AK-Wahlen: Erwerbs-Arbeitslose nicht vergessen!
- Mittwoch, 12. März 2014 @ 08:23
Weil in den Medien bei der Berichterstattung über die AK-Wahlen die Anliegen der Arbeitslosen zu kurz kommen, startet der Verein Aktive Arbeitslose Österreich eine Informationsinitiative. Die wahlwerbenden Fraktionen zu den AK-Wahlen wurden angeschrieben, damit die WählerInnen erstmals die Möglichkeit haben, auch die arbeitslosenpolitischen Positionen der Fraktionen zu erfahren. Verantwortung der AK in der Arbeitsmarktpolitik einfordern!
Die Arbeiterkammer hat nämlich eine zentrale Rolle in der Arbeitsmarktpolitik: Die AK entsendet nämlich nicht nur VertreterInnen in alle Aufsichtsgremien des AMS und ist somit politisch mitverantwortlich für das was das AMS macht oder nicht macht, sondern ist durch ihre Beteiligungen am Firmenkonglomerat rund um bfi, BBRZ und FAB der größte Anbieter an AMS-Zwangsmaßnahmen und trägt somit aufgrund dieses Interessenskonfliktes eine besondere Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte der erwerbslosen ArbeitnehmerInnen. Bislang agierte die AK völlig intransparent und allzu oft über die Betroffenen ArbeitnehmerInnen hinweg.
Die Rechte der Erwerbs-Arbeitslosen gehen uns alle an!
Arbeitslosenrechte sind nicht nur Menschenrechte sondern auch zentral für alle ArbeitnehmerInnen, die im Kapitalismus sich am Arbeitsmarkt als Ware Arbeitskraft tagtäglich verkaufen müssen: Je schlechter die rechtliche und faktische Lage der Arbeitslosen, desto größer der Druck auf die noch InhaberInnen einer Erwerbsarbeit, diese um jeden Preis anzunehmen und durchzuführen. Aktive Arbeitslose Österreich appellieren daher an alle Wahlberechtigten, ihre Wahlmöglichkeit zu nutzen und genau zu schauen, wer sich wirklich für die Rechte der Arbeitnehmerinnen mit und ohne Erwerbsarbeit einsetzt.
Infos: www.aktive-arbeitslose.at
Die Antworten des Gewerkschaftlicher Linksblocks (GLB):
1. Wer ist/sind in Ihrer Fraktion AnsprechpartnerInnen für Arbeit suchende? Wer von Ihren KandidatInnen hat in den vergangenen 3 Jahren selbst Erfahrungen längerer Zeiten der Erwerbsarbeitslosigkeit gesammelt?
Ansprechpartner: Oliver Jonischkeit - nach eigener mehrmaliger Erfahrung mit Erwerbsarbeitslosigkeit, die zum Glück schon länger zurückliegt. Kollegin Jana-Ina Luksch, die an 4. Stelle für den GLB kandidiert, war nach klassischem Mobbing bei den Wiener Linien letztlich davon betroffen, nach wie vor sind die rechtlichen Verfahren nicht abgeschlossen.
2. Was sind in Ihrem Wahlprogramm die Vorschläge Ihrer Fraktion zur Verringerung der Erwerbsarbeitslosigkeit?
Wir sind für eine radikale Arbeitszeitverkürzung - 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Damit wird es auch für Unternehmer weniger rentabel, Teilzeitkräfte einzustellen. Zudem müssen Überstunden verteuert werden, die hohe Zahl an nicht bezahlten Überstunden ist ein Skandal. Es ist höchst an der Zeit, dass sich die in den letzten Jahrzehnten gestiegene Produktivität auch bei der Verteilung der Arbeit auswirkt. Weiters sind wir für die generelle Abschaffung der All-in-Verträge
3. Das Arbeitsvolumen in Österreich ist immer noch unter jenem von 2007. Teilzeitarbeit – vorwiegend auf Kosten der Frauen – und prekäre Arbeitsverhältnisse sind im zunehmen. Sind Sie für eine Arbeitszeitverkürzung? Auf welches Wochenstundenausmaß?
