wohl damit in die Kategorie „Wirtschaftsflüchtlinge“ fallen.

Einige Anträge, die sich mit der Solidarität mit Flüchtlingen und einer menschlichen Asylpolitik beschäftigten – darunter auch einer des GLB – wurden von der Vollversammlung angenommen. Der GLB stellte darüber hinaus – neben einem gemeinsamen Antrag, der die ausreichende Finanzierung des VKI fordert und angenommen wurde – drei weitere eigene Anträge.

Einstimmig angenommen wurde ein Antrag, der sich gegen einen Maulkorb für Personalvertreter_innen der Post ausspricht und in dem eine Gesetzesänderung gefordert wird, die die Freiheit von Äußerungen der Personalvertreter der Post im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in der Öffentlichkeit zulässt. Angenommen wurde weiters ein Antrag, der sich gegen die Kürzung der AMS-Mittel für den (Erwachsenen)-Ausbildungsbereich ausspricht. Zugewiesen wurde ein Antrag, der sich gegen Verschlechterungen bei Kuren ausspricht.

Die GLB-Anträge im Wortlaut:

Antrag 1: Wer Schutz sucht, muss Schutz erhalten!

Gegenwärtig erleben wir den Beginn einer großen Flüchtlingswelle. Ein Beginn deshalb, weil die Fluchtursachen nicht verschwinden, sondern sich noch verstärken. Das wird unsere Gesellschaft verändern. Ohne jede Einschränkung muss gelten: Wer Schutz braucht, muss ihn auch erhalten.

Nicht wenige Menschen machen sich Sorgen, wie den vielen Zuwander_innen mit Wohnungen, Schulbildung, Arbeitsplätzen und Gesundheitsversorgung geholfen werden soll. Die Antwort darauf ist, den Mangel an leistbarem Wohnraum gibt es schon heute. Eine Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus ist schon lange erforderlich – sie ist jetzt unausweichbar. Eine Bildungsreform ist ebenfalls längst unausweichbar. Ein öffentlicher Investitionsschub ist dafür notwendig. Gesteigerte Investitionen bringen zusätzliche Arbeitsplätze, zusätzliche Kaufkraft und kurbeln die Gesamtwirtschaft an…

Außerdem, Flüchtlingshilfe ist keine Zuwanderungspolitik! Niemand verlässt freiwillig sein Land, seine Familien, seine Freunde. Barrikaden, Zäune oder Marineschiffe halten diese Menschen nicht auf. Sie machen die Flucht nur noch gefährlicher und fordern am Ende nur noch mehr Opfer. Für uns Gewerkschafter_innen ist die Flüchtlings- und Asylpolitik ein humanitäres Anliegen.

Flucht muss endlich entkriminalisiert werden. Es gibt nur eine realistische Möglichkeit, kriminelle Schlepperei zu bekämpfen: Legale Wege, Asyl zu beantragen. Derzeit passiert das Gegenteil. Schritt für Schritt wurden die Einreisebedingungen verschärft, die Zäune hochgezogen und neue Mauern errichtet.

Aufgrund der Dublin-Abkommen werden immer wieder Flüchtlinge in sogenannte „sichere Drittländer“ abgeschoben. Doch wie sicher sind diese beispielsweise für ethnische Minderheiten? Die Menschenrechtssituation für Roma ist in vielen dieser Staaten verheerend. Die Alternative zum jetzigen Dublin-System ist die freie Wahl des Zufluchtsorts für Flüchtlinge.

Wir lehnen Arbeitsverbote ab. Arbeit fördert den Status in der Gesellschaft und fördert Mitwirkung und Teilhabe an den kulturellen, politischen und sozialen Verhältnissen in der Gesellschaft. Asylsuchende müssen daher die Möglichkeit zügig Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Je besser dies gelingt, umso mehr kann auch unsere Gesellschaft dabei sozial und wirtschaftlich gewinnen.

Es dürfen nicht diejenigen, die kommen, und diejenigen, die hier sind, gegeneinander ausgespielt werden. Jede Beschäftigung muss freiwillig sein und zumindest den jeweiligen kollektivvertraglichen Bestimmungen entsprechen. Für den sozialen Frieden ist es elementar wichtig, dass diejenigen, die im Normalarbeitsbereich arbeiten, nicht das Gefühl bekommen, dass Flüchtlinge ihre Arbeitsbedingungen weiter verschlechtern.

Dringend notwendig ist ferner eine europäische Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik, die auf den Prinzipien der Solidarität und den Werten der Menschlichkeit gründet. Das Sterben im Mittelmeer muss ein Ende haben! Und die EU muss aufhören, durch ihre Politik Märkte in Entwicklungsländern zu zerstören.

Notwendig sind politische Initiativen zur Bekämpfung von Fluchtursachen in den süd- und südosteuropäischen Ländern, in den Ländern des Nahen Ostens und Afrikas. Notwendig sind konzentrierte Anstrengungen für wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung echter wirtschaftlicher und sozialer Perspektiven, besonders für junge Menschen in den Herkunftsländern. Die europäischen Länder, insbesondere Österreich muss seine Entwicklungshilfe drastisch erhöhen und Waffenexporte in Krisenregionen verbieten, oder noch besser die Kriegswaffen- und -Munitionsproduktion gleich einzustellen.

Antrag 2: Maulkorb für Personalvertreter der Post aufheben!

In einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zum Anwendungsbereich des Post-Betriebsverfassungsgesetzes vom 3.März dieses Jahres wurde entschieden, dass „Kontakte zu Massenmedien, wie das Schreiben von Leserbriefen an Tageszeitungen oder auch die Gewährung von Interviews, nicht zu den Möglichkeiten gehören, die das Gesetz den Organen der Personalvertretung im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gestattet.“

Auch wenn die Immunität und damit der Schutz der Personalvertreter lt. §70 des Post-Betriebsverfassungsgesetzes unangetastet bleibt, bedeutet diese Entscheidung einen faktischen Maulkorb für die Personalvertreter der Post, die nach wie vor zu einem bedeutenden Teil der Republik Österreich gehört und an deren Funktionieren und Entwicklung großes öffentliches Interesse besteht.

Es gehört zu den Pflichten eines Betriebsrates oder Personalvertreters bei nachteiligen Entwicklungen für die Beschäftigten nicht nur die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer, sondern auch die Öffentlichkeit zu informieren und zu mobilisieren.

Die 165. Vollversammlung der AK Wien fordert eine Gesetzesänderung, die die Freiheit von Äußerungen der Personalvertreter der Post im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in der Öffentlichkeit zulässt.

Antrag 3: Kuren müssen erhalten bleiben – für gesundheitsfördernde Maßnahmen

Die 165. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer lehnt alle Angriffe auf Maßnahmen, die der Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten dienen – beispielsweise die Möglichkeit, nach Bewilligung auf Kur zu fahren, entschieden ab. Abgelehnt werden ebenfalls Ideen, die Genehmigung einer weiteren Kur von Fortschritten beim Abnehmen oder Blutdrucksenken abhängig zu machen. Ebenso abgelehnt wird der aus der Wirtschaftskammer kommende Vorschlag, 500 Euro pro Jahr für persönliche Gesundheitsförderung von der Steuer absetzbar zu machen.

Stattdessen wird sich die Arbeiterkammer weiter für gesundheitsfördernde Maßnahmen einsetzen – dazu gehören auch eine deutliche Verkürzung der Arbeitszeit, eine 6. Urlaubswoche für alle und eine deutliche Einschränkung der Möglichkeit von All-In-Verträgen.

Begründung: Im Sommer kam es durch den aus der Wirtschaftskammer kommenden Chef des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Peter McDonald, zu einem Angriff auf das System der Kuren und damit gegen jene Versicherten, die solche benötigen und bewilligt bekommen. Erhard Prugger von der Wirtschaftskammer Oberösterreich hielt es für zumutbar, die Hälfte des Kur-Aufenthaltes als Urlaub zu werten.

Antrag 4: Keine Kürzung der AMS-Mittel für den (Erwachsenen)-Ausbildungsbereich

Spätestens seit 2013 muss in Österreich von einer steigenden Massenarbeitslosigkeit gesprochen werden; die Prognosen für die nächsten Jahre klingen weiter düster. Vor einer Generation (SPÖ-Regierung Kreisky) wurden die damals 33.000 Arbeitslosen von der sich in Opposition befindlichen ÖVP noch medienwirksam als „völliges politisches Versagen“ dargestellt.

In heutiger Zeit regen hunderttausende beschäftigungslose Kolleginnen und Kollegen eigentlich niemanden in der SP/VP-Bundesregierung mehr wirklich auf. Offenbar vorbei die Zeiten in denen Massenarbeitslosigkeit nicht nur gesellschaftspolitisch einen Skandal ersten Ranges bedeuteten, weil dies als eine Vergeudung kostbarer Produktivkräfte verstanden wurde. Erinnerlich die Aussage von Bruno Kreisky dem ein paar hunderttausend Arbeitslose noch mehr schlaflose Nächte bereiten als eine staatliche „Deficitspending-Politik“.

Sicherlich, technischer Fortschritt und permanent steigende Produktivität haben neue Höhen erreicht, die Sozialpolitik hat aber nur „alibihaft“ zugunsten der arbeitenden Menschen reagiert. Wichtige jahrzehntealte gewerkschaftliche Forderungen wie „Maschinensteuer“, weitere Arbeitszeitverkürzungen oder Besteuerung von angeordneten Überstunden, bleiben weiter Theorie.

Fast unglaublich klingen die sozialpolitischen Auswirkungen der Politik der Bundesregierung, dass – Steuerreform hin oder her – die geplante Zweckbindung drastische Einsparungen bei den AMS-Budgetmitteln des Rätsels Lösung wären. Wie diese aussehen soll? Weiteres Einkalkulieren steigender Arbeitslosenzahlen - gekürzte AMS-Budgetmittel für Auf- oder Umschulungen - mehr „Eigenverantwortung“ betroffener Menschen.

Zynisch die derzeitige Situation: Hunderte Trainerinnen und Trainer vieler Erwachsenenbildungseinrichtungen deren Aufgabe es wäre, im Auftrag des AMS arbeitslose Kolleginnen und Kollegen umzuschulen, sie neu und besser zu qualifizieren, werden nun selbst arbeitslos. Von in Österreich beschäftigten rd. 7.000 Kolleginnen und Kollegen im Trainingsbereich drohen in den nächsten Monaten und Jahren mindestens weitere 1.500 ihren (nicht üppig bezahlten) Job zu verlieren.

Die 165. Vollversammlung der Wiener AK fordert daher dringend die Österreichische Bundesregierung, bzw. den Nationalrat auf, in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit mehr Mittel für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch folgende gesetzliche Änderungen:
- Eine effizientere Nutzung bereits vorhandener Budgetmittel soll dadurch erreicht werden, dass im Bundesfinanzierungsgesetz eine Ausnahme im Sinne des § 36 Abs.5, Bundeshaushaltsgesetz betreffend Beihilfen und Maßnahmen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt waren festgelegt wird. Dadurch sollen nicht abgeholte Mittel aus diesem Titel für andere Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen den Bildungsträgern zur Verfügung stehen.
- Eine Veränderung des Aufteilungsschlüssels im § 13 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz zugunsten von sozialökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten soll vorgenommen werden.
- Eine Entlastung des AMS-Budgets soll durch Herausnahme der Bedeckung der Beihilfen für Kurzarbeit erreicht werden.