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AK-Steiermark: Interessensvertretung sieht anders aus

  • Donnerstag, 6. November 2014 @ 22:00
Steiermark Trotz sprudelnder Gewinne niedrige Lohnabschlüsse in der Metallindustrie, explodierende Wohnkosten und Arbeitslosenzahlen sowie die von der Landesregierung zu verantwortende Auslagerung des Servicebereichs der Energie Steiermark und das damit einhergehende Lohndumping. Diese Themen brachte der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB-KPÖ) bei der 2. Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark am 6. November 2014 aufs Tapet. Keine Zeit für dringende Probleme

Nicht mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung der MandatarInnen mit den drängenden Problemen begann die Sitzung, sondern der Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister referierte zum Teil vier Jahre alte und längst bekannte Thesen aus einem seiner Bücher. „Und das ausgerechnet in einem Jahr, in dem die AK-Vollversammlung aufgrund der Kammerwahlen nur eine einzige Arbeitssitzung hatte“, schüttelt AK-Rat Kurt Luttenberger (GLB-KPÖ) den Kopf. Entsprechend wenig Zeit blieb, um sich mit den von SPÖ und ÖVP verschuldeten Problemen auseinanderzusetzen.

Luttenberger betonte in seiner Wortmeldung, dass die Kollektivvertragsabschlüsse in der Metallindustrie vollkommen unzureichend sind. Ebenso erinnerte er FSG- und FCG-MandatarInnen mit Doppelfunktionen daran, einheitlich zu handeln und sich an gefällte AK-Beschlüsse auch in den Parlamenten zu halten: „Die derzeitige Vollversammlung erfüllt nicht die Funktion eines Arbeiterparlaments: Nur eine einzige Arbeitssitzung pro Jahr findet statt und selbst dann stehen Parteitaktik und nicht die Interessen der arbeitenden Bevölkerung im Vordergrund“, kritisierte Luttenberger abschließend.

FSG und FCG machen Landesregierung die Mauer

Wenig überraschend war das Abstimmungsverhalten der FSG. Die Mehrheitsfraktion stimmte weder dem dringlichen Antrag gegen die Auslagerung beim landeseigenen Energieversorger zu, noch dem zur Senkung der Wohnkosten. Auch gegen weitere Kürzungen im Bereich der steirischen Behindertenhilfe wollte man sich nicht klar positionieren. Stattdessen wurden diese und zahlreiche weitere Anträge an den Vorstand zugewiesen und damit wohl schubladisiert. Nicht Politik im Sinne der arbeitenden Menschen wird hier gemacht, sondern den Landesregierern die Mauer.

Der GLB brachte fünf Resolutionen und eine dringliche Resolutionen ein. Die GLB-Anträge im Wortlaut:

Resolution 1: Stopp Sparpolitik bei Bildung und Unterricht!

Trotz PISA-Studie die nach wie vor dem österreichischen Bildungsstandard nicht das beste Zeugnis ausstellt, soll - das Bankendesaster von Hypo-Kärnten und Volksbank und der jüngste EU-Brief aus Brüssel zwecks weiterer Budgeteinsparungen dazu zur Erinnerung - sehr vordergründig z. B. bei der Unterrichtsqualität öffentlicher Bildungseinrichtungen weiter eingespart werden. Erste Absichten der Bundesregierung sind erinnerlich und entsetzten: Klassen mit mehr Schülerinnen und Schülern als bisher, weniger ZweitlehrerInnen in der NMS, weitere Mehrbelastungen der Bundesländer. usw.

Konkret handelt es sich um verschwindend geringe Summen; im Gegensatz zu den Milliardenstützungen von Steuergeldern zwecks zweifelhafter Bankenrettungsaktionen. Obwohl dieser bildungspolitische Sparunsinn auf Grund massivster Proteste vorerst gestoppt wurde bleibt die innenpolitische Konfrontation. Laut Regierungsbeschluss soll(t)en heuer 57 Mio. Euro und 2015 weitere 60 Mio. Euro eingespart werden.

Die Politik nimmt so oft den Satz „der nächsten Generation ihre Zukunft zu ermöglichen“ in den Mund. In der Praxis walten aber leider andere Realitäten. Gerade jetzt wäre es für die Bundesregierung möglich binnenstaatlich, aber auch in Übereinstimmung mit den EU-Bestimmungen z. B. durch vermögensbezogene Steuern und Abgaben, gerecht bemessener Grunderwerbsteuern Spekulations- und Kapitalfluchtabgaben, dem gezielten Kampf gegen Schieber und Spekulanten usw. sehr rasch Milliarden Euros für das Budget- ohne schleichendem Sozialkahlschlag z. B. im Bildungswesen - zu lukrieren.

Die 2. Vollversammlung der steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Österreichische Bundesregierung auf, geplante Einsparungsmaßnahmen im Bildungs- und Unterrichtsbereich 2014, 2015, und darüber hinaus, fallenzulassen!

Resolution 2: Einführung einer Vermögenssteuer

Reichtum in Österreich

Das gesellschaftliche Vermögen in Österreich ist extrem ungleich verteilt: Wie von einer Studie der Linzer johannes-Kepler-Universität im Jahr 2013 nachgewiesen, besitzt das reichste eine Prozent der Österreicherlnnen Vermögenswerte in der Höhe von 469 Milliarden Euro. Angeführt wird die Liste der reichsten Österreicherlnnen von der Familie Porsche und Piëch, deren Vermögen vom Wirtschaftsmagazin trend auf 44,8 Milliarden Euro geschätzt wird. Dieses eine Prozent bezieht ein Drittel seines jährlichen Gesamteinkommens aus Vermögenseinkommen in Form von Zinsen oder Dividenden, also weitgehend leistungslosen und gering besteuerten Einkünften.

In Summe besitzt das oberste eine Prozent in diesem Land ganze 37 Prozent des gesellschaftlichen Gesamtvermögens und damit mehr als die 90-prozentige Bevölkerungsmehrheit, die gerade einmal 32 Prozent des Gesamtvermögens besitzt. Dabei ist das gesellschaftliche Vermögen heute so groß wie nie zuvor. Nie gab es mehr Reichtum! Das Problem ist allerdings, dass er derart ungleich verteilt ist: Eine Minderheit besitzt den Großteil des Vermögens, wodurch die Mehrheit relativ geringe Einkommen erzielt und der Staat sich Verschulden muss. Würden Einkommen und Vermögen anders verteilt, könnten öffentliche wie private Schuldenprobleme deutlich reduziert werden. Es ist demnach nicht die Mehrheit der Bevölkerung, sondern die reiche Elite, die über den Verhältnissen der Gesellschaft lebt. Das wirft die Frage auf, ob wir uns eine derartige Konzentration des Reichtums noch leisten können und wollen.

Steuerliche Schieflage

Die Vermögensverteilung ist nämlich nicht die einzige Schieflage in Österreich: Während Arbeit sehr hoch besteuert ist, sind Vermögen kaum besteuert. Vermögensbezogene Steuern machten laut OECD im Jahr 2012 gerade einmal 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 1,3 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus. Damit gehört Österreich auch im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern. Im OECD-Durchschnitt beträgt der Anteil vermögensbezogener Steuern 5,4 Prozent des gesamten Steueraufkommens, in den USA sind es gar 12,1 Prozent. Die steuerliche Bevorzugung der Vermögenden in Österreich führt einerseits dazu, dass die Arbeitseinkommen einen immer größeren Teil der Steuerlast tragen müssen, andererseits die öffentlichen Kassen immer größere Lücken aufweisen.

Finanzieller Beitrag der Vermögenden

Die breite Mehrheit der Österreicherlnnen spürt die Auswirkungen dieser verfehlten Lobby-Politik Monat für Monat dadurch, dass immer mehr immer weniger zur Verfügung haben, aber auch in der Stadt Graz erleben wir, dass es nicht einfacher wird, notwendige Investitionen und Ausgaben im Interesse der Bevölkerung zu tätigen. Nur eine entsprechende finanzielle Beteiligung der Vermögenden kann zur Entlastung öffentlicher wie privater Haushalte beitragen. Einer entsprechenden Studie der Linzer Johannes-Kepler-Universität zufolge, würde eine gestaffelte Vermögenssteuer, die ab einem Besitz von einer Million Euro zu entrichten wäre, bis zu 6,9 Milliarden Euro einbringen:

Fakten statt Mythen

Dem häufig genannten Argument, eine Vermögensbesteuerung würde den Mittelstand belasten, fehlt bei einem Freibetrag von einer Million Euro jegliche Grundlage. Die große Masse der österreichischen Bevölkerung wäre von einer solchen Vermögenssteuer nicht betroffen. Je nach Modell sind dabei lediglich fünf bis acht Prozent der reichsten Haushalte betroffen. Das wäre ein mehr als vertretbarer Beitrag der Reichen, der zu einer gerechteren Verteilung führen würde. Im angeführten Modell sind auch bereits mögliche „Ausweicheffekte“ durch die Verschiebung von Vermögen berücksichtigt.

Dazu gilt es gleichzeitig festzuhalten, dass ein großer Teil der Vermögen immobil sind, Grundstücke und Immobilien können gar nicht, Stiftungsvermögen nur um einen extrem hohen Preis ins Ausland übersiedelt werden. Zusätzlich lässt sich aus oben genannten Statistiken ablesen, dass es in der Mehrzahl der OECD-Staaten ohnehin eine höhere Vermögensbesteuerung gibt. Verbleibende Steuerschlupflöcher können mit entsprechenden politischen Willen in Form von Abkommen mit sogenannten „Steueroasen“ gestopft werden.

„Reicher Mann und armer Mann standen da und sahn sich an. Und der Arme sagte bleich_ Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich«. (Bertolt Brecht) Wer über Reichtum spricht, muss daher auch über Armut sprechen. Gerade im unteren Drittel unserer Gesellschaft haben die angeführten Zahlen enorme Auswirkungen auf das Leben der Menschen: Über eine Million Österreicherlnnen, davon viele zehntausende aus der Steiermark, gelten als akut arm oder armutsgefährdet, unter ihnen 130.000 Kinder und Jugendliche.

Armut bedeutet in Österreich, dass im siebtreichsten Land der Erde hunderttausende Menschen finanzielle Not leiden, unerwartete Ausgaben nicht tätigen können oder kaum Möglichkeiten haben, sich neue Kleidung zu kaufen. Bereits im vergangenen Winter konnten 313.000 Österreicherlnnen ihre Wohnung nicht angemessen heizen, für dieses Jahr ist nicht zuletzt aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit, gerade auch in unserem Bundesland, ein weiterer Negativrekord bei der Energiearmut zu erwarten. Zusätzlich führen die mit Armut verbundenen Belastungen zur Beeinträchtigung der physischen und psychischen Gesundheit vieler Menschen sowie zu sozialer Ausgrenzung.

Umsteuern jetzt!

In den vergangenen Jahren wurden in Österreich Milliarden für die Rettung maroder Banken oder für den Ankauf untauglichen Kriegsgeräts ausgegeben, die Zeche dafür haben stets die arbeitenden Menschen, die Jugend und die armen Bevölkerungsschichten getragen. Wichtige Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Bildung, sozialem Wohnbau und Forschung oder bei der Schaffung von Arbeitsplätzen sind unterblieben, während dringend notwendige soziale Leistungen für Familien, Studierende, Pensionistlnnen und viele mehr gekürzt oder seit Jahren nicht der Inflation angepasst wurden. Stets wurde dabei auf leere Staatskassen verwiesen. Mit der Einführung einer Vermögenssteuer kann hier endlich gegengesteuert werden und sowohl zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte wie auch der Bevölkerungsmehrheit beigetragen werden.

Entscheidend bleibt nun, dass der Bundesgesetzgeber folgende Maßnahmen trifft:
1) Prüfung oben genannte Modelle einer Vermögenssteuer und Einführung einer gestaffelten Vermögenssteuer auf hohe Privatvermögen ab 700.000 Euro netto.
2) Rasche Umsetzung einer Steuerreform mit einer spürbaren Lohnsteuersenkung, gegenfinanziert aus den Einnahmen einer Vermögenssteuer.
3) Einführung einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem hohen Freibetrag, der sicherstellt, dass im Laufe eines ArbeitnehmerInnen-Lebens Erspartes steuerfrei weitervererbt werden kann.
4) Verstärkter Einsatz auf EU-Ebene zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark erklärt dazu ihre volle Unterstützung ihren Beitrag zwecks rascher Einführung einer Vermögenssteuer zu leisten.

Resolution 3: Neufassung des AsylG, Beschleunigung der Asylverfahren

Das Asylgesetz 2005 (AsylG) ist das zentrale Gesetz des Österreichischen Asylwesens, nachdem durch das Fremdenrechtspaket 2005 eine Neuordnung der Rechtsmaterie vorgenommen worden war. Das AsylG regelt die Voraussetzungen zur Gewährung von internationalem Schutz: Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und der Statusrichtlinie (Qualifikations-Richtlinie) oder Gewährung von subsidiärem Schutz (Refoulementschutz).

Leider muss zur Kenntnis genommen werden, dass das AsylG zwischenzeitlich völlig unüberschaubar geworden ist und dieses, ähnlich der Österreichischen Bundesverfassung, in der Praxis zu einer „Gesetzesruine“ ausufert. Will heißen, die Unübersichtlichkeit bei Auslegung und Anwendung geht einerseits voll zu Lasten der Bediensteten die das AsylG zu exekutieren haben und andererseits gereicht es auch zum Nachteil von in Österreich asylsuchenden Menschen; Überlange Bearbeitungsdauer von Jahren, Ungereimtheiten bei der vorläufigen Unterbringung durch die Bundesländer sind regelmäßig Schlagzeilen in unseren Medien und schaden dem guten Ruf Österreichs in der Welt.

Es ist daher höchst an der Zeit dies zu ändern. Vorstellbar sind folgende Varianten:
a) Völlige Neufassung des AsylG geleitet nach den Grundsätzen der UN-Menschenrechtskonvention, der EUV und der ÖBV, wo in klaren und nachvollziehbaren Paragraphen unsere Asylgesetzgebung abgehandelt wird.
b) Die gesetzliche Verankerung und Sicherstellung, dass in Österreich eingeleitete Asylverfahren nach längstens 4 Monaten auch abzuschließen ist.

Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung auf rasch genannte Punkte umzusetzen.

Resolution 4: Runter mit den Wohnkosten!

Wohnen ist für viele Menschen in unserem Bundesland zwischenzeitlich zu einem extrem teuren Gut geworden. Viele Familien müssen bereits deutlich über 50 Prozent ihres Haushaltseinkommens für das Wohnen ausgeben. Erst neulich wurde wieder bestätigt: Die Wohnkosten steigen mit derzeit plus 4,3 Prozent merklich schneller als die übrige Inflation.

Die „Reformpartner“ in der steirischen Landespolitik haben leider- trotz jüngstem „Abfederns“ (KLZ 24. 10. 2014) - die im Budget bereitgestellten Wohnbaufördermittel, die jeden Beschäftigten/ jeder Beschäftigten vom Bruttolohn gleich abzogen werden, noch immer nicht in den Landeswohnbau investiert sondern zweckentfremdet z. B. der Budgetkonsolidierung zugeführt. Dies gehört sofort geändert und ginge auch ganz einfach, nämlich als landesgesetzliche Einführung der Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel! Absolut notwendig bleibt auch - trotz kürzlicher Verbesserung - eine der sozialen Lage angepasste Neuausrichtung der steirischen Wohnbeihilfe bei gleichzeitiger Ausweitung des Bezieherlnnenkreises.

Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Steirische Landesregierung auf
a) eine Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel zu vollziehen und
b) die Wohnbeihilfe weiter zu erhöhen und den Bezieherlnnenkreis ebenso auszuweiten!

Resolution 5: Gegen weitere, permanente Kürzungen im Bereich der steirischen Behindertenhilfe!

Es ist durchaus richtig, dass das Land Steiermark aktuell Nachbesserungen für die Behindertenhilfe gewährt aber leider ist dies nur „eine Seite der Medaille“. Zwischenzeitlich wird auf raffiniertere Art und Weise der Kürzungskurs weitergeführt: Also nicht alles auf einmal so wie 2011, sondern scheibchenweise um evt. möglichen Protest von betroffenen Steirerinnen und Steirern abzufedern. Im Juli 2014 wurde ein neues Behindertengesetz im Landtag mehrheitlich beschlossen, welches konkret zur Streichung des Lohnkostenzuschusses und der integrativen Lehrausbildung führte. Beides waren bisher recht erfolgreiche Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmerkt gewesen.

Nun folgen mit der Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO) zum Steirischen Behindertengesetz weitere Verschlechterungen. Konkret werden Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung gestrichen und die Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen zur Arbeitsintegration und zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gekürzt. Dies verschlechtert deren Jobchancen ungemein und es bedeutet oftmals Arbeitsplatzverlust und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die betreuenden Kolleginnen und Kollegen.

Leider fanden diese im steirischen Landtag beschlossenen Kürzungen schon wieder die Zustimmung von Arbeitnehmervertretern! Dies ist umso mehr bedauerlich, da bekanntlich andererseits mit Steuermilliardenbeträgen Banken und ihre Aktionäre problemlos gestützt werden. Es wäre mehr als zu begrüßen, wenn „unsere“ AK öffentlich dazu Stellung nimmt und sich klar z. B. für die Interessen ihrer Mitglieder in der Behindertenhilfe ausspricht.

Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Steirische Landesregierung auf die schleichende Kürzungspolitik durch die LEVO abzustellen und die Jobchancen behinderter Menschen durch Schaffen eines 2. und 3. Arbeitsmarktes zu erhöhen.

Dringliche Resolution 6: Rücknahme der Auslagerung des Servicebereichs der Energie Steiermark!

In den letzten Jahrzehnten folgte in unserem Bundesland eine Strompreiserhöhung der nächsten. Die Energie Steiermark (Estag) zählt dadurch österreichweit zu den teuersten Anbietern. So kann beispielsweise ein durchschnittlicher Zweipersonenhaushalt im Bezirk Graz-Umgebung, laut e-Control seine jährlichen Stromkosten von ca. 674 Euro auf knapp 552 Euro senken und damit 122 Euro sparen, wenn er von der Estag zum günstigsten Anbieter wechseln würde. Die Estag, befindet sich, nach Verkauf an die französische EdF - übrigens auch ein veritabler Atomenergiekonzern - noch immerhin zu 75 Prozent im Besitz des Landes Steiermark.

Nun plant gerade das Land, trotz überteuerter Tarife und sprudelnder Einnahmen ihren Servicebereich zwecks Profitmaximierung auszulagern. Laut jüngster Reportage der „KLZ (1. 11. 2014) sollen rd. 200 betroffene Kolleginnen und Kollegen in Zukunft ihre Arbeit in einer „outgesourcten“ Gesellschaft die früher das Callcenter betrieb, versehen (Stichwort: Änderungskündigungen?) Für alle neu eintretenden MitarbeiterInnen entfällt damit der KV für Energieversorgungsunternehmen; es kommt künftig der schlechtere Gewerbe-KV zur Anwendung. Die Rolle des Estag-Betriebsrates erscheint in dieser Angelegenheit dubios.

Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Steirische Landesregierung und deren Eigentümervertreter, LH Franz Voves, auf für eine Rücknahme der Ausgliederungspläne seitens Estag und der damit einhergehenden kollektivvertraglichen Verschlechterungen betroffener Kolleginnen und Kollegen Sorge zu tragen.