Siehe Antwort auf Frage 2
4. Was wollen Sie konkret gegen die zunehmende Einschränkung der wirtschafts- und sozialpolitischen Handlungsfähigkeit Österreichs durch die EU wie z.B. Fiskalpakt, ESM usw. unternehmen, die tendenziell in Richtung Abbau des Sozialstaates und Schutz der Gewinninteressen einer kleinen Oberschicht auf Kosten der Allgemeinheit hinaus laufen?
Die EU ist ein kapitalistisches Projekt, von dem die Banken und Konzerne profitieren - nicht aber die Menschen. Die in der Agenda 2020 festgeschriebenen „sozialen Ziele“ dienen ebenso wie der „soziale Dialog“ eher dem Einschläfern der Gewerkschaften. Wir sind daher überzeugt, dass die internationale Vernetzung der Gewerkschaften und gemeinsame, länderübergreifende Aktionen der Beschäftigten, Arbeitslosen etc. notwendig sind. Deshalb ist der GLB im Weltgewerkschaftsbund organisiert, der die Sozialpartnerschaft - auch auf EU-Ebene - ablehnt.
5. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine sinnvolle Höhe (welche?) angehoben wird?
Wir lehnen generell die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe ab.
6. Halten Sie Existenz gefährdende und daher menschenrechtswidrige Totalsperre des Bezuges wegen einmaliger/punktueller Verfehlungen für angemessen?
Internationale Studien belegen, dass Bezugssperren wesentlich mehr schaden als nutzen und vor allem die Falschen treffen (denen es eh schon schlecht geht). Selbst AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Kurse erfolgreicher sind als aufgezwungene. Die UNO hat im November 2013 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert.
Was wollen Sie hier ändern?
Wir lehnen diese Sperren ab. In den wenigen Fällen, in denen Arbeitslose rechtlich dagegen vorgegangen sind, hat sich noch dazu herausgestellt, dass diese ungerechtfertigt verhängt wurden. Das zeigt, wie hier Arbeitslose der Willkür ausgesetzt sind.
7. Bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und sozialökonomischen Betrieben werden reguläre Kollektivverträge durch eine niedrige Pauschalentlohnung umgangen, die keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungen vorsieht sowie keine Gehaltsvorrückungen bei wiederholter Zuweisung bietet.
8. Besonders problematisch halten wir die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden gar nicht in einen regulären Arbeit überlassen. Die AK ist via bfi jobtransfer und anderer AMS-Zuarbeiter an der Umgehung des Arbeitsrechts direkt beteiligt. Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie tun?
Die Umgehung der Kollektivverträge ist nicht akzeptabel. Wir sind auch der Ansicht, dass die jeweiligen KV´s auch für Transitarbeiter_innen gelten und diese dabei berücksichtigt werden müssen. Zudem müssen deren Anliegen auch vom jeweiligen Betriebsrat behandelt werden. Wir haben in Vlbg selbst erlebt, wie die Geschäftsleitung eines sozialökonomischen Betriebs mit allen Mitteln verhindern wollte, dass Transitarbeiter_innen selbst einen Betriebsrat wählen.
9. Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es oft nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation gibt es eine Zwangs-Rehabilitation oder der Bezug wird gesperrt. Dies ist eine Verletzung von Artikel 26 UN Behindertenkonvention! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz unabgeschlossenen Verfahrens sich als „arbeitsfähig“ erklären. Der permanente Druck durch das AMS wird viele Menschen nur noch kranker machen. Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen? Was wollen Sie hier ändern?
Wir - und auch die Betroffenen - sind dafür, dass alle Massnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Menschen wieder herzustellen. In vielen Fällen ist es aber leider so, dass sie nicht mehr arbeitsfähig sind. Warum sollen diese nun durch solche Massnahmen gequält werden ?
10. Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind z.B. via bfi, bfi jobtransfer, BBRZ/FAB an AMS-Zwangsmaßnahmen beteiligt und so an der Entrechtung der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen beteiligt. Diese Einrichtungen werden auch nicht dazu genutzt, die Lohnarbeitslosen über deren Rechte zu informieren. Das Ansehen von AK und Gewerkschaften wird dadurch massiv beschädigt.
Halten Sie das mit den Aufgaben der AK vereinbar? Was wollen Sie hier ändern?
Das zeigt, wie notwendig es ist, dass Gewerkschaften auch verstärkt Arbeitslose in ihre Arbeit mit einbeziehen und ihre Türen für sie öffnen. Sowohl bei der Vollversammlung der AK als auch beim AMS-Beirat sollen Arbeitsloseninitiativen durch 1 Vertreter_in einbezogen werden. Dazu notwendig ist auch eine - vom AMS unabhängige - Beratungsstelle in der AK für Arbeitslose.
11. AK-Mitglieder melden immer wieder, dass die Rechtsberatung der AK unzureichend sei oder dass die fehlerhaft Auskunft über AMS-Zwangsmaßnahmen gibt. Rechtshilfeinformationen für Arbeitslose sind zum Teil sehr oberflächlich. Insbesondere über die Mindestsicherung gibt es wenig Informationen und oft keine Beratung. Hilfe bei Rechtsverfahren wird selten gewährt. Wie wollen Sie die Rechtsinformation und Rechtsdurchsetzung verbessern?
Wir sind überhaupt der Ansicht, dass Arbeitslose - auch wenn sie länger als 2 Jahre arbeitslos sind - Mitglied der AK bleiben sollen. Die AK muss hier die gesellschaftliche Realität zu Kenntnis nehmen, auch wenn sie sich natürlich für Vollbeschäftigung einsetzen muss. Und daher muss sie ihnen auch entsprechend rechtlich zur Seite stehen. Mit Arbeitslosen meinen wir übrigens immer Erwerbsarbeitslose - das bedeutet ja nicht, dass sie nicht arbeiten, halt leider unbezahlt...
12. Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen als langfristiges Ziel, das die Menschen vor den Schikanen eines auf strukturelle Gewalt aufbauenden „Sozialstaates“ (permanente Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren) schützt und die freie Wahl von Arbeit erst ermöglicht und so die Position der ArbeitnehmerInnen stärken würde?
Beim bedingungslosen Grundeinkommen stellt sich unter den derzeitigen Machtverhältnissen die Frage, wer dieses finanziert. Es kann jedenfalls nicht sein, dass die Lohnabhängigen sich dieses sozusagen selbst bezahlen. Zunächst einmal sind wir dafür, die Mindestsicherung zu erhöhen und von allen Zwangsmassnahmen zu befreien - das könnte ein erster Schritt sein. Zudem muss dringend die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld deutlich erhöht werden.
13. AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien sowie in die Verwaltungsgerichte, die über Berufungen gegen AMS-Bescheide entscheiden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert sind und deren Erfahrungen und Anliegen berücksichtigt werden. Die UNO verlangt in Ihren Empfehlung von November 2013 einen regelmäßigen und offenen Dialog mit den Arbeitslosen. Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine transparente Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten innerhalb der AK haben? Wie stehen Sie zur Idee einer eigenen „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?
Das ist auf jeden Fall eine gute Möglichkeit. Verpflichtend sollte die Einbindung der Arbeitsloseninitiativen in die AK-Vollversammlung und den AMS-Beirat sein - wer das ist, sollen die Initiativen selbst bestimmen.
14. Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Erwerbsarbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?
Diese Forderungen unterstützen wir voll und ganz, wie oben schon erwähnt, sind wir überzeugt, dass auch nach 2-jähriger Arbeitslosigkeit die Menschen Mitglied der Arbeiterkammer bleiben sollen - mit aktivem und passivem Wahlrecht.
15. Welche Form von finanzieller, organisatorischer, politischer Unterstützung wollen Sie Erwerbsarbeitsloseninitiativen anbieten?
Wir sind eine kleine Fraktion - was wir aber können ist, immer wieder Forderungen der Erwerbsarbeitsloseninitiativen in die AK und die Gewerkschaften einzubringen und darüber zu berichten, wie wir das unter www.glb.atauch immer wieder machen.
16. Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte zwar vor langer Zeit ratifiziert, aber weder in Verfassungsrang gehoben noch das Zusatzprotokoll über Einzelbeschwerden unterschrieben.
Wollen Sie das ändern? Wenn ja, wie?
Das ist zum Beispiel ein Thema, das öffentlich gemacht werden sollte, um den Druck bzgl. der Umsetzung zu erhöhen.
17. Allgemein erfahren die AK-Mitglieder wenig bis gar nichts über die politische Arbeit der AK. Minderheitenfraktionen werden nie sichtbar, Beschlüsse der AK-Gremien sind im Internet nicht abrufbar. Ebenso erfahren die Mitglieder nichts darüber, was VertreterInnen der AK in diversen Gremien tun (AMS, Krankenkassen, Pensionsversicherung, Ministerien, …). Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder zwischen den Wahlen gibt es überhaupt keine. Wie soll eine transparente und demokratische AK ausschauen? Was wollen Sie dafür tun?
Besonders krass ist dies in der Wiener AK. Wir haben bereits mehrmals in Anträgen mehr Transparenz in der Berichterstattung gefordert bzw. dass auch die Minderheitenfraktionen ihren Platz in der AK-Zeitung und auf der Homepage der AK bekommen. Ähnliche Anträge anderer Fraktionen haben wir ebenfalls immer unterstützt, alle wurden von der FSG-Mehrheit abgeschmettert. Wir werden uns auch weiterhin - gemeinsam mit den anderen kleineren Fraktionen - dafür auch weiter einsetzen. Gerade dies würde dafür sorgen, dass die Menschen die AK nicht nur bzgl. Rechts- und Konsumentenschutz wahr nehmen sondern als ihre gesetzliche Interessensvertretung.
18. Sind Sie dafür, dass die AK eine Abteilung für Menschenrechte einrichtet, um z.B. auch bei Gesetzesbegutachtungen vermehrt die Menschenrechte Aspekte einzufordern!
Das ist eine gute Möglichkeit
Die Arbeiterkammer hat nämlich eine zentrale Rolle in der Arbeitsmarktpolitik: Die AK entsendet nämlich nicht nur VertreterInnen in alle Aufsichtsgremien des AMS und ist somit politisch mitverantwortlich für das was das AMS macht oder nicht macht, sondern ist durch ihre Beteiligungen am Firmenkonglomerat rund um bfi, BBRZ und FAB der größte Anbieter an AMS-Zwangsmaßnahmen und trägt somit aufgrund dieses Interessenskonfliktes eine besondere Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte der erwerbslosen ArbeitnehmerInnen. Bislang agierte die AK völlig intransparent und allzu oft über die Betroffenen ArbeitnehmerInnen hinweg.
Die Rechte der Erwerbs-Arbeitslosen gehen uns alle an!
Arbeitslosenrechte sind nicht nur Menschenrechte sondern auch zentral für alle ArbeitnehmerInnen, die im Kapitalismus sich am Arbeitsmarkt als Ware Arbeitskraft tagtäglich verkaufen müssen: Je schlechter die rechtliche und faktische Lage der Arbeitslosen, desto größer der Druck auf die noch InhaberInnen einer Erwerbsarbeit, diese um jeden Preis anzunehmen und durchzuführen. Aktive Arbeitslose Österreich appellieren daher an alle Wahlberechtigten, ihre Wahlmöglichkeit zu nutzen und genau zu schauen, wer sich wirklich für die Rechte der Arbeitnehmerinnen mit und ohne Erwerbsarbeit einsetzt.
Infos: www.aktive-arbeitslose.at
Die Antworten des Gewerkschaftlicher Linksblocks (GLB):
1. Wer ist/sind in Ihrer Fraktion AnsprechpartnerInnen für Arbeit suchende? Wer von Ihren KandidatInnen hat in den vergangenen 3 Jahren selbst Erfahrungen längerer Zeiten der Erwerbsarbeitslosigkeit gesammelt?
Ansprechpartner: Oliver Jonischkeit - nach eigener mehrmaliger Erfahrung mit Erwerbsarbeitslosigkeit, die zum Glück schon länger zurückliegt. Kollegin Jana-Ina Luksch, die an 4. Stelle für den GLB kandidiert, war nach klassischem Mobbing bei den Wiener Linien letztlich davon betroffen, nach wie vor sind die rechtlichen Verfahren nicht abgeschlossen.
2. Was sind in Ihrem Wahlprogramm die Vorschläge Ihrer Fraktion zur Verringerung der Erwerbsarbeitslosigkeit?
Wir sind für eine radikale Arbeitszeitverkürzung - 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Damit wird es auch für Unternehmer weniger rentabel, Teilzeitkräfte einzustellen. Zudem müssen Überstunden verteuert werden, die hohe Zahl an nicht bezahlten Überstunden ist ein Skandal. Es ist höchst an der Zeit, dass sich die in den letzten Jahrzehnten gestiegene Produktivität auch bei der Verteilung der Arbeit auswirkt. Weiters sind wir für die generelle Abschaffung der All-in-Verträge
3. Das Arbeitsvolumen in Österreich ist immer noch unter jenem von 2007. Teilzeitarbeit – vorwiegend auf Kosten der Frauen – und prekäre Arbeitsverhältnisse sind im zunehmen. Sind Sie für eine Arbeitszeitverkürzung? Auf welches Wochenstundenausmaß?
Siehe Antwort auf Frage 2
4. Was wollen Sie konkret gegen die zunehmende Einschränkung der wirtschafts- und sozialpolitischen Handlungsfähigkeit Österreichs durch die EU wie z.B. Fiskalpakt, ESM usw. unternehmen, die tendenziell in Richtung Abbau des Sozialstaates und Schutz der Gewinninteressen einer kleinen Oberschicht auf Kosten der Allgemeinheit hinaus laufen?
Die EU ist ein kapitalistisches Projekt, von dem die Banken und Konzerne profitieren - nicht aber die Menschen. Die in der Agenda 2020 festgeschriebenen „sozialen Ziele“ dienen ebenso wie der „soziale Dialog“ eher dem Einschläfern der Gewerkschaften. Wir sind daher überzeugt, dass die internationale Vernetzung der Gewerkschaften und gemeinsame, länderübergreifende Aktionen der Beschäftigten, Arbeitslosen etc. notwendig sind. Deshalb ist der GLB im Weltgewerkschaftsbund organisiert, der die Sozialpartnerschaft - auch auf EU-Ebene - ablehnt.
5. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine sinnvolle Höhe (welche?) angehoben wird?
Wir lehnen generell die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe ab.
6. Halten Sie Existenz gefährdende und daher menschenrechtswidrige Totalsperre des Bezuges wegen einmaliger/punktueller Verfehlungen für angemessen?
Internationale Studien belegen, dass Bezugssperren wesentlich mehr schaden als nutzen und vor allem die Falschen treffen (denen es eh schon schlecht geht). Selbst AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Kurse erfolgreicher sind als aufgezwungene. Die UNO hat im November 2013 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert.
Was wollen Sie hier ändern?
Wir lehnen diese Sperren ab. In den wenigen Fällen, in denen Arbeitslose rechtlich dagegen vorgegangen sind, hat sich noch dazu herausgestellt, dass diese ungerechtfertigt verhängt wurden. Das zeigt, wie hier Arbeitslose der Willkür ausgesetzt sind.
7. Bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und sozialökonomischen Betrieben werden reguläre Kollektivverträge durch eine niedrige Pauschalentlohnung umgangen, die keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungen vorsieht sowie keine Gehaltsvorrückungen bei wiederholter Zuweisung bietet.
8. Besonders problematisch halten wir die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden gar nicht in einen regulären Arbeit überlassen. Die AK ist via bfi jobtransfer und anderer AMS-Zuarbeiter an der Umgehung des Arbeitsrechts direkt beteiligt. Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie tun?
Die Umgehung der Kollektivverträge ist nicht akzeptabel. Wir sind auch der Ansicht, dass die jeweiligen KV´s auch für Transitarbeiter_innen gelten und diese dabei berücksichtigt werden müssen. Zudem müssen deren Anliegen auch vom jeweiligen Betriebsrat behandelt werden. Wir haben in Vlbg selbst erlebt, wie die Geschäftsleitung eines sozialökonomischen Betriebs mit allen Mitteln verhindern wollte, dass Transitarbeiter_innen selbst einen Betriebsrat wählen.
9. Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es oft nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation gibt es eine Zwangs-Rehabilitation oder der Bezug wird gesperrt. Dies ist eine Verletzung von Artikel 26 UN Behindertenkonvention! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz unabgeschlossenen Verfahrens sich als „arbeitsfähig“ erklären. Der permanente Druck durch das AMS wird viele Menschen nur noch kranker machen. Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen? Was wollen Sie hier ändern?
Wir - und auch die Betroffenen - sind dafür, dass alle Massnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Menschen wieder herzustellen. In vielen Fällen ist es aber leider so, dass sie nicht mehr arbeitsfähig sind. Warum sollen diese nun durch solche Massnahmen gequält werden ?
10. Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind z.B. via bfi, bfi jobtransfer, BBRZ/FAB an AMS-Zwangsmaßnahmen beteiligt und so an der Entrechtung der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen beteiligt. Diese Einrichtungen werden auch nicht dazu genutzt, die Lohnarbeitslosen über deren Rechte zu informieren. Das Ansehen von AK und Gewerkschaften wird dadurch massiv beschädigt.
Halten Sie das mit den Aufgaben der AK vereinbar? Was wollen Sie hier ändern?
Das zeigt, wie notwendig es ist, dass Gewerkschaften auch verstärkt Arbeitslose in ihre Arbeit mit einbeziehen und ihre Türen für sie öffnen. Sowohl bei der Vollversammlung der AK als auch beim AMS-Beirat sollen Arbeitsloseninitiativen durch 1 Vertreter_in einbezogen werden. Dazu notwendig ist auch eine - vom AMS unabhängige - Beratungsstelle in der AK für Arbeitslose.
11. AK-Mitglieder melden immer wieder, dass die Rechtsberatung der AK unzureichend sei oder dass die fehlerhaft Auskunft über AMS-Zwangsmaßnahmen gibt. Rechtshilfeinformationen für Arbeitslose sind zum Teil sehr oberflächlich. Insbesondere über die Mindestsicherung gibt es wenig Informationen und oft keine Beratung. Hilfe bei Rechtsverfahren wird selten gewährt. Wie wollen Sie die Rechtsinformation und Rechtsdurchsetzung verbessern?
Wir sind überhaupt der Ansicht, dass Arbeitslose - auch wenn sie länger als 2 Jahre arbeitslos sind - Mitglied der AK bleiben sollen. Die AK muss hier die gesellschaftliche Realität zu Kenntnis nehmen, auch wenn sie sich natürlich für Vollbeschäftigung einsetzen muss. Und daher muss sie ihnen auch entsprechend rechtlich zur Seite stehen. Mit Arbeitslosen meinen wir übrigens immer Erwerbsarbeitslose - das bedeutet ja nicht, dass sie nicht arbeiten, halt leider unbezahlt...
12. Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen als langfristiges Ziel, das die Menschen vor den Schikanen eines auf strukturelle Gewalt aufbauenden „Sozialstaates“ (permanente Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren) schützt und die freie Wahl von Arbeit erst ermöglicht und so die Position der ArbeitnehmerInnen stärken würde?
Beim bedingungslosen Grundeinkommen stellt sich unter den derzeitigen Machtverhältnissen die Frage, wer dieses finanziert. Es kann jedenfalls nicht sein, dass die Lohnabhängigen sich dieses sozusagen selbst bezahlen. Zunächst einmal sind wir dafür, die Mindestsicherung zu erhöhen und von allen Zwangsmassnahmen zu befreien - das könnte ein erster Schritt sein. Zudem muss dringend die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld deutlich erhöht werden.
13. AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien sowie in die Verwaltungsgerichte, die über Berufungen gegen AMS-Bescheide entscheiden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert sind und deren Erfahrungen und Anliegen berücksichtigt werden. Die UNO verlangt in Ihren Empfehlung von November 2013 einen regelmäßigen und offenen Dialog mit den Arbeitslosen. Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine transparente Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten innerhalb der AK haben? Wie stehen Sie zur Idee einer eigenen „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?
Das ist auf jeden Fall eine gute Möglichkeit. Verpflichtend sollte die Einbindung der Arbeitsloseninitiativen in die AK-Vollversammlung und den AMS-Beirat sein - wer das ist, sollen die Initiativen selbst bestimmen.
14. Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Erwerbsarbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?
Diese Forderungen unterstützen wir voll und ganz, wie oben schon erwähnt, sind wir überzeugt, dass auch nach 2-jähriger Arbeitslosigkeit die Menschen Mitglied der Arbeiterkammer bleiben sollen - mit aktivem und passivem Wahlrecht.
15. Welche Form von finanzieller, organisatorischer, politischer Unterstützung wollen Sie Erwerbsarbeitsloseninitiativen anbieten?
Wir sind eine kleine Fraktion - was wir aber können ist, immer wieder Forderungen der Erwerbsarbeitsloseninitiativen in die AK und die Gewerkschaften einzubringen und darüber zu berichten, wie wir das unter www.glb.atauch immer wieder machen.
16. Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte zwar vor langer Zeit ratifiziert, aber weder in Verfassungsrang gehoben noch das Zusatzprotokoll über Einzelbeschwerden unterschrieben.
Wollen Sie das ändern? Wenn ja, wie?
Das ist zum Beispiel ein Thema, das öffentlich gemacht werden sollte, um den Druck bzgl. der Umsetzung zu erhöhen.
17. Allgemein erfahren die AK-Mitglieder wenig bis gar nichts über die politische Arbeit der AK. Minderheitenfraktionen werden nie sichtbar, Beschlüsse der AK-Gremien sind im Internet nicht abrufbar. Ebenso erfahren die Mitglieder nichts darüber, was VertreterInnen der AK in diversen Gremien tun (AMS, Krankenkassen, Pensionsversicherung, Ministerien, …). Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder zwischen den Wahlen gibt es überhaupt keine. Wie soll eine transparente und demokratische AK ausschauen? Was wollen Sie dafür tun?
Besonders krass ist dies in der Wiener AK. Wir haben bereits mehrmals in Anträgen mehr Transparenz in der Berichterstattung gefordert bzw. dass auch die Minderheitenfraktionen ihren Platz in der AK-Zeitung und auf der Homepage der AK bekommen. Ähnliche Anträge anderer Fraktionen haben wir ebenfalls immer unterstützt, alle wurden von der FSG-Mehrheit abgeschmettert. Wir werden uns auch weiterhin - gemeinsam mit den anderen kleineren Fraktionen - dafür auch weiter einsetzen. Gerade dies würde dafür sorgen, dass die Menschen die AK nicht nur bzgl. Rechts- und Konsumentenschutz wahr nehmen sondern als ihre gesetzliche Interessensvertretung.
18. Sind Sie dafür, dass die AK eine Abteilung für Menschenrechte einrichtet, um z.B. auch bei Gesetzesbegutachtungen vermehrt die Menschenrechte Aspekte einzufordern!
Das ist eine gute Möglichkeit