AK-Steiermark: Dienstwagen auch privat auf Kammerkosten
- Donnerstag, 21. April 2016 @ 22:00
In der 6. steirischen AK-Vollversammlung vom 21. April 2016 wurde der Änderung der Funktionsgebührenordnung ein eigener Tagesordnungspunkt gewidmet. Die GLB-KPÖ Fraktion stimmte als einzige Fraktion gegen die Änderung der Funktionsgebührenordnung. Mit den Stimmen von FSG, ÖAAB-FCG, Freiheitlichen Arbeitnehmern und Liste Kaltenbeck wurde (bei gleichzeitiger Enthaltung der AUGE) die Anrechnung der Privatnutzung des Dienstwagens auf die Funktionsgebühr des Präsidenten aus der steirischen Funktionsgebührenordnung gestrichen.
GLB-KPÖ Arbeiterkammerrat Uwe Süss bemerkte dazu in seiner Rede zu AK-Präsident Pesserl: „Ob der Kammerpräsident seinen Dienstwagen derzeit privat nutzt ist irrelevant. Du wirst doch nicht ernstlich annehmen, dass jemand, der mehr als 11.000 Euro verdient, sein Dienstauto in Zukunft auch noch privat nutzen darf, ohne an die Kammer dafür zu bezahlen. Das ist wieder nur Wasser auf die Mühlen der Politikverdrossenheit - das versteht kein Arbeiter, der mit 1.500 Euro nach Hause geht. Noch dazu, wo er durch die Steuerreform, jetzt um einen Teil seines Pendlerpauschales umfällt.“
Im krassen Gegensatz dazu stand das Abstimmungsverhalten der FSG-Mehrheitsfraktion beim GLB-KPÖ Antrag zur Inflationsanpassung der AK-eigenen Schul- und Studienbeihilfe. Als einzige Fraktion lehnten die Sozialdemokraten eine Inflationsanpassung ab und blockierten diese mit ihrer Mehrheit.
Die Schulbeihilfe beträgt derzeit 200 Euro, die Studienbeihilfe 240 Euro. Die Höhe der Beihilfe wurde seitens der Arbeiterkammer Steiermark seit dem Schul- bzw. Studienjahr 2010/2011 nicht mehr inflationsangepasst. Seit der letzten Anpassung (Jänner 2011 bis Jänner 2016) betrug die Inflationsrate gemäß VPI jedoch 9,4 Prozent.
„Die AK Schulbeihilfe und die AK Studienbeihilfe stellen wichtige Unterstützungen für einkommensschwache und kinderreiche Familien dar, es ist mir daher unerklärlich warum dieser Antrag gerade von den Sozialdemokraten abgelehnt wird. Die FSG hätte als Kammerfraktion beweisen können, dass sie anders agiert als die SPÖ in Bundes- und Landespolitik, sie hat ihre Chance mit diesem Stimmverhalten aber verspielt,“ so GLB-KPÖ Fraktionsvorsitzender Kurt Luttenberger abschließend.
Die Anträge im Wortlaut:
Gemeinsamer Antrag 1 von Gewerkschaftlicher Linksblock - KPÖ (GLB-KPÖ) und Liste Kaltenbeck
Anti-TTIP Demo - Unterstützung Aktionsbündnis Graz
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer hat sich mehrfach mit den geplanten Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und CETA auseinandergesetzt und dazu mehrere Anträge beschlossen. Die Vollversammlung hat hierbei beispielsweise am 30. April 2015 unter anderem die österreichische Bundesregierung dazu aufgefordert, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen zum Handelsabkommen TiSA einzusetzen.
Am 6.11.2014 wurde ein Antrag der FSG Fraktion (Antrag 8) angenommen. Dieser enthält konkrete Forderungen zu den Handelsabkommen TTIP und CETA. Die Verhandlungen zu TTIP sollen gemäß Antrag öffentlich geführt werden, ISDS soll von der Verhandlungsagenda genommen werden, die öffentliche Daseinsvorsorge und die hohen nationalen Lebensmittelstandards sollen erhalten bleiben und CETA soll in diesem Sinn einer Revision unterzogen und die Investitionsschutzklausel soll aus dem Abkommen herausgenommen werden.
Selbst diese Minimalforderungen wurden von der österreichischen Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission nicht durchgesetzt. Auch mögliche Reformen in TTIP helfen wenig, wenn CETA in der nun ausverhandelten Form in Kraft tritt. Es gilt daher nun den Widerstand gegen die durch TTIP, TiSA und CETA für Arbeitnehmerinnen und Konsumentinnen drohenden Verschlechterungen zu organisieren. Die AK Steiermark ist gefordert in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Vollversammlung dazu ihren Beitrag zu leisten. Am 4.6.2016 findet in Graz eine Demonstration unter dem Motto Stopp TTIP statt.
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark beschließt die Unterstützung des Aktionsbündnisses Graz, das die Anti-TTIP Demonstration organisiert. Die AK Steiermark wird hierzu in geeigneter Form (Homepage, Newsletter, ZAK) zur Teilnahme an der Demonstration aufrufen. Zudem beteiligt sich die Arbeiterkammer Steiermark an den Kosten der Demonstration und leistet einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro. Für den Erhalt der Subvention sind vom Aktionsbündnis Graz bzw. vom Anmelder der Demonstration Nachweise über die Kosten der Demonstration in geeigneter Form an die AK Steiermark zu übermitteln.
Antrag 1
Angekündigte Tariferhöhung beim steirischen Verkehrsverbund aussetzen - Nahverkehrsabgabe einführen
Der Kooperationsvertrag mit den Verkehrsuntemehmen im Steirischen Verkehrsverbund enthält eine Anpassungsklausel, die es den Verkehrsuntemehmen erlaubt, einmal pro Jahr eine Preiserhöhung um das 1,75-fache der Verbraucherpreisindex-Entwicklung vorzunehmen. Diese automatisierte Preiserhöhung ist in Hinblick auf die Entwicklung der durchschnittlichen Nettomonatsbezüge unselbständig Erwerbstätiger in der Steiermark, die in den letzten Jahren unter der jeweiligen Jahresinflationsrate lag, untragbar.
Die jährliche Preiserhöhung wird damit begründet, dass die Verkehrsuntemehmen allfällige steigende Kosten abdecken müssen. Als Beispiel werden unter anderem die Kosten für Treibstoff genannt. Seit Mitte 2015 sanken die Kosten für Öl auf dem Weltmarkt allerdings auf das mittlerweile niedrigste Niveau seit einem Jahrzehnt, alleine seit Juni 2015 fiel der Ölpreis um 60 Prozent. Die Internationale Energieagentur (IEA) geht zudem nicht davon aus, dass der Preis für Öl, von dem der Treibstoffpreis unmittelbar abhängt, in nächster Zeit eine eklatante Steigerung erleben wird.
Seit der letzten, durch die Anpassungsklausel bedingten, Tariferhöhung der Verkehrsuntemehmen sind die Treibstoffpreise laut Treibstoffpreismonitor des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) um bis zu 24 Cent pro Liter gesunken. Eine Erhöhung der Fahrpreise auf Basis der Treibstoffpreise erscheint demnach nicht nachvollziehbar. Vielmehr liegt nahe, dass die Kosten für Treibstoff im vergangenen Jahr weit geringer ausfielen, als prognostiziert.
In den letzten zehn Jahren führte die jährliche Anhebung der Ticketpreise zu einer finanziellen Mehrbelastung desjenigen Teiles der steirischen Bevölkerung, der auf die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs angewiesen ist oder diesen aus anderen Gesichtspunkten, etwa aus ökologischen, nutzt.
Dass eine Preisgestaltung der Tickets für den Öffentlichen Verkehr, die den finanziellen Möglichkeiten eines Großteiles der Steirerinnen und Steirern entgegenkommt, einen enormen Zuwachs. an Fahrgästen bewirken kann, zeigte im vergangenen Jahr das Beispiel des verbilligten Jahrestickets der Holding Graz Linien in der Stadt Graz. Wurde die Jahreskarte 2014 noch von 12.000 Fahrgästen in Anspruch genommen, so erwarben im Jahr 2015 laut Bericht der Finanzdirektion der Stadt Graz 32.000 Menschen eine Jahreskarte.
Der jährliche Automatismus bei der Preiserhöhung der Fahrpreise der Linien des Steirischen Verkehrsbundes um das bis zu 1,75-fache der offiziellen Teuerungsrate lässt sich gemäß den dargelegten Umständen und der niedrigen Ölpreise im Jahr 2016 nicht rechtfertigen und sollte generell in dieser Form ausgesetzt werden.
Um flächendeckend ein qualitativ hochwertiges und mit dem Auto konkurrenzfähiges öffentliches Verkehrsnetz aufzubauen und die Ticketpreise gleichzeitig erschwinglich zu halten Bedarf es zusätzlicher finanzieller Mittel. Hierzu bietet sich die Einführung einer Nahverkehrsabgabe der Unternehmer nach Wiener Vorbild an.
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, die für 2016 bereits angekündigte Fahrpreiserhöhung auszusetzen und auf eine Vertragsänderung beim Grund- und Finanzierungsvertrag, der die Organisation und Finanzierung des Verkehrsverbundes regelt, beziehungsweise der entsprechenden Kooperations- und Verkehrsdienstverträge, hinzuwirken, die die bislang eingeräumten jährlichen Preisanhebungen bis zum 1,75-Fachen des Verbraucherpreisindexes zurücknimmt bzw. unmöglich macht. Weiters wird die Landesregierung dazu aufgefordert eine Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der Wiener U-Bahnsteuer einzuführen.
Antrag 2
AK-Studie über Anzahl von Anlegerwohnungen und Eigentumswohnungen ab Zeitraum 2014 in Graz und der Steiermark
Leistbares Wohnen, ein Dach über dem Kopf für unsere steirischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, war und ist Schlagwort der Politik. Wohnkosten bleiben Hauptbestandteil wohin die (meistens nicht üppigen) Einkommen der Menschen fließen. Laut Statistik Austria stiegen allein im Jänner 2016 (gegenüber dem Vorjahr) die Betriebskosten bei Mietwohnungen um 2,7 Prozent; die Wohnungsmieten um 2,4 Prozent. Tendenz? Weiter steigend! Sehr beunruhigend ist die Tatsache, dass Wohnraum von Unternehmen, Banken und Privatkapital als Spekulationsobjekt genutzt wird, frei nach dem Motto „Eine Wohnung wird gekauft und profitmaximierend befristet weitervermietet“. Ob der Kauf von Eigentumswohnungen die soziale Frage finanziell erschwinglichen Wohnens bzw. leistbarer Mieten löst, regt zu kreativen Gedankengängen an.
Fakt bleibt, dass der soziale Wohnbau in Österreich seit Jahren unterfinanziert ist. Wenig Finanzmittel, oft preislich unerschwingliche Grundstücke, aber vor Allem die Unfähigkeit der verantwortlichen VP/SP Politik arbeitsplatzsichernde Initiativen zugunsten des sozialen Wohnhaus zu starten (Stichwort vor den letzten steirischen Landtagswahlen 2015: 10.000 Sozialwohnungen als Sofortprogramm?) fuhren zu massiven Problemen am Wohnungsmarkt.
Leistbares Wohnen gehört dabei zu den wichtigsten sozialpolitischen Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Um seriöse detaillierte Einschätzungen über die „Wohnsituation“ in unserem Bundesland - und vor allem der Landeshauptstadt Graz zu erhalten und um endlich rasche politische Entscheidungen treffen zu können, bleibt aktuelle Grundlagenarbeit unabdingbar
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die AK-Steiermark, als wichtigem Bestandteil der Sozialpartnerschaft auf, eine Studie der aktuellen Situation über Anzahl bei Anlegerwohnungen und Eigentumswohnungen, im Vergleich zu geförderten Wohnungen/Gemeindewohnungen, in Graz und der Steiermark zu erstellen.
Antrag 3
Inflationsanpassung AK Schulbeihilfe / Studienbeihilfe
Die AK Schulbeihilfe und die AK Studienbeihilfe stellen wichtige Unterstützungen für einkommensschwache kinderreiche Familien dar. Die Schulbeihilfe beträgt derzeit 200 Euro, die Studienbeihilfe 240 Euro. Die Höhe der Beihilfe wurde seitens der Arbeiterkammer Steiermark seit dem Schul- bzw. Studienjahr 2010/2011 nicht mehr inflationsangepasst. Von Jänner 2011 bis Jänner 2016 betrug die Inflationsrate gemäß VPI 9,4 Prozent. Bis zum Schul-, bzw. Studienjahr 2016/2017 wird diese die 10 Prozent Marke daher höchstwahrscheinlich überschreiten.
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark beschließt daher eine Inflationsanpassung der AK Schulbeihilfe und Studienbeihilfe ab dem Schul-/Studienjahr 2016/2017. Die Schulbeihilfe der AK Steiermark soll ab dem Schuljahr 2016/17 somit 220 Euro und die AK Studienbeihilfe 265 Euro betragen.
Antrag 4
Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten in der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung bei öffentlich/gesetzlich anerkannten Organisationen und Vereinen als Praktika für Studentinnen bestimmter Studienrichtungen wie z. B. Bildungswissenschaften und Pädagogik
Seit vielen Monaten helfen tausende Menschen in Österreich, gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Instanzen, mit den auf unser Land und unserer Bevölkerung gewärtigen Herausforderungen, konkret durch die massenhafte Fluchtbewegung verursacht durch Bürgerkrieg und instabil gewordener politischer Situation in Nahen/Mittleren Osten und dem Maghreb, mit Würde, Anstand und Solidarität zu begegnen.
Sie arbeiten freiwillig und ehrenamtlich in vielen Bereichen der Betreuung und Integration mit. Ohne diese vielfältigen Tätigkeiten wären die genannten Aufgaben kaum bewältigbar. Einen nicht unbedeutenden Teil dieses Tuns übernehmen Studentinnen und Studenten. Neben ihrem Studium verwenden sie ihre Freizeit für sozial- und gesellschafspolitische Aufgaben in der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung sei es beispielsweise bei der Mitorganisierung diverser Kurse, der aktiven Mithilfe bei Integration und vieles mehr.
Es ist daher mehr als nur anerkennend wenn unsere Republik als „Dankeschön“ dieses Tun unserer studierenden jungen Menschen wenigstens als Praktika und Teilpraktika für die entsprechenden Studienrichtungen anerkennen würde. Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Österreichische Bundesregierung und das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf, mit den Universitäten und anderen Hochschulen in Kontakt zu treten, um Möglichkeiten einer erleichterten Anrechnung dieser Freiwilligenarbeit als verpflichtende Praxis im Rahmen der jeweiligen Studienrichtungen zu prüfen.
Antrag 5
Neuregelung Kinderbetreuungsgeld / Familienzeitbonusgesetz
Beim Kinderbetreuungsgeld und den damit verbundenen Bestimmungen sollte mit 1. Jänner 2017 eine Neuregelung in Kraft treten. In der Folgenabschätzung zum Ministerialentwurf der geplanten gesetzlichen Änderungen, die auch die Einführung des Familienzeitbonusgesetz (Familienzeit / „Papamonat“) umfassen, schreibt das BMFJ: „Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Steigerung der Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld“ für das Wirkungsziel „Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Gleichstellungsziel)“ der Untergliederung 25 Familie und Jugend bei. [...] Ohne Novelle würde sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht verbessern, da die Mütter weiterhin die Hauptlast der Betreuungspflichten tragen würden, durch die derzeitige Langvariante weniger Anreize für einen beruflichen Wiedereinstieg anfielen und sie daher am Arbeitsmarkt benachteiligt blieben. Es bestehen daher keine Alternativen zur vorgeschlagenen Änderung. „
Die Verhandlungen hierzu wurden aber von der, auf ÖVP Seite verhandelnden, Familienministerin Karmasin abgebrochen. Bemerkenswert dabei ist, dass die Ministerin die Verhandlungen platzen ließ, weil der Koalitionspartner einen Rechtsanspruch auf die Familienzeit (Papamonat) und eine Krankenversicherung für betroffene Väter forderte.
Es kommt wohl nicht oft vor, dass eine Ministerin Verhandlungen platzen lässt, weil sie Verbesserungen im eigenen Ressort - im Übrigen bei einer Maßnahme, die ihr Ministerium als alternativlos darstellt - vehement ablehnt. Auch wenn ihr von der eigenen Parteispitze nun die Rückkehr an den Verhandlungstisch aufgezwungen wurde, hat sie zumindest eine zeitliche Verzögerung um ein halbes Jahr erreicht. Sollte auf die Familienzeit / den „Papamonat“ kein Rechtsanspruch bestehen, kann dieser nur mit Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden.
Das Mutterschutzgesetz regelt bisher den Anspruch auf Karenz. In §15 (1) ist geregelt, dass ein Anspruch auf Karenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes besteht. Daraus ergibt sich die Problematik, dass die maximale Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes bisher und wohl auch zukünftig länger als der Rechtsanspruch auf Karenz ist.
Nur ein Rechtsanspruch und eine ausreichende finanzielle Absicherung sowie ein Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung, werden es Vätern ermöglichen, sich in der Betreuung ihres Kindes stärker einzubringen und somit für eine gerechtere Aufteilung der Lasten zwischen Männern und Frauen sorgen.
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, für eine Neuregelung beim Anspruch auf Karenz, mit dem Ziel, dass für die maximale Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes ein Karenzanspruch besteht, zu sorgen. Zudem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert beim FamZeitbG für die Familienzeit einen Rechtsanspruch zu verankern und dafür zu sorgen, dass Väter während diesen Monats kranken- und pensionsversichert sind.
Antrag 6
Gesundheitsversorgung in der Weststeiermark sichern - LKH Voitsberg erhalten!
Nach der Schließung der Geburtenstation drohen dem LKH Voitsberg durch einen Verbund mit dem LKH Deutschlandsberg weitere Einschnitte. „Wenn nichts passiert, sind beide Chirurgien weg“, so die unverhohlen drohende Schlagzeile der Kleinen Zeitung (Ausgabe Weststeier, 13.2.2016, S. 26/27) zu den Teilschließungsplänen für das LKH Voitsberg und Deutschlandsberg.
Ein Krankenanstaltenverbund zwischen Deutschlandsberg und Voitsberg wird vom verantwortlichen Landesrat dabei als vermeintlicher Ausweg präsentiert. ÖVP Landesrat Drexler wird im Artikel mit den Worten: „Patienten aus Voitsberg müssen sich deswegen nicht an Deutschlandsberg wenden, jeder kann nach Graz fahren“, zitiert. Beteuerungen seitens der Landespolitik, dass sich für die Patienten nichts ändert, stellen sich damit klar als falsch
Wenn nicht mehr alle Operationen in Voitsberg angeboten werden sollen, ist das eine klare Verschlechterung. Es ist jedoch nicht einzusehen, warum ein Spital, dass wir uns zu Zeiten als die Produktivität in unserem Land viel niedriger war leisten konnten, nun nicht mehr leistbar sein soll.
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, sich zum Erhalt des LKH Voitsberg in der derzeitigen Form zu bekennen und Teilschließungsplänen des Standortes Voitsberg eine Absage zu erteilen.
GLB-KPÖ Arbeiterkammerrat Uwe Süss bemerkte dazu in seiner Rede zu AK-Präsident Pesserl: „Ob der Kammerpräsident seinen Dienstwagen derzeit privat nutzt ist irrelevant. Du wirst doch nicht ernstlich annehmen, dass jemand, der mehr als 11.000 Euro verdient, sein Dienstauto in Zukunft auch noch privat nutzen darf, ohne an die Kammer dafür zu bezahlen. Das ist wieder nur Wasser auf die Mühlen der Politikverdrossenheit - das versteht kein Arbeiter, der mit 1.500 Euro nach Hause geht. Noch dazu, wo er durch die Steuerreform, jetzt um einen Teil seines Pendlerpauschales umfällt.“
Im krassen Gegensatz dazu stand das Abstimmungsverhalten der FSG-Mehrheitsfraktion beim GLB-KPÖ Antrag zur Inflationsanpassung der AK-eigenen Schul- und Studienbeihilfe. Als einzige Fraktion lehnten die Sozialdemokraten eine Inflationsanpassung ab und blockierten diese mit ihrer Mehrheit.
Die Schulbeihilfe beträgt derzeit 200 Euro, die Studienbeihilfe 240 Euro. Die Höhe der Beihilfe wurde seitens der Arbeiterkammer Steiermark seit dem Schul- bzw. Studienjahr 2010/2011 nicht mehr inflationsangepasst. Seit der letzten Anpassung (Jänner 2011 bis Jänner 2016) betrug die Inflationsrate gemäß VPI jedoch 9,4 Prozent.
„Die AK Schulbeihilfe und die AK Studienbeihilfe stellen wichtige Unterstützungen für einkommensschwache und kinderreiche Familien dar, es ist mir daher unerklärlich warum dieser Antrag gerade von den Sozialdemokraten abgelehnt wird. Die FSG hätte als Kammerfraktion beweisen können, dass sie anders agiert als die SPÖ in Bundes- und Landespolitik, sie hat ihre Chance mit diesem Stimmverhalten aber verspielt,“ so GLB-KPÖ Fraktionsvorsitzender Kurt Luttenberger abschließend.
Die Anträge im Wortlaut:
Gemeinsamer Antrag 1 von Gewerkschaftlicher Linksblock - KPÖ (GLB-KPÖ) und Liste Kaltenbeck
Anti-TTIP Demo - Unterstützung Aktionsbündnis Graz
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer hat sich mehrfach mit den geplanten Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und CETA auseinandergesetzt und dazu mehrere Anträge beschlossen. Die Vollversammlung hat hierbei beispielsweise am 30. April 2015 unter anderem die österreichische Bundesregierung dazu aufgefordert, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen zum Handelsabkommen TiSA einzusetzen.
Am 6.11.2014 wurde ein Antrag der FSG Fraktion (Antrag 8) angenommen. Dieser enthält konkrete Forderungen zu den Handelsabkommen TTIP und CETA. Die Verhandlungen zu TTIP sollen gemäß Antrag öffentlich geführt werden, ISDS soll von der Verhandlungsagenda genommen werden, die öffentliche Daseinsvorsorge und die hohen nationalen Lebensmittelstandards sollen erhalten bleiben und CETA soll in diesem Sinn einer Revision unterzogen und die Investitionsschutzklausel soll aus dem Abkommen herausgenommen werden.
Selbst diese Minimalforderungen wurden von der österreichischen Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission nicht durchgesetzt. Auch mögliche Reformen in TTIP helfen wenig, wenn CETA in der nun ausverhandelten Form in Kraft tritt. Es gilt daher nun den Widerstand gegen die durch TTIP, TiSA und CETA für Arbeitnehmerinnen und Konsumentinnen drohenden Verschlechterungen zu organisieren. Die AK Steiermark ist gefordert in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Vollversammlung dazu ihren Beitrag zu leisten. Am 4.6.2016 findet in Graz eine Demonstration unter dem Motto Stopp TTIP statt.
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark beschließt die Unterstützung des Aktionsbündnisses Graz, das die Anti-TTIP Demonstration organisiert. Die AK Steiermark wird hierzu in geeigneter Form (Homepage, Newsletter, ZAK) zur Teilnahme an der Demonstration aufrufen. Zudem beteiligt sich die Arbeiterkammer Steiermark an den Kosten der Demonstration und leistet einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro. Für den Erhalt der Subvention sind vom Aktionsbündnis Graz bzw. vom Anmelder der Demonstration Nachweise über die Kosten der Demonstration in geeigneter Form an die AK Steiermark zu übermitteln.
Antrag 1
Angekündigte Tariferhöhung beim steirischen Verkehrsverbund aussetzen - Nahverkehrsabgabe einführen
Der Kooperationsvertrag mit den Verkehrsuntemehmen im Steirischen Verkehrsverbund enthält eine Anpassungsklausel, die es den Verkehrsuntemehmen erlaubt, einmal pro Jahr eine Preiserhöhung um das 1,75-fache der Verbraucherpreisindex-Entwicklung vorzunehmen. Diese automatisierte Preiserhöhung ist in Hinblick auf die Entwicklung der durchschnittlichen Nettomonatsbezüge unselbständig Erwerbstätiger in der Steiermark, die in den letzten Jahren unter der jeweiligen Jahresinflationsrate lag, untragbar.
Die jährliche Preiserhöhung wird damit begründet, dass die Verkehrsuntemehmen allfällige steigende Kosten abdecken müssen. Als Beispiel werden unter anderem die Kosten für Treibstoff genannt. Seit Mitte 2015 sanken die Kosten für Öl auf dem Weltmarkt allerdings auf das mittlerweile niedrigste Niveau seit einem Jahrzehnt, alleine seit Juni 2015 fiel der Ölpreis um 60 Prozent. Die Internationale Energieagentur (IEA) geht zudem nicht davon aus, dass der Preis für Öl, von dem der Treibstoffpreis unmittelbar abhängt, in nächster Zeit eine eklatante Steigerung erleben wird.
Seit der letzten, durch die Anpassungsklausel bedingten, Tariferhöhung der Verkehrsuntemehmen sind die Treibstoffpreise laut Treibstoffpreismonitor des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) um bis zu 24 Cent pro Liter gesunken. Eine Erhöhung der Fahrpreise auf Basis der Treibstoffpreise erscheint demnach nicht nachvollziehbar. Vielmehr liegt nahe, dass die Kosten für Treibstoff im vergangenen Jahr weit geringer ausfielen, als prognostiziert.
In den letzten zehn Jahren führte die jährliche Anhebung der Ticketpreise zu einer finanziellen Mehrbelastung desjenigen Teiles der steirischen Bevölkerung, der auf die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs angewiesen ist oder diesen aus anderen Gesichtspunkten, etwa aus ökologischen, nutzt.
Dass eine Preisgestaltung der Tickets für den Öffentlichen Verkehr, die den finanziellen Möglichkeiten eines Großteiles der Steirerinnen und Steirern entgegenkommt, einen enormen Zuwachs. an Fahrgästen bewirken kann, zeigte im vergangenen Jahr das Beispiel des verbilligten Jahrestickets der Holding Graz Linien in der Stadt Graz. Wurde die Jahreskarte 2014 noch von 12.000 Fahrgästen in Anspruch genommen, so erwarben im Jahr 2015 laut Bericht der Finanzdirektion der Stadt Graz 32.000 Menschen eine Jahreskarte.
Der jährliche Automatismus bei der Preiserhöhung der Fahrpreise der Linien des Steirischen Verkehrsbundes um das bis zu 1,75-fache der offiziellen Teuerungsrate lässt sich gemäß den dargelegten Umständen und der niedrigen Ölpreise im Jahr 2016 nicht rechtfertigen und sollte generell in dieser Form ausgesetzt werden.
Um flächendeckend ein qualitativ hochwertiges und mit dem Auto konkurrenzfähiges öffentliches Verkehrsnetz aufzubauen und die Ticketpreise gleichzeitig erschwinglich zu halten Bedarf es zusätzlicher finanzieller Mittel. Hierzu bietet sich die Einführung einer Nahverkehrsabgabe der Unternehmer nach Wiener Vorbild an.
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, die für 2016 bereits angekündigte Fahrpreiserhöhung auszusetzen und auf eine Vertragsänderung beim Grund- und Finanzierungsvertrag, der die Organisation und Finanzierung des Verkehrsverbundes regelt, beziehungsweise der entsprechenden Kooperations- und Verkehrsdienstverträge, hinzuwirken, die die bislang eingeräumten jährlichen Preisanhebungen bis zum 1,75-Fachen des Verbraucherpreisindexes zurücknimmt bzw. unmöglich macht. Weiters wird die Landesregierung dazu aufgefordert eine Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der Wiener U-Bahnsteuer einzuführen.
Antrag 2
AK-Studie über Anzahl von Anlegerwohnungen und Eigentumswohnungen ab Zeitraum 2014 in Graz und der Steiermark
Leistbares Wohnen, ein Dach über dem Kopf für unsere steirischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, war und ist Schlagwort der Politik. Wohnkosten bleiben Hauptbestandteil wohin die (meistens nicht üppigen) Einkommen der Menschen fließen. Laut Statistik Austria stiegen allein im Jänner 2016 (gegenüber dem Vorjahr) die Betriebskosten bei Mietwohnungen um 2,7 Prozent; die Wohnungsmieten um 2,4 Prozent. Tendenz? Weiter steigend! Sehr beunruhigend ist die Tatsache, dass Wohnraum von Unternehmen, Banken und Privatkapital als Spekulationsobjekt genutzt wird, frei nach dem Motto „Eine Wohnung wird gekauft und profitmaximierend befristet weitervermietet“. Ob der Kauf von Eigentumswohnungen die soziale Frage finanziell erschwinglichen Wohnens bzw. leistbarer Mieten löst, regt zu kreativen Gedankengängen an.
Fakt bleibt, dass der soziale Wohnbau in Österreich seit Jahren unterfinanziert ist. Wenig Finanzmittel, oft preislich unerschwingliche Grundstücke, aber vor Allem die Unfähigkeit der verantwortlichen VP/SP Politik arbeitsplatzsichernde Initiativen zugunsten des sozialen Wohnhaus zu starten (Stichwort vor den letzten steirischen Landtagswahlen 2015: 10.000 Sozialwohnungen als Sofortprogramm?) fuhren zu massiven Problemen am Wohnungsmarkt.
Leistbares Wohnen gehört dabei zu den wichtigsten sozialpolitischen Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Um seriöse detaillierte Einschätzungen über die „Wohnsituation“ in unserem Bundesland - und vor allem der Landeshauptstadt Graz zu erhalten und um endlich rasche politische Entscheidungen treffen zu können, bleibt aktuelle Grundlagenarbeit unabdingbar
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die AK-Steiermark, als wichtigem Bestandteil der Sozialpartnerschaft auf, eine Studie der aktuellen Situation über Anzahl bei Anlegerwohnungen und Eigentumswohnungen, im Vergleich zu geförderten Wohnungen/Gemeindewohnungen, in Graz und der Steiermark zu erstellen.
Antrag 3
Inflationsanpassung AK Schulbeihilfe / Studienbeihilfe
Die AK Schulbeihilfe und die AK Studienbeihilfe stellen wichtige Unterstützungen für einkommensschwache kinderreiche Familien dar. Die Schulbeihilfe beträgt derzeit 200 Euro, die Studienbeihilfe 240 Euro. Die Höhe der Beihilfe wurde seitens der Arbeiterkammer Steiermark seit dem Schul- bzw. Studienjahr 2010/2011 nicht mehr inflationsangepasst. Von Jänner 2011 bis Jänner 2016 betrug die Inflationsrate gemäß VPI 9,4 Prozent. Bis zum Schul-, bzw. Studienjahr 2016/2017 wird diese die 10 Prozent Marke daher höchstwahrscheinlich überschreiten.
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark beschließt daher eine Inflationsanpassung der AK Schulbeihilfe und Studienbeihilfe ab dem Schul-/Studienjahr 2016/2017. Die Schulbeihilfe der AK Steiermark soll ab dem Schuljahr 2016/17 somit 220 Euro und die AK Studienbeihilfe 265 Euro betragen.
Antrag 4
Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeiten in der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung bei öffentlich/gesetzlich anerkannten Organisationen und Vereinen als Praktika für Studentinnen bestimmter Studienrichtungen wie z. B. Bildungswissenschaften und Pädagogik
Seit vielen Monaten helfen tausende Menschen in Österreich, gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Instanzen, mit den auf unser Land und unserer Bevölkerung gewärtigen Herausforderungen, konkret durch die massenhafte Fluchtbewegung verursacht durch Bürgerkrieg und instabil gewordener politischer Situation in Nahen/Mittleren Osten und dem Maghreb, mit Würde, Anstand und Solidarität zu begegnen.
Sie arbeiten freiwillig und ehrenamtlich in vielen Bereichen der Betreuung und Integration mit. Ohne diese vielfältigen Tätigkeiten wären die genannten Aufgaben kaum bewältigbar. Einen nicht unbedeutenden Teil dieses Tuns übernehmen Studentinnen und Studenten. Neben ihrem Studium verwenden sie ihre Freizeit für sozial- und gesellschafspolitische Aufgaben in der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung sei es beispielsweise bei der Mitorganisierung diverser Kurse, der aktiven Mithilfe bei Integration und vieles mehr.
Es ist daher mehr als nur anerkennend wenn unsere Republik als „Dankeschön“ dieses Tun unserer studierenden jungen Menschen wenigstens als Praktika und Teilpraktika für die entsprechenden Studienrichtungen anerkennen würde. Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Österreichische Bundesregierung und das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf, mit den Universitäten und anderen Hochschulen in Kontakt zu treten, um Möglichkeiten einer erleichterten Anrechnung dieser Freiwilligenarbeit als verpflichtende Praxis im Rahmen der jeweiligen Studienrichtungen zu prüfen.
Antrag 5
Neuregelung Kinderbetreuungsgeld / Familienzeitbonusgesetz
Beim Kinderbetreuungsgeld und den damit verbundenen Bestimmungen sollte mit 1. Jänner 2017 eine Neuregelung in Kraft treten. In der Folgenabschätzung zum Ministerialentwurf der geplanten gesetzlichen Änderungen, die auch die Einführung des Familienzeitbonusgesetz (Familienzeit / „Papamonat“) umfassen, schreibt das BMFJ: „Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Steigerung der Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld“ für das Wirkungsziel „Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Gleichstellungsziel)“ der Untergliederung 25 Familie und Jugend bei. [...] Ohne Novelle würde sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht verbessern, da die Mütter weiterhin die Hauptlast der Betreuungspflichten tragen würden, durch die derzeitige Langvariante weniger Anreize für einen beruflichen Wiedereinstieg anfielen und sie daher am Arbeitsmarkt benachteiligt blieben. Es bestehen daher keine Alternativen zur vorgeschlagenen Änderung. „
Die Verhandlungen hierzu wurden aber von der, auf ÖVP Seite verhandelnden, Familienministerin Karmasin abgebrochen. Bemerkenswert dabei ist, dass die Ministerin die Verhandlungen platzen ließ, weil der Koalitionspartner einen Rechtsanspruch auf die Familienzeit (Papamonat) und eine Krankenversicherung für betroffene Väter forderte.
Es kommt wohl nicht oft vor, dass eine Ministerin Verhandlungen platzen lässt, weil sie Verbesserungen im eigenen Ressort - im Übrigen bei einer Maßnahme, die ihr Ministerium als alternativlos darstellt - vehement ablehnt. Auch wenn ihr von der eigenen Parteispitze nun die Rückkehr an den Verhandlungstisch aufgezwungen wurde, hat sie zumindest eine zeitliche Verzögerung um ein halbes Jahr erreicht. Sollte auf die Familienzeit / den „Papamonat“ kein Rechtsanspruch bestehen, kann dieser nur mit Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden.
Das Mutterschutzgesetz regelt bisher den Anspruch auf Karenz. In §15 (1) ist geregelt, dass ein Anspruch auf Karenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes besteht. Daraus ergibt sich die Problematik, dass die maximale Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes bisher und wohl auch zukünftig länger als der Rechtsanspruch auf Karenz ist.
Nur ein Rechtsanspruch und eine ausreichende finanzielle Absicherung sowie ein Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung, werden es Vätern ermöglichen, sich in der Betreuung ihres Kindes stärker einzubringen und somit für eine gerechtere Aufteilung der Lasten zwischen Männern und Frauen sorgen.
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, für eine Neuregelung beim Anspruch auf Karenz, mit dem Ziel, dass für die maximale Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes ein Karenzanspruch besteht, zu sorgen. Zudem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert beim FamZeitbG für die Familienzeit einen Rechtsanspruch zu verankern und dafür zu sorgen, dass Väter während diesen Monats kranken- und pensionsversichert sind.
Antrag 6
Gesundheitsversorgung in der Weststeiermark sichern - LKH Voitsberg erhalten!
Nach der Schließung der Geburtenstation drohen dem LKH Voitsberg durch einen Verbund mit dem LKH Deutschlandsberg weitere Einschnitte. „Wenn nichts passiert, sind beide Chirurgien weg“, so die unverhohlen drohende Schlagzeile der Kleinen Zeitung (Ausgabe Weststeier, 13.2.2016, S. 26/27) zu den Teilschließungsplänen für das LKH Voitsberg und Deutschlandsberg.
Ein Krankenanstaltenverbund zwischen Deutschlandsberg und Voitsberg wird vom verantwortlichen Landesrat dabei als vermeintlicher Ausweg präsentiert. ÖVP Landesrat Drexler wird im Artikel mit den Worten: „Patienten aus Voitsberg müssen sich deswegen nicht an Deutschlandsberg wenden, jeder kann nach Graz fahren“, zitiert. Beteuerungen seitens der Landespolitik, dass sich für die Patienten nichts ändert, stellen sich damit klar als falsch
Wenn nicht mehr alle Operationen in Voitsberg angeboten werden sollen, ist das eine klare Verschlechterung. Es ist jedoch nicht einzusehen, warum ein Spital, dass wir uns zu Zeiten als die Produktivität in unserem Land viel niedriger war leisten konnten, nun nicht mehr leistbar sein soll.
Die 6. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, sich zum Erhalt des LKH Voitsberg in der derzeitigen Form zu bekennen und Teilschließungsplänen des Standortes Voitsberg eine Absage zu erteilen.