AK-Salzburg: Debatte über Flüchtlingspolitik
- Montag, 9. November 2015 @ 22:00
Bei der 5. Vollversammlung der Arbeiterkammer Salzburg am 9. November 2015 standen Arbeitslosigkeit und Flüchtlingsthematik im Mittelpunkt der Redebeiträge. 52 Anträge wurden behandelt, der Voranschlag 2016 der Salzburger AK wurde beschlossen. Präsident Siegfried Pichler (FSG) kritisierte die Konzeptlosigkeit der Parteien gegenüber der steigenden Arbeitslosigkeit. Das Festhalten an den Maastricht-Kriterien vertiefe das Problem und führe zu weiterem Rechtsruck in der EU. Wenig hilfreich sei das Schlechtreden des Standorts Österreich durch die Wirtschaftskammer, Investitionsanreize seien dringend nötig.
AK-Rätin Brigitte Promberger (GLB) stellte klar, dass eine Senkung von Lohnnebenkosten nicht in Frage komme, da dies speziell für die einkommensschwachen Gruppen ein weiteres Aushebeln des Sozialsystems darstelle. Durch eine Senkung werde zudem kein einziger Arbeitsplatz geschaffen.
„Unsere“ Position zur Flüchtlingsdebatte ist laut Pichler ein klares Bekenntnis zu „Asylrecht ist Menschenrecht“, zu schnellen Erstverfahren und zur Befriedung der Regionen. Er erwarte Wirtschaftshilfen von EU und USA, von den Ländern, die die Fluchtländer wirtschaftlich ausgebeutet haben. Ein Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Asylwerber sei unrealistisch, da es die Arbeitsplätze nicht gibt und zu einem Verdrängungswettbewerb unter den „ausländischen“ Arbeitskräften führe.
Diese Sichtweise führt mehr und mehr auch ohne, aber selbstverständlich mit Zutun der FA zu einer Unterscheidung von guten und bösen „Ausländern“. Eingesessene „Gastarbeiter“ versus neue Arbeitssuchende aus den jüngeren EU-Mitgliedsstaaten, Kriegsflüchtlinge versus Wirtschaftsflüchtlinge. Promberger tritt entschieden gegen diese zynische Unterscheidung auf.
Der GLB stellte einen Antrag für die Abschaffung der Maklerprovisionen für Mieter/innen, entsprechend der Unterschriftenaktion der Grazer KPÖ. Die Begutachtung der AK-Experten empfahl die Ablehnung des Antrags, da ein gleichlautender Antrag bereits früher von der FSG eingebracht und beschlossen worden sei. Promberger stellte klar, dass es einen deutlichen Unterschied macht, ob – wie beim FSG-Antrag – die Auftraggeber die Maklerkosten zu tragen haben oder ob diese ausschließlich beim Vermieter liegen. Auch ist die Deckelung des Maklerhonorars notwendig, da die Kosten doch wieder an die Mieter weitergegeben werden. Der Antrag wurde zugewiesen.
Der GLB-Antrag im Wortlaut:
Antrag: Abschaffung der Maklerprovision für Mieter/innen
Trotz vielseitiger Bestrebungen diverser Interessensgemeinschaften gibt es keine Entspannung am Wohnungsmarkt für Mietwohnungen. Weiterhin liegen die Teuerungen in diesem Bereich im Spitzenfeld. Nach wie vor gibt es von Seiten der Gesetzgebung wenig Klarheit und somit viel Spielraum für Spekulation.
Der Wohnungsmarkt geht fast ausschließlich über Immobilienbüros – ohne Makler keine Wohnung. Auftraggeber/innen sind die Vermieter/innen, Mieter/innen haben diesbezüglich keine Wahlfreiheit. Die Maklerprovisionen richten sich nach der Höhe der Miete, somit liegt das Interesse der Wohnungsvermittler darin, die Mieten hoch zu halten. Diese Tatsache erschwert speziell in Gegenden mit hohem Spekulationsinteresse – Salzburg ist ein Highlight für ebensolche – das Erlangen eines adäquaten Wohnraums.
Mehrere EU-Länder (u.a. Deutschland, Großbritannien, Irland, Belgien u.a.) sind bereits dazu übergegangen, Maklerprovisionen ausschließlich den Vermietern, die den Auftrag geben, anzulasten. Der Wegfall der Maklerprovision für die Mieter/innen ist nicht nur fair, sondern bringt auch eine Erleichterung bei den Einstiegskosten für Wohnungssuchende.
Die 5. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, folgende Gesetzesänderungen zu beschließen:
– Die Kosten der Maklerprovision trägt der/die Wohnungseigentümer/in
– Die Maklerprovision pro vermittelter Wohnung darf 500 Euro nicht überschreiten.
AK-Rätin Brigitte Promberger (GLB) stellte klar, dass eine Senkung von Lohnnebenkosten nicht in Frage komme, da dies speziell für die einkommensschwachen Gruppen ein weiteres Aushebeln des Sozialsystems darstelle. Durch eine Senkung werde zudem kein einziger Arbeitsplatz geschaffen.
„Unsere“ Position zur Flüchtlingsdebatte ist laut Pichler ein klares Bekenntnis zu „Asylrecht ist Menschenrecht“, zu schnellen Erstverfahren und zur Befriedung der Regionen. Er erwarte Wirtschaftshilfen von EU und USA, von den Ländern, die die Fluchtländer wirtschaftlich ausgebeutet haben. Ein Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Asylwerber sei unrealistisch, da es die Arbeitsplätze nicht gibt und zu einem Verdrängungswettbewerb unter den „ausländischen“ Arbeitskräften führe.
Diese Sichtweise führt mehr und mehr auch ohne, aber selbstverständlich mit Zutun der FA zu einer Unterscheidung von guten und bösen „Ausländern“. Eingesessene „Gastarbeiter“ versus neue Arbeitssuchende aus den jüngeren EU-Mitgliedsstaaten, Kriegsflüchtlinge versus Wirtschaftsflüchtlinge. Promberger tritt entschieden gegen diese zynische Unterscheidung auf.
Der GLB stellte einen Antrag für die Abschaffung der Maklerprovisionen für Mieter/innen, entsprechend der Unterschriftenaktion der Grazer KPÖ. Die Begutachtung der AK-Experten empfahl die Ablehnung des Antrags, da ein gleichlautender Antrag bereits früher von der FSG eingebracht und beschlossen worden sei. Promberger stellte klar, dass es einen deutlichen Unterschied macht, ob – wie beim FSG-Antrag – die Auftraggeber die Maklerkosten zu tragen haben oder ob diese ausschließlich beim Vermieter liegen. Auch ist die Deckelung des Maklerhonorars notwendig, da die Kosten doch wieder an die Mieter weitergegeben werden. Der Antrag wurde zugewiesen.
Der GLB-Antrag im Wortlaut:
Antrag: Abschaffung der Maklerprovision für Mieter/innen
Trotz vielseitiger Bestrebungen diverser Interessensgemeinschaften gibt es keine Entspannung am Wohnungsmarkt für Mietwohnungen. Weiterhin liegen die Teuerungen in diesem Bereich im Spitzenfeld. Nach wie vor gibt es von Seiten der Gesetzgebung wenig Klarheit und somit viel Spielraum für Spekulation.
Der Wohnungsmarkt geht fast ausschließlich über Immobilienbüros – ohne Makler keine Wohnung. Auftraggeber/innen sind die Vermieter/innen, Mieter/innen haben diesbezüglich keine Wahlfreiheit. Die Maklerprovisionen richten sich nach der Höhe der Miete, somit liegt das Interesse der Wohnungsvermittler darin, die Mieten hoch zu halten. Diese Tatsache erschwert speziell in Gegenden mit hohem Spekulationsinteresse – Salzburg ist ein Highlight für ebensolche – das Erlangen eines adäquaten Wohnraums.
Mehrere EU-Länder (u.a. Deutschland, Großbritannien, Irland, Belgien u.a.) sind bereits dazu übergegangen, Maklerprovisionen ausschließlich den Vermietern, die den Auftrag geben, anzulasten. Der Wegfall der Maklerprovision für die Mieter/innen ist nicht nur fair, sondern bringt auch eine Erleichterung bei den Einstiegskosten für Wohnungssuchende.
Die 5. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, folgende Gesetzesänderungen zu beschließen:
– Die Kosten der Maklerprovision trägt der/die Wohnungseigentümer/in
– Die Maklerprovision pro vermittelter Wohnung darf 500 Euro nicht überschreiten